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GEISTESKRANKE LINKE Justiz: Strafzettel verstößt gegen Menschenrechte

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GEISTESKRANKE LINKE Justiz: Strafzettel verstößt gegen Menschenrechte Empty GEISTESKRANKE LINKE Justiz: Strafzettel verstößt gegen Menschenrechte

Beitrag von Gast 02.04.11 12:23

Nein, das ist definitiv kein Aprilscherz!
Datum ist der 2. April!
Ich hab extra noch mal nachgesehen!! Shocked

Also...zurechnungsfähig sind die Größenwahnsinnigen GUTMENSCHEN und ganz klar kranken sowie geistesgestörten Kindergarten-Onkel "ganz oben" sicher nimmer!! devil devil
..dass er sich laut "Europäischer Menschenrechtskonvention" nicht selbst belasten müsse - dass damit die Lenkererhebung nicht gegen ihn verwendet werden dürfe...In einem zwölfseitigen Erkenntnis folgte der UVS dieser Argumentation und hebelte damit sogar höchstrichterliche Urteile aus. "Die Lenkerauskunft muss man erteilen und somit ein Geständnis ablegen. In der Berufung kann man aber darauf bestehen, dass dieses nicht gewertet werden darf. Damit fehlt der Beweis", erklärt der Falschparker, der das System ausgetrickst hat.
*weiß jetzt ehrlich einfach schlicht und ergreifend nicht mehr, was er dazu sagen soll*

devil DIE GEISTESKRANKEN ULTRA-LINKS GUTMENSCHEN devil
devil DURFTEN WIEDER MAL devil
devil (KINDERGARTEN-)"GOTT" SPIELEN devil
devil & devil
devil ÖSTERREICH WELTWEIT LÄCHERLICH MACHEN devil


*Sachen gibt´s, die gibt´s gar nicht!!!! Shocked *
Politik Joker


Zuletzt von politikjoker am 02.04.11 19:28 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

Gast
Gast


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GEISTESKRANKE LINKE Justiz: Strafzettel verstößt gegen Menschenrechte Empty Re: GEISTESKRANKE LINKE Justiz: Strafzettel verstößt gegen Menschenrechte

Beitrag von Gast 02.04.11 12:25

Da werden jetzt Zigtausende Strafzettel in Oberösterreich im Mistkübel landen! Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes hat ein Hintertürl für Verkehrssünder aufgemacht. So können Beschuldigte nach einer Lenkererhebung darauf bestehen, dass diese im Strafverfahren nicht gegen sie selbst verwendet wird. Damit fällt der objektive Beweis weg, der "Sünder" bleibt ungeschoren.Auslöser war die Beschwerde eines Mannes aus Steyr, der in Linz 40 Euro Strafe zahlen sollte, weil sein Auto ohne Parkschein in der Gebührenzone gesichtet worden war. Im Strafverfahren kam es zur üblichen Lenkererhebung.

Doch dann ging der Steyrer, der wegen juristischer Spitzfindigkeiten öfter für Wirbel sorgt, beim UVS - ihm kommt in den Bundesländern die Kontrolle von verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zu - in Berufung. Und argumentierte, dass er sich laut "Europäischer Menschenrechtskonvention" nicht selbst belasten müsse - dass damit die Lenkererhebung nicht gegen ihn verwendet werden dürfe.
Neue Judikatur

In einem zwölfseitigen Erkenntnis folgte der UVS dieser Argumentation und hebelte damit sogar höchstrichterliche Urteile aus. "Die Lenkerauskunft muss man erteilen und somit ein Geständnis ablegen. In der Berufung kann man aber darauf bestehen, dass dieses nicht gewertet werden darf. Damit fehlt der Beweis", erklärt der Falschparker, der das System ausgetrickst hat.

Das UVS- Erkenntnis ist richtungsweisend für künftige Verkehrssünder und auch für jene, die vor maximal sechs Monaten ein Delikt gesetzt haben. So lange rückwirkend kann Einspruch erhoben werden, solange man die Strafe nicht schon akzeptiert hat.
http://www.krone.at/Oesterreich/OOe_Strafzettel_fuer_Parksuender_gegen_Menschenrechte-UVS-Entscheid-Story-254306

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