Strassburg verurteilt die Schweiz
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Strassburg verurteilt die Schweiz
Geh in ein Land in Europa verkaufe Drogen und dann lass dich ausschaffen und geh danach in einen anderen europäischen Staat verkaufe immer noch Drogen, werde dann wieder ausgeschafft, gehe wiederum in ein euopäisches Land verkaufe wieder Drogen oder immer noch, lass dich ausschaffen und gehe dann noch vor Gericht und bekomme dann noch Recht.
Bevor du aber ausgeschafft wirst heirate noch eine Schweizerin und mache mit ihr Kinder, lass dich scheiden um wieder eine andere Frau zu heiraten um mit ihr auch ein Kind zu machen.
Der Tatbestand ist in diesem Falle ja ganz klar. Dieser Mann, war in Deutschland und hat dort Drogen verkauft. Er wurde ausgeschafft. Kam dann nach Österreich und verkauft wieder Drogen. Er wurde auch aus Österreich ausgeschaft. Dann kam er in die Schweiz. Da fand er angeblich die grosse Liebe. Er heiratete eine Schweizerin, bekam mit dieser Frau 2 Kinder. Er verkaufte weiterhin Drogen. Er liess sich scheiden von dieser Frau. Danach heiratete er wieder eine Schweizerin. Mit dieser Frau hat er auch ein Kind. Er wurde des ausgeschafft wegen Drogenhandel. Dies wäre die offizielle Version. Vielleicht gibt es ja noch eine inoffizielle Version und da geht es vielleicht nicht nur um Drogenhandel. Gut dies tut nichts zur Sache.
Er ist mit der Ausschaffung nicht einverstanden und klagt, dass dieser Aussachaffungsbeschluss nicht rechtens sei, da die Familie ja auseinander geriessen wird. (Dies kann ich ja nachvollziehen, dass die Familie dadurch auseinander geriesseh wird. Nur im Knast wird ja die Familie auch auseinander geriessen.) Das Bundesgericht gibt der Schweiz recht. Die Ausschaffung ist rechtens.
Nun hat er beim Europäischen Gerichtshof gkelagt.
Tja, und wi haben die Richter entschieden?
So wie die Urteile von Linken Richtern immer ausfallen. Der Verbrecher hat gewonnen. Die Schweiz muss ihm eine Genugtuung bezahlen von 90000.00 Euro.
Die Richter habein Strassburg haben so entschieden, dass es für zukünftige Drogenhändler aus dem afrikaischen Raum ein leichtes sein wird ihre Asylgesuche in definitive Aufenthaltsbewilligungen umzuwandeln.
Die Gutmenschen haben wieder einmal zugeschlagen. Überlegt haben die ganz sicher nicht viel.
Was sagt mir diesa alles:
Die Asylsuchenden wissen über die Gesetze besser bescheid, als wir einheimische.
Bevor du aber ausgeschafft wirst heirate noch eine Schweizerin und mache mit ihr Kinder, lass dich scheiden um wieder eine andere Frau zu heiraten um mit ihr auch ein Kind zu machen.
Der Tatbestand ist in diesem Falle ja ganz klar. Dieser Mann, war in Deutschland und hat dort Drogen verkauft. Er wurde ausgeschafft. Kam dann nach Österreich und verkauft wieder Drogen. Er wurde auch aus Österreich ausgeschaft. Dann kam er in die Schweiz. Da fand er angeblich die grosse Liebe. Er heiratete eine Schweizerin, bekam mit dieser Frau 2 Kinder. Er verkaufte weiterhin Drogen. Er liess sich scheiden von dieser Frau. Danach heiratete er wieder eine Schweizerin. Mit dieser Frau hat er auch ein Kind. Er wurde des ausgeschafft wegen Drogenhandel. Dies wäre die offizielle Version. Vielleicht gibt es ja noch eine inoffizielle Version und da geht es vielleicht nicht nur um Drogenhandel. Gut dies tut nichts zur Sache.
Er ist mit der Ausschaffung nicht einverstanden und klagt, dass dieser Aussachaffungsbeschluss nicht rechtens sei, da die Familie ja auseinander geriessen wird. (Dies kann ich ja nachvollziehen, dass die Familie dadurch auseinander geriesseh wird. Nur im Knast wird ja die Familie auch auseinander geriessen.) Das Bundesgericht gibt der Schweiz recht. Die Ausschaffung ist rechtens.
Nun hat er beim Europäischen Gerichtshof gkelagt.
Tja, und wi haben die Richter entschieden?
So wie die Urteile von Linken Richtern immer ausfallen. Der Verbrecher hat gewonnen. Die Schweiz muss ihm eine Genugtuung bezahlen von 90000.00 Euro.
Die Richter habein Strassburg haben so entschieden, dass es für zukünftige Drogenhändler aus dem afrikaischen Raum ein leichtes sein wird ihre Asylgesuche in definitive Aufenthaltsbewilligungen umzuwandeln.
Die Gutmenschen haben wieder einmal zugeschlagen. Überlegt haben die ganz sicher nicht viel.
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Die Asylsuchenden wissen über die Gesetze besser bescheid, als wir einheimische.
Zuletzt von fidelio777 am 17.04.13 7:25 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Re: Strassburg verurteilt die Schweiz
Nigerianer ausgeschafft
16. April 2013 11:41
Strassburg verurteilt die Schweiz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verurteilt den Entscheid der Schweiz, einen nigerianischen Familienvater auszuschaffen. Nun muss sie ihm Schadenersatz zahlen.
Die Schweiz hätte einen wegen Drogenhandels verurteilten Familienvater aus Nigeria nicht ausschaffen dürfen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg festgestellt. Die Schweiz muss dem Nigerianer 9000 Euro Schadenersatz zahlen.
Gemäss den Richtern in Strassburg verletzte die Ausschaffung das Recht des Mannes auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dieses Recht wird in Artikel 8 der Menschenrechtskonvention garantiert.
Übergeordnetes Interesse, bei den Kindern zu sein
Der 1972 geborene Nigerianer war 2001 mit falscher Identität in die Schweiz gereist. Die Schweiz lehnte sein Asylgesuch ab, worauf er das Land verliess. Allerdings kehrte er 2003 zurück und heiratete eine Schweizerin. Mit ihr hat er Zwillinge. Inzwischen ist er geschieden und hat ein drittes Kind mit einer anderen Schweizerin, die er zu ehelichen gedenkt.
Die Schweiz wollte den Mann 2009 nach Nigeria ausschaffen. Dagegen wehrte sich der Betroffene - insbesondere mit dem Argument, dass seine Familie auseinandergerissen würde. Er blitzte vor Bundesgericht jedoch ab und zog das Urteil an den EGMR weiter. Das Gericht in Strassburg widerspricht nun dem Bundesgericht. In seinem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil hält es fest, es sei von übergeordnetem Interesse, dass die Kinder in der Nähe ihrer Eltern aufwachsen.
Der Nigerianer war 2006 in Deutschland wegen Kokainhandels zu einer einer 42-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Bereits ein paar Jahre zuvor war er in Österreich ebenfalls wegen Drogenhandels verurteilt worden.
Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Strassburg-verurteilt-die-Schweiz-23327185
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