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Alt Nazis im ORF : Immunität vs Strafverfolgung : Schauplatz Team verdächtigt d Wiederbetätigung

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Alt Nazis im ORF : Immunität vs Strafverfolgung : Schauplatz Team verdächtigt d Wiederbetätigung Empty Alt Nazis im ORF : Immunität vs Strafverfolgung : Schauplatz Team verdächtigt d Wiederbetätigung

Beitrag von Gast 28.09.10 20:43

Zur Erinnerung:
http://www.forum-politik.at/osterreich-f21/alt-nazis-im-orf-am-schauplatz-mit-nazi-methoden-wird-2010-manipulierende-strafrechtlich-relevante-propaganda-gemacht-t2762.htm

Diesmal leider etwas länger nach langer Zeit wieder etwas länger geworden - jedoch die Affäre hat sich gewaltig aufgeschaukelt.

Auch die Drohung, ihn als Opfer statt den Tätern einzusperren, schüchterte Strache nicht ein:
Der ORF muss die Aufnahmen aller Drehtage für die "Am Schauplatz"-Folge über den rechten Rand herausgeben, so die Staatsanwaltschaft. Die parlamentarische Immunität von FPÖ-Chef Strache wurde unterdessen aufgehoben.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/2489702/skinhead-affaere-orf-muss-alle-baender-herausgeben.story
Doch der ORF will nicht.
Scheinbar panisch und angstvoll versucht er alles, damit keiner außerhalb linksfaschistischer Mauern die Bänder in die Finger kriegt.
WARUM ?
Was ist denn da drauf, daß man das nicht rausgeben will ?

Theoretisch kann man denen sowieso nix anhängen.
Wiederbetätigung (!) is zwar gegeben (Nazis haben auch solche Filme gedreht) - aber von Links kennt das der Gesetzgeber ja nicht.
Strache hatte ja seinerseits den Verdacht der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Er warf dem "Am Schauplatz"-Redakteur Ed Moschitz vor laufender Kamera vor, zwei seiner Protagonisten zu Nazi-Parolen bei der Begegnung mit Strache angestiftet zu haben.
*aha*
Gut, DAS geht.

Seeehhrrr interessant.
Ich fasse zusammen:

* ORF karrt neo-Nazis extra zu Strache und soll sie noch extra zum "Heil H." (oder so ähnlich) angestiftet haben.
Der Witz daran is übrigens, daß das allein schon den ORF der Wiederbetätigung schuldig macht, da allein die Tatsache, daß er extra "KOmparsen neo-Nazis" extra zum politischen Gegner karrt, zwecks Erstellung von Propaganda-Filme gegen den politischen erz-Rivalen der Nspö - eine klare Wiederbetätigung is.
..Um die Filmpropaganda möglichst breit einsetzen zu können, wurden über 1500 mobile Filmtrupps eingesetzt....Dabei handelte es sich um kurze, vermeintlich sachlich gehaltene Dokumentationsfilme über kulturelle, naturwissenschaftliche und andere Themen; hier wurden Themen wie Rassenlehre und Antisemitismus behandelt.... http://de.wikipedia.org/wiki/NS-Propaganda
Da es von links gegen rechts geht und wir 2010 schreiben, wurden eben "andere Themen" behandelt, die in die heutige Zeit passen.
Aber egal. Das Verbotsgesetz kennt das nicht, da linker Wahnsinn + Verhetzung usw. für den Gesetzgeber "nicht existiert". devil
Aber weiter im Text.. devil

* Strache war das jetzt aber wirklich mal zuviel & er klagt den Orf bzw. seine alt-Nazis an.

* ORF ist natürlich völlig unschuldig. Hier war alles ok...so wie einst bei erstklassigen Bildchen von der illegalen Arigona, der Kabas-Affäre und wer weiß wo noch...affraid

* Der Gesetzgeber muß leider wegen dem mega-Wirbel genauer nachsehen.

* Der völlig unschuldige ORF, der sich nicht im geringsten strafbar verhalten hat, versucht per juristischen Mord und Brand einer Untersuchung zu entgehen bzw. sich selbst "immun" zu machen bzw. weiterhin über dem Gesetz zu stehen.
ORF wird "Schauplatz"-Bänder herausgeben
Küniglberg will Entscheidung aber mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen
http://derstandard.at/1285199053656/Skinhead-Affaere-ORF-wird-Schauplatz-Baender-herausgeben
Soviel Tanz um ein paar Bänder, wo genau garnix Belastendes zu sehen is..?

devil devil WOLLEN DIE LINKSFASCHISTEN UNS DENN "NUR" VERARSCHEN ODER DIE GANZE WELT INKL. JUSTIZ ZUM NARREN HALTEN ???? devil devil

=> Einzig möglicher Schluß:
Die Typen haben Angst und die Linksfaschisten könnten medial eine Götterdämmerung erleben bzw. das Armageddon ihres DDR-Rundfunkes, der ja liebevoll über Jahrzehnte "gehegt und gepflegt" wurde.

Der Laden stinkt ja zudem schon seit Jahren zum Himmel.
Wenn da z.B. angefangen wird, zu graben..affraid
Dann gute Nacht, linksfaschistische Medienmacht!

Dann füllt sich plötzlich youtube AUCH mit Berichten aus Österreich bezüglich Asylanten-Verbrechen und psycho-Türken auf dem Kriegspfad gegen Österreicher teufel

Aber auch ganz ohne oben erwähnte "Kettenreaktion":
Der ORF ist "erledigt".
Er wollte Nachrichten fälschen.
Die folgen davon, wenn das wo "offiziell" "eingemeißelt wird", sind nicht abzusehen.

Aber weiter im Text:
"Schauplatz" für Justiz NS-"Propaganda­material"
Ein "Verbrechensprodukt" und "Propagandamaterial" nach dem Verbotsgesetz sehen Staatsanwaltschaft und Oberlandesgericht im Material für "Am Schauplatz" über Skinheads
http://derstandard.at/1285199120929/Skinhead-Affaere-Schauplatz-fuer-Justiz-NS-Propagandamaterial
Na, das wird ja immer ärger und ärger...für die Linksfaschisten.
Bandion zu ORF: "Gerichtsbeschlüsse befolgen"
Skinhead-Affäre: Zu einem heftigen Politstreit hat sich die Affäre um die "Am Schauplatz"-Bänder des ORF ausgewachsen....ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer vermisste bei der ORF-Führung ein "anständiges Verhältnis zum Rechtsstaat und seinen Gesetzen"....SPÖ-Klubobmann Josef Cap bezeichnete hingegen Molterers Aussagen als "unverständlich". Der Grüne Mediensprecher Dieter Brosz äußerte "Verständnis" für den ORF.
http://kurier.at/kultur/2036367.php
Man beachte die Hervorhebung.
Alle inkl. Gesetzes-Obermotz sind dafür, gefälligst das Gesetz zu befolgen - bloß Spö und Grüne "verstehen" es sowas von garnicht, wenn plötzlich Gesetze AUCH für den ORF gelten sollen. 107
Ja, wo kommen wir denn da auch hin, wenn plötzlich unser wichtigster Propaganda-Kanal sich selbst in die Luft sprengen könnte!
Was nicht sein DARF, KANN das auch nicht sein!!! *brüllllll*


Inzwischen werden die Linksfaschisten immer dreister, weil wohl schon in Panik und verzweifelt:
ORF-Redakteurs-Sprecher Fritz Wendl schlug vor, dass durch eine Ministeriums-Weisung an die Staatsanwaltschaft erreicht werden könnte, dass die Behörde die Herausgabe der Bänder nicht verlangt.
Komm, ruf gleich bei Faymann zusammen mit dem Bundespräsidenten Fischer um Hilfe und daß sie politisch beim Gesetz gegen Strafverfolgung wegen Wiederbetätigung GANZ OFFEN INTERVENIEREN !
Komm!
Das wollen alle schon längst sehen!!! teufel teufel teufel


*sehr, sehr gespannt seiend, was da noch draus wird*
Politik Joker


Zuletzt von politikjoker am 30.09.10 22:39 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

Gast
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Alt Nazis im ORF : Immunität vs Strafverfolgung : Schauplatz Team verdächtigt d Wiederbetätigung Empty Re: Alt Nazis im ORF : Immunität vs Strafverfolgung : Schauplatz Team verdächtigt d Wiederbetätigung

Beitrag von Gast 28.09.10 20:52

Und hier alle wichtigen Links bzw. Quellen extra zum Nachlesen:
Skinhead-Affäre
ORF wird "Schauplatz"-Bänder herausgeben

Küniglberg will Entscheidung aber mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen - Strobl sieht auf den Bändern "keine strafbaren Handlungen" - Schwester belastet offenbar einen Protagonisten

Wien - Der ORF wird die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zu Beweismittelzwecken geforderten Bänder in der Skinhead-Affäre herausgeben. "Informationsdirektor Elmar Oberhauser hat entschieden, dass der ORF der Aufforderung zur Herausgabe nachkommen wird", sagte Kommunikationschef Pius Strobl am Donnerstag. "Wir sind aber nach wie vor überzeugt, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zulässig ist und einen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis darstellt. Wir werden diese deshalb mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen", so Strobl.

Kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig

Das Wiener Oberlandesgericht hat wie berichtet entschieden, dass der ORF alle Aufnahmen des "Am Schauplatz"-Drehs an die Staatsanwaltschaft übergeben muss. Gegen diese Entscheidung sei innerstaatlich kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Laut Oberstem Gerichtshof bliebe dem ORF allenfalls die Möglichkeit, bei der Generalprokuratur wegen einer behaupteten Gesetzesverletzung eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes anzuregen. Darüber hinaus habe der ORF die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen.

Der Schutz der freien Recherche und das Redaktionsgeheimnis seien wesentliche Pfeiler einer aufgeklärten Demokratie, so der ORF-Standpunkt. Die Argumentation, wonach Verfolgungsabsichten der Justiz in jedem Fall schwerer wiegen als der Schutz des Redaktionsgeheimnisses, hält Strobl für "einer aufgeklärten Demokratie nicht würdig". Die Erstinstanz habe sich dieser ORF-Sichtweise auch angeschlossen und das Begehren der Staatsanwaltschaft abgewiesen.

"Auch wenn wir weiter alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen werden, haben wir jetzt zur Kenntnis zu nehmen, dass die nationale Rechtslage keine aufschiebende Wirkung für die Herausgabe der Bänder zulässt. Selbstverständlich hält sich der ORF an die österreichischen Rechtsnormen. Daraus leitet Informationsdirektor Oberhauser seinen Entschluss zur Herausgabe der von der Staatsanwaltschaft verlangten Bänder ab." ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hatte am Mittwoch erklärt, dass man in der Causa bis nach Straßburg gehen werde.

Die Reportage, bei der ein ORF-Team mehrere Tage zwei junge Skins begleitet hatte, sorgt bereits seit dem Frühjahr für Aufregung. Zum rechtlichen Disput kam es, weil ein ORF-Redakteur mit den beiden Jugendlichen aus dem rechten Milieu auch eine Wahlveranstaltung von FP-Chef Heinz-Christian Strache besucht hatte.

Bei der aktuellen Auseinandersetzung geht es um das übrige Drehmaterial der Reportage. Die Staatsanwaltschaft will offenbar prüfen, ob von den Jugendlichen an anderer Stelle Nazi-Sager getätigt wurden beziehungsweise ob etwaige Parolen, wenn es solche geben sollte, vom ORF-Reporter angeregt wurden. Im ORF geht man jedenfalls davon aus, dass die Vorwürfe nach der Sichtung des Materials durch die Behörden zusammenbrechen werden.

"Es gibt auf den Bändern keine strafbaren Handlungen, die eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen würden", betonte Strobl. Dies sei ORF-intern bereits von mehreren Juristen geprüft worden. Darüber hinaus habe ein gerichtliches Gutachten, das erst am Wochenende bekanntgeworden war, bestätigt, dass die den Behörden bereits zugänglichen Aufnahmen des Drehs von Wiener Neustadt technisch nicht manipuliert worden seien, so Strobl. Die FPÖ hatte dem ORF eine Manipulation der Aufnahmen unterstellt.

Aussage der Schwester belastet offenbar einen Protagonisten

Die Herausgabe aller Aufnahmen dürfte in einer Aussage der Schwester eines der Protagonisten begründet liegen. Diese schilderte gegenüber den Ermittlern eine Szene, in der einer der Glatzköpfe vom ORF-Team im Innenhof einer Wohnsiedlung aufgenommen worden war. Demnach wollten die Skins bei dieser Gelegenheit "im Zuge der Debatte um Meinungs- und Redefreiheit seiner Gesinnung Nachdruck verleihen und zum Ausdruck bringen, dass er jederzeit, auch in der Öffentlichkeit zu seiner Gesinnung stehe".

Der Sprecher der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl, wollte auf die Aussage der Schwester im Detail nicht eingehen, und betonte, einzelne Ermittlungsschritte nicht kommentieren zu können. Allerdings sei klar, "dass es für die Anordnung einer Zwangsmaßnahme natürlich eine konkrete Verdachtslage braucht", betonte er.

Im konkreten Fall hätten die Äußerungen, zu deren Inhalt keine Angabe gemacht wird, in der Wohnhausanlage "von mindestens zehn Personen" wahrgenommen werden können, schreibt das Oberlandesgericht. Insofern sei keine Vertraulichkeit gegeben und das Redaktionsgeheimnis komme nicht zum Tragen. Dies hatte bereits die Oberstaatsanwaltschaft im August befunden. Der Auffassung schloss sich das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung nun an.

Wann die Übergabe der restlichen Bänder an die Staatsanwaltschaft erfolgen soll, ist noch offen. Bei Informationsdirektor Oberhauser hat sich die Wiener Neustädter Behörde noch nicht gemeldet, war Donnerstagvormittag zu hören.
http://derstandard.at/1285199053656/Skinhead-Affaere-ORF-wird-Schauplatz-Baender-herausgeben

Bandion zu ORF: "Gerichtsbeschlüsse befolgen"
Skinhead-Affäre: Zu einem heftigen Politstreit hat sich die Affäre um die "Am Schauplatz"-Bänder des ORF ausgewachsen.
m Montag kritisierten ÖVP und FPÖ die Weigerung des Senders, die Bänder an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt herauszugeben, scharf. ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ließ über ihr Büro ausrichten: "Gerichtsbeschlüsse sind zu befolgen." Auch ein Sprecher von SPÖ-Medienstaatssekretär Josef Ostermayer hielt auf KURIER-Anfrage fest: "Die bestehende Urteilslage ist klar." ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer vermisste bei der ORF-Führung ein "anständiges Verhältnis zum Rechtsstaat und seinen Gesetzen". Für FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky tritt der ORF die "österreichische Gerichtsbarkeit wie auch den Rechtsstaat mit Füßen". SPÖ-Klubobmann Josef Cap bezeichnete hingegen Molterers Aussagen als "unverständlich". Der Grüne Mediensprecher Dieter Brosz äußerte "Verständnis" für den ORF.

Vorerst hieß es am Küniglberg abwarten: Erst wenn versucht wird, die Bänder zu beschlagnahmen, und sich der ORF dagegen verweigert, drohen Beugemaßnahmen. "Wir gehen davon aus, dass es keine Eskalation, sondern eine Deeskalation geben wird," hofft allerdings ORF-Sprecher Pius Strobl.

Bei der Wiener Polizei war bis Montagnachmittag kein Ansuchen der Staatsanwaltschaft auf Beschlagnahmung eingegangen. Und laut ORF -Anwalt Gottfried Korn steht es der Staatsanwaltschaft "frei, ob sie entsprechende Beugemaßnahmen, seien es Geld- oder Haftstrafen, setzt oder nicht".
Laut Gesetz ist eine Strafe von bis zu 10.000 € bzw. in gewichtigen Fällen ein Freiheitsentzug von bis zu sechs Wochen möglich. Aber einen derartigen Fall "hat es noch nie gegeben".
ORF-Redakteurs-Sprecher Fritz Wendl schlug vor, dass durch eine Ministeriums-Weisung an die Staatsanwaltschaft erreicht werden könnte, dass die Behörde die Herausgabe der Bänder nicht verlangt. Auf KURIER-Nachfrage im Ministerbüro wurde dies abgelehnt: Als "Missbrauch des Weisungsrechtes und ein Angriff auf den Rechtsstaat."
http://kurier.at/kultur/2036367.php

ORF gibt das Drehmaterial heraus

Der ORF wird die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zu Beweismittelzwecken geforderten Bänder in der Skinhead-Affäre herausgeben, wenn auch widerwillig.
"Informationsdirektor Elmar Oberhauser hat entschieden, dass der ORF der Aufforderung zur Herausgabe nachkommen wird", sagte ORF-Kommunikationschef Pius Strobl am Donnerstag der APA. "Wir sind aber nach wie vor überzeugt, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zulässig ist und einen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis darstellt. Wir werden diese deshalb mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen", so Strobl.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat jüngst entschieden, dass der ORF alle Aufnahmen eines "Am Schauplatz"-Drehs über jugendliche Skinheads am rechten Rand an die Staatsanwaltschaft übergeben muss. Gegen diese Entscheidung ist laut OLG innerstaatlich kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Laut Oberstem Gerichtshof bliebe dem ORF allenfalls die Möglichkeit, bei der Generalprokuratur wegen einer behaupteten Gesetzesverletzung eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes anzuregen. Darüber hinaus hat der ORF die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen.
Redaktionsgeheimnis

Der Schutz der freien Recherche und das Redaktionsgeheimnis seien wesentliche Pfeiler einer aufgeklärten Demokratie, so der ORF-Standpunkt. Die Argumentation, wonach Verfolgungsabsichten der Justiz in jedem Fall schwerer wiegen als der Schutz des Redaktionsgeheimnisses, hält ORF-Kommunikationschef Strobl für "einer aufgeklärten Demokratie nicht würdig". Die Erstinstanz habe sich dieser ORF-Sichtweise auch angeschlossen und das Begehren der Staatsanwaltschaft abgewiesen.

"Auch wenn wir weiter alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen werden, haben wir jetzt zur Kenntnis zu nehmen, dass die nationale Rechtslage keine aufschiebende Wirkung für die Herausgabe der Bänder zulässt. Selbstverständlich hält sich der ORF an die österreichischen Rechtsnormen. Daraus leitet Informationsdirektor Oberhauser seinen Entschluss zur Herausgabe der von der Staatsanwaltschaft verlangten Bänder ab." ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hatte am Mittwoch erklärt, dass man in der Causa bis nach Straßburg gehen werde.
Rechte Parolen bei FPÖ-Veranstaltung

Die Reportage, bei der ein ORF-Team um "Am Schauplatz"-Reporter Eduard Moschitz mehrere Tage zwei jugendliche Glatzköpfe begleitet hatte, sorgt bereits seit dem Frühjahr für Aufregung. Zum rechtlichen Disput kam es, weil Moschitz dabei mit den beiden Jugendlichen aus dem rechten Milieu auch eine Wahlveranstaltung der FPÖ in Wiener Neustadt besucht hatte. Dort gab es eine Begegnung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der dem Redakteur vor laufender Kamera unterstellte, die Burschen zu einschlägigen rechten Parolen angestiftet zu haben, was aus den Aufnahmen aber nicht hervorgeht. Das Rohmaterial dieser Szenen machte der ORF öffentlich und stellte dieses auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung.

Bei der aktuellen Auseinandersetzung geht es um das übrige Drehmaterial der Reportage. Die Staatsanwaltschaft will offenbar prüfen, ob von den Jugendlichen an anderer Stelle Nazi-Sager getätigt wurden beziehungsweise ob etwaige Parolen, wenn es solche geben sollte, vom ORF-Reporter angeregt wurden. Im ORF geht man jedenfalls davon aus, dass die Vorwürfe nach der Sichtung des Materials durch die Behörden zusammenbrechen werden.
Keine strafbaren Handlungen, keine Manipulation

"Es gibt auf den Bändern keine strafbaren Handlungen, die eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen würden", betonte Strobl. Dies sei ORF-intern bereits von mehreren Juristen geprüft worden. Darüber hinaus habe ein gerichtliches Gutachten, das erst am Wochenende bekanntgeworden war, bestätigt, dass die den Behörden bereits zugänglichen Aufnahmen des Drehs von Wiener Neustadt technisch nicht manipuliert worden seien, so Strobl. Die FPÖ hatte dem ORF eine Manipulation der Aufnahmen unterstellt.

Wann die Übergabe der restlichen Bänder an die Staatsanwaltschaft erfolgen soll, ist übrigens noch offen. Als Ansprechperson im ORF steht der Staatsanwaltschaft Informationsdirektor Oberhauser zur Verfügung. Die Wiener Neustädter Behörde hat sich bei ihm aber noch nicht gemeldet, war Donnerstagvormittag zu hören.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2491163/orf-gibt-drehmaterial-heraus.story


Die Chronologie des Aufregers

Die von FPÖ-Chef Heinz Christian Strache behauptete Anstiftung zur Wiederbetätigung durch einen ORF-Redakteur im Zuge eines Drehs zu einer Folge der Reportagereihe "Am Schauplatz" sorgt nun schon ein halbes Jahr für rechtliche und politische Auseinandersetzungen.
Im Folgenden ein chronologischer Überblick über die Causa:

12. März: Bei einem Dreh zu einer Folge der ORF-Reportagereihe "Am Schauplatz" bei einer FPÖ-Veranstaltung in Wiener Neustadt kommt es am Abend zum Eklat. FPÖ-Chef Heinz Christian Strache wirft dem Redakteur Eduard Moschitz vor laufender Kamera vor, zwei Skinheads, die dieser zu einem Dreh begleitete, zu Nazi-Sagern angestiftet zu haben. Die Burschen, mit denen Moschitz über Wochen für die Folge "Am rechten Rand" gedreht hatte, seien "offensichtlich Wiener Nazi-Statisten", so Strache. Die beiden Glatzköpfe hätten einschlägige Slogans gesagt, so Strache, der sich später nicht entscheiden kann, "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" vernommen zu haben.

13. März: Die Polizei beschlagnahmt die Original-Kassette vom Dreh in Wiener Neustadt.

15. März: Der ORF kopiert unter behördlicher Aufsicht die Original-Kassette. Die Staatsanwaltschaft darf mangels gerichtlicher Anordnung das Material zunächst noch nicht sichten.

18. März: Der ORF veröffentlicht im Internet jene Passage des Originalmaterials, auf der die in einem Stück gefilmte Begegnung mit Strache festgehalten ist. Darauf zu sehen ist unter anderem, wie die beiden mit Funkmikrofonen verkabelten und gut zu hörenden Burschen mit Strache zusammentreffen und ihn unter anderem um ein Autogramm bitten. "Sieg Heil", "Heil Hitler" oder anderes ist nicht zu vernehmen, auch keine Aufforderung dazu.

19. März: FPÖ-Chef Strache legt in seinen Vorwürfen gegen den ORF nach. Er glaubt, dass das Band über das Wochenende manipuliert worden sei. Dass dieses einen Tag nach dem Dreh bereits in Händen der Behörden war, ist ihm allerdings nicht bekannt. ORF-Kommunikationschef Pius Strobl verweist darauf, dass auf dem Spezialformat IMX keine Manipulationen möglich seien. Auch ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf schaltet sich ein. Er ortet "gebührenfinanzierte Skinheads".

23. März: Der FPÖ-Chef kündigt einen Lügendetektortest an, weil er davon überzeugt ist, dass bei der Veranstaltung ein "Sieg Heil"-Ruf gefallen ist. "Ich lasse mich abstechen, wenn das nicht stimmt", so Strache.

24. März: Ein dringlicher Antrag im Nationalrat der FPÖ, die fortan von "Manipulationsskandal" und "Künigl-Gate" redet, folgt. Sie verlangt darin Aufklärung der Causa und eine Untersuchung, ob es ähnliche Fälle gegeben habe. Der Antrag wird aber abgelehnt. Kritik am ORF gibt es auch von BZÖ und ÖVP.

25. März: Die Staatsanwaltschaft kündigt an, weiteres Material beschlagnahmen zu wollen. Als Staatsanwalt und Verfassungsschutz im ORF-Zentrum auftauchen, verweigert der ORF die Herausgabe mit Verweis auf das Redaktionsgeheimnis. Das Material wird hausintern gesichert. Am Abend wird die mittlerweile fertiggestellte "Schauplatz"-Reportage "Am rechten Rand" ausgestrahlt.

27. März: Die beiden Skinheads geben in Interviews an, dass sie von der Polizei unter Druck gesetzt wurden und ziehen zuvor kolportierte Aussagen, wonach sie für Nazi-Sager Geld angeboten bekommen hätten, zurück. Unklar bleibt weiter, wie viel "Aufwandsentschädigung" die Burschen vom ORF bekommen haben. Zu Höhe und Zweck der finanziellen Zuwendungen gibt es widersprüchliche Aussagen der Burschen.

28. März: Die Grünen zeigen die Ermittler an und orten Verbindungen zur FPÖ.

29. März: Weil vor allem in der "Kronen Zeitung" immer wieder Details von Aussagen der beiden Protagonisten zitiert werden, erstattet der ORF Anzeige gegen unbekannt. Die Aussagen wurden offenbar zu einer Zeit weitergespielt, als nur die Behörden Einblick in die Akten hatten.

1. April: Der ÖVP-Abgeordnete Ferdinand Maier stellt vorübergehend die Zustimmung zum neuen ORF-Gesetz infrage. Wegen der Skinhead-Reportage gelte es zu klären, ob der ORF überhaupt seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfülle.

8. April: Der ORF weigert sich weiter, die gesamten Aufnahmen des "Schauplatz"-Drehmaterials herauszugeben. ORF-Anwalt Gottfried Korn würde das als "Verrat am Journalismus" bewerten, wie er festhält. Der inzwischen in Pension gegangene ORF-Magazinchef Johannes Fischer kündigt an, für das Redaktionsgeheimnis sogar in Beugehaft gehen zu wollen.

11. April: Nach einer ORF-internen Buchprüfung sind nur jeweils 100 Euro an die beiden Glatzköpfe gezahlt worden. Dies sei als Entschädigung für die aus juristischen Gründen notwendige Abgeltung der Persönlichkeitsrechte passiert und üblich, heißt es im ORF.

28. Juli: Eine Anzeige von "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und der Verleumdung gegen Strache lässt die Ermittlungen stocken. Laut Schreiben der Staatsanwaltschaft an das Parlament liegt ein "konkreter Tatverdacht" gegen Strache vor. Bis die parlamentarische Immunität Straches aufgehoben wird, ruht der Fall.

19. September: Es wird bekannt, dass ein gerichtlich beeideter Sachverständiger die von Strache behauptete Manipulation an der beschlagnahmten Originalkassette vom Dreh in Wiener Neustadt nicht feststellen konnte.

22. September: Strache wird vom Nationalrat ausgeliefert, gleichzeitig pocht die Staatsanwaltschaft auf die Herausgabe des restlichen Drehmaterials. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (OLG) vom 3. September gibt der Anklagebehörde in ihrem Ansinnen recht. Österreichische Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung gibt es dagegen nicht. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz will aus grundsätzlichen Erwägungen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg gehen.

23. September: Informationsdirektor Elmar Oberhauser entscheidet, die Bänder herauszugeben. Der ORF ist aber nach wie vor überzeugt, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zulässig ist und einer Überprüfung durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nicht standhalten wird. Die Bänder sollen am späten Nachmittag im ORF-Zentrum am Küniglberg übergeben werden.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2491155/chronologie-des-aufregers.story

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