Fall Bakary J
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Fall Bakary J
Fall Bakary J.: Härtere Strafen für Folterpolizisten
Vier Beamte misshandelten einen Schubhäftling und kamen dienstrechtlich mit Geldstrafen davon. Der Verwaltungs-Gerichtshof fordert höhere Strafen – mindestens einer muss gehen, eher sogar alle.
WIEN. Es war Folter, und das mitten in Wien, was sich am 7. April 2006 in einer Lagerhalle am Handelskai abspielte: Drei Polizisten der Sondereinheit Wega prügelten und traten auf den gambischen Schubhäftling Bakary J. ein. Sie drohten ihm an, ihn umzubringen, schleiften ihn durch die Halle und fuhren ihn mit einem Auto an. Ein vierter Beamter sorgte dafür, dass – außer ihm selbst – niemand zusah.
Bakary J., der sich zuvor seiner Abschiebung widersetzt hatte, überstand die „Sonderbehandlung“ mit schweren Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule, Schulter, Arm, Hüften und psychisch traumatisiert. Was seinen Peinigern widerfuhr, löste ähnlich große Fassungslosigkeit aus wie das, was sie angestellt hatten. Vom Gericht wurden sie, unter der Last der Beweise geständig, wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Als Disziplinarstrafen fassten sie fünf Monatsbezüge Geldstrafe für den Vorgesetzten, vier für die beiden anderen Prügelpolizisten und drei für den Zuschauer und Mitorganisator aus. Und blieben ansonsten, wenn auch dem direkten Kontakt zum Bürger entzogen, im Dienst.
Das wird sich nun ändern. Der Verwaltungsgerichtshof setzt einem schleißigen Umgang mit Misshandlungsvorwürfen, wie er den Sicherheitsbehörden in Österreich immer wieder vorgeworfen wird, ein Ende. Über Beschwerde des Disziplinaranwalts, der – wie der Menschenrechtsbeirat – die dienstrechtlichen Sanktionen für zu mild hielt, befasste er sich mit dem Fall. Ergebnis: Die Strafen müssen verschärft werden.
Das kann zumindest für den Chef des Quartetts nur die Entlassung bedeuten, sind doch die fünf Monatsgehälter die letzte Vorstufe zur Höchststrafe. Wahrscheinlich muss die zur erneuten Entscheidung berufene Disziplinarbehörde auch die drei anderen entlassen: Der VwGH klingt nicht so, als hielte er eine um ein oder zwei Monatsbezüge erhöhte Geldstrafe für ausreichend.
Folter ist keine leichte Tat
Der Gerichtshof wirft der Behörde vor, die Schwere der Taten viel zu gering eingeschätzt zu haben: Zu berücksichtigen sei, dass die Polizisten eine Scheinhinrichtung vorgenommen hätten, dass Folter auch durch eine UN-Konvention und die Europäische Menschenrechtskonvention verboten ist. Die Geständnisse wurden zu Unrecht als mildernd berücksichtigt: Die vier hatten ausgemacht, sie würden J.s Verletzungen als Folgen eines Fluchtversuchs hinstellen. Dass die Beamten derlei Behauptungen dann bei Gericht nicht aufrechterhielten, war laut VwGH „bloß eine Folge der Beweislage zu diesem Zeitpunkt“.
Die Disziplinarbehörde wird die Verlässlichkeit der Beamten genauer prüfen müssen. „Hiebei kann die Einschätzung der belangten Behörde, die Mitbeteiligten seien ,nicht von gewalttätiger Natur‘, angesichts der Eigenart der Dienstpflichtverletzungen ohne Weiteres nicht nachvollzogen werden“, so der VwGH (2007/09/0320). Der Gerichtshof tritt auch ausdrücklich dem Versuch entgegen, das Verhalten des vierten Mannes in günstigerem Licht darzustellen als jenes der drei, die J. physisch misshandelten.
Menschenrechtsbeirat bestätigt
Univ.-Prof. Gabriele KucskoStadlmayer, Spezialistin für Beamtendienstrecht und Vizevorsitzende des Menschenrechtsbeirats, begrüßt es, dass der VwGH so klare Worte über die schweren polizeilichen Misshandlungen, nicht weniger als verabredete Folter, gefunden hat. Auch der Menschenrechtsbeirat sieht sich in seiner Arbeit bestätigt. Er hatte dem Innenministerium empfohlen, „unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten auf die Entlassung der verurteilten Beamten hinzuwirken“.
Im Vorjahr hatte der VwGH in einer Disziplinarsache für Überraschung gesorgt: Er verbot der Post, eine stehlende Schalterbeamtin kurzerhand zu entlassen. Er verlangte zu prüfen, ob die Entlassung nötig ist, um die Frau von Straftaten abzuhalten, und ob sie woanders als am Schalter eingesetzt werden könne (eine Gesetzesnovelle, wonach künftig nur noch auf die bisherige Verwendung abzustellen ist, ist in Vorbereitung). Von solchen Alternativen ist im neuen Erkenntnis keine Rede mehr. Vielmehr betont der VwGH „zur Vermeidung von Missverständnissen“: Es sei nicht ausgeschlossen, schon bei der ersten Dienstpflichtverletzung die Entlassung zu verfügen, wenn sie „wie im vorliegenden Fall sehr schwer ist“.
J., wegen Drogenbesitzes verurteilt, ist noch in Österreich; was aus dem aufrechten Aufenthaltsverbot wird, ist ungewiss. Über eine Entschädigung wird noch verhandelt.
.....>>> Quelle <<<.....
Vier Beamte misshandelten einen Schubhäftling und kamen dienstrechtlich mit Geldstrafen davon. Der Verwaltungs-Gerichtshof fordert höhere Strafen – mindestens einer muss gehen, eher sogar alle.
WIEN. Es war Folter, und das mitten in Wien, was sich am 7. April 2006 in einer Lagerhalle am Handelskai abspielte: Drei Polizisten der Sondereinheit Wega prügelten und traten auf den gambischen Schubhäftling Bakary J. ein. Sie drohten ihm an, ihn umzubringen, schleiften ihn durch die Halle und fuhren ihn mit einem Auto an. Ein vierter Beamter sorgte dafür, dass – außer ihm selbst – niemand zusah.
Bakary J., der sich zuvor seiner Abschiebung widersetzt hatte, überstand die „Sonderbehandlung“ mit schweren Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule, Schulter, Arm, Hüften und psychisch traumatisiert. Was seinen Peinigern widerfuhr, löste ähnlich große Fassungslosigkeit aus wie das, was sie angestellt hatten. Vom Gericht wurden sie, unter der Last der Beweise geständig, wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Als Disziplinarstrafen fassten sie fünf Monatsbezüge Geldstrafe für den Vorgesetzten, vier für die beiden anderen Prügelpolizisten und drei für den Zuschauer und Mitorganisator aus. Und blieben ansonsten, wenn auch dem direkten Kontakt zum Bürger entzogen, im Dienst.
Das wird sich nun ändern. Der Verwaltungsgerichtshof setzt einem schleißigen Umgang mit Misshandlungsvorwürfen, wie er den Sicherheitsbehörden in Österreich immer wieder vorgeworfen wird, ein Ende. Über Beschwerde des Disziplinaranwalts, der – wie der Menschenrechtsbeirat – die dienstrechtlichen Sanktionen für zu mild hielt, befasste er sich mit dem Fall. Ergebnis: Die Strafen müssen verschärft werden.
Das kann zumindest für den Chef des Quartetts nur die Entlassung bedeuten, sind doch die fünf Monatsgehälter die letzte Vorstufe zur Höchststrafe. Wahrscheinlich muss die zur erneuten Entscheidung berufene Disziplinarbehörde auch die drei anderen entlassen: Der VwGH klingt nicht so, als hielte er eine um ein oder zwei Monatsbezüge erhöhte Geldstrafe für ausreichend.
Folter ist keine leichte Tat
Der Gerichtshof wirft der Behörde vor, die Schwere der Taten viel zu gering eingeschätzt zu haben: Zu berücksichtigen sei, dass die Polizisten eine Scheinhinrichtung vorgenommen hätten, dass Folter auch durch eine UN-Konvention und die Europäische Menschenrechtskonvention verboten ist. Die Geständnisse wurden zu Unrecht als mildernd berücksichtigt: Die vier hatten ausgemacht, sie würden J.s Verletzungen als Folgen eines Fluchtversuchs hinstellen. Dass die Beamten derlei Behauptungen dann bei Gericht nicht aufrechterhielten, war laut VwGH „bloß eine Folge der Beweislage zu diesem Zeitpunkt“.
Die Disziplinarbehörde wird die Verlässlichkeit der Beamten genauer prüfen müssen. „Hiebei kann die Einschätzung der belangten Behörde, die Mitbeteiligten seien ,nicht von gewalttätiger Natur‘, angesichts der Eigenart der Dienstpflichtverletzungen ohne Weiteres nicht nachvollzogen werden“, so der VwGH (2007/09/0320). Der Gerichtshof tritt auch ausdrücklich dem Versuch entgegen, das Verhalten des vierten Mannes in günstigerem Licht darzustellen als jenes der drei, die J. physisch misshandelten.
Menschenrechtsbeirat bestätigt
Univ.-Prof. Gabriele KucskoStadlmayer, Spezialistin für Beamtendienstrecht und Vizevorsitzende des Menschenrechtsbeirats, begrüßt es, dass der VwGH so klare Worte über die schweren polizeilichen Misshandlungen, nicht weniger als verabredete Folter, gefunden hat. Auch der Menschenrechtsbeirat sieht sich in seiner Arbeit bestätigt. Er hatte dem Innenministerium empfohlen, „unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten auf die Entlassung der verurteilten Beamten hinzuwirken“.
Im Vorjahr hatte der VwGH in einer Disziplinarsache für Überraschung gesorgt: Er verbot der Post, eine stehlende Schalterbeamtin kurzerhand zu entlassen. Er verlangte zu prüfen, ob die Entlassung nötig ist, um die Frau von Straftaten abzuhalten, und ob sie woanders als am Schalter eingesetzt werden könne (eine Gesetzesnovelle, wonach künftig nur noch auf die bisherige Verwendung abzustellen ist, ist in Vorbereitung). Von solchen Alternativen ist im neuen Erkenntnis keine Rede mehr. Vielmehr betont der VwGH „zur Vermeidung von Missverständnissen“: Es sei nicht ausgeschlossen, schon bei der ersten Dienstpflichtverletzung die Entlassung zu verfügen, wenn sie „wie im vorliegenden Fall sehr schwer ist“.
J., wegen Drogenbesitzes verurteilt, ist noch in Österreich; was aus dem aufrechten Aufenthaltsverbot wird, ist ungewiss. Über eine Entschädigung wird noch verhandelt.
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Aurora- Jungspund
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Re: Fall Bakary J
Interessant in dieser Causa ist eigentlich, dass dieser schwarzafrikanische Dealer 2 Jahre Knast bekommen hat...Bekommt man soviel wegen eines Bagatelldeliktes?
Interessant ist auch, dass dieser schwarzafrikanische Dealer immer noch nicht wegen Widerstandes gegen die Staatsanwaltschft verurteilt worden ist!
Weiters interessant wäre auch noch zu wissen, wieviel Jugendliche dieser Schei..typ süchtig gemacht hat? DAS wäre überhaupt am interessantesten. ABER was zählt dies schon? Was zählt ein Menschenleben im Vergleich zu der Misshandlung eines Widerstandsleistenden Schwarzen? Was zählt der Kummer der Eltern der süchtig gemachten Kinder und Jugendlichen? GAR NIX!
DAS sollte endlich einmal berücksichtigt werden, bevor man diesem Dealer ein Denkmal setzt!!!!
WIE verblödet ist eigentlich unser Gesetz?
WARUM ist dieser Schmarotzer immer noch hier?
WANN wird dieser Dealer endlich ausgewiesen?
WER übernimmt die Kosten, wenn nicht wir Steuerzahler?
Aurora
Interessant ist auch, dass dieser schwarzafrikanische Dealer immer noch nicht wegen Widerstandes gegen die Staatsanwaltschft verurteilt worden ist!
Weiters interessant wäre auch noch zu wissen, wieviel Jugendliche dieser Schei..typ süchtig gemacht hat? DAS wäre überhaupt am interessantesten. ABER was zählt dies schon? Was zählt ein Menschenleben im Vergleich zu der Misshandlung eines Widerstandsleistenden Schwarzen? Was zählt der Kummer der Eltern der süchtig gemachten Kinder und Jugendlichen? GAR NIX!
DAS sollte endlich einmal berücksichtigt werden, bevor man diesem Dealer ein Denkmal setzt!!!!
WIE verblödet ist eigentlich unser Gesetz?
WARUM ist dieser Schmarotzer immer noch hier?
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Aurora
Aurora- Jungspund
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Re: Fall Bakary J
Ich frage mich eigentlich nur,wo z.B. bei mir eine UN-Konvention oder EU-Menschenrechtskonvention und in weiterer Folge sogar ein Menschenrechtsbeirat zu finden ist,wenn i poar in de Goschn kriag (für nix) von de Hiasln?????
Aso eh kloar,i bin jo unbescholten und hob a no nie was mit Drogen zu tun ghabt.(und ins Solarium geh i a net ;) )
Aber i glaub es is besser i sog do goar nix dazua (zumindest net do)........................
Aso eh kloar,i bin jo unbescholten und hob a no nie was mit Drogen zu tun ghabt.(und ins Solarium geh i a net ;) )
Aber i glaub es is besser i sog do goar nix dazua (zumindest net do)........................
Genialerkimi- Insider
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Re: Fall Bakary J
Aurora schrieb:Interessant in dieser Causa ist eigentlich, dass dieser schwarzafrikanische Dealer 2 Jahre Knast bekommen hat...Bekommt man soviel wegen eines Bagatelldeliktes?
Interessant ist auch, dass dieser schwarzafrikanische Dealer immer noch nicht wegen Widerstandes gegen die Staatsanwaltschft verurteilt worden ist!
Weiters interessant wäre auch noch zu wissen, wieviel Jugendliche dieser Schei..typ süchtig gemacht hat? DAS wäre überhaupt am interessantesten. ABER was zählt dies schon? Was zählt ein Menschenleben im Vergleich zu der Misshandlung eines Widerstandsleistenden Schwarzen? Was zählt der Kummer der Eltern der süchtig gemachten Kinder und Jugendlichen? GAR NIX!
DAS sollte endlich einmal berücksichtigt werden, bevor man diesem Dealer ein Denkmal setzt!!!!
WIE verblödet ist eigentlich unser Gesetz?
WARUM ist dieser Schmarotzer immer noch hier?
WANN wird dieser Dealer endlich ausgewiesen?
WER übernimmt die Kosten, wenn nicht wir Steuerzahler?
Aurora
Ja WARUM??????
janus- Insider
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Re: Fall Bakary J
ma leute versteht ihr das nicht, die kinder die der SPNAU süchtig gemacht hat und aller wahrscheinlichkeit noch immer macht da er seinen dreck sicherlich noch immer vetickt, sind doch nur österreicher und deren eltern auch.aber der SPNAU ist ein ach soooooooooooooooo armer armer flüchtling der gehört doch beschützt, was ich von unserer justiz gegenüber diesen ratten halte will ich hier an dieser stelle nicht schreiben.
der koffer will ja auch noch eine entschädigung dafür das er unsere kinder vergiftet und einige polizisten um ihren lohn gebracht hat und lacht sich einen ab über unsere blödheit.
ab mit diesem und seinen mitdealenden gfrastern, wieder in den urwald, dort können sie dann bananen pflücken und das rasch.leider nur ein wunschtraum meinerseits.
der koffer will ja auch noch eine entschädigung dafür das er unsere kinder vergiftet und einige polizisten um ihren lohn gebracht hat und lacht sich einen ab über unsere blödheit.
ab mit diesem und seinen mitdealenden gfrastern, wieder in den urwald, dort können sie dann bananen pflücken und das rasch.leider nur ein wunschtraum meinerseits.
Robert E. Lee- Insider
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Polizei-Prügelopfer fordert insgesamt 860.000 Euro, monatl. Rente u. Therapiekosten
Aurora schrieb:
Bakary J., der sich zuvor seiner Abschiebung widersetzt hatte...... wegen Drogenbesitzes verurteilt, ist noch in Österreich; was aus dem aufrechten Aufenthaltsverbot wird, ist ungewiss. Über eine Entschädigung wird noch verhandelt.
Robert E. Lee schrieb:
der koffer will ja auch noch eine entschädigung dafür das er unsere kinder vergiftet hat und lacht sich einen ab über unsere blödheit.
Bisher hat der Afrikaner 110.000 Euro Schmerzensgeld erhalten.
"Zu wenig" sagt sein Anwalt Nikolaus Rast und fordert weitere 750.000 € und auch eine monatliche Rente. (orf-2 13h Nachr.)
http://kurier.at/chronik/wien/bakary-j-schmerzensgeldforderung/1.734.327
http://derstandard.at/1353208716403/Bakary-J-fordert-750000-Euro-Schmerzensgeld-vom-Staat
http://kurier.at/chronik/wien/folteropfer-bakary-j-klagt-die-republik/45.033.625
bushi- Spammer
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