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Krems:Skandal-Gutachten hetzt gegen Polizisten per fetten Lügen!Oberschenkeldurchschuß stört beim Laufen nicht

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Krems:Skandal-Gutachten hetzt gegen Polizisten per fetten Lügen!Oberschenkeldurchschuß stört beim Laufen nicht Empty Krems:Skandal-Gutachten hetzt gegen Polizisten per fetten Lügen!Oberschenkeldurchschuß stört beim Laufen nicht

Beitrag von Gast 16.10.09 4:00

Jajaaja, die GRünen könnens nicht lassen!
Bis-zum-bitteren-Ende muß gezündelt werden!
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/2157702/fall-krems-gutachten-belasten-polizeibeamten-massiv.story
Kremser Todesschuss: Polizisten "nicht bedroht"

Laut Gutachten fiel der tödliche Schuss aus der Polizeiwaffe zu einem Zeitpunkt, als eine - wenn überhaupt je gegebene - Gefahr für die Beamten gebannt war.
Neue Zweifel am gerechtfertigten Waffengebrauch im Fall des von der Polizei in einem Kremser Supermarkt erschossenen mutmaßlichen Einbrechers: Die schriftlichen Gutachten des Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen Ingo Wieser, die der APA inzwischen vorliegen, legen nahe, dass der tödliche Schuss zu einem Zeitpunkt fiel, als eine - wenn überhaupt je gegebene - Gefahr für die Beamten längst gebannt war.

Anhand der in der Vorwoche der Staatsanwaltschaft Korneuburg vorgelegten Sachverständigen-Expertisen lässt sich der wahrscheinliche Ablauf dessen rekonstruieren, was sich in der Nacht auf den 5. August 2008 in dem Supermarkt abspielte, in den Florian P. (14) und Roland T. (17) in Einbruchsabsicht zu später Stunde eingedrungen sein dürften. Die Jugendlichen hatten sich demzufolge in der Nische eines zehn Meter langen und drei Meter breiten, dunklen Ganges versteckt, als sie bemerkten, dass die Polizei und ein Mitarbeiter des Supermarktes aufgrund eines ausgelösten Alarms eingetroffen waren und die Filiale nach Eindringlingen zu durchsuchen begannen.

Dort wurden die Burschen schließlich auch aufgestöbert. "Was macht's denn ihr da?", soll der männliche Polizist ausgerufen haben, als er die Gestalten wahrnahm, die - so seine Darstellung - dann bedrohlich auf ihn zugekommen seien. Einzige Lichtquelle waren zu diesem Zeitpunkt die Taschenlampen der Beamten.

Die Polizistin wiederum hatte bei der Tatortrekonstruktion wenige Wochen danach eigentlich behauptet, ihr wären zwei Männer gegenüber gestanden, die sie "vermutlich mit einem Messer oder einer Hacke" bedroht hätten, wie aus den Akten hervorgeht. In Wahrheit hatte Florian P. eine Gartenharke und sein Freund einen Schraubenschlüssel eingesteckt, und die beiden dürften unmittelbar an Flucht und nicht an Konfrontation gedacht haben: Zuerst gab der Polizist den Ausführungen des Schießsachverständigen zufolge einen Warnschuss über dem Kopf ab, der in einer Höhe von 1,98 Meter eine Tür zum Verkaufsraum durchschlug und anschließend durch eine Glasscheibe an der Außenseite des Supermarkts ging.

Die Polizistin betätigte darauf ebenfalls ihre Dienstwaffe, die den 17-Jährigen aus einer Entfernung von sieben Metern traf. Das Projektil durchschlug dem Jugendlichen in einer Höhe von 70 Zentimeter beide Oberschenkel. Roland T. war zu diesem Zeitpunkt allerdings nur mehr 1,1 Meter von der Tür zum Verkaufsraum entfernt - bei einer Gesamtlänge von zehn Meter des Ganges scheint klar, dass der 17-Jährige sich eher zur Tür und nicht hin zu den Beamten orientiert haben dürfte.

"Bei einer Position in nächster Nähe zur Türe würde dies darauf hindeuten, dass Roland T. zum Zeitpunkt der Schussabgabe gerade im Begriff war, die Türe zu öffnen, um diese in den Verkaufsraum zu passieren", stellt dazu auch der Gerichtsmediziner in seiner Expertise fest.

Tatsächlich konnte der 17-Jährige noch ein paar Schritte in den Verkaufsraum laufen, wo er dann zusammenbrach. Neben ihm rannte Florian P. in den Verkaufsraum, wo er sich am Ende einer Palette duckte und vor den Polizisten zu verstecken trachtete. Wie aus dem Gutachten des Schießsachverständigen deutlich hervorgeht, war der Raum gut beleuchtet.

Völlig in Widerspruch zu polizeiinternen Ausbildungsrichtlinien, die in derartigen Fällen ein gemeinsames Vorgehen des Einsatzteams vorsehen, trat zunächst nur der Polizist in den Verkaufsraum, wo er dem verletzt am Boden liegenden 17-Jährigen befahl, liegenzubleiben. Seine Kollegin blieb vorerst im Gang zurück, weil sie - so ihre Erklärung - vor Schreck wie erstarrt und nicht in der Lage gewesen sei, sich zu rühren. Die weiteren Vorgänge habe sie daher nicht gesehen. Der Supermarkt-Mitarbeiter hatte sich überhaupt aus Angst in einer Ecke klein gemacht.
Dazu ein paar Meldungen von Gmx:
Was genau hat sich jetzt daran geändert, daß Verbrecherjäger im Dienst Verbrecher erschossen haben, die sich den Polizisten Waffen schwingend auf 2m genähert haben ?

Nix, oder ?
Na, denn gilt immernoch das:
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/6827865?sp=182
Und weitere Posts von mir und anderen bezüglich Mord-Theorie.

Diese ist nichtmal möglich!

Fahrlässige Tötung oder Mord kann überhaupt nur zur4 Diskussion stehen, wenn Zivilisten da rumgeballert haben.

War aber nicht so.

Die Polizisten wurden mitten in der Nacht von Waffen schwingenden Vermummten attackiert, die sich bis auf 2m ihnen genähert haben.
Die dann auch "angebotenen" 7m glaube ich nicht.
Kugeln überwinden die Strecke in Sekundenbruchteilen.
Sooo genau kann man das nicht wirklich festlegen.

Der Rücken zählt nicht.
Warnschuß wurde abgegeben, Jugendlicher kam aber zu spät auf die Idee, umzukehren.

Wenn Jugendliche keinen Bock auf Schule haben und daher viel lieber rumhängen und derartige Bildungslücken haben, daß sie nichtmal wissen, wann sie sich brav auf den Boden zu legen haben & statt dessen schreiend, Nahkampf-Waffen schwingend als Verbrecher auf mit Fernkampf-Waffen ausgerüstete Verbrecherjäger zustürmen fast auf Schlagnähe - dann haben die jung-Verbrecher was fal gemacht.
Und nicht die Polizisten.

Das war stinknormale Tötung im Dienst.
So geübt und so auch Vorschrift.
Polizisten haben nicht die Pflicht, sich erst evtl. erschlagen zu lassen.
Sie müssen sich wehren und jeden Verbrecher so gewaltsam als notwenig aufhalten.

Da helfen auch fetteste Lügen von wegen um 2:30 Nachts herrsche gute Sicht (komplett unmöglich), auf einen zustürmende Vermummte seien kein Grund zur Gegenwahr (schleimig-linke absurde Behauptung), schaufellange Gartenharken könne man unter der Kleidung tragen (nichtmal möglich) usw. nix.

Wenn sich Verbrecher bis auf 2m an Verbrecherjäger annäherend, dann sollen sie sich nicht über Kugeln wundern.
Hätten ja gleich davonlaufen können oder sich sofort "Ich ergebe mich" schreiend auf den Boden legen können.
Taten sie nicht.
Sie wollten dumm wegen groben Bildungsmängel probieren, wie weit sie mit Hieb - und Stichwaffen gegen Feuerwaffen kommen.

Und nochmal:
Wann ist endlich die Anklage gegen die Eltern fertig, die ihre Kinder derart vernachlässigen und verwahrlosenlassen, daß sie a.) spät abend mit Polizisten und scharfen Waffen "Räuber & Gendarm" spielen, b.) wegen nix-lernen Zeit zum Einbrechen haben und c.) schon derfartig ungebildet sind, daß sie nichtmal wissen, wie man sich verhält, wenn man gleich 2 geladenen Pistolen gegenüber steht.


Wie gesagt.
Es hat sich nichts an der Situation geändert.
Polizisten stinknormalk im Dienst haben gemäß ihrer Pflicht und ihren Rechten (und nur Polizisten haben das Recht dazu, daher ist das bei ihnen auch weder Mord, nich fahrlässig) Verbrecher unschädlich gemacht.

Es spielt keine Rolle, ob die Verbercher jetzt 1-100 Jahre alt waren.
Verbercher gehören beim Dienst für den Bürger unschädlich gemacht.
EDrgibt er sich nicht und will offenbar keine Verhandlung, muß eben der anstürmende Verbrecher ganz normnal wie geübt spätestens 2m vor dem eigenen Körper aufgehalten werden per Feuerwaffe.
Is nix Besonderes.
Ganz normaler Dienst & Pflicht.

Und daran ändern auch haarsträubende links-grüne Lügen nichts von wegen guter Sicht um 2:30 oder sperrige Waffen versteckt unter der Kleidung.
Beides ist unmöglich.
Klingt aber für komplett auf den Kopf Gefallene / extrem Ungebildete äußerst logisch.

Für den erwachsenen Bürger mit Hirn gilt aber:
Österreich braucht keine Verbrecher.
Schon garkeine jung-Verbrecher, die sich so jegliche Chance auf ein "normales" Leben nehmen.

Denn wie kommt der Bürger dazu, wieder und wieder ausgeraubt zu werden bzw. immer wieder bedroht zu werden, weil Linke nur pimperl-Strafen zu verhängen wagen.

Der 17jährige, der ja leider - ja leider, muß man sagen - überlebt hat, hat ja bereits eine Kinderschändung auf den Gewissen.
Nach nur 1,5 Jahre kam er dafür wieder raus & eiltre sogleich zum Tatort Krems.

Das haben wir also von den Verbrecher-freundlichen Gesetzen.
Bürger in Angst und Dauer-Bedrohung bereits vor jüngsten Verbrechern.

Gruslig, oder...?
Aber so isses halt!

In diesem Sinne...!


Aja, die jungen, linken Wilden.
Sie grölen schon wieder.
Und jetzt erst recht!
Natürlich wie die erwachsene & sträflich-peinlich naive Ausgabe, gibts auch hier wieder die bekannten und gewohnten Untergriffe (rund um mein "Format").
Natürlich wird der Gegenüber wieder beschimpft und verunglimpft magels eigener Argumente.
Und natürlich werden fleißig vorgekauter Unfug bzw. dargebotene Lügen absolut gedankenlos und sowieso kritiklos rausgegrölt.

Nix Neues von Links halt.

Aber gemma mal in medias res:

1. Off-topic: Omufuba mußte sich gegen seine Abschiebung mit Händen und Füßen wehren, wurde dabei niedergekämpft & starb dabei.
Hätte er sich nicht dumm gewehrt, hätte man ihn nicht niedermachen müssen; könnte er heute noch leben.
SSKM. Selber schuld, kein Mitleid. Sorry.

2. Back to theme:
Das GUtachten ist eine Lüge bzw. versucht gleich mehere Lügen uns als Wahrheit zu verkaufen.
Ist somit für den Kübel; darf nicht genutzt werden und die Ersteller müssen wegen Fahrlässigkeit, Betrug und Befangenheit unter Anklage gestellt werden.
Wann ist diese Anklage eigentlich endlich mal fertig ?

3. "POlizisten werden doch das Licht einschalten! Daher war dort natürlich die absurde gute Sicht um 2:30 Nachts."
Ja und dann noch bitte einen gemütlichen Kaffee auch noch gemacht. Wir haben ja alle Zeit der Welt!
Leider immernoch eine Lüge.
Egal, wie man sie "verkleidet".
Polizisten werden nicht nach Lichtschaltern suchen, wenn bewaffnete Einbrecher rumsteigen.
Super Idee! Da hab ich endlich den Lichtschalter gefunden & krieg in den Rücken die Gartenharke!
Klar, mach ich doch sicher!
Also Lüge, Lüge und nochmal fette Lüge!

4. Mit durchschossenen Oberschenkeln laufe (!) ich noch rum.
Woher haben die Gutachter diese Weisheit ?
Vom 2. Täter ?
Aus schlechten Wild West Filmen anna 1960 ?
Letzteres wäre am Wahrscheinlichsten. Schließlich geht sowas durchaus im Film, daß wer vojn einem Projektil getroffen wird & dann blutlos irgendwann sogar umfällt. Razz
Tatsächlich haut dich die Wucht des Projektiles einfach gegen die nächst beste Wand bzw. liegst du schreiend und blutend am Boden.
Danach laufen kannst sicher nimmer - auch nicht im Schock, weil die Beine nimmer funktionieren.

5. Gartenharken sind viel zu groß zum "einstecken". Das Gutachten suggeriert aber eine Größe in etwa eines Schraubenziehers.
Ist aber nicht so.
Ist nur verlogen und fahrlässig.

6. Wenn ich fliehe, werde ich die sperrige Gartenharke nicht mitschleppen. Behindert mich ja. Also weg damit!
Wenn ich aber noch einen Angriff plane, nehme ich sie mit.
Daß die Gartenharke also immernoch beim Täter war, beweist die Attacke auf den Polizisten.

7. Der mit ca. 1,80 (ist somit größer, als manche Erwachsene) & vermummt nicht als Jugendlicher zu identifizierende Täter hüpfte in schwummriger Beleuchtung aus seinem Versteck raus Gartenharken haltend auf 2m an einen Polizisten mit geladener Waffe im Anschlag heran.
Oder er wollte doch nach 2m sich näheren weg.
Daher der Rückenschuß.
Und auf diesen Rückenschuß stützen sich alle Anschuldigungen.
Ist nicht relevant; egal wie oft man das behauptet.
Was macht ein vermummter Einbrecher in 2m Nähe zu einem Verbrecherjäger ?
GARNIX!
Wenn ich flüchte, und eh schon gehört habe, wie mein Kumpel schreiend in den Dreck geschickt wurde, bin ich überall, bloß nicht da, wo die POlizisten sind.
2m ist definitiv zu nahe.
Und aus der Entfernung wurde der Schu0ß abgegeben.
Und vorher hat sich der Typ versteckt.
Und dann hüpft er wie beim Blinde Kuh spielen genau vor den Häscher.
Bildungslücke eben.
Wird halt schon mal schlagend, wenn man statt in die Schule zu gehen, herumlungert und sich kaltblütigen Rumänenbanden anschließt sowie von denen einfach als Schutzschild zum Sterben weggeschickt wird, damit die Bosse fliehen können.
Dumm&naiv halt.
-> beim nächste mal eben erst wesentlich später und reifer einbrechen gehen!

-> Fluchtversuch ausgeschlossen; egal wie man ihn versucht, heran zu lügen.
Spätestens nach dem Knall und dem Brüllen des 2. Täters ist man selbst weg & wartet nicht in einer dunklen Nische auf mit scharfen bewaffnete Polizisten; um dann rauszustürzen und mit der Gartharke in der Hand reiß aus zu nehmen.
Dann ist das sich "anders überlegen" definitiv zu spät!

Aber wie schon erwähnt: Bildung und Büffeln für Tests lassen einem eigentlich garkeine Zeit zum Einbrechen gehen.

8. Es war Mord!!
Klar, und deswegen wurden auch nur wenige Schüsse abgegeben.
Glaubt mir, wenn ich eine Automatik in der Hand habe & ich will jemand abknallen aus Rache oder weiß Gott was, dann ziehe einfach den Abzug durch & mein Ziel fällt von x Kugeln zerfetzt über x Meter Entfernung glatt um!
Und für den 2. kommt das 2. Magazin zum Einsatz.
Auch sein Blut spritzt dann aus nächster Nähe meinen Namen an die Wand.
Das ist Mord.
Kaltbltig. Gnadenlos und haßerfüllt.

Tatsächlich wäre keiner der Verbrecher lebendig davon gekommen, hätten die Polizisten sie ermorden wollen.
Keiner!
-> Mord nicht möglich.

Wenn man allerdings aussehend wie ein Erwachsener bei stockdunkler Nacht bewaffnet aus einer Ecke in die nächste Nähe von Verbrecherjäger mit entsicherten Feuerwaffen springen muß - dann gibts halt schon mal im Affekt zur Abwehr ein paar Kugeln um die Ohren.
Wie geübt.
Wie es die Pflicht vorsieht.

Und nochmal: Die Polizisten haben nix falsch gemacht.
Sie haben nur ihren Job gemacht und rumlaufende Verbrecher schon am Tatort unschädlich gemacht.
Dafür haben wir sie.
Dafür bezahlen wir sie mit unseren Steuergeld.

In diesem Sinne...!

Weiters:
Noch immer blubbert die Anwältin des Verbrechers was.
Noch immer ist das irrelevant.
Die hat keine Ahnung, da sie gelernt hat, Recht zu interpretieren & keinen Schimmer von Tatortuntersuchung hat.
Also Schnauze!
Bzw. wir: Völlige Ignoranz ihr gegenüber, bis ein echter Gutachter, der seine Info nicht aus schlechten Filmen bezieht, was sagt.
Diese professionell, dumme links-grüne Vernaderund und Volksverhetzung gegen Polizisten im Dienste von Grünen Krawall-Demonstranten mit Boss PIlz is ja absolut ekelhaft!


Aber anyway:
Die Grünen haben betreits gewonnen.
Wie befürchtet haben sie den Polizeiapparat bereits schwerstens erschüttert & so uns Bürger Verbrechern für die nächste Zukunft hilflos ausgeliefert!
Grüne+Linke: Die organisierten Staatsfeinde Nr.1+2 Razz

Wovon ich rede ?
1. "Die verbrecherischen 64 Türken": innerhalb von weniger als 24hs sind 58 verschwunden.
Davon 2 Syrer (!!!) aufgetaucht in Deutschland!
Wie ist das möglich ?
Polizei macht Dienst nach Vorschrift und kontrolliert nichts und niemanden mehr.
Man könnte ja gezwungen sein, sich zu wehren & als Mörder vorm Kadi landen!
Das riskiert keiner mehr!
Also verreckt, ihr lieben Bürger.
Und zwar alle!
Ihr spuckt auf uns - wir streiken!

2. Krawall-Heinis bei Fußballspiel können bereits via Faustrecht Polizisten bedrohen & die Rausgabe eines verhafteten Krawall-Heinis erzwingen!
"Das werdet ihr noch bereuen" von den Krawall-Heinis in Richtung Polizisten.
Wie in einer Bananen-Rpublik, bloß daß keiner schießt und mordet.
KOmmt aber noch!


Aber hauptsache ein jung-Serienverbrecher ist gerächt!

Ist doch suuuppeerrrr!

In diesem (grausigen) Sinne...!

Also eines ist einmal ganz klar, der Schusswaffengebrauch wäre auch ohne vorliegen einer Notwehrsituation nach §7 Abs. 3 des Waffengebrauchsgesetzes gerechtfertigt gewesen.
Deswegen haben sie völlig richtig und Vorschriftsmäßig gehandelt.

Hier der Gesetzestext:

Im Waffengebrauchsgesetz 1969, Fassung vom 08.10.2009 unter
§ 7. Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig

1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen
2. zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs
3. zur Erzwingung der »» Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person ««, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten
bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet;
4.zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich ist.


Da es sich hier um Jugendliche handelt (aber das konnten die Polizisten zu diesem Zeitpunkt unmöglich wissen), würde das Strafmaß wohl geringer ausfallen, aber im Normalfall steht auf dieses Verbrechen, dass die beiden Jungkriminellen gemacht haben eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren.

Das deshalb weil es sich hier um eine bewaffnete kriminelle Vereinigung (Bande) handelt.
Bewaffnet deshalb, weil sie nachweislich mit Gartenharke und Schraubenzieher bewaffnet waren.
Als Waffe im Sinne des Gesetzes gilt alles, was dazu geeignet ist, einen Menschen zu verletzen oder zu töten.

Hier der Auszug aus dem STGB

§ 130 StGB Gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung

Wer einen Diebstahl gewerbsmäßig oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung (§ 12) eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Wer einen schweren Diebstahl (§ 128) oder einen Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen (§ 129) in der Absicht begeht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


Also wie man sieht ist das sicher kein Kavaliersdelikt und auch kein dummer Jungen Strech wie das von den meisten Realitätsverweigerern immer wieder behauptet wird, sondern ein Schwerstverbrechen.

Außerdem sollte man besser einmal die Mutter des getöteten Jungen zur Verantwortung ziehen, die ja die Erziehungsberechtigte war. Die trägt die Hauptschuld daran, dass ihr Sohn jetzt tot ist. Soviel bekannt wurde, ist sie nicht angezeigt worden, obwohl sie nicht nur eine Verwaltungsübertretung im Sinne des Jugendschutzgesetzes, sondern auch eine strafbare Handlung nach § 199 STGB begangen hat.

Hier der Gesetzestext:

§ 199 STGB Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung

Wer die ihm auf Grund eines Gesetzes obliegende Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung einer minderjährigen Person gröblich vernachlässigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, deren Verwahrlosung bewirkt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Wenn sie ihrer Sorgepflicht nachgegangen wäre, würde Florian P. heute noch leben.
Also nach allem, was bis jetzt vorliegt und an die Öffentlichkeit gelangt ist, dürfte es unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Bestimmungen die ich heute ja schon angeführt habe, zu keiner Anklage gegen die beiden Polizisten kommen, ja sie müßten sogar belobigt werden.

Sollte es doch zu einer Anklage und sogar zu einer Verurteilung der Polizisten kommen, wäre das ein klassischer Fall von Rechtsbeugung und würde unser Rechtssystem mit dem einer Bananenrepublik gleichstellen.
Halte euch weiter auf dem Laufenden..

Politik JOker

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Beitrag von bushi 16.10.09 9:01

Killeropfer:
lautstarker Randalierer der sich gegen die Abschiebung wehrte, erstickte im Fugzeug.
Omufuba starb, weil er sich rabiat gegen eine Amtshandlung stellte.
14-jähriger Einbrecher angeblich bei der Flucht erschossen.
bushi
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Beitrag von Gast 16.10.09 14:33

Wieso haben die Linken immer wieder Mitleid mit gewalttätigen und Probleme machendem Gesindel aus aller Welt ?
Statt daß ihr froh seid, daß die Bürger nimmer weiter bedroht werden, setzt ihr euch bürgerfeindlich as can be für Verbrecher-Gesindel ein.
Widerlich!-> Mushi, du tickst defintiv nicht richtig, wenn du darauf "stehst".

Aber zur Angabe:
Ersten beiden:
SSKM. Selbst schuld, kein Mitleid. Sic einfach brav abschieben lassen ohne gewalttätige Gegenwehr.
Dann gibts auch kein notwendiges Niederkämpfen.
Dann lebt man weiter.
Alles andere bedeutet halt schon mal den Tod.
Denn weg müssen sie ja.
Österreich wird Verbrecher nicht freundlich bitten / fragen, ob sie nicht doch friedlich sich abschieben lassen.

Krems-Verbrecher:
Polizisten haben nix falsch gemacht. Auch wenns erz-Linken nicht wahr haben wollen und glatt mit gefälschten Gutachten uns fette Lügen von Durchschuß beider (!) Oberschenkel würde beim Laufen nicht sonderlich stören als Wahrheit versuchen zu verkaufen.
Nur kleine Kinder und sher naive Linken glauben sowas.
Tatsächlich ist der Verbercher mitten in der Nacht Gartenharken schwingend auf fast Schlagreichweite an den Polizisten rangesprungen & hat es absolut zu spät anders überlegt.
Daher die Kugel im Rücken.
Man sollte halt nicht mitten in der Nacht als Verbrecher Verbrecherjäger erschrecken.
Dann wird man halt schon mal pflichtgemäß und wie geübt abgeknallt.
Daheimbleiben und lernen kann also lebensrettend sein Krems:Skandal-Gutachten hetzt gegen Polizisten per fetten Lügen!Oberschenkeldurchschuß stört beim Laufen nicht 915603

Vorallem gäbs dann wohl nicht derart klaffende Bildungskrater, daß man glaubt, mit Nahkampfwaffen wie Gartenharken Typen mit Feuerwaffen klein zu kriegen.
Dümmer gehts nimmer.

Schwerste Vernachlässigung und Verwahrlosung durch Eltern mit Todesfolge.
Auf eine Anklage warten wir immernoch.

*Mushi schon wieder belehren müssend*
Politik Joker

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Beitrag von bushi 16.10.09 17:22


Widerlich! du tickst defintiv nicht richtig
Politik Joker
das stimmt, daß du nicht richtig tickst. Andauernd deine Wiederholungsthreads und Doppelthreads.
brauchst nicht immerwieder gleiche Threads eröffnen ! über Themen die schon längst im Forum stehen.
Schwachsinn - wie ist dein Name? "politikjoker" Very Happy
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Beitrag von Gast 16.10.09 21:25

Wärst du in der Lage, meine Threads tatsächlich zu folgen, wüßtest du sogar, daß sie sich gravierend von den evtl. anderen hier unterscheiden.

Gleiches Thema - ja - aber völlig anderer Inhalt inkl. Überlegung der Bedeutung der Geschehnisse.

Würdest du z.B. fähig sein, aussagekräftige Titel mit den relevanten Stichwörtern zum Thema drin zu erstellen, würde ich mich gerne bei dir oder wem auch immer anhängen.

Leider versagst du diesbezüglich in Serie.
Die Titel sind nichtssagend und meist völlig unüberlegt angelegt.
Ziemlich wertlos also für den Suchenden.

Wenn also du besser arbeitest, muß ich nicht soviel dazu erstellen.

Also an die Arbeit! Krems:Skandal-Gutachten hetzt gegen Polizisten per fetten Lügen!Oberschenkeldurchschuß stört beim Laufen nicht 915603

Aja, und wenn du auch noch wenigstens dich ein bissl zum Thema äußern würdest, statt bezüglich Thema völlig sinnlose 3-Zeiler hinzupfuschen, wären deine Posts sogar mehr wert, als bloßer Spam... la

dafuer
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