Streit um muslimischen Gebetsraum in der öffentlichen Schule Berlin
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Streit um muslimischen Gebetsraum in der öffentlichen Schule Berlin
Soweit sind wir nun schon, dass sich die Muselmänner vor Gericht wehren wollen, damit sie in der Schule einen Gebetsraum erhalten.
Die Frechheit daran ist, dass dieser den Raum sogar selbst einrichtete ohne jemandem vorher zu fragen und dann einfach beten geht, wenn die Zeit da ist.
Würden wir uns das erlauben in ihren Ländern, könnt ihr selbst ausrechnen was wir zu erwarten hätten. Auf keinen Fall ein Gricht, das uns unterstützen würde. Eher den Knast hätten wir zu erwarten.
Die Frechheit daran ist, dass dieser den Raum sogar selbst einrichtete ohne jemandem vorher zu fragen und dann einfach beten geht, wenn die Zeit da ist.
Würden wir uns das erlauben in ihren Ländern, könnt ihr selbst ausrechnen was wir zu erwarten hätten. Auf keinen Fall ein Gricht, das uns unterstützen würde. Eher den Knast hätten wir zu erwarten.
Berlin: Streit um muslimischen Gebetsraum in Schule vor BundesgerichtDer Rechtsstreit um muslimische Mittagsgebete an einer öffentlichen Schule in Berlin beschäftigt am Mittwoch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist voraussichtlich bereits am gleichen Tag mit einer Entscheidung zu rechnen. In dem Prozess geht es darum, wie weit die Religionsfreiheit an Schulen geht. Der Kläger in dem bundesweit beachteten «Gebetsraum»-Streit ist ein muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums im Berliner Stadtteil Wedding.
Er will in nunmehr dritter Instanz durchsetzen, einmal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen. Zusammen mit anderen Schülern ließ sich der nunmehr 18-Jährige Yunus M. erstmals 2007 in einem Flur der Schule zum Gebet nieder. Die Schulleiterin untersagte dies aber für die weitere Zukunft. Der Jugendliche klagte und bekam 2009 vom Verwaltungsgericht das Recht auf Gebete im Schulgelände zugesprochen.
Zur Begründung verwiesen die Richter auf das Verfassungsrecht der ungestörten Religionsausübung. Das Gymnasium teilte Yunus M. einen gesonderten Raum für Mittagsgebete zu. Das Land Berlin ging jedoch in Berufung. Die Schulverwaltung fürchtete um die weltanschauliche Neutralität und den ungestörten Tagesablauf im Gymnasium. In zweiter Instanz gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Land recht. Es wies den Anspruch auf regelmäßige Gebete auf dem Schulgelände zurück.
Das Grundrecht auf Religionsausübung sei eingeschränkt, da an dem Gymnasium eine Vielzahl von Religionen vertreten und der Schulfrieden gefährdet sei, hieß es. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die Entscheidung dort ist nach Angaben von Sprecher Werner Neumann nur dann endgültig, falls sie im Sinne des Schülers ausfalle. Unterliege er, sei wegen der Berührung von Grundrechten eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht möglich.
Quelle: http://www.jesus.de/index.php?id=885&tx_ttnews[tt_news]=181385&cHash=30505da9f0
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Re: Streit um muslimischen Gebetsraum in der öffentlichen Schule Berlin
da waren wir in der K+K Zeit schon toleranter
bushi- Spammer
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Re: Streit um muslimischen Gebetsraum in der öffentlichen Schule Berlin
Die Richter haben gut entschieden.
Wer will schon auf den Schulgängen das "singen" hören von diesen betern?
Das ist ja Unterrichtsstörend.
Wer will schon auf den Schulgängen das "singen" hören von diesen betern?
Das ist ja Unterrichtsstörend.
Muslimische Gebete:Schüler scheitert im RechtsstreitDer Berliner Gymnasiast Yunus M. darf keine regelmäßigen Gebete auf dem Schulgelände abhalten. Der 18-Jährige scheiterte am Mittwoch mit seiner Revision vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht.
Der Schüler des Diesterweg-Gymnasiums im Berliner Stadtteil Wedding hatte in dem bundesweit beachteten Rechtsstreit erreichen wollen, einmal am Tag außerhalb der Unterrichtszeiten an seiner Schule beten zu dürfen. Dem Schüler steht wegen der Berührung von Grundrechten allerdings noch der Weg vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offen.
Zusammen mit anderen Schülern hatte sich der nunmehr 18-Jährige erstmals 2007 in einem Flur der Schule zum Gebet niedergelassen. Die Schulleiterin untersagte dies aber für die weitere Zukunft. Der Jugendliche klagte und bekam 2009 vom Verwaltungsgericht das Recht auf Gebete auf dem Schulgelände zugesprochen. Zur Begründung verwiesen die Richter auf das Verfassungsrecht der ungestörten Religionsausübung. Das Gymnasium teilte Yunus M. daraufhin einen gesonderten Raum für Mittagsgebete zu.
Das Land Berlin ging jedoch in Berufung. Die Schulverwaltung fürchtete um die weltanschauliche Neutralität und den ungestörten Tagesablauf im Gymnasium. In zweiter Instanz gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Land recht. Es wies den Anspruch auf regelmäßige Gebete auf dem Schulgelände zurück. Das Grundrecht auf Religionsausübung sei eingeschränkt, da an dem Gymnasium eine Vielzahl von Religionen vertreten und der Schulfrieden gefährdet sei, hieß es.
Quelle: http://www.jesus.de/blickpunkt/detailansicht/ansicht/181451schueler-scheitert-im-rechtsstreit.html
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Re: Streit um muslimischen Gebetsraum in der öffentlichen Schule Berlin
Gibts ja gar nicht!
Islamisten Moslems können mal NICHT ihre 0-integrativen Forderungen durchsetzen und sich aufführen, als wärens nicht nur Herrenmenschen, sondern tatsächlich die Herren des Landes.
Politik Joker
P.S.: Nazi Moslems betgeil (Gebete des Hasses gegen Juden, was sie als Nazis markiert) in Action:
https://www.youtube.com/watch?v=w_ohNrWalME
Islamisten Moslems können mal NICHT ihre 0-integrativen Forderungen durchsetzen und sich aufführen, als wärens nicht nur Herrenmenschen, sondern tatsächlich die Herren des Landes.
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Gast- Gast
Re: Streit um muslimischen Gebetsraum in der öffentlichen Schule Berlin
Wenn ich dieses Video fertig sehen würde, müsste ich noch mehr als ich es schon getan hatte am Sonntagnacht auf Montagnacht.
Soviel geht nicht in mein Magen rein wie da rauskommen müsste.
Und die wollen uns weis machen sie seien Menschenfreunde. Ja, aber nur für ihresgleichen.
Wann erwacht die Welt endlich und zwar richtig.
Aber eben so lange es solche liebe und nette Gutemenschen gibt, die uns alles grüne vom Himmel versprechen werden die wohl nie aufwachen.
Soviel geht nicht in mein Magen rein wie da rauskommen müsste.
Und die wollen uns weis machen sie seien Menschenfreunde. Ja, aber nur für ihresgleichen.
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