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Leider gab das Verfassungsgericht Österreich keinen Rechtschutz, die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen. Dazu

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Leider gab das Verfassungsgericht Österreich keinen Rechtschutz, die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen. Dazu Empty Leider gab das Verfassungsgericht Österreich keinen Rechtschutz, die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen. Dazu

Beitrag von webinformationat 07.04.10 7:53

Die Zurückweisung der Verfassungsklage gegen die Integration Österreichs in die Europäische Union durch Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 11. März 2009
Auch Österreich ist kein Rechtsstaat mehr. Der Verfassungsgerichtshof hat die Österreicher beschieden, dass er ihre Verfassung nicht gegen das Unrecht der europäischen Integration zu schützen gedenkt. Der internationalistischen Politik, wer auch immer sie entworfen habe, stellen sich, wenn sie von den Regierungen vereinbart wurde, weder die Volksvertretungen noch die Gerichte der Völker entgegen. Der Verfall der Gewaltenteilung ist geradezu die Logik der Parteienoligarchie. Ein Verfassungsgericht soll die Verfassung vor der Politik schützen, aber der Verfassungsgerichtshof schützt die Politik vor dem Recht. Er verweigert den Bürgern die Erkenntnis der Rechtslage, weil sonst die Politik zurückweichen müßte. Nachdem die europäische Integration die Demokratie beendet hat, beugt sich auch die Gerichtsbarkeit der Integrationsideologie.
Der Verfassungsgerichtshof sollte auf Grund der Verfassungsklage der Bürgerplattform feststellen, dass die Bundesverfassungsgesetze und die Staatsverträge, aufgrund und mittels derer Österreich in die Europäische Union eingegliedert ist, insbesondere der Beitrittsvertrag vom 26. April 1994 bis hin zum Vertrag von Lissabon, mit der Bundesverfassung unvereinbar seien, die Bürger in ihren fundamentalen politischen Rechten verletzen und darum unanwendbar seien. Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge als unzulässig zurückgewiesen.
Präsidiert hat Professor Holzinger, der selbst die Beitrittsregelungen konzipiert hat, also in der Sache befangen war. Das Beitrittsverfassungsgesetz war so gestaltet, dass den Österreichern nicht klar werden konnte, daß sie sich durch den Beitritt in die Europäische Union von den Strukturprinzipien und Baugesetzen ihrer Verfassung weitestgehend verabschieden.
Das Gericht lässt es ausdrücklich offen, ob die Österreicher die geltend gemachten politischen Rechte überhaupt haben. Es sind die Rechte auf Demokratie, auf Rechtsstaat, auf Sozialstaat, auf Bundesstaat, insbesondere das Recht auf die Hoheit im eigenen Land (Souveränität); denn nach Art. 1 geht in der „demokratischen Republik“ Österreich „das Recht vom Volk aus“. Zusammengefaßt ist es das Recht auf Recht. Dieses Recht hat die Verfassungsklage auf die politische Freiheit und politische Gleichheit der Österreicher gestützt, welche aus deren Menschenwürde folgt. Untrennbar damit verbunden ist das Recht auf Wahlen zu einer Volksvertretung, welche die Rechtsetzung als dem allgemeinen Willen des Volkes im Wesentlichen verantwortet. Art. 44 Abs. 3 B-VG schützt die Bundesverfassung dadurch vor einer Gesamtänderung, daß sie nur aufgrund einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes geändert werden darf. Daraus folgt zwingend das Recht auf Durchführung einer solchen Gesamtabstimmung, wenn die Strukturprinzipien und Baugesetze der Bundesverfassung zur Disposition stehen. Die Integrationspolitik hat die Widerstandslage geschaffen, weil die Grundprinzipien einer freiheitlichen und gleichheitlichen Verfassung, nämlich Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, ruiniert sind. Daraus erwächst das Recht jedes Bürgers auf Schutz dieser Verfassung durch das Verfassungsgericht. Dieses aber verweigert den Schutz.
Das Gericht verlangt, dass der Antrag nicht nur darlegt, dass „das Gesetz selbst tatsächlich in die Rechtssphäre des Antragstellers unmittelbar eingreife“ und daß ein „derartiger Eingriff“ „nach Art und Ausmaß durch das Gesetz selbst eindeutig bestimmt“ sei, nämlich „die (rechtlich geschützten) Interessen den Antragstellers nicht potentiell, sondern aktuell, beeinträchtige und dem Antragsteller kein anderer zumutbarer Weg zur Abwehr des rechtswidrigen Eingriffs zur Verfügung“ stehe. Es verlangt darüber hinaus, daß, wenn „eine Norm zur Gänze angefochten“ werde darzulegen sei, „daß der Antragsteller hinsichtlich jeder einzelnen Regelung der angefochtenen Norm unmittelbar betroffen“ sei. Die Antragsteller hätten „nicht im Einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen jede einzelne dieser Regelungen der zur Gänze angefochtenen Bundesverfassungsgesetze (und Staatsverträge) unmittelbar in ihrer Rechtssphäre eingreifen“ würden.
Diese Zulässigkeitsvoraussetzung ist absurd. Sie verkennt die Eigenart der geltend gemachten und verletzten politischen Rechte der Antragsteller vollständig. Die angegriffenen besonderen Bundesverfassungsgesetze haben die Staatsorgane ermächtigt, die Staatsverträge über die europäische Integration abzuschließen. Für den Vertrag von Lissabon ist dafür Art. 50 B-VG geändert worden. Die Substanz der Regelungen befindet sich in den Staatsverträgen selbst. Diese Verträge haben hunderte von Artikeln und unendliche Implikationen für die Rechtslage. Mit den Verträgen sind tausende von Rechtsakten der Europäischen Union in Österreich wirksam geworden. Es dürfte weit mehr als hunderttausend einzelne Regelungen sein, welche durch die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union die Bundesverfassung und das gesamte nationale Recht Österreichs überlagern. Eingriffe in die Rechtssphäre der Antragsteller durch jede einzelne Regelung aufzuführen ist völlig ausgeschlossen.
Die Rechte der Österreicher werden spezifisch auch nicht durch die einzelnen Vorschriften verletzt (obwohl das der Fall sein kann), sondern durch die neue Ordnung insgesamt. Die vielen kompetentiellen, prozeduralen und materialen Vorschriften greifen ineinander und bilden eine Einheit, welche insgesamt die Demokratie, den Rechtsstaat, den Sozialstaat, den Bundesstaat, ja die Hoheit der Österreicher in ihrem Land beenden. Das ist auf den insgesamt 367 Seiten der Antragschrift ausführlich dargelegt. Es ist auch beispielhaft dargelegt, dass die Österreicher rechtliche Nachteile in der Landwirtschaft, am Markt, im Wettbewerb, an der Währung und in anderen Lebensbereichen erleiden. Mehr kann man nicht tun, um das Unrecht der Integrationspolitik vor Augen zu führen.
Der Verfassungsgerichtshof hat eine Ausrede herbeigezerrt, die es rechtfertigen soll, dass er in der Sache nicht entscheidet, augenscheinlich, weil das Unrecht der Verträge allzu deutlich ist. Er verkennt, daß die genannten politischen Rechte die Verfassungsordnung als die politische Ordnung schützen. Die politische Ordnung soll demokratisch, rechtsstaatlich, bundesstaatlich und sozial sein. Insbesondere darf sie den Österreichern nicht die Hoheit in ihrem Land nehmen. Die politische Struktur der Europäischen Union insgesamt, welche der Verfassungsordnung der Österreicher untergeordnet worden ist, ist das Unrecht. Jeder Österreicher hat ein Recht auf seine Verfassung, weil eine solche Verfassung mit jedem Menschen geboren ist.
Es geht nicht um besondere Rechte einzelner Österreicher, um Rechte, die er, aber kein anderer Österreicher hat, sondern um allgemeine Rechte, die jeder Österreicher hat, nämlich um politische Rechte, die logisch durch die Gleichheit und darum Allgemeinheit gekennzeichnet sind. Das demokratische Defizit der Europäischen Union ist unschwer zu erkennen und in der Antragschrift ausführlich dargelegt. Folglich geht es nur darum, anzuerkennen, daß jeder Österreicher ein Recht auf Demokratie hat. Genauso geht es darum, dass jeder Österreicher ein Recht auf Rechtsstaat, aber auch ein Recht auf Neutralität Österreichs usw. hat, weil das verfassungsgeschützte Baugesetze sind. Der Eigenart der skizzierten Rechte widerspricht es, Eingriffe in die Rechtssphäre durch jede einzelne Vorschrift der Vertragswerke zur Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtsklärung zu machen.
Der Sache nach reduziert der Verfassungsgerichtshof die Rechte der Bürger (vgl. Art. 140a Abs. 1 in Verbindung mit Art. 140 Abs. 1 S. 4 B-VG) auf den Schutz besonderer Rechte einzelner Menschen und macht den Österreichern den Schutz der allgemeinen politischen Rechte streitig, obwohl der Begriff „in ihren Rechten“ in Art. 140 Abs. 1 S. 4 B-VG umfassend ist. Diese Rechte sind auch und vor allem die Rechte, die jedem Österreicher zustehen, die politischen Rechte. Die politischen Rechte will der Gerichtshof nicht anerkennen, falls er sie überhaupt begreift. Damit verweigert er den Österreichern die Bürgerschaft in ihrem Lande und behandelt sie als Untertanen, welche nur ihre persönliche, besondere Rechtsphäre zu verteidigen berechtigt seien. Verletzt sind die Grundlagen des Gemeinwesens und damit jeder Österreicher als Bürger.
Ein Recht der Bürger auf substantielle Gesetzgebungsbefugnis des Nationalrates vermag der Verfassungsgerichtshof (entgegen dem deutschen Bundesverfassungsgericht) nicht aus Art. 24 in Verbindung mit Art. 26 B-VG herzuleiten, so daß die Bürger ihre demokratische Teilhabe an der Rechtsetzung nicht verteidigen können. Dieses Recht ist auch verletzt, wenn die materiellen Vorschriften, welche die Europäische Union (demokratiewidrig) erlässt, einzelne Bürger in ihrer Rechtssphäre gar nicht beeinträchtigt. Verletzt ist der Bürger als die zentrale Figur der Republik, wenn man so will, als Politiker.
Unfaßbar ist, dass der Verfassungsgerichtshof die kritisierten Anforderungen sogar für das Recht der Österreicher auf Gesamtabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG aufrecht erhält, obwohl die Verletzung der oben genannten Baugesetze durch die Staatsverträge, welche ohne Abstimmung des gesamten Bundesvolkes durchgesetzt worden sind, ausführlich dargelegt sind. Es macht den Eindruck, als hätte das Gericht sich gar nicht der Mühe unterzogen, die Antragsschrift insgesamt zu studieren. Wenn die Bundesverfassung ihre Gesamtänderung von einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes abhängig macht, ist es selbstverständlich, dass jeder Österreicher ein Recht auf eine solche Abstimmung hat, wenn eine Gesamtänderung durchgeführt werden soll. Wer soll denn sonst die Verfassung gegen die oligarchisch strukturierten Bundesorgane verteidigen.
Daß der Verfassungsgerichtshof ein Widerstandsrecht nicht anzuerkennen vermag, überrascht wenig, aber seine Begründung, die Bundesverfassungsgesetze und Staatsverträge seien nicht in zulässiger Weise angegriffen worden, so daß sie geltendes Verfassungsrecht seien, ist geradezu abwegig. Der Verfassungsgerichtshof lässt den Rechtsschutz nicht zu, der durch die Bundesverfassung vorgeschrieben ist.
Mit dem Vertrag von Lissabon befasst sich der Verfassungsgerichtshof (erneut) nicht, weil der Vertrag noch nicht kundgemacht sei. Die Rechtsverstöße hängen aber nicht von der Kundmachung ab, weil sie vor allem die politischen Rechte der Bürger zu verteidigen suchen, abgesehen davon, daß die Kundmachung fraglos erfolgen wird, wenn alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert haben werden. Die Verfassungsrechte der Österreicher sind entweder verletzt oder gefährdet.
Die Tür zum Verfassungsgerichtshof ist nicht völlig zugesperrt. Gegen jede einzelne Beeinträchtigung der „Rechtssphäre“ durch Rechtsakte der Europäischen Union, sei es durch das Primärrecht, sei es durch das Sekundärrecht, die Jahr für Jahr hunderttausendfach vorgenommen werden, können sich die Österreicher zur Wehr setzen. Das wird regelmäßig Prozesse vor den Instanzgerichten notwendig machen, welche verpflichtet sind, die Frage der Verfassungswidrigkeit der Staatsverträge, falls sie diese anzuwenden haben, gemäß Art. 140a Abs. 1 S. 2 und Art. 140 Abs. 1 S. 1 B-VG (nach Maßgabe dieser Vorschriften) vom Verfassungsgerichtshof entscheiden zu lassen. Aber auch ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates können die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Staatsverträge beim Verfassungsgerichtshof beantragen. Es kommt also auf die Wahlen an.
Irgendwann werden die Bürger der Völker Europas sich das Unrecht der Integration nicht mehr gefallen lassen, weil sie nicht mehr sagen können, uns geht es doch gut, und die politischen Kräfte nicht mehr wählen, welche sie in das Unglück geführt haben. Die Gefahr ist, dass bis dahin die bürokratische Diktatur der Union so weit entwickelt ist, daß auch diese Möglichkeit genommen ist. Der Verfassungsgerichtshof hat dieser Entwicklung einen weiteren Stein aus dem Weg geräumt.
***
Diese von Prof. Schachtschneider in seiner Klageschrift ausführlich dargelegte undemokratische Entwicklung der EU-Verträge zu einem funktionalen Bundesstaat Europäische Union hat ist nicht legitim.
Eine Legitimation gäbe nur eine Öffnung des deutschen Grundgesetzes, was in Deutschland eine freie Entscheidung des Volkes jenseits der gegenwärtigen Geltungskraft des Grundgesetzes voraussetzt. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2009 aufgrund der Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon wörtlich: „Wenn dagegen die Schwelle zum Bundesstaat und zum nationalen Souveränitätsverzicht überschritten wäre, was in Deutschland eine freie Entscheidung des Volkes jenseits der gegenwärtigen Geltungskraft des Grundgesetzes voraussetzt, müssten demokratische Anforderungen auf einem Niveau eingehalten werden, das den Anforderungen an die demokratische Legitimation eines staatlich organisierten Herrschaftsverbandes vollständig entspräche. Dieses Legitimationsniveau könnte dann nicht mehr von nationalen Verfassungsorganen vorgeschrieben sein“. (Urteil Rd. Nr. 263). Leider will man nicht wahrhaben, dass diese Schwelle zum Bundesstaat schon längs überschritten wurde. Und das nicht zufällig:
Die Entstehungsgeschichte der Europäischen Union zeichnet diesen Weg vor. Die Akteure des geeinten Europa nach US Vorstellungen waren auch führende amerikanische Persönlichkeiten wie George C. Marshall (Im zweiten Weltkrieg Generalstabschef der US-Streitkräfte, später US-Außenminister und Verteidigungsminister), J. F. Dulles (US-Außenminister) und John McCloy (1948 Präsident der Weltbank, später US-Hochkommissar in Bonn) und Jean Monnet.
Ein gutes Bild über die Entstehungsgeschichte kann man sich durch das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009 über die Verfassungsbeschwerde, die Professor K. Albrecht Schachtschneider verfasste, machen(Rd.Nr. 5): "Die europäische Idee einer politischen Vereinigung Europas war nach 1945 deutlich erstarkt“ (...) "Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurden Bestrebungen auf die Gründung Vereinigter Staaten von Europa und die Bildung einer europäischen Nation gerichtet. Man wollte mit einer Verfassung den europäischen Bundesstaat begründen. Dies machten bereits der Europa-Kongress in Den Haag von 1948 mit seinem Appell zu Förderung Europas, die sich daraus entwickelnde Bildung der europäischen Bewegung und schließlich das von Jean Monnet gegründete „Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa“ deutlich, dem einflussreiche Politiker wie Fanfani, Mollet, Wehner, Kiesinger, und später Heath, Brandt, Tindemans angehörten".
Aus dem Europarat heraus unter dem Vorsitz des Führers der bereits in den 1920er Jahren aktiven paneuropäischen Bewegung, Graf Coudenhove-Kalergi, wurde der aus 18 Artikeln bestehende „Entwurf einer europäischen Bundesverfassung“ vom 6. Mai 1951 vorgelegt. Den Entwurf erarbeiteten 70 Mitglieder der Beratenden Versammlung des Europarats zur Gründung des Verfassungskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa.“.(…)
Weiter im Urteil (Rd.Nr. 6) (…) „Vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika als Schutzmacht Westeuropas drängten auf einen substantiellen europäischen Verteidigungsbeitrag (…) Der zur gleichen Zeit wie der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl verhandelte Vertrag über eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft, der eine sicherheitspolitische Integration vorsah, scheiterte an der Ablehnung der französischen Nationalversammlung. Die ursprünglich bereits mitverhandelte politische Union war bereits im Verhandlungsstadium gescheitert und auf unbestimmte Zeit verschoben worden“.
Der Plan ließ sich also nicht verwirklichen. So führte man die Vereinigten Staaten von Europa eben in Etappen ein: Nach dem wichtigen Vertrag von Maastricht, dem Vertrag von Amsterdam und Nizza nur der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon. Nur ist man nach etwa 60 Jahren dem ursprünglichen Ziel sehr nahe gekommen.
Um sich ein Bild zu machen lohnt es sich Jean Monnet, den „Vater des vereinten Europa“ näher zu betrachten. Dabei hilft uns ein lesenswertes Buch von Andreas Bracher „Europa im amerikanischen Weltsystem“ (ISBN 3-907564-50-2), aus dem wir Auszugsweise zitieren:
Jean Monnet ist vom „Schnapshändler“ über die „Wall-Street“ zum „Vater eines vereinten Europas“ aufgestiegen. Monnet war 1923 Chef einer Firma die mit Cognac handelte und 1926 Vizepräsident der neu eröffneten Europa-Abteilung der New Yorker Investmentbank Blair & Co. Diese Bank spielte eine wichtige Rolle bei der Platzierung amerikanischer Gelder, die im Europa der zwanziger Jahre einen kurzzeitigen Scheinboom auslösten. Im Ersten Weltkrieg beschäftigte sich Jean Monnet mit der Koordinierung der englischen und französischen Kriegswirtschaften. Dafür wird er 1917, im Alter von nur 29 Jahren, zum Chef einer Behörde mit weitgehenden Vollmachten ernannt".
1919, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, findet man Monnet in der französischen Delegation der Friedenskonferenz von Versailles. Hier beginnt die Geschichte seiner Freundschaften mit Amerikanern, die sein späteres Leben bestimmte. Von 1919 bis 1923 ist Monnet als stellvertretender Generalsekretär beim Völkerbund in Genf beschäftigt, der Vorläuferorganisation der heutigen UNO". "In den dreißiger Jahren erscheint Monnet als jemand, der von jenem Kreis von New Yorker Bankiers und Rechtsanwälten, die im 20. Jahrhundert den Aufstieg der USA zur Weltmacht bestimmt haben, gewissermaßen kooptiert wurde.
Zu seinen engen Bekannten zählen einige der zentralen Gestalten der amerikanischen Außenpolitik in den folgenden Jahrzehnten: so Dean Acheson (amerikanischer Außenminister von 1949 bis 1953), John McCloy (1947-1949 Präsident der Weltbank, 1949-1952 amerikanischer Hochkommissar in der Bundesrepublik) und John Foster Dulles (amerikanischer Außenminister von 1953 bis 1959), der engste und älteste Freund Monnets in den USA. Auf Vermittlung von John Foster Dulles gründet er in New York eine Investmentbank: Monnet, Murnane &Co, die sich – ähnlich wie Dulles – in Geschäftsbeziehungen mit Deutschland Hitlers hervortut.
1938 wechselt Monnet wieder in jene Rolle, die er schon im Ersten Weltkrieg eingenommen hatte: er beschäftigt sich mit den alliierten Vorbereitungen für den drohenden Krieg. Nach der Eroberung Frankreichs durch die Deutschen 1940 wird er vom englischen Premierminister Churchill nach Washington geschickt, um Rüstungseinkäufe zu tätigen"
Nach seinem Ausscheiden bei der „Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ gründet er 1955 das „Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa“ in dem er Vertreter der wichtigsten Parteien, Gewerkschaften und Unternehmerverbände der Mitgliedstaaten zusammenbringt. Ein wesentlicher Zweck dieser Gründung war es, auch die europäische Linke, sozialdemokratische Parteien und Gewerkschaften, aus die europäische Vereinigung zu verpflichten. Das „Aktionskomitee“ blieb in der Öffentlichkeit zwar weitgehend verborgen, war aber bis zu seiner Auflösung 1975 das wohl wichtigste Zentrum, von dem aus jenes Unternehmen vorangetrieben wurde, dem sich Monnet verschrieben hatte: der europäische Einheitsstaat.
Monnet und die USA
Monnets eigener Zugang in die oberen Etagen der amerikanischen Regierung soll bis in die sechziger Jahre besser gewesen sein als der irgendeines anderen europäischen Nachkriegspolitikers. Und noch das „Aktionskomitee“, das er 1955 gegründet hatte, wurde teilweise von der Ford-Foundation, deren Leiter zeitweise sein Freund McCloy war. Der „Schumanplan“ selbst griff auf Grundideen zurück, die es wenigstens seit den zwanziger Jahren gegeben hatte. Um zukünftige Kriege in Europa zu verhindern, wollte man die kriegswichtigen Industrien – und das waren damals besonders Kohle und Stahl –, irgend einer zwischenstaatlicher Kontrolle unterstellen. Einen ersten Versuch, Strukturen eines europäischen Staates aufzubauen, unternahmen die USA mit dem Marshallplan 1947. Die Verteilung der Gelder wurde von einer Stelle übernommen, die auch schon als Keimzelle eines vereinten Europa gedacht war: Der OEEC (Organisation for European Economic Cooperation) in Paris unter der Leitung von Averall Harriman.
Im Juli 1947 wurde dann McCloy amerikanischer Hochkommissar in Deutschland, damals eine Art Kolonialgouverneur. Er löste General Clay ab, der Deutschland so schnell wie möglich hatte in die Unabhängigkeit entlassen wollen, um den amerikanischen Steuerzahler zu entlasten. Nach McCloys Amtsantritt sprach Harriman gegenüber Monnet davon, dass jetzt die Schlüsselfiguren der US-Politik in Position gegangen seien: McCloy in Bonn, er selbst in Paris in der OEEC und die Botschafter Bruce und Douglas in Paris und London. Die entscheidende Phase der amerikanischen Nachkriegspolitik konnte beginnen: der Aufbau eines europäischen Staates und Vertäuung eines umgestalteten Deutschlands an den Westen.
Frankreich stand scheinbar vor der Wahl, entweder den Wiederaufstieg eines deutschen Nationalstaates mit eigener Schwerindustrie zu akzeptieren oder auf eigene Souveränitätsrechte zugunsten einer internationalen, überstaatlichen Behörde zu verzichten, aber Deutschland dadurch kontrollieren zu können. Diese Wahl wurde ihm von Monnet und den Amerikanern recht drastisch vor Augen geführt, und die Zwangslage wurde dann ab Mitte 1950 noch durch den Koreakrieg verstärkt. Es war die Zwangslage, unter der sich eine französische Regierung bereit fand, die Pläne Monnets unter eigenen Namen vorzutragen.
Führt man sich all das vor Augen, dann bekommt es etwas Phantastisch-Unsinniges, daran zu glauben, dass der einzelne Privatmann Monnet hier die Eliten der USA für seine eigenen Zwecke mobilisiert hätte.
Auffällig ist aber, dass mit McCloy, Harriman und Acheson einige derjenigen Personen zu Inspiratoren des europäischen Einigungsprozesses wurden, die bereits seit 1944 auf den Bruch mit der Sowjetunion bewusst hinarbeiteten.
Mit der Überbetonung der sowjetischen Gefahr entstand jene politisch-psychologische Situation, in der die Europäer bereit waren, sich unter dem Schild der USA zusammenzuschließen, um damit die Westfesselung Deutschlands abzusichern.
Das „Aktionskomitee“ blieb in der Öffentlichkeit zwar weitgehend verborgen, war aber bis zu seiner Auflösung 1975 das wohl wichtigste Zentrum, von dem aus jenes Unternehmen vorangetrieben wurde, dem sich Monnet verschrieben hatte: der europäische Einheitsstaat
J. Monnet - ein Politiker ohne Macht?
Für die amerikanische Politik ist es ebenso wichtig gewesen, dass diese von ihr gewünschte europäische Vereinigung freiwillig und aus eigener Initiative hervorgegangen ist, wie es gewöhnlich wichtig für sie ist, in einem Krieg die anderen dazu zu bringen, die Rolle des Angreifers und des Schuldigen zu übernehmen. Es ist jene raffiniert, unscheinbare, indirekte Art der Herrschaftsausübung, wie man sie auch vom Aufbau des Römischen Reiches kennt, das sich ja durch lauter Verteidigungskriege und Defensivbündnisse vergrößerte.
Monnet, der als Franzose amerikanische Impulse nach Europa getragen hat, ist ein ideales Instrument dieser Herrschaftsausübung gewesen.
In Wirklichkeit ist Monnet keineswegs ohne Macht ausgekommen. Die Macht, die ihn gestützt hat, ist die denkbar größte gewesen, die amerikanische Außenpolitik, sowie die Gruppen, die nach dem Zweiten Weltkrieg an der Schaffung jenes Gebildes gearbeitet haben, das man heute als den „Westen“ bezeichnet. „Institutionen sind, wie ich schon gesagt habe, wichtiger als Menschen, schreibt er in seinen Erinnerungen, und er hat es in der Tat immer wieder gesagt. Für Monnet ist der Glaube an die Institutionen zum Ersatz für eine tiefer reichende, spirituelle Weltanschauung geworden. Er hat in Institutionen jene fortlaufende Entwicklung zu finden geglaubt, die eigentlich aus dem Gesetz der Reinkarnation kommt.
Monnets institutionelle Technik bestand in der Verknüpfung von Wirtschaft und Politik. Behörden, die zur Verwaltung spezifischer wirtschaftlicher Felder geschaffen wurden, sollten sich durch Eigendynamik zu politischen Großinstitutionen entwickeln. Den entscheidenden Schritt erwartete Monnet dabei von einer Währungsunion, die er ab 1958 propagierte.
Er glaubte, dass ihre Folgewirkungen zu einer vollen politischen Union führen müssten. Diese Verzahnung und Vermischung von Wirtschaft und Politik widerspricht nicht nur dem klassischen liberalen Staatsverständnis, sondern auch den Prinzipien der Dreigliederung, die eine eigengesetzliche Ausbildung dieser Sphären verlangen. Viele Äußerungen machen deutlich, dass Monnet in Europa eine Art Großgebilde sah, dessen Zweck es sein sollte, eine möglich avancierte wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.
Das mag der Grund für den Eindruck sein, der sich auch dem heutigen Beobachter aufdrängt: dass in diesem Gebilde das Recht den wirklichen oder scheinbaren Erfordernissen der Wirtschaft vollkommen untergeordnet ist und willkürlich angepasst wird.
Das „Aktionskomitee“ blieb in der Öffentlichkeit zwar weitgehend verborgen, war aber bis zu seiner Auflösung 1975 das wohl wichtigste Zentrum, von dem aus jenes Unternehmen vorangetrieben wurde, dem sich Monnet verschrieben hatte: der europäische Einheitsstaat. (Bracher S 79 ff).
Nach Inkrafttreten des „Verfassungsvertrages von Lissabon“ beeilt man sich die hinderliche österreichische Neutralität komplett aus dem Weg zu schaffen. Wie erst kürzlich der österreichische Verteidigungsminister Darabos abermals ans Werk geht, um den Österreichinnen und Österreichern zu zeigen, wie man sie hintergehen kann: nach außen hin zu sagen, wir sind ein neutrales Land und nach innen hin Zugeständnisse zu machen, die der NATO wieder einen Schritt näher rücken.
Schon oft konnte die Leserin und der Leser dieser Zeitung verfolgen, wie in Österreich die Neutralität seitens der Politiker ausgehölt und mit jedem „Entwurf“ von Sicherheitsexperten eine Doktrin ausgearbeitet wurde, die – wenn man sich vor Augen führt –

Die Antwort auf das Ignorieren des Rechtes
Kaum treffendere Worte kann man finden, die für den uneingeschränkten Erhalt der Neutralität Österreichs sprechen: „Ich betone es immer wieder: die Neutralität ist Österreich nicht aufgezwungen worden, sie hat sich in einer bestimmten weltpolitischen Konstellation sozusagen von selber angeboten. Auch erachte ich die Neutralität Österreichs für die sich aus seiner historischen, geographischen und wirtschaftlichen Lage ergebende adäquate außenpolitische Maxime. Je uneingeschränkter wir uns zu ihr bekennen, desto stärker wird die Stellung Österreichs in Europa sein, desto größer unsere Unabhängigkeit und desto sicherer unsere Freiheit.“
Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Regierungen, die seit dem Beitritt der EU die Regierungsgeschäfte führen (zur Zeit Koalition SPÖ, ÖVP, Koalition ÖVP,FPÖ wurde 2001 die erste Sicherheitsdoktrin verabschiedet), unterstützen die EU-Beistandspflicht und die Teilnahme an Kampfeinsätzen, mit einer verstärkten Nato-Anlehnung sowie zukünftige Einbettung in internationale Strukturen. Konträr steht Kreisky mit seiner Aussage, die den Sinn und Zur Neutralität bekennt sich heute mehrheitlich die Österreichische Bevölkerung. Seitens der jeweils amtierenden Politiker fand und findet sich immer nur halbherzige Verteidigung der Neutralität. Die Krise scheint Am 24. Februar berichtet die Wiener Zeitung, dass Österreich eine neue Sicherheitsdoktrin bekomme. Dabei sorge die Nato-Anlehnung für heftige Reaktionen. Dass alle Parteien allerdings nicht mehr wirklich die Neutralität – also die Verfassung und das Völkerrecht – beachten, zeigt, dass 2001 die ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen von SPÖ und Grüne die damalige Sicherheitsdoktrin beschlossen wurde. Keiner der Bürgerinnen und Bürger war so naiv zu glauben, dass die anderen Parteien, wenn sie das Kanzleramt wieder inne hätten, die Verfassung und vor allem den Willen der Österreicherinnen und Österreicher Gehör gegeben hätten. Seit 2006 hätte die SPÖ alle Gelegenheit der Welt gehabt, wenn die Neutralität ihr wirklich am Herzen läge, eine Kehrtwendung zu machen. Das Gegenteil ist der Fall: Die neue Sicherheitsdoktrin, die streng geheim ist, strebt in einem – so der Generalstabschef Edmund Entacher – „sehr, sehr langfristiges Gedankenspiel von Experten“ zumindest bei „kühner Fantasie nur „ einen finanziellen Beitrag zu. Dass dies einem Neutralitätsbruch bedeutet, ist nicht von der Hand zu weisen. Kaum in Kraft getreten, wird der Lissabon-Vertrag auch schon zitiert. Quasi als Beleg für die Legalität der Beistandsverpflichtung, dass wir zukünftig eine Führungsbrigade im Rahmen der so genannten EU-„Battle Groups“ stellen. Je nach Bedarf kann auch die hauseigene Bundesheer-Reformkommission solch einen Einsatz empfehlen. Dass die Heeresreformkommission Der ehemalige Chefstratege und nunmehr Unternehmensberater Gerald Karner meint in einem Presse Interview vom 26. Februar, Sicherheitsexperte Eine kleine Hoffnung ist die FPÖ, die den Lissabon-Vertrag eine




Nur zur Kritik:
Die Europäische Union rüstet sich zum Krieg und ist kein Friedenswerk. Die Europäische Union gibt sich wieder das Recht zum Kriege. Das Volk kann über eine allfällige Entsendung österreichischer Truppen nicht abstimmen. Durch die neoliberale Wirtschaftsverfassung der EU wird der Frieden gefährdet, weil man soziale Unruhen heraufbeschwört. Aktuelle Beispiele gibt es ja schon in Frankreich und Griechenland. Wenn die Menschen arbeitslos werden, ihre Lebensplanung unsicher ist, die Menschen um die Ersparnisse kommen und um Ihre Pensionen bangen müssen, kann es zu Aufständen kommen.
Der Begriff "regionale Selbstverwaltung", zu der die Mitgliedsländer degradiert werden, ist im staatsrechtlichen Sinne das Gegenteil der "existenziellen Staatlichkeit" eines Landes.
Die Daseinsvorsorge ist gefährdet, weil die staatlichen Sozialsysteme - durch die neoliberale Ausrichtung der EU - immer weniger Geld zur Verfügung haben.
Die Schweiz in seiner "isolierten Rolle" ist durch keine Kriege gefährdet.
Durch die Militärverfassung verpflichtet sich auch Österreich an Missionen in Drittländern teilzunehmen, die auch Angriffskriege sein können. Viele EU-Länder beteiligen sich am Krieg in Afghanistan und waren auch im Irak. Für die angegriffenen Bevölkerungen wird jede Nation zum Feindbild und damit auch Angriffsziel von Terror, die sich an den Angriffen auf ihr Land beteiligt. Es ist dabei nicht sehr ausschlaggebend, welche Rolle jedes Land da einnimmt.
Staatsrechtslehrer Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider:
"In die Kriege (Missionen), welche die Union im Rahmen der NATO oder auch ohne diese führt und führen wird, werden alle Mitgliedstaaten allein schon durch die wirtschaftliche Verflechtung unvermeidlich einbezogen, selbst wenn die Neutralität im engeren Sinne gewahrt bleibt". "Wer kann in der friedlosen, militarisierten Welt mit der Einhaltung des Völkerrechts rechnen?
In der UNO-Charta steht in Artikel 1: Jedes Volk hat das Recht auf Selbstbestimmung und das Verbot der Gewaltanwendung mit einer Ausnahme: Verteidigung. Die UNO erlaubt bei Völkermord - was immer das auch ist - Kriegseinsätze. Damit kann aber nicht der Angriffskrieg der USA und ihren europäischen Verbündeten im Irak gemeint sein, der klar völkerrechtswidrig ist. Aber Angriffskrieg, um Handelsinteressen durchzusetzen, ist ganz klar tabuisiert durch die UNO-Charta (Artikel 2).

USA - NATO - EU: Die fatale Dreieinigkeit v. Wolfgang Hingst
Noch vor 10 Jahren griff die Vernebelungstaktik. Es hieß, die EU wolle anachronistischer weise aus Europa eine Zitadelle machen für den Kampf mit den USA und Japan auf Biegen und Brechen. Heute ergibt sich durch die Öffnung der US-Archive eine völlig neue Sicht. Jetzt sieht das Bild so aus: Die EU ist eine Kreation der USA. Die Vereinigten Staaten haben massiven Druck ausgeübt, um Europa zur Integration zu zwingen. EU plus Nato sind der verlängerte Arm der USA.

Die Drei – USA, Japan, EU - kämpfen nicht gegeneinander, sondern gegen den "Rest der Welt", wie es im Brainwash-Jargon heißt. Allerdings, wie wir durch den monströsen Skandal des Irak-Kriegs sehen, mit steigender Zerfallstendenz, die letztlich auch Nato und EU sprengen könnte. Ich würde allerdings darauf nicht wetten. Schon beginnt die EU-Spitze die Arbeitsteilung der Bush-Regierung zu akzeptieren: USA und GB bomben und kassieren - vor allem das Öl -, der "Rest der Welt" zahlt den Wiederaufbau und damit den Großteil der Kriegskosten.

Der Irak-Krieg ist unmenschlich und in mehrfacher Hinsicht ein Rechtsbruch:
- Nach der amerikanischen Verfassung darf ein Krieg nur mit Zustimmung des Kongresses erklärt bzw. geführt werden. George W. Bush hat den Kongress nicht einmal gefragt.
- Der Krieg ist völkerrechtswidrig. Nach der UNO-Charta gilt, dass Gewaltanwendung gegen einen Staat nur in zwei Fällen zulässig ist: zur Selbstverteidigung oder mit einer Ermächtigung des Sicherheitsrates. Das ist nicht der Fall. Dabei ist die UNO-Charta auch ein amerikanisches Produkt. Die US-Nachrichtendienste haben schon vor ihrer Annahme am 24. Oktober 1945 die geheimen Codes fast aller 50 Gründungsmitglieder geknackt und deren Kommunikation abgehört. Das befähigte nach den Worten des New Yorker Historikers Stephen Schlesinger die USA, "die UNO nach ihren Wünschen zu formen". Herr Bush betrachtet sie demnach als sein Eigentum und bezeichnete die Ablehnung des Irakkriegs durch die UNO als "irrelevant".

Christian Tomuschat, Rechtsprofessor in Berlin und Mitglied des Völkerrechtswissenschaftlichen Beirats im Auswärtigen Amt, spricht vom "Ende der bestehenden Weltordnung": "Dann gilt nur noch das Recht des Stärkeren. In einer solchen Welt kann eigentlich niemand leben wollen."

John Le Carré, britischer Geheimdienstmann und Buchautor, hat es knapp auf den Punkt gebracht: "Amerika ist in eine seiner Phasen historischen Wahnsinns eingetreten."

Alles in allem: Es ist ein Krieg gegen das Recht und den Willen der Weltgemeinschaft. Die USA stellt sich damit außerhalb der Rechts- und Völkergemeinschaft.



US-Powerplay nach dem Zweiten Weltkrieg

Die Idee von Europa als dritter Kraft zwischen den USA und der Sowjetunion, aber im Schlepptau Amerikas, quasi als "Juniorpartner der USA für das globale Kräftemessen" , stammt von General Eisenhower (1890-1969). Der Republikaner Dwight David Eisenhower war 1945 Oberbefehlshaber der US-Truppen in Europa, 1950 bis 52 NATO-Oberkommandierender und 1953 bis 61 US-Präsident. Eisenhower und seine Nachfolger haben diese Idee mit Hilfe einiger Freunde in Europa durchgesetzt. Oder wie es Beate Neuss in ihrer Habilitationsschrift "Geburtshelfer Europas" etwas verschämt ausdrückt: "Am Anfang des Weges zu einer Europäischen Union standen die Vereinigten Staaten von Amerika."

Was waren die Gründe für das Powerplay der USA in Europa?

Die USA waren die eigentlichen Gewinner des Weltkriegs. Die Europäer, auch England und Frankreich, hatten sich gegenseitig zerfleischt. So konnten sich die USA als "Ordnungsmacht" etablieren und ihre "neue Weltordnung" durchsetzen. Eine eigenständige Rolle war für Kontinental- Europa nicht vorgesehen. Washingtons Europapolitik ist bis heute gleichgeblieben.

Warum waren die USA an der Etablierung eines europäischen Zusammenschlusses nach 1945 so interessiert? Sie wollten vor allem drei Ziele erreichen:

- den Aufbau eines europäischen Blocks gegen die Sowjetunion
- die Eingliederung des wieder aufstrebenden Deutschlands in diesen Block mit dem Hintergedanken, dass es nie wieder so dominant werden dürfe wie vor dem Krieg und
- die Etablierung eines profitablen Absatzmarktes mit der Chance für Direktinvestitionen

Die Haupthebel zur Durchsetzung der Machtpolitik der USA gegenüber Europa waren die Finanz-, die Energie- und die Sicherheitspolitik. Die eingesetzten Mittel lassen sich unter Erpressung und Manipulation einordnen:

-Koppelung der Finanzhilfe an die Europäische Integration
-Einsatz von Kristallisationspunkten für die europäische Integration
-Massiver Lobbyismus





Die Erpressung der Europäer

Schauen wir zunächst Punkt 1 unter die Lupe: die Koppelung der Finanzhilfe an die Europäische Integration. Dieses Spiel ist untrennbar verbunden mit dem Namen ihres Dirigenten George Catlett Marshall (1880-1959). Er war 1939 bis 45 Generalstabschef der US-Streitkräfte, 1947 bis 49 US-Außenminister und 1951/52 Verteidigungsminister. 1953 erhielt Marshall zusammen mit Albert Schweitzer den Friedensnobelpreis. Er war hochrangiger Freimaurer wie Winston Churchill (1940-45 und 1951-55 britischer Premierminister) und Harry Truman (1945-53 US-Präsident).

Der nach Marshall genannte Plan verlangte ausdrücklich eine europäische "enonomic federation", eine Wirtschaftsgemeinschaft, als Basis für finanzielle US-Hilfe und er forderte den Ersatz des alten europäischen Systems souveräner Staaten durch Vereinigte Staaten von Europa nach US-Muster.

Marshalls Instrument sind die ERP-Mittel (ERP = European Recovery Program = Europäisches Wiederaufbau-Programm). In den Jahren 1948–51 waren ERP-Mittel von 20 Milliarden Dollar vorgesehen. Eine ernorme Summe. Sie wurde in jährlichen Raten ausgezahlt und Verweigerung der nächsten Rate angedroht, wenn die Europäer nicht spuren wollten.

Die zweite Achse des amerikanischen Drucks in Richtung einer europäischen Integration war die Schaffung von Kristallisationspunkten:

&Mac246; EGKS (Montanunion)
&Mac246; NATO-Mitgliedschaft
&Mac246; Euratom.

EGKS steht für Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Sie wurde am 18. April 1951 gegründet. Dirigent war wieder George Catlett Marshall. Sein Ziel: ein Vereintes Europa als Vasall der USA.

Bundeskanzler Konrad Adenauer spielte mit, aber ein kategorisches Nein von SPD-Chef Kurt Schuhmacher drohte die Montanunion zu kippen. Darauf reagierten die USA mit Erpressung: Ohne Unterschrift unter den EGKS-Vertrag gebe es kein Ende des Besatzungsregimes und der außenpolitischen Beschränkungen der Bundesrepublik. So wurde Schuhmacher gefügig gemacht.

Wie wichtig den Amerikanern die Montanunion - die erste Stufe zur EU - war, zeigt sich u.a. daran, dass die US-Regierung dem deutschen Außenamt großzügige Finanzhilfen für eine Kampagne gewährten, um die öffentliche Meinung in Deutschland für die Montanunion positiv zu beeinflussen. Die Gehirnwäsche in Sachen EU hat also eine lange Tradition.

Der zweite Kristallisationspunkt war die Nato. (Nato = North Atlantic Treaty Organization = Nordatlantikpakt; gegründet am 4. April 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal und USA) Der Weg zu den "Vereinigten Staaten von Europa" führte und führt für die USA über Deutschland. Nicht nur die Auszahlung von ERP-Mitteln, auch die Wiederbewaffnung Deutschlands und die weitgehende Wiederherstellung seiner Souveränität wurden an den Nato-Eintritt gebunden.

Der erzwungene Beitritt Deutschlands zur Nato erfolgt 1955. Über die gemeinsame Verteidigungspolitik war und ist Europa an der langen Leine Washingtons.

EU plus Nato sind der verlängerte Arm der USA. Diese Politik reicht bis zu den Kriegen im Irak, am Balkan und in Afghanistan. Der Nato-Beitritt der osteuropäischen Länder ist die Eintrittskarte für ihren EU-Beitritt. Deshalb ist der Druck für die Osterweiterung der EU enorm: Die Vereinigten Staaten schaffen sich damit noch bessere Verbündete als in Westeuropa. Gleichzeitig reift damit ein respektabler Spaltpilz für EU und Nato heran.

Der dritte Kristallisationspunkt waren Euratom plus EWG. (Euratom steht für Europäische Atomgemeinschaft, EWG für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.) Euratom wurde zum Zweck der Bildung und Entwicklung von Atomindustrien, zur Versorgung der Mitglieder mit spaltbarem Material am 25. März 1957 gegründet - mit Sitz in Brüssel. Dort befindet sich auch das Mahnmal für die damals wie heute lebensgefährliche Technologie: das Atomium, errichtet 1958, über 100 m hoch.

Der Euratom-Vertrag trat zusammen mit der EWG, dem Gemeinsamen Markt, am 1. Januar 1958 in Kraft.

Einer der Helfershelfer der USA bei der erzwungenen europäischen Integration und ihrer Verkettung mit der Atomenergie war Franz Joseph Strauß, bekannt für seine Amigo-Politik. Zunächst Minister für Atomenergie spielt Strauß nicht nur eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Euratom. Mit Konrad Adenauer stellt er ein Junktim, eine zwingende Verbindung, mit dem Gemeinsamen Markt in Europa her – natürlich mit Unterstützung der USA.


EWG + Landwirtschaft

Der Gemeinsame Markt schloss bereits die Landwirtschaft mit ein. Die europäischen Bauern wurden und werden damit für geopolitische Interessen der USA geopfert. Schon damals war klar, dass die stark sinkenden Preise Millionen Bauern von ihren Höfen vertreiben und dass die USA die Ausgleichszahlungen mit Hilfe des GATT torpedieren würden. (GATT = General Agreement on Tariffs and Trade = Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, 1947 in Genf beschlossen)
Schon die 1971 beschlossene "Neuordnung der Landwirtschaft in der Gemeinschaft" – nach dem damaligen Vizepräsidenten der EWG Sicco Mansholt Mansholt-Plan genannt – plante den Untergang: Man wollte "angemessene Preise" für landwirtschaftliche Produkte. Mansholt wusste, was das hieß.

Dass das europäische Bauernsterben geplant war, bestätigt eine Aussage von Sicco Mansholt. Er sagte: "Ich verteidige einen Preis, der einem effizient arbeitenden Familienbetrieb von etwa achtzig bis hundert Hektar ein Auskommen ermöglicht. Mehr als vier Fünftel aller Betriebe in der EG erfüllen diese Voraussetzung nicht."

Schon damals war klar: Nur die Großen sollen überleben, die Kleinen verschwinden. Wohin? In den riesigen Markt der Arbeitslosigkeit. Der spanische Ministerpräsident José María Aznar begnügt sich nicht nur mit der Rolle als Kriegtreiber im Irak, er ist auch noch stolz auf seine Rolle als Arbeitsplatzvernichter. In einem Interview mit der "Zeit" antwortete er auf die Frage "Spanien profitiert auch von den Agrarsubventionen. Die müssen doch abgeschafft werden, oder?": "In Spanien haben wir auf diesem Sektor schon viel getan. Seit dem Eintritt in die EU 1986 hat eine Million Menschen ihren Job in der Landwirtschaft verloren." Man fasst es nicht.

Wie reimt sich das? Die Spanische Regierung unterstützt die USA beim Irak-Krieg, kritisiert das friedliebende Deutschland und ist mit fast 7 Milliarden Euro der größte Netto-Empfänger in der EU. Diese Ungereimtheit ist nur verstehbar, wenn man weiß, dass die EU eine Kreation im Interesse der USA ist.

Das Gleiche gilt für die Regierungen in Bulgarien, der Slowakei, Polen (polnische Spezialtruppen operieren im Irak), Ungarn (in der südungarischen Luftwaffenbasis Taszar schulen die Amerikaner Exil-Iraker) und der Tschechien und Slowenien – trotz Antikriegsstimmung der überwältigenden Mehrheit in der Bevölkerung. Ihre Eintrittskarte in die EU und damit zu den Geldtöpfen ist die NATO-Mitgliedschaft.

Die Osterweiterung wird ohne in Demokratien selbstverständliche Volksabstimmungen einfach durchgezogen, obwohl die Zustimmung in der EU von Jahr zu Jahr sinkt und eine Mehrheit von bis zu zwei Drittel (Frankreich, Österreich) gegen die Osterweiterung ist.

Selbstverständlich wird dieser Politik auch unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorung geopfert – und die in den Ostgebieten. Die Ostbauern erhalten nur ein Viertel jener Zuschüsse, den ihre westeuropäischen Kollegen erhalten. Und die nationalen Förderungen dürfen nur 25 bis 30% der EU-Subventionen ausmachen.

Wieder werden Millionen Kleinbauern unter die Räder kommen. Wieder schließt sich der Kreis zu den Vereinigten Staaten. Die Basis der EU-Politik sind industrialisierte Landwirtschaft und offene Märkte mit ihrem wahnsinnigen Konkurrenzdruck. Ökologische Qualität spielt kaum eine Rolle. Auf diesem Sektor sind die USA mit ihren riesigen Einheiten und ihrer fastfood-Philosophie unschlagbar.


Der amerikanische Agent Jean Monnet

Vergegenwärtigen wir uns nochmals die historische Situation nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Am 12. April 1945 stirbt US-Präsident Franklich D. Roosevelt und der Demokrat Harry Spencer Truman wird Präsident (bis 1953). Die Sowjetunion kassiert Osteuropa und der Kalte Krieg beginnt.
John Foster Dulles, damals noch außenpolitischer Berater der Republikaner und US-Delegierter bei den UN, 1953 bis 59 Außenminister unter Eisenhower, sagt schon 1947 in einer Rede: "Europe must federate or perish" – Europa muss sich verbünden oder verschwinden.

Das ist der Ball, den wie kein zweiter Jean Monnet aufnimmt. Der gebürtige Franzose lebt während des 2. Weltkriegs die meiste Zeit in den USA. Er ist dort Mitglied des britisch-amerikanischen Verbindungsbüros und unterhält enge Beziehungen zu US-Präsident Roosevelt, den er zur Aufgabe der amerikanischen Neutralität drängt.

Jean Monnet ist vor allem Geschäftsmann und Bankier und arbeitet politisch hinter den Kulissen. Christophe Réveillard, Historiker an der Sorbonne, sagt ihm einen geradezu "leidenschaftlichen Hang zum Geheimen" nach. Monnets Ziel ist eine zentralistische Weltordnung und die Schaffung immer größerer Einheiten. Zu Recht wird er als "amerikanischer Agent" und als "Vater der Europäischen Gemeinschaft" bezeichnet.

Jean Monnet (1888-1979) war auch ein enger Freund von J. F. Dulles.
1919 bis 23 ist er stellvertretender Generalsekretär des Völkerbundes,
1946 bis 50 Leiter des Amtes für wirtschaftliche Planung. Monnet war auch enger Berater von Außenminister Robert Schuman, der schon in der 40er Jahren die europäische Einigung im Visier hat. Und er ist maßgeblich beteiligt am Schuman-Plan, der zur Errichtung der Hohen Behörde Montanunion führt.1952 wird er ihr Vorsitzender. (Der britische Staatssekretär im Kriegsministerium, Strachey, hat den Schuman-Plan übrigens ein "plot" genannt, eine Verschwörung, und zwar des europäischen Großkapitals.) 1955 gründet Monnet das "Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa".

Zu den Schlüsselfiguren der US-Administration, die Monnet für die Etablierung der EU einspannt, zählen neben John Foster Dulles auch John McCloy, bis 1948 Präsident der Weltbank, dann US-Hochkommissar in Bonn und Harvard-Professor. (Später wurde McCloy "special consultant" der Trilateralen Kommission - siehe unten) Die Deutschen und sicher auch die Briten ahnten nicht, wie eng hinter den Kulissen konspiriert wurde. Vor allem McCloy agierte geradezu als Interessenvertreter Monnets – und umgekehrt.


Souveränitätsverlust

Souveränität ist, kurz gesagt, die Unabhängigkeit vom Einfluss anderer Staaten. Monnets spielte den mit der Integration untrennbar verbundenen Souveränitätsverlust herunter. Slogan: Souveränität ist ein Begriff aus längst versunkener Vergangenheit, eine überholte barocke Arabeske der Politik. Das Ziel war schon damals klar: Nur die Vereinigten Staaten haben Anspruch auf Souveränität. Folge in der Gegenwart: Die USA boykottieren den Internationalen Strafgerichtshof, führen ohne UN-Mandat Angriffs-Krieg im Irak, scheren sich nicht um internationale Vereinbarungen (Kyoto-Protokoll).

Die Rechnung ist voll aufgegangen: Heute werden in der EU 80% der Gesetze in Brüssel beschlossen. Man könnte die nationalen Parlamente zusperren und keiner würde es merken. (Beweis: Als der österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel monatelange über eine neue Regierung verhandelte, die dann wieder die alte wurde, wurden Regierung und Parlament als höchst überflüssig vorgeführt.) England und Frankreich haben sich ihren Souveränitätsverzicht teuer abkaufen lassen. England verweigerte den Euro und zahlt nicht einmal ein Drittel von Deutschland in den Brüsseler Budgettopf ("Britenrabatt"), Frankreich weniger als die Hälfte von Deutschland.


Hinter den Kulissen

Um diese schier unglaublichen Vorgänge der mit dem Nato-Beitritt gekoppelten Osterweiterung der EU über die Bühne zu bringen, wurden schon früh Gremien gegründet, die hinter den Kulissen arbeiten und sich jeder demokratischer Kontrollen entziehen. Zu ihnen gehören die Trilaterale Kommission und die "Bilderberger".

Die Trilaterale Kommission wurde 1973 von David Rockefeller gegründet und ist ein "Beratungsgremium auf hoher Ebene für globale Zusammenarbeit". David Rockefeller, aus der "Dynastie" der Erdölmagnaten und Industriellen stammend, ist Eigentümer der Chase Manhattan Bank und durch sie einer der Hauptaktionäre der Federal Reserve Bank.

Die konspirative Vereinigung zählt 100 Mitglieder aus den USA, Japan und der EU. Prominente Trilateralisten waren die amerikanischen Präsidenten Carter, George Bush (der Vater des heute amtierenden Präsidenten) und Clinton. Aber auch Otto Graf Lambsdorff führte schon mal den Vorsitz. Nach dem irischen Nobelpreisträger Sean MacBride dient die Trilaterale Kommission vor allem den Interessen der großen US-Banken. Ihr Einfluss auf die Politik ist enorm.

Die "Bilderberger" tragen ihren Namen nach dem ersten Treffen im holländischen Hotel de Bilderberg Mai 1954, das unter dem Schutz von Prinz Bernhard der Niederlande stand. Sie organisieren alljährlich zumindest eine Tagung und sind ein unter strengstem Ausschluss der Öffentlichkeit operierender Lenkungsausschuss von USA und EU, ein Kreis, in dem sich vor allem Großbankiers, Industrielle, Spitzen-Manager, ausgewählte Journalisten, Militärs, Geheimdienstleute und führende Politiker treffen. Fixteilnehmer ist stets auch der jeweilige Nato-Befehlshaber.

Bekannte deutsche Bilderberger waren bzw. sind: Rainer Barzel, Ludwig Erhard, Walter Leisler-Kiep, Gerhard Stoltenberg, Franz-Josef Strauß, Egon Bahr, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Axel Springer. Aber auch Giovanni Agnelli (Fiat), Marcus Wallenberg, der skandinavische Multimilliardär, Prinz Philip, Prinz Charles (im Protokoll immer ohne Namensnennung) Edmond de Rothschild, Henry Ford II, Henry Kissinger oder George Bush (Vater) sind Mitglieder des konspirativen Kreises.

Und auch das kleine Österreich darf nicht fehlen. Ex-Staatssekretär Peter Jankowitsch war der Hauptverbindungsmann und werkte "in jenem Gremium, das die järhliche Einladungsliste zusammenstellt". Georg Zimmer-Lehmann, früherer CA-Direktor, nahm dieses Aufgabe vor Jankowitsch wahr. Auch Ex- Bundeskanzler Franz Vranitzky und ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch waren ab und an mit von der Partie.

Die "Bilderberger" vertreten die Interessen des Kapitals unter amerikanischer Führung. Natürlich ist David Rockefeller immer als Ehrengast willkommen. Der britische Autor Mike Peters vertritt sogar die Auffassung, dass die Europäische Union von den "Bilderbergern" konzipiert wurde. Wenn nicht konzipiert, dann sicher gefördert – vor allem in den Jahren 1954 bis 57 – also von der Gründung der "Bilderberger" 1954 bis zur Etablierung von EWG plus Euratom drei Jahre später.


Alles in allem

Die EU ist eine Kreation der USA. Grundidee ist die Schwächung der europäischen Staaten durch Souveränitätsverlust, der Aufbau eines Vorfeldes gegen Osten. Das hat sich schon in den ersten Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gezeigt. Die Vereinigten Staaten übten massiven Druck aus, um die europäische Integration durchzusetzen. Staatschefs wurden über den Tisch gezogen, die Öffentlichkeit manipuliert.

Die USA sollten schließlich als einziges souveränes Land übrigbleiben, das die Welt beherrscht. Das ist weitgehend gelungen, wie wir heute sehen. Aber der Prozess ist nicht unumkehrbar. Auch wenn es lange dauert. Wir sollten uns die verloren gegangene Souveränität durch zähe und friedfertige Arbeit wieder zurückholen!

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Beitrag von Bengelchen8 07.04.10 10:38

Pfah; und du glaubst wirklich, dass sich irgendwer diese ganze Wurscht durchliest?????
Kleiner Tip an deine Adresse: Versuch doch mal, das Wesentliche kurz und prägnant zusammenzufassen!
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