Obergrenze für Managergehälter
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Obergrenze für Managergehälter
Das wird in der Wirtschaft für Unruhe sorgen. Deswegen, meine ich, sollte dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen werden, indem die steuerliche Absetzbarkeit unangetastet bleibt; es muss einem Unternehmen freigestellt sein, wie viel das Management wert ist, aber ...
der Gesetzgeber solle eine Grenze ziehen, wo "menschliche Leistungen" die Grenzen des Erfassens sprengen.
So der Spitzensteuersatz ein Fixum (auch auf die Sozialabgaben) zieht, muss es auch möglich sein, Einkommen "pro Mensch" nach obenhin in dem Sinn zu begrenzen, dass der Staat ab einer gewissen Einkommenshöhe die Summe einfach abschöpft und dem Sozialtopf zuführt.
der Gesetzgeber solle eine Grenze ziehen, wo "menschliche Leistungen" die Grenzen des Erfassens sprengen.
So der Spitzensteuersatz ein Fixum (auch auf die Sozialabgaben) zieht, muss es auch möglich sein, Einkommen "pro Mensch" nach obenhin in dem Sinn zu begrenzen, dass der Staat ab einer gewissen Einkommenshöhe die Summe einfach abschöpft und dem Sozialtopf zuführt.
Treverii- Frischling
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Re: Obergrenze für Managergehälter
Na ja jeder denkt anders ne
tonny- Frischling
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"... es muss einem Unternehmen freigestellt sein, wie viel das Management wert ist, aber ...":
Nicht einzusehen ist aber die Freizügigkeit der Konzerngagen, welche "vom Steuerzahler" gesponsert werden sollen (müssen).
Dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht "Konzernmacht" kontra dem Gedanken kaufmännischer Verantwortung.
Keines Menschen Arbeit kann Millionen per anno wert sein, wenn im Gegensatz dazu Arbeiten unter dem Existenzminimum entlohnt werden, es sei denn, er spielt Lotterie.
Dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht "Konzernmacht" kontra dem Gedanken kaufmännischer Verantwortung.
Keines Menschen Arbeit kann Millionen per anno wert sein, wenn im Gegensatz dazu Arbeiten unter dem Existenzminimum entlohnt werden, es sei denn, er spielt Lotterie.
Treverii- Frischling
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Re: Obergrenze für Managergehälter
Ich weiß von verschiedenen Unternehmen, dass es extrem große Unterschiede in der Bezahlung der Mitarbeiter gibt. Sprich die Manager verdienen sehr viel bloß, weil sie warum auch immer einmal zum Manager nominiert worden sind... Und andere Mitarbeiter, ohne die vermutlich nichts laufen würde, werden unterbezahlt.
Von daher wären diese Obergrenzen sicher nicht schlecht. Und wenn man auch ein Gesetz von Mindestgehalt hinbekommen würde, wäre das auch nicht schlecht.
Von daher wären diese Obergrenzen sicher nicht schlecht. Und wenn man auch ein Gesetz von Mindestgehalt hinbekommen würde, wäre das auch nicht schlecht.
cocaburra- Frischling
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Re: Obergrenze für Managergehälter
Vor ca. 1 Jahr war im "Kurier" ein Artikel zu lesen, der einem bzgl. Monatseinkommen von "Managern" o.ä. den Hals schwellen ließ.
Es ging um die Vorstandsvorsitzende der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft "Siedlungs-Union".
Die Dame bezieht als (rote) Gemeinderätin € 6.601,60, zusätzlich als Gehalt von der SU € 9649,70 und noch € 5078,-- als Aufwandsentschädigung.
Das ergibt in Summe € 21.329 Euro und ergibt ein Jahressalär von 288.454 Euro !!!
Das macht - über den Daumen gepeilt - monatlich das Nutzungsentgelt für ca. 40 Reihenhäuser aus!
Dazu würden einem viele, unkorrekte Äußerungen einfallen - die ich mir erspare!
Es ging um die Vorstandsvorsitzende der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft "Siedlungs-Union".
Die Dame bezieht als (rote) Gemeinderätin € 6.601,60, zusätzlich als Gehalt von der SU € 9649,70 und noch € 5078,-- als Aufwandsentschädigung.
Das ergibt in Summe € 21.329 Euro und ergibt ein Jahressalär von 288.454 Euro !!!
Das macht - über den Daumen gepeilt - monatlich das Nutzungsentgelt für ca. 40 Reihenhäuser aus!
Dazu würden einem viele, unkorrekte Äußerungen einfallen - die ich mir erspare!
AMBROS- Frischling
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