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Krems Lügen letzter Akt:Polizisten sollen Verbrecher Jugendliche mit Vorsatz erschossen haben

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Krems Lügen letzter Akt:Polizisten sollen Verbrecher Jugendliche mit Vorsatz erschossen haben Empty Krems Lügen letzter Akt:Polizisten sollen Verbrecher Jugendliche mit Vorsatz erschossen haben

Beitrag von Gast 05.12.09 4:25

Hoffentlich die letzte fette Lüge aus dem linken Eck, das schon "Gute Sicht" um 2:30 mitten in der Nacht uns weis machen wollte, Jugendliche mit durchschossenen Oberschenkeln noch rumlaufen sah bzw. das links-Pilz-genehm log usw. .
http://www.forum-politik.at/osterreich-f21/kremsjustiz-korrumpiertlugen-fur-links-gegen-polizisten-und-recht-sowie-ordnung-t2253.htm
http://www.forum-politik.at/osterreich-f21/kremsskandal-gutachten-hetzt-gegen-polizisten-per-fetten-lugenoberschenkeldurchschus-stort-beim-laufen-nicht-t2405.htm

Im hoffentlich letzten Akt sollen die Polizisten also vorsätzlich die Verbrecher niedergeschossen haben.
Was für eine fette Lüge ! Evil or Very Mad
Halten die linksextremen Lügner für Verbrecher unter Pilz die Österreicher denn echt alle für debil a la Audimax...? 107
http://www.forum-politik.at/die-grunen-f33/grune-wahlerpilz-jungerrekrutiert-aus-bodensatzunterwelt-als-berufsdemonstrantenverbrecher-in-krems-t2350.htm

Polizisten, die regelmäßig Schußunterricht haben.
Polizisten, die solche Situationen ganz normal regelmäßig üben.
Polizisten, die genau wissen, wo man jemand treffen muß, um ihn tödlich zu treffen.

Genau die sollen mit Vorsatz eben einen nicht erschießen können....? 107
Noch dazu, wo es weit und breit sonst keinen Zeugen gibt ? 107
Absurde Lügen typisch debil-linke "Handschrift" tragend.

Hätten die wirklich vorsätzlich die Verbrecher abknallen wollen, hätten die das auch auch gemacht.
Das Magazin wäre leergeschossen gewesen und von den 10 Kugeln ca. 4 im Kopf jedes Verbrechers und die restlichen im Körper in Herz & co.
Die Kinder wären im Feuer der automatischen Waffen förmlich aus nächster Nähe zerfetzt worden, so hätten die Polizisten vorsätzlich sie wie Hunde abgeschossen, dieses Gesindel.

Wenn da ein Vorsatz gewesen wäre!

War aber keiner.
Auch wenn die Linken diese Lüge noch sooft als Wahrheit präsentieren.
Vorsatz hätte die gesamte Bande vor Ort zerfetzt und alle Bandenmitglieder wären in ihrem Blut im Dreck verreckt.
Die Polizisten hätten dann schon was Passendes erfunden.
Kein Problem.
SO SÄHE VORSATZ AUS - UND NICHT (WESENTLICH) ANDERS!!!


Und sowas wäre ein Kennzeichen für mordlüsternde Polizisten - und nicht, ob der Polizist jetzt kniet, oder steht!

Hat damit diese Lügenpropaganda von Links gegen die Sicherheit der Bürger und für Verbrecher und in weiterer Folge dann potentiell Faustrecht sowie Bürgerkrieg dann jetzt ENDLICH MAL EIN ENDE ????? devil devil devil

Oder wollen die Linken aus wirrer und gefährlicher Eitelkeit es doch 2011+ noch darauf ankommen lassen ?
Pilz wird das nämlich nicht überleben.
Entweder stirbt er durch die Kugeln von herumlaufenden Killer-Trupps oder die Polizisten itself "regeln" das und zeigen ihm mal hautnah, wie "Vorsatz" ausschaut. Twisted Evil
Im Film "Last man standing" gings ähnlich zu....! Twisted Evil


devil devil devil
Politim JOker

P.S.: http://derstandard.at/1256745291374/Polizisten-droht-Verfahren-wegen-Vorsatzdelikts?_seite=3&sap=2
Polizisten droht Verfahren wegen Vorsatzdelikts
21. November 2009, 13:28
Ermittlungen abgeschlossen - Beamter könnte wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang angeklagt werden

Korneuburg/Krems - Im Zusammenhang mit dem in der Nacht auf den 5. August in einem Kremser Supermarkt erschossenen Florian P. (14) hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg ihre Ermittlungen gegen die beiden Polizeibeamten abgeschlossen. Der Vorhabensbericht, in dem entweder die Einstellung des Verfahrens oder eine Anklageerhebung vorgeschlagen wird, wird in der kommenden Woche der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien übermittelt. Das gab Karl Schober, der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Freitag bekannt.

Die Anklagebehörde hatte gegen die Beamten - eine Frau und ein Mann - wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Sie hatten in dem Supermarkt mehrere Schüsse auf den 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher und seinen 17 Jahre alten Komplizen abgefeuert. Die Schilderung, die der Polizist zum Tathergang zu Protokoll gab, stimmte nur bedingt mit den Erkenntnissen des Schießsachverständigen und des Gerichtsmediziners überein: Während der Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, behauptete, im Knien und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Metern geschossen zu haben, wiesen die Sachverständigen nach, dass der Schuss im Stehen und aus 1,8 bis zwei Metern fiel. Das Projektil traf den Burschen im Rücken und durchschlug ihm Brustkorb und Lunge. Er hatte keine Überlebenschance.

Der Vorhabensbericht, der vermutlich den Entwurf eines Strafantrags enthalten dürfte, in dem jedenfalls dem Beamten ein Vorsatzdelikt - etwa Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - zum Vorwurf gemacht werden könnte, muss von der OStA und in weiterer Folge noch vom Justizministerium abgesegnet werden. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird im Landesgericht Korneuburg und nicht im örtlich an sich zuständigen Landesgericht Krems verhandelt, um jedwedem Anschein einer möglichen Befangenheit vorzubeugen.

Nochmalige Einvernahme

Der Polizist, der Florian P. erschossen hat, ist am vergangenen Montag noch einmal von der zuständigen Staatsanwältin Magdalena Eichinger zu den Widersprüchen zu den vorliegenden schriftlichen Gutachten vernommen worden. Er soll dem Vernehmen nach im Wesentlichen bei seinen bisherigen Angaben geblieben sein, zugleich aber betont haben, dass diese seiner Erinnerung entsprechen, er sich aber - was etwa die Entfernung betrifft - irren könne.

Was seine ursprüngliche Aussage, er hätte im Stehen auf Florian P. geschossen, betrifft, relativierte der Beamte diese insofern, als er nun darlegte, er wäre im Begriff gewesen, sich hinzuknien, als er von einem seitlichen Geräusch abgelenkt wurde. In welcher genauen Position er sich befunden habe, als der Schuss brach, könne er daher nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hält es für nicht nötig, die Sachverständigen noch einmal mit diesen Angaben zu konfrontieren. "Aus unserer Sicht ist es derzeit nicht mehr erforderlich, ergänzende Gutachten einzuholen", meinte Behördenleiter Karl Schober.

Notwehr-Argument

Die Polizisten rechtfertigen ihren Waffengebrauch im Kremser Supermarkt mit einer angeblichen Notwehrsituation. Sie seien im Dunkeln von zwei vermummten, mit einer Gartenharke bzw. einem Schraubenzieher bewaffneten Gestalten angesprungen worden. Darauf hätte der Beamte einen Warnschuss abgegeben, während seine Kollegin dem 17-Jährigen in den Oberschenkel schoss.

Florian P. gelang es, in den beleuchteten Verkaufsraum zu laufen, wo er sich hinter einer Palette mit Getränken versteckte. Als ihn der Polizist aufspürte, lag für den Beamten weiter eine gefährliche Situation vor - das hat er jedenfalls mehrfach betont. Der Vermummte sei nicht geflüchtet, er habe außerdem dessen Hände nicht gesehen, was es aus Sicht des Polizisten rechtfertigte, neuerlich abzudrücken.

Es ist Aufgabe der Anklagebehörde bzw. der übergeordneten, weisungsbefugten Stellen zu beurteilen, ob für den Polizisten in diesem Moment eine Gefahr für Leib und Leben gegeben war und die Schussabgabe vom Waffengebrauchsgesetz gedeckt war. Sollte dem Beamten keine Notwehrsituation zugebilligt werden, könnte bei einer Anklageerhebung mehr als der ursprüngliche, auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gerichtete Tatverdacht herauskommen.

Auf Basis der vorliegenden Gutachten wäre in seinem Fall - bei Annahme eines bedingten Vorsatzes - an ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) oder absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre) zu denken. (APA)

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