Tote, die die Justiz Österreichs anklagen & von gefährlicher sowie gröbste Fahrlässigkeit zeugen
Seite 1 von 1
Tote, die die Justiz Österreichs anklagen & von gefährlicher sowie gröbste Fahrlässigkeit zeugen
...einfach mit dem Hintergedanken, daß diese Toten nicht notwendig gewesen wären, hätte man die Täter schon zuvor ordentlich weggesperrt!
Den Beginn meiner wohl traurigsten Chronik macht:
Der jugendliche Alko-Amokfahrer, der fahrlässig gleich 2 Menschen tötet und längst nichts mehr auf der Straße zu suchen gehabt hätte:
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/hartberg/2122656/betrunkener-lenker-rast-fussgaenger-zwei-tote.story
Den Beginn meiner wohl traurigsten Chronik macht:
Der jugendliche Alko-Amokfahrer, der fahrlässig gleich 2 Menschen tötet und längst nichts mehr auf der Straße zu suchen gehabt hätte:
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/hartberg/2122656/betrunkener-lenker-rast-fussgaenger-zwei-tote.story
2 Tote klagen an, daß die Justiz gemeingefährliche Menschen solange wieder frei läßt, bis sie doch tatsächlich Menschen fahrlässig morden und es echt mal "auffällig" ist.Vorau: Todeslenker wartet in Freiheit auf Prozess
Zwei junge Mädchen starben, vier weitere Jugendliche wurden verletzt, als ein 18-Jähriger in Fußgängergruppe raste. Gericht entschied gegen U-Haft.
Noch Sonntagnacht konnte der 18-jährige Lehrling Rene G. aus Vorau wieder zu seinen Eltern heimkehren - obwohl er mit 1,8 Promille und ohne einen Führerschein zu besitzen einen Wagen gelenkt hatte und in seinem Heimatort in gleich zwei Fußgängergruppen gerast war. Dabei kamen Sonntag früh zwei Mädchen ums Leben, vier weitere Jugendliche erlitten Verletzungen.
Ausnüchterung
Die Beamten der Polizei Vorau hatten zwar einen Haftbefehl beantragt, das Gericht hatte eine Verhängung der U-Haft über den Unfallslenker jedoch abgelehnt: Er hätte einen festen Wohnsitz, einen Arbeitsplatz und sei geständig, dadurch sei kein Haftgrund gegeben. Bei seiner Einvernahme nach seiner Ausnüchterung soll Rene G. ein volles Geständnis abgelegt haben. "Er wusste alles, dass etwas Schreckliches passiert ist, dass er davongerannt ist - nur zwischendurch will er ein kurzes Blackout gehabt haben", so einer der ermittelnden Beamten. Wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen sowie Imstichlassen eines Verletzten drohen dem 18-Jährigen jetzt bis zu drei Jahren Haft. Der junge Mann soll übrigens bereits amtsbekannt sein, wegen mehrere Übertretungen nach dem Jugendschutzgesetz, in Zusammenhang mit Alkohol. Warum er nach dem Fest überhaupt gefahren war? Er hätte seine Freundin (die Besitzerin des Wagens) nicht gefunden.
Dabei hatte der Veranstalter des Festes sogar einen Shuttlebus bereit stehen - gratis für die meist jugendlichen Gäste. "Er ist bekannt dafür, dass er seinen alkoholisierten Gästen die Autoschlüssel abnimmt", wissen Insider. Die Vorauer Polizei hatte übrigens erst im August in Eigenregie eine Schwerpunktaktion "Jugendliche Verkehrsteilnehmer" durchgeführt. "Bei 184 Kontrollen gab es nur zwölf Anzeigen - und kein einziger Lenker war alkoholisiert gewesen", so Postenkommandant Franz Handler.
Der junge Mann soll übrigens bereits amtsbekannt sein, wegen mehrere Übertretungen nach dem Jugendschutzgesetz, in Zusammenhang mit Alkohol.
Gast- Gast
Re: Tote, die die Justiz Österreichs anklagen & von gefährlicher sowie gröbste Fahrlässigkeit zeugen
http://www.forum-politik.at/osterreich-f21/wienthai-boxerwodka-brutalwenn-gewalt-zur-gewohnheit-wirdbeim-1001-schlag-es-tot-macht-t2284.htm
9x hat der Typ schon zugeschlagen. 9x wurde verabsäumt diesen Gewalttäter rechtzeitig von den Straßen zu entfernen.
Es wurde unterlassen.
Jetzt wurde ein unschuldiger Bürger brutalst ermordet "Der Gesichtsschädel des Opfers war "zu Brei umgeformt".."
Nr. 10 starb nach unsagbaren Qualen.
Es liegt in der Natur von bösartigen Menschen, andere körperlich unterlegen Menschen zu massakrieren.
Es ist aber die Pflicht des Staates, das zu verhindern, solange der Schaden noch von der Zeit geheilt werden kann.
In diesem Falle heilt nichts mehr. Ein Mann wurde einfach so totgeschlagen aufs brutalste von einem Gewalttäter, der das auch noch gelernt hat, als Thai-Boxer!
Pervers, oder...?
Wird aber noch perverser, wenn man einen weiteren Bericht dazu sichtet:
http://www.krone.at/krone/S32/object_id__160995/hxcms/
Nr. 10 war dann ein Toter...
Aber noch immer ist nicht schluß:
Dürften sich auch die Richter 9x gedacht haben.
Jetzt haben sie einen Toten zu verantworten...
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/507761/index.do?from=gl.home_panorama
Hier wirds noch genauer:
Mit 15 die erste Strafe.
8 Jahre Karriere vom randalierenden Jugendlichen zum brutalen, von DRogen und Alkohol unzurechnungsfähig berauschten Killer.
Da fehlen einem die Worte!
"Ich habe schon so viele Leute schwerstens verprügelt, aber gestorben isei noch keiner."
Wir alle sind Gewohnheitstiere - er halt ein Gewohnheitsgewalttäter.
Why not ?
Der Justiz isses jedenfalls solang wuarscht, bis halt echt mal 1 verreckt.
Wieder ein Toter, der unsere Justiz anklagt!
Hätte nicht passieren müssen und wäre auch nicht passiert, würde man wenigstens die ärgsten Gewalttäter arg lange wegsperren.
Aber neeiinnnn....!
Warten wir doch einfach mal ab...die Wiener werden eh "nur" zusammengeschlagen.
Is voll ok.
Sind ja "nur" Bürger...!
to continue...
Diesmal gibts sogar glatten Mord bei einem Amoklauf zu berichten!Der Angeklagte, der neun Einträge im Strafregister aufweist
9x hat der Typ schon zugeschlagen. 9x wurde verabsäumt diesen Gewalttäter rechtzeitig von den Straßen zu entfernen.
Es wurde unterlassen.
Jetzt wurde ein unschuldiger Bürger brutalst ermordet "Der Gesichtsschädel des Opfers war "zu Brei umgeformt".."
Nr. 10 starb nach unsagbaren Qualen.
Es liegt in der Natur von bösartigen Menschen, andere körperlich unterlegen Menschen zu massakrieren.
Es ist aber die Pflicht des Staates, das zu verhindern, solange der Schaden noch von der Zeit geheilt werden kann.
In diesem Falle heilt nichts mehr. Ein Mann wurde einfach so totgeschlagen aufs brutalste von einem Gewalttäter, der das auch noch gelernt hat, als Thai-Boxer!
Pervers, oder...?
Wird aber noch perverser, wenn man einen weiteren Bericht dazu sichtet:
http://www.krone.at/krone/S32/object_id__160995/hxcms/
9 Delikte - davon eines schon in Sachen Niederschlagen - und das brutal!Am 28. September vergangenen Jahres schlug er vor einem Lokal in der Innenstadt einen Mann zu Boden, der einen Streit schlichten wollte. Als das Opfer bereits lag, "bin ich noch einmal nachgestiegen", so der Beschuldigte.
Nr. 10 war dann ein Toter...
Aber noch immer ist nicht schluß:
"Nix."Eine Anrainerin, die Lärm auf der Straße vernahm und aus dem Fenster sah, nahm Folgendes wahr: "Der Täter war offensichtlich mit sich selber zufrieden. Er klatschte und freute sich wie ein Sportler nach dem Sieg."....
Was ist im Kopf des Angeklagten vorgegangen?
"Haben Sie eine Erklärung für diesen Aggressionsschub?", will Richterin Sonja Höpler-Salat von dem 23-jährigen, bereits neunfach einschlägig Vorbestraften wissen. - "Absolut net", ist die Antwort.
"Was haben Sie sich dabei gedacht?" - "Nix."
Dürften sich auch die Richter 9x gedacht haben.
Jetzt haben sie einen Toten zu verantworten...
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/507761/index.do?from=gl.home_panorama
Da fehlen einem einfach nur die Worte vor purem Entsetzen und ohnmächtigem Zorn!Es sei grauenvoll gewesen, sagten auch zwei junge Streifenpolizisten, die als erste Beamten beim Opfer eingetroffen waren und - erfolglos - Reanimationsversuche gesetzt hatten. Herzmassage habe man gemacht: "Eine Beatmung blieb aus. Es war unmöglich, einen Mund zu erkennen", sagte der eine. Sein Kollege: "Von Kopf kann man gar nicht mehr sprechen."
Ein Gerichtspsychiater bescheinigte dem 23-Jährigen eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung" mit "dissozialen und emotional instabilen Elementen". Betroffene würden ihre soziale Rolle nicht einnehmen und immer wieder hochgradig gegen Gesetze und soziale Normen verstoßen, "heftige Gefühlsregungen und impulshafte Handlungen" seien kennzeichnend.
Hier wirds noch genauer:
Mit 15 die erste Strafe.
8 Jahre Karriere vom randalierenden Jugendlichen zum brutalen, von DRogen und Alkohol unzurechnungsfähig berauschten Killer.
Da fehlen einem die Worte!
"Ich habe schon so viele Leute schwerstens verprügelt, aber gestorben isei noch keiner."
Wir alle sind Gewohnheitstiere - er halt ein Gewohnheitsgewalttäter.
Why not ?
Der Justiz isses jedenfalls solang wuarscht, bis halt echt mal 1 verreckt.
Wieder ein Toter, der unsere Justiz anklagt!
Hätte nicht passieren müssen und wäre auch nicht passiert, würde man wenigstens die ärgsten Gewalttäter arg lange wegsperren.
Aber neeiinnnn....!
Warten wir doch einfach mal ab...die Wiener werden eh "nur" zusammengeschlagen.
Is voll ok.
Sind ja "nur" Bürger...!
to continue...
Gast- Gast
Re: Tote, die die Justiz Österreichs anklagen & von gefährlicher sowie gröbste Fahrlässigkeit zeugen
Nach satten 21 STraftaten war es mal an der Zeit, jemand zu versuchen, umzubringen!
http://www.vienna.at/news/wien/artikel/fuenf-jahre-haft-wegen-messerattacke-auf-ex/cn/news-20091125-07274600
Lassts das MOnster doch wieder frei!
Beim 23. Mal bzw. beim 2. Mordversuch, an dem eigentlch eh nur das OPfer schuld ist, klappts bestimmt!
Ihr wollt doch als Gesetzgeber wieder ein bissl Blut Unschuldiger an die Hände kriegen, oder...?
KRANKE FAHRLÄSSIGKEIT NENNT MAN SOWAS!!!
FAHRLÄSSIGKEIT, DIE BEINAHE EIN LEBEN GEKOSTET HÄTTE!!!
Wo ist denn die Anklage gegen die Typen, die den Kerl satte 21 Male wieder rausgelassen haben???
to continue...
http://www.vienna.at/news/wien/artikel/fuenf-jahre-haft-wegen-messerattacke-auf-ex/cn/news-20091125-07274600
Oh, geh, liebe Justiz!Noch nicht rechtskräftig ist das Urteil für jenen Mann, der seiner Frau ein Messer in Brust und Hals gerammt haben soll.
Weil er seiner Ex- Frau ein Messer in Brust und Hals gestochen und sie lebensgefährlich verletzt hatte, ist am Dienstagabend ein 54- jähriger Wiener im Straflandesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Wie schon im ersten Rechtsgang im vergangenen März verneinten die Geschworenen die auf versuchten Mord lautende Anklage und sprachen den Mann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann legte gegen das Strafausmaß Berufung ein.
Der 21- fach Vorbestrafte hatte die Bluttat als Akt der Notwendigkeit beschrieben: Die 51- Jährige habe ihn "provoziert", indem sie ihn nach langjähriger Ehe verließ. "I hab' mir dacht, i muss sie verletzen wie sie mi verletzt hat. Gefühlsmäßig konnt' i sie net verletzen, da sie von mir sowieso nix mehr wissen wollt'. I konnt' nix machen außer mit einem Messer." Er sei "schuldig im Sinn einer Körperverletzung. I wollt' net morden".
Seit 1992 war die Frau mit dem zu Alkohol und Gewalttätigkeiten neigenden Wiener verheiratet. Regelmäßig habe er sie geschlagen, berichtete die Staatsanwältin. "Einmal", korrigierte sie der Angeklagte. "Einmal?", fiel ihm die Richterin ins Wort. "Oder zweimal", meinte darauf der 54- Jährige.
Nachdem er im Vorjahr verurteilt wurde, weil er die 51- Jährige und den gemeinsamen Sohn verletzt hatte, zog sie aus ihrer Hausbesorgerwohnung aus und reichte die Scheidung ein. Einmal wöchentlich kam sie jedoch weiter vorbei, um dem Mann die Wäsche zu waschen und eine warme Mahlzeit zu bereiten.
Am 21. August 2008 wollte sie ihre restlichen, in der Wohnung verbliebenen Sachen abholen. Weil die Frau damit rechnete, dass den 54- Jährigen dies in Rage bringen könnte, hatte sie zu ihrem Schutz zwei Schwiegersöhne und einen Bekannten mitgenommen.
Er sei zornig geworden, weil seine Ex einfach aufgetaucht sei, ohne vorher anzurufen, erklärte nun der Angeklagte den Geschworenen: "I war überrascht und hab' ang'fangen zu schimpfen." "Immer zorniger und zorniger" sei er geworden, bis er ein in Alufolie gewickeltes Messer ergriff, die Folie wegriss und zunächst einem Begleiter der 51- Jährigen in den Bauch stechen wollte.
Der Mann konnte sich wegducken und wurde lediglich im Ellbogen getroffen. Sodann stürzte sich der 54- Jährige auf die Frau, warf sie zu Boden und stach mit weit ausholenden Bewegungen auf die 51- Jährige ein.
In Folge der Wucht brach die Klinge ab. Diese Gelegenheit nützte einer der "Beschützer", um dem Rasenden einen massiven Aschenbecher auf den Kopf zu schlagen. Das dürfte der Frau das Leben gerettet haben.
Ihr danach getrachtet zu haben, wies der Angeklagte entschieden zurück: "Ich wollt's sie nur im Schulterbereich treffen, weil das für mi ka lebensbedrohliche Stelle is'. Sie hat si wegdraht, da is' der Stich in den Hals gangen." Die Verletzung im linken Brustbereich erklärte er damit, die Frau sei im Fallen in das Messer gestürzt.
Lassts das MOnster doch wieder frei!
Beim 23. Mal bzw. beim 2. Mordversuch, an dem eigentlch eh nur das OPfer schuld ist, klappts bestimmt!
Ihr wollt doch als Gesetzgeber wieder ein bissl Blut Unschuldiger an die Hände kriegen, oder...?
KRANKE FAHRLÄSSIGKEIT NENNT MAN SOWAS!!!
FAHRLÄSSIGKEIT, DIE BEINAHE EIN LEBEN GEKOSTET HÄTTE!!!
Wo ist denn die Anklage gegen die Typen, die den Kerl satte 21 Male wieder rausgelassen haben???
SKANDAL!!!
to continue...
Gast- Gast
Re: Tote, die die Justiz Österreichs anklagen & von gefährlicher sowie gröbste Fahrlässigkeit zeugen
Und jetzt hammas schwarz auf weiß im Inet:
Spaß-Strafen haben einfach nur später weitere Verbrechen zur Folge.
Diesmal wurde aus einem Mord just for fun ein "Mord, der relativ wuarscht ist":
http://www.vienna.at/news/wien/artikel/fall-natschlaeger-taeter-wieder-kriminell/cn/news-20100104-01554724
Da killt wer einen Mann einfach so mal so nebenbei - is egal.
Dort muß sich ein Verbrecherjäger per Kugeln einen sich bereits gefährlich genährten, bewaffneten Verbrecher vom Leib halten - und wird dafür angeklagt und am liebsten lebenslänglich weggesperrt!
Was für ein Skandal!
Wie absolut unentschuldbar!
to continue...
Spaß-Strafen haben einfach nur später weitere Verbrechen zur Folge.
Diesmal wurde aus einem Mord just for fun ein "Mord, der relativ wuarscht ist":
http://www.vienna.at/news/wien/artikel/fall-natschlaeger-taeter-wieder-kriminell/cn/news-20100104-01554724
Da sieht man erst, wie pervers und abartig die Grünen und allen voran Pilz eigentlich drauf sind:Fall Natschläger: Täter wieder kriminell
Der junge Mann, der im April 2008 in Wien- Währing den Kommunalpolitiker Gottfried Natschläger auf offener Straße und ohne ersichtlichen Grund zu Boden gestoßen hatte, worauf dieser an den Folgen eines Schädelbruchs starb, ist am Montag neuerlich vor Gericht gestanden.
Offensichtlich hatte das ausgesprochen milde Urteil für die Körperverletzung mit Todesfolge auf ihn keine abschreckende Wirkung.
Der Mann erhielt damals zwei Jahre Haft, davon nur drei Monate unbedingt. Keine sieben Monate nach der Gerichtsverhandlung verübte er einen Überfall auf einen Supermarkt in Wien- Floridsdorf. "Ich war verzweifelt. Ich hab' Hunger gehabt. Ich hab' nix zu essen gehabt. Ich hab' ja gesehen, wie ich abnehm'! Ich hab' 17 Kilo abgenommen gehabt", rechtfertigte sich der mittlerweile 20- Jährige nun im Straflandesgericht.
Der Jugendliche war erstmals in die Schlagzeilen geraten, als er in der Nähe des Kutschkermarkts dem zufällig ihm im Weg stehenden ÖVP- Politiker Natschläger einen heftigen Stoß versetzte, um diesen - wie das Gericht im Oktober 2008 in der Verhandlung um den Tod des 64- Jährigen feststellte - "aus dem Weg zu räumen". Natschläger verlor das Gleichgewicht, kam zu Sturz, prallte mit dem Kopf zunächst gegen eine Mauerkante und schlug dann hart auf der Gehsteigkante auf.
Mit der wörtlichen Begründung "Einsperren bringt in dem Fall nix" verhängte das Gericht dafür eine Strafe, die es dem Burschen ermöglichte, unmittelbar nach der Verhandlung unter Anrechnung der in der U- Haft abgesessenen Zeit als freier Mann nach Hause zu gehen.
Da killt wer einen Mann einfach so mal so nebenbei - is egal.
Dort muß sich ein Verbrecherjäger per Kugeln einen sich bereits gefährlich genährten, bewaffneten Verbrecher vom Leib halten - und wird dafür angeklagt und am liebsten lebenslänglich weggesperrt!
Was für ein Skandal!
Wie absolut unentschuldbar!
to continue...
Gast- Gast
Hände in Unschuld waschen.
Oh, geh, liebe Justiz!politikjoker schrieb:Nach satten 21 STraftaten war es mal an der Zeit, jemand zu versuchen, umzubringen!
Der 21- fach Vorbestrafte hatte die Bluttat als Akt der Notwendigkeit beschrieben.
"Ich wollt's sie nur im Schulterbereich treffen, weil das für mi ka lebensbedrohliche Stelle is'. Sie hat si wegdraht, da is' der Stich in den Hals gangen." Die Verletzung im linken Brustbereich erklärte er damit, die Frau sei im Fallen in das Messer gestürzt.
Lassts das MOnster doch wieder frei!
Beim 23. Mal bzw. beim 2. Mordversuch, an dem eigentlch eh nur das OPfer schuld ist, klappts bestimmt!
Ihr wollt doch als Gesetzgeber wieder ein bissl Blut Unschuldiger an die Hände kriegen, oder...?
KRANKE FAHRLÄSSIGKEIT NENNT MAN SOWAS!!!
FAHRLÄSSIGKEIT, DIE BEINAHE EIN LEBEN GEKOSTET HÄTTE!!!
Wo ist denn die Anklage gegen die Typen, die den Kerl satte 21 Male wieder rausgelassen haben???
SKANDAL!!!
[/quote]
Unsere Justiz machts`s wie Pontius Pilatus und hält sich nach Matthäus 27, 15-30
bushi- Spammer
-
Anzahl der Beiträge : 18913
Alter : 81
Ort : rotes Wien
Nationalität :
Anmeldedatum : 09.11.07
Ähnliche Themen
» Justiz Mega Skandal!Rassistische Justiz bestraft Österreichische Dealer&läßt Asylanten Dealer laufen!
» Justiz Skandal! Alkolenker können amokfahren&amokfahren,bis es Tote gibt&DANACH wieder amokfahren&amokf..
» Schlepper: Freie Fahrt in die EU.
» Justiz, Ortner & 30 Judas-Silberlinge für BÜRGERVERRAT &Justiz ENDGÜLTIG zur Lachnummer machten!
» Justiz Skandal:Machtlose Österreichische Justiz darf türkischen Verbrecher nicht bestrafen!
» Justiz Skandal! Alkolenker können amokfahren&amokfahren,bis es Tote gibt&DANACH wieder amokfahren&amokf..
» Schlepper: Freie Fahrt in die EU.
» Justiz, Ortner & 30 Judas-Silberlinge für BÜRGERVERRAT &Justiz ENDGÜLTIG zur Lachnummer machten!
» Justiz Skandal:Machtlose Österreichische Justiz darf türkischen Verbrecher nicht bestrafen!
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten