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Ministerpräsident Althaus´ mildes Urteil

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Ministerpräsident Althaus´ mildes Urteil Empty Ministerpräsident Althaus´ mildes Urteil

Beitrag von alfaturbo 04.03.09 18:54

Bin verwundert, wie leicht es sich hier die Justiz macht.
eigentlich ein Skandalurteil.

Nach nicht einmal einer Stunde in Abwesenheit von Althaus war der Spuk vorbei.


Zuletzt von alfaturbo am 05.03.09 13:48 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von alfaturbo 04.03.09 18:55

Dieter Althaus zu Geldstrafe verurteilt
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus ist Dienstagabend am Bezirksgericht Irdning wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro verurteilt worden. Der Prozess war von seinem Anwalt kurzfristig beantragt worden.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geldstrafe und Schmerzensgeld
Althaus wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagsätzen, insgesamt 33.300 Euro, verurteilt. Darüber hinaus muss Althaus dem Ehegatten des Unfallopfers 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.


"Keine Strafe ist so schwerwiegend, wie wenn man ein Menschenleben auf dem Gewissen hat", so der Richter. Mildes Urteil nach reumütigem Geständnis
Der Richter begründete das Urteil damit, dass man mit einer Geldstrafe ausgekommen sei, weil keine Erschwernis-, aber zahlreiche Milderungsgründe wie ein reumütiges Geständnis vorlägen. Letztlich könne keine Strafe so schwerwiegend sein wie die psychische Belastung, wenn man ein Menschenleben auf dem Gewissen habe, sagte der Richter.

Der Anwalt von Dieter Althaus sagte nach der Urteilsverkündigung: "Das Urteil trägt in meinen Augen dem fürchterlichen Unfall Rechnung - es handelt sich um ein Urteil, das tat- und schuldangemessen ist".
Audio: "Das Urteil ist angemessen"



Althaus war nicht persönlich erschienen. Althaus-Anwalt nahm Urteil an
Der Anwalt habe im Namen seines Mandaten das Urteil angenommen, so die Sprecherin des Gerichtes, Sabine Anzenberger. Der Staatsanwalt habe das noch nicht getan - das Urteil sei daher noch nicht rechtskräftig, sagte die Sprecherin.

"Ich stehe zu meiner Verantwortung"
Dieter Althaus bekräftigte nach der Verurteilung seine Verantwortung für den Skiunfall: "Ich stehe zu meiner Verantwortung, die sich aus der Rekonstruktion des Unfallhergangs ergibt, auch wenn ich mich an den Skiunfall am Neujahrstag nicht erinnern kann", heißt es in einer am Dienstag von der thüringischen Staatskanzlei verbreiteten Erklärung des Regierungschefs.


Materieller Ausgleich soll sich nicht verzögern
Althaus hoffe, dass der zügige juristische Abschluss des Skiunfalls auch den Interessen der Angehörigen diene und die Würde der getöteten Skifahrerin wahre. Die 41-Jährige war bei dem Zusammenstoß am Neujahrstag ums Leben gekommen. "Wichtig ist mir, dass sich zumindest der materielle Ausgleich gegenüber den Hinterbliebenen nicht verzögert."


Die 5.000 Euro Schmerzensgeld seien nur ein Teilbetrag, so der Anwalt. Anwalt der Familie nimmt Urteil zur Kenntnis
Der Anwalt der Familie der beim Unfall verstorbenen Skifahrerin sagte, dass er das Urteil zur Kenntnis nehme; bei den 5.000 Euro Schmerzensgeld handle es sich um einen Teilbetrag, das sei in einem Strafverfahren so üblich.

Alles, was darüber hinaus gehe, werde zurzeit mit der Gegenseite verhandelt - möglich seien eine außergerichtliche Einigung oder eine zivilrechtliche Klage, so der Anwalt der Familie der getöteten Skifahrerin.
Audio: "Zuversicht für außergerichtliche Einigung"



Das Einverständnis aller Beteiligten war nötig. Richter gab dem Antrag statt
Der Anwalt von Dieter Althaus hatte am Dienstag beim Bezirksgericht Irdning (Bezirk Liezen) einen Antrag für den Verhandlungsbeginn um 16.30 Uhr gestellt. Der Richter gab dem Antrag der Verteidigung statt.

Diese Vorgangsweise ist möglich: "Wenn alle Parteien, nämlich einerseits die Staatsanwaltschaft, andererseits der Angeklagte beziehungsweise sein Machthaber und auch der Privatbeteiligtenvertreter damit einverstanden sind", so die Gerichtssprecherin.


Die Hauptverhandlung fand nur drei Stunden nach Beantragung statt. Anwalt wollte offenbar wenig Presserummel
Die Medieninformation durch die Gerichtssprecherin erfolgte um 15.23 Uhr, was quasi einem Ausschluss der Medienöffentlichkeit bei der für 16.30 Uhr in Irdning anberaumten Prozess gleichkam. Damit wollte der Anwalt offensichtlich dem Medienrummel entgehen. Diese Vorgangsweise dürfte eine Reaktion auf das drängende Informationsbedürfnis vor allem der deutschen Medien sein.

Gutachten: Fahrfehler von Althaus
Der Ministerpräsident von Thüringen war am Neujahrstag auf der Riesneralm mit einer Skifahrerin zusammengestoßen - die 41-Jährige erlag ihren schweren Kopfverletzungen, Althaus wurde schwer verletzt. Grund für den Zusammenstoß war laut Gutachten ein Fahrfehler von Althaus.


"Kein volles Schuldgeständnis", so der Anwalt. Althaus habe "Mitschuld" eingeräumt
Noch am Montag hatte es bei der Mitteilung der Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung unterschiedliche Interpretationen gegeben: Der Anwalt relativierte die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, Althaus habe in einer schriftlichen Stellungnahme die Verantwortung für den Tod der Frau übernommen.

Er habe lediglich "Mitschuld" eingeräumt und "kein volles Schuldanerkenntnis" abgegeben. Privatrechtlich war den Hinterbliebenen eine großzügige Entschädigung angeboten worden.
Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt



Anwaltskreise überrascht
Überrascht von dem Blitzprozess zeigt man sich indes in Anwaltskreisen. Richard Soyer, Sprecher der öst. Strafverteidiger, sagt, man habe hier den Eindruck einer gewissen Geheimjustiz: "Ich finde diese Vorgangsweise nicht sehr geglückt. Es ist eine Extrawurst". Ähnlich äußert sich auch der Anwalt der Familie der Verstorbenen, Alexander Rehrl: "Das war sehr kurzfristig, ja".


Ministerium gibt Fehler in Medienarbeit zu
Vom Justizministerium wurden am Dienstag Fehler bei der Pressearbeit im Zusammenhang mit der Anklage gegen Althaus eingestanden. Die von der Staatsanwalt Leoben veröffentlichte Aussendung, in der es u.a. hieß, dass Althaus die "Verantwortung für den Tod" der 41-jährigen Skifahrerin übernehme, sei so nicht zur Veröffentlichung gedacht gewesen.

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Beitrag von Neo 04.03.09 19:40

na gut der althaus liegt ja noch in der klinik, ich geh davon aus das mit den nachkommen des verstorbenen opfers sicher schon eine finanzielle vereinbarung getroffen wurde, deshalb das schnelle urteil und das minimale schmerzensgeld
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Beitrag von Bengelchen8 04.03.09 20:12

Diese 5000,- (T)Euronen "Schmerzensgeld" ist ja nur das im Strafprozess festgelegte! Hat mit zivilrechtlicher Seite null zu tun.
Und diesem geht Althaus insofern "aus dem Weg", dass er außergerichtliche Vereinbarungen trifft (sicher nicht zum Nachteil der Hinterbliebenen).
Irgendwie gefällt mir sogar die Vorgehensweise des Gerichts: Da guckten die ganzen Mediengeier mal kräftigst in die Röhre.....
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Beitrag von bushi 04.03.09 20:20

ich finde das urteil gerecht, schließlich war keine böse absicht dahinter oder leichtsinn wie bei alk-
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Beitrag von Bengelchen8 04.03.09 20:27

Wobei ich persönlich auch die "Pistenplaner" in die Pflicht nehmen würde!
Bei solchen "Kreuzungen" wär's doch sicher möglich eine "Geisterfahrt" auf der fremden Piste mittels Zaun unmöglich zu machen.

Aber es ist halt so wie immer: Es muss erst was passieren, damit was passiert!
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Beitrag von alfaturbo 05.03.09 13:52

bushi schrieb:ich finde das urteil gerecht, schließlich war keine böse absicht dahinter oder leichtsinn wie bei alk-
Also falls dieses Urteil so stehenbleibt, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

33.000 strafe - ok,
aber 5000.- als Schmerznesgeld sind ein Witz.

Volle Kostenübernahme und als Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen (vor allem die Kinder) pro Kopf mindestens 50000,- als Existenzgrundlage.
Bei 12800.- monatl. Einkommen als Ministerpräsi kann er sich das locker leisten.
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Beitrag von bushi 05.03.09 13:57

alfaturbo schrieb:
Volle Kostenübernahme und als Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen (vor allem die Kinder) pro Kopf mindestens 50000,- als Existenzgrundlage.
Bei 12800.- monatl. Einkommen als Ministerpräsi kann er sich das locker leisten.
Es ist von ihr nur ein Kind da, die anderen sind erwachsene Patchworkkinder Twisted Evil
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Beitrag von alfaturbo 05.03.09 13:59

...und die zählen weniger?
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Beitrag von bushi 05.03.09 14:08

alfaturbo schrieb:...und die zählen weniger?
wie weit soll die "generationhaftung" gehen ?
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Beitrag von alfaturbo 05.03.09 14:15

Sorry, hab das "erwachsenen" überlesen.

Aber der Gatte und das Kind sollten jedenfalls zumindest finanziell abgesichert werden.
Bei dem Verlust einer Frau und Mutter ist der Schmerz sicher unglaublich gross.
Kann man ja eigentlich gar nicht bezahlen.

Mit lebenslangem Pistenverbot sollte er auch belegt werden.
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Beitrag von Gast 07.03.09 14:35

Diesem Politiker und Seinesgleichen ist es doch vollkommen egal, was aus den Hinterbliebenen wird. Das Einzige was zählt, ist, dass er dabei gut wegkommt. Und seine Verbündeten, die Justiz, unterstützt ihn dabei. Hauptsache ist, er wird wieder gesund, und kann weiterhin viel Geld schöpfen. Das einfachen Volk ist nebensächlich.

Er ist finanziell abgesichert, und was die Anderen betrifft schert er sich nicht. Mit Sicherheit wird er abgeschirmt, bis Gras über die Sache gewachsen ist, um nur nicht Wellen zu erzeugen.

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Beitrag von Robert E. Lee 07.03.09 18:25

der typ hat wahlen im sommer daher die schnelle reaktion unserer lieben frau justizministerin, ausserdem glaub ich ist er auch noch ein politiker der gleichen coleur.dafür lassen sie einen 3fachen vergewaltiger mit migrationshintergrund wieder frei und eine politikerin mit der verkehrten farbe wird wegen der wahrheit zu einer geld- und einer bedingten freiheitsstrafe verurteilt. aber so ist nun mal die justiz im staate österreich.
der urösterreicher ist in seiner eigenen heimat eine null in den augen der volksverräter, nur bei den wahlen wissen diese xxxxxxxxxx wem sie ansprechen und einseifen sollen.
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Beitrag von alfaturbo 07.03.09 19:11

Wie recht du wieder hast, Robert!

Mich könnens halt nimmer einseifen. Komme aus einer erzroten Familie und mittlerweile hab ich alle von der FPÖ überzeugen können.
Ich war ja selber mal SPÖ-naher Gemeinderat (ohne Parteibuch), unglaublich, gell?
Da fing ich erst an, so richtig über Politik nachzudenken. Seitdem kommt nur eine Pro-Österreicher-Partei für mich infrage.

Diese derzeitigen Skandalurteile sind offensichtliche Bevorzugung von diversen Gruppen, Pfui Teufel!
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Beitrag von bushi 07.03.09 21:06

ein linker triftet eher nach rechts ab als in die mitte affraid
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Beitrag von Gast 09.03.09 13:17

Wichtig ist, dass die gewählte Partei für das Volk, und nicht gegen das Volk ist, was von gewissen "Großparteien" nicht behauptet werden kann, vor allem, wenn Alkis auch noch Bürgermeister sind.

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Ministerpräsident Althaus´ mildes Urteil Empty Das Urteil ist i.O.

Beitrag von exenter 23.03.09 14:43

Die ausgesprochene Geldstrafe ist sowohl in der Sache , wie in der Höhe angemessen und entspricht der üblichen Bestrafung bei fahrlässiger Tötung. Die ausgesprochene Summe als Schmerzensgeld ist kein Endbetrag, sondern nur Voraussetzung für die zivilrechtliche Geltendmachung der Gesamtsumme. Also, der Geschädigte braucht in dieser Hinsicht nicht bemitleidet werden. Er erhält, was ihm zusteht. Eine Verurteilung zur Bewährung war unangebracht, da das Gericht den Verlauf der Bewährung nicht kontrollieren kann und eine Rückfälligkeit des Althaus nicht denkbar ist.
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Beitrag von populaer 23.03.09 15:55

exenter schrieb:Die ausgesprochene Geldstrafe ist sowohl in der Sache , wie in der Höhe angemessen und entspricht der üblichen Bestrafung bei fahrlässiger Tötung. Die ausgesprochene Summe als Schmerzensgeld ist kein Endbetrag, sondern nur Voraussetzung für die zivilrechtliche Geltendmachung der Gesamtsumme. Also, der Geschädigte braucht in dieser Hinsicht nicht bemitleidet werden. Er erhält, was ihm zusteht. Eine Verurteilung zur Bewährung war unangebracht, da das Gericht den Verlauf der Bewährung nicht kontrollieren kann und eine Rückfälligkeit des Althaus nicht denkbar ist.

ich seh das genau so, außerdem ist er bestraft genug durch diesen vorfall, so finde ich!
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Beitrag von Gast 23.03.09 17:35

Der gehört hinter Gitter, denn immerhin hat er einen Todesfall verursacht. Das Opfer ist für ihre Kinder unersetzlich, und der Kleinste wird sich wahrscheinlich nicht an seine Mutter erinnern können. Er hat ein Menschenleben auf dem Gewissen, und kommt, weil er Politiker ist, ungestraft davon, denn das was ihm aufgebrummt wurde, ist einfach nur eine Beleidigung für die Hinterbliebenen, genauso wie auch für die Öffentlichkeit. Manche sind eben gleicher, und eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.

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Ministerpräsident Althaus´ mildes Urteil Empty Übertreibung

Beitrag von exenter 23.03.09 18:07

Ennasus schrieb:Der gehört hinter Gitter, denn immerhin hat er einen Todesfall verursacht. Das Opfer ist für ihre Kinder unersetzlich, und der Kleinste wird sich wahrscheinlich nicht an seine Mutter erinnern können. Er hat ein Menschenleben auf dem Gewissen, und kommt, weil er Politiker ist, ungestraft davon, denn das was ihm aufgebrummt wurde, ist einfach nur eine Beleidigung für die Hinterbliebenen, genauso wie auch für die Öffentlichkeit. Manche sind eben gleicher, und eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus.

Stimmt alles was da zu der Familiengeschichte steht. Aber das Urteil hat mit dem Umstand, dass Althaus Politiker ist nichts zu tun. Ungestraft sollte man das auch nicht nennnen. Wer sollen denn die Krähen sein? Such alle ähnlichen Unfälle raus und finde einen bei dem eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde. Der Erfolg würde mich beeindrucken. Shocked
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Beitrag von Gast 23.03.09 19:00

Die gehören aber hinter Gitter, denn immerhin geht es um Leben. Und dass dieser Althaus eine besondere Behandlung erhalten hat, liegt ja wohl auf der Hand, denn immerhin wurde seine Karriere berücksichtigt, und zwar in dieser Form, dass alles so schnell wie möglich abgeschlossen ist, um die Wahlen nicht zu gefährden.

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Beitrag von alfaturbo 23.03.09 20:50

Wurde eigentlich untersucht, ob Althaus zum Zeitpunkt des Unglücks alkoholisiert war?
Bei diversen unbequemen Politikern wurde dies sofort erwähnt.
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Beitrag von Gast 24.03.09 15:56

Es gab nicht einmal eine wirkliche Untersuchung, denn dieser Althaus kann sich ja an nichts mehr erinnern, und Zeugen gibt es keine.

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