das haben Muslime in Deutschland versucht einzuklagen
2 verfasser
Seite 1 von 1
das haben Muslime in Deutschland versucht einzuklagen
AMT ZAHLT FÜR BESCHNEIDUNG
Eine muslimische Familie wollte, dass das Sozialamt die Kosten für die Beschneidung ihres Sohnes übernimmt. Das Amt weigerte sich. Die Familie ging dagegen an – MIT ERFOLG!
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Az. 4 ME 336/02) begründete: Die Beschneidung erfolge zwar nicht aus medizinischen Gründen, habe aber „im muslimischen Kulturkreis eine der Taufe im christlichen Kulturkreis vergleichbare religiöse und gesellschaftliche Bedeutung.
• VORNAME: HEILIGER KRIEG
Muslimische Eltern nannten ihren Sohn „Djehad”, obwohl der Name „Heiliger Krieg” bedeutet und laut Standesamt dadurch das „Kindeswohl” gefährdet. Die Eltern zogen vor Gericht – MIT ERFOLG!
Begründung des Kammergerichts Berlin (Az. 1 W 93/07): Bei dem Wort handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung des Muslims zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens.
SONDERFERIEN FÜR PILGERFAHRT
Eine bei der Stadt angestellte Schulbus-Begleiterin beantragte Urlaub außerhalb der Schulferien, weil sie auf Pilgerfahrt nach Mekka gehen wollte. Als der Arbeitgeber ablehnte, fuhr sie trotzdem, wurde fristlos gekündigt. ZU UNRECHT!
Das urteilte das Arbeitsgericht Köln (Az. 17 Ca 51/08). Begründung: Der Arbeitgeber hätte zumindest eine „Interessenserwägung” durchführen müssen. Denn: Der vorgeschriebene Zeitpunkt der Reise (zwei Monate nach Ende der muslimischen Fastenzeit) wäre erst in 13 Jahren in die Ferienzeit gefallen, dann wäre die Frau schon 64 Jahre alt gewesen.
UNVERMITTELBARES OUTFIT
Eine arbeitssuchende Muslimin trug ausschließlich schwarze Kleider, schwarze Handschuhe sowie Kopftuch und Schleier. Das Sozialamt strich ihr die Stütze, weil niemand sie einstellen wollte. Sie zog vor Gericht – UND VERLOR!
Das Verwaltungsgericht Mainz entschied (Az. 1 L 98/03): Das Amt hat richtig gehandelt, weil die Frau „unvermittelbar” sei und ihre Hilfsbedürftigkeit selber zu verantworten hat.
• PFLEGEGELD FÜR RITUELLE WASCHUNGEN
Eine pflegebedürftige Türkin beantragte die Zahlung von Pflegegeld der Pflegestufe I, weil durch ihre rituellen Waschungen vor den fünf täglichen Gebeten täglich eine Grundpflegezeit von mehr als 45 Minuten erforderlich sei. Die Kasse weigerte sich, der Streit ging vor Gericht. ABGELEHNT!
Das Sozialgericht Dortmund wies den im Rahmen der Religionsausübung anfallenden Hilfebedarf zurück (Az. S 39 P 84/04).
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/10/14/multi-kulti-das-wollen-muslime/vor-gericht-einklagen.html
Eine muslimische Familie wollte, dass das Sozialamt die Kosten für die Beschneidung ihres Sohnes übernimmt. Das Amt weigerte sich. Die Familie ging dagegen an – MIT ERFOLG!
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Az. 4 ME 336/02) begründete: Die Beschneidung erfolge zwar nicht aus medizinischen Gründen, habe aber „im muslimischen Kulturkreis eine der Taufe im christlichen Kulturkreis vergleichbare religiöse und gesellschaftliche Bedeutung.
• VORNAME: HEILIGER KRIEG
Muslimische Eltern nannten ihren Sohn „Djehad”, obwohl der Name „Heiliger Krieg” bedeutet und laut Standesamt dadurch das „Kindeswohl” gefährdet. Die Eltern zogen vor Gericht – MIT ERFOLG!
Begründung des Kammergerichts Berlin (Az. 1 W 93/07): Bei dem Wort handele es sich um eine im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchliche Bezeichnung für die Verpflichtung des Muslims zum geistigen und gesellschaftlichen Einsatz für die Verbreitung des Glaubens.
SONDERFERIEN FÜR PILGERFAHRT
Eine bei der Stadt angestellte Schulbus-Begleiterin beantragte Urlaub außerhalb der Schulferien, weil sie auf Pilgerfahrt nach Mekka gehen wollte. Als der Arbeitgeber ablehnte, fuhr sie trotzdem, wurde fristlos gekündigt. ZU UNRECHT!
Das urteilte das Arbeitsgericht Köln (Az. 17 Ca 51/08). Begründung: Der Arbeitgeber hätte zumindest eine „Interessenserwägung” durchführen müssen. Denn: Der vorgeschriebene Zeitpunkt der Reise (zwei Monate nach Ende der muslimischen Fastenzeit) wäre erst in 13 Jahren in die Ferienzeit gefallen, dann wäre die Frau schon 64 Jahre alt gewesen.
UNVERMITTELBARES OUTFIT
Eine arbeitssuchende Muslimin trug ausschließlich schwarze Kleider, schwarze Handschuhe sowie Kopftuch und Schleier. Das Sozialamt strich ihr die Stütze, weil niemand sie einstellen wollte. Sie zog vor Gericht – UND VERLOR!
Das Verwaltungsgericht Mainz entschied (Az. 1 L 98/03): Das Amt hat richtig gehandelt, weil die Frau „unvermittelbar” sei und ihre Hilfsbedürftigkeit selber zu verantworten hat.
• PFLEGEGELD FÜR RITUELLE WASCHUNGEN
Eine pflegebedürftige Türkin beantragte die Zahlung von Pflegegeld der Pflegestufe I, weil durch ihre rituellen Waschungen vor den fünf täglichen Gebeten täglich eine Grundpflegezeit von mehr als 45 Minuten erforderlich sei. Die Kasse weigerte sich, der Streit ging vor Gericht. ABGELEHNT!
Das Sozialgericht Dortmund wies den im Rahmen der Religionsausübung anfallenden Hilfebedarf zurück (Az. S 39 P 84/04).
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/10/14/multi-kulti-das-wollen-muslime/vor-gericht-einklagen.html
Re: das haben Muslime in Deutschland versucht einzuklagen
die sind u.a. Rezeptbefreit und für uns steigt der Selbstbehalt
bushi- Spammer
-
Anzahl der Beiträge : 18913
Alter : 81
Ort : rotes Wien
Nationalität :
Anmeldedatum : 09.11.07
Re: das haben Muslime in Deutschland versucht einzuklagen
*ööhhh*Neo schrieb:SONDERFERIEN FÜR PILGERFAHRT
Eine bei der Stadt angestellte Schulbus-Begleiterin beantragte Urlaub außerhalb der Schulferien, weil sie auf Pilgerfahrt nach Mekka gehen wollte. Als der Arbeitgeber ablehnte, fuhr sie trotzdem, wurde fristlos gekündigt. ZU UNRECHT!
Das urteilte das Arbeitsgericht Köln (Az. 17 Ca 51/08). Begründung: Der Arbeitgeber hätte zumindest eine „Interessenserwägung” durchführen müssen. Denn: Der vorgeschriebene Zeitpunkt der Reise (zwei Monate nach Ende der muslimischen Fastenzeit) wäre erst in 13 Jahren in die Ferienzeit gefallen, dann wäre die Frau schon 64 Jahre alt gewesen.
Kann mir das mal wer erklären..?
Sie fuhr ja SOFORT - nicht erst in 13 Jahren.
Wieso wurde das Urteil mit "in 13 Jahren" begründet...?
Bitte jetzt mal zum "Mitschreiben", daß ich das richtig verstanden habe:
1. Frau beantragt Urlaub
2. Frau beantragt Urlaub, weil Pilgerfahrt außerhalb Ferien.
3. Solche Spompanadel werden abgelehnt.
4. Frau begeht - so meine ich - irgendwas Strafbares / Sanktionierbares vom Recht her, weil sie außerhalb Ferien der Arbeit fern bleibt.
5. Wenn nicht 4. gewesen wäre, wärs ja egal gewesen. Merkt ja keine Sau, wo die Dame is, wenn kein Dienst is...
6. Frau wird gekündigt.
7. 6. ist Unrecht, weil sie 4. garnicht begehen kann, weil..
8. 4. erst in 13 Jahren passiert.
9. =>
10. => *HÄÄHHH?????*
Also...entweder ist das so ziemlich die linkste und ärgste schleimige Gutmensch Scheiße, oder i hab da jetzt irgendwas nicht richtig mitgekriegt.
Denn so ergibt das keinen Sinn!
*kann ihm mal wer auf die Sprünge Helfen - DANKE*
Politik Joker
P.S.: Leute, ich seh da schon den reinsten, medialen Krieg der Kulturen stattfinden.
Ich glaub, da brennt bald wieder ein Asylantenheim..und Ärgeres.
Und ich könnte mir vorstellen, daß das diesmal erst der Anfang is...
Denn WENN mal die frustrierte Mehrheit haßerfüllt in Schwung kommt, dann...beruight die sich in den heutigen Zeiten nimmer von heute auf morgen..
Und die Türken haben noch immer nicht begriffen, daß keine Politik sie mehr schützen kann, wenn die STraße brennt und die Mehrheit des Volkes auf sie losgeht.
Dazu müssen sie nicht wie in der grauslichen Vorzeit extra "markiert" werden.
Sie markieren sich entweder selbst per KLeidung, oder sind über Hautfarbe klar erkennbar...
Und die Krawall-Türken sind viel zu arrogant und dumm(gehalten), das zu kapieren; geschweige denn vorauszusehen.
*geht schon mal in Deckung..bei unserem Nachbarn gehts - meiner Meinung nach - mehr bald als "irgendwann" ganz gewaltig "rund"*
Gast- Gast
Re: das haben Muslime in Deutschland versucht einzuklagen
ablehnung des urlaubsantrag`s ist zu unrecht! man sieht, auf beiden seiten gibts deppen.Neo schrieb:
SONDERFERIEN FÜR PILGERFAHRT
Eine bei der Stadt angestellte Schulbus-Begleiterin beantragte Urlaub außerhalb der Schulferien, weil sie auf Pilgerfahrt nach Mekka gehen wollte. Als der Arbeitgeber ablehnte, fuhr sie trotzdem, wurde fristlos gekündigt. ZU UNRECHT!
bushi- Spammer
-
Anzahl der Beiträge : 18913
Alter : 81
Ort : rotes Wien
Nationalität :
Anmeldedatum : 09.11.07
Ähnliche Themen
» Rechte und Pflichten für Muslime
» In Deutschland herrscht islamisches Recht.
» Etwas neues aus dem Irrenhaus Brüssel
» Muslime ziehen als WAHRE Rassisten und neo Nazis Österreich & Deutschland in den Dreck
» Merkel Deutschland: Deutsche haben kein Grundrecht auf Demokratie
» In Deutschland herrscht islamisches Recht.
» Etwas neues aus dem Irrenhaus Brüssel
» Muslime ziehen als WAHRE Rassisten und neo Nazis Österreich & Deutschland in den Dreck
» Merkel Deutschland: Deutsche haben kein Grundrecht auf Demokratie
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten