neues im fall arigona
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neues im fall arigona
das Eingangsposting lautete :
http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/chronik/oberoesterreich/article290945.ece
http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/chronik/oberoesterreich/article290945.ece
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Re: neues im fall arigona
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefau...9¤tpage=0
Der große Irrtum im Asylrecht
Von Peter Meier-Bergfeld
Auch unter Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention ist im Asylrecht vieles machbar, wenn der politische Wille da ist. Die Konvention wird zwar sehr oft zitiert, aber nur selten gelesen.
Wann immer hierzulande in der politischen Diskussion etwas am Asyl- oder Flüchtlingsrecht restriktiv geändert werden soll, ertönt der Hinweis auf Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auf ein Tabu, eine unantastbare Monstranz, die da herumgetragen wird.
Vor etlichen Monaten hat Großbritannien die EMRK außer Kraft gesetzt. Verräterischerweise wurde dies in der Presse mehr oder weniger verschwiegen. Man stelle sich vor, Österreich hätte das getan! Aber tatsächlich ist eben auch unter Geltung von GFK und EMRK vieles machbar, wenn man den politischen Willen dazu hat. Die Konvention wird viel zitiert und wenig gelesen.
Ursprünglich stammt die GFK aus dem 28. Juli 1951 und galt nur für Europa, de facto für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des Kommunismus. Da war es einfach (und diente der Propagierung westlicher Werte), großzügig zu sein. Erst am 31. Jänner 1967 wurde sie weltweit ausgedehnt. 137 Staaten haben sie ratifiziert, selbst Sudan, Iran, Kongo, Kenia, Somalia, Ex-Jugoslawien, Israel oder die Türkei.
Die GFK begründet keine Einreiserechte für Individuen, sie gewährt kein Recht auf Asyl, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten, sie normiert – recht interpretationsfähig – das Recht im Asyl, nicht auf Asyl. Das Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft bleibt jedem Unterzeichnerstaat selbst überlassen. Natürlich (nach GFK-Artikel 1) kann ein Flüchtling zurückgeschickt werden, wenn die Umstände, aufgrund derer er anerkannt wurde, wegfallen. Die GFK findet auch keine Anwendung auf Personen, die Verbrechen begangen haben (Artikel 1f), und natürlich hat jeder Flüchtling "gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, die Verpflichtung, Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffene Maßnahmen zu beachten" (Artikel 2). Artikel 9 verschärft das: "Keine Bestimmung dieses Abkommens hindert einen Staat (. . .) bei Vorliegen schwerwiegender und außergewöhnlicher Umstände daran, gegen eine bestimmte Person vorläufig Maßnahmen zu ergreifen, die dieser Staat für seine Sicherheit für erforderlich hält." Illegale Einreise eines Flüchtlings kann durchaus bestraft werden, nur dann nicht, wenn der Flüchtling "unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem Leben oder Freiheit bedroht waren" und "vorausgesetzt, dass er sich unverzüglich bei den Behörden meldet und Gründe darlegt, die die unrechtmäßige Einreise rechtfertigen".
Es ist ebenfalls eine Legende, dass die Artikel 32 und 33 der GFK die Ausweisung jedes anerkannten Flüchtlings verböten. Diese (Artikel 32) ist "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" möglich. Sogar, ohne dass der Flüchtling Rechtsmittel einlegen kann ("zwingende Gründe für die öffentliche Sicherheit", Artikel 32, Abs. 2).
Das angeblich absolute Ausweisungsverbot des Artikels 33 wird in dessen Absatz 2 eingeschränkt: "Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde."
Jeder Drogendealer könnte also – auch als anerkannter Flüchtling – in ein Land, in dem ihm sehr Gravierendes droht, ausgewiesen werden; auch jeder, der seine Ausweispapiere vernichtet, Pässe (ver)fälscht oder sonst wie – per schwerem Vergehen – selber Ausweisungshindernisse erzeugt. Wer wirklich ernsthaft um Leib und Leben fürchtet, und nur das ist Asylgrund, wird das auch nicht tun.
Schließlich, wie fast alle internationalen Konventionen, etwa der Atomwaffensperrvertrag in seinem Artikel 10, hat auch die GFK eine Kündigungsklausel (Artikel 44): "Jeder vertragschließende Staat kann das Abkommen jederzeit durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zu richtende Mitteilung kündigen." Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Außerdem kann (Artikel 45) jederzeit eine Revision des Abkommens beantragt werden.
Printausgabe vom Mittwoch, 24. Dezember 2008
Der große Irrtum im Asylrecht
Von Peter Meier-Bergfeld
Auch unter Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention ist im Asylrecht vieles machbar, wenn der politische Wille da ist. Die Konvention wird zwar sehr oft zitiert, aber nur selten gelesen.
Wann immer hierzulande in der politischen Diskussion etwas am Asyl- oder Flüchtlingsrecht restriktiv geändert werden soll, ertönt der Hinweis auf Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auf ein Tabu, eine unantastbare Monstranz, die da herumgetragen wird.
Vor etlichen Monaten hat Großbritannien die EMRK außer Kraft gesetzt. Verräterischerweise wurde dies in der Presse mehr oder weniger verschwiegen. Man stelle sich vor, Österreich hätte das getan! Aber tatsächlich ist eben auch unter Geltung von GFK und EMRK vieles machbar, wenn man den politischen Willen dazu hat. Die Konvention wird viel zitiert und wenig gelesen.
Ursprünglich stammt die GFK aus dem 28. Juli 1951 und galt nur für Europa, de facto für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des Kommunismus. Da war es einfach (und diente der Propagierung westlicher Werte), großzügig zu sein. Erst am 31. Jänner 1967 wurde sie weltweit ausgedehnt. 137 Staaten haben sie ratifiziert, selbst Sudan, Iran, Kongo, Kenia, Somalia, Ex-Jugoslawien, Israel oder die Türkei.
Die GFK begründet keine Einreiserechte für Individuen, sie gewährt kein Recht auf Asyl, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten, sie normiert – recht interpretationsfähig – das Recht im Asyl, nicht auf Asyl. Das Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft bleibt jedem Unterzeichnerstaat selbst überlassen. Natürlich (nach GFK-Artikel 1) kann ein Flüchtling zurückgeschickt werden, wenn die Umstände, aufgrund derer er anerkannt wurde, wegfallen. Die GFK findet auch keine Anwendung auf Personen, die Verbrechen begangen haben (Artikel 1f), und natürlich hat jeder Flüchtling "gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, die Verpflichtung, Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffene Maßnahmen zu beachten" (Artikel 2). Artikel 9 verschärft das: "Keine Bestimmung dieses Abkommens hindert einen Staat (. . .) bei Vorliegen schwerwiegender und außergewöhnlicher Umstände daran, gegen eine bestimmte Person vorläufig Maßnahmen zu ergreifen, die dieser Staat für seine Sicherheit für erforderlich hält." Illegale Einreise eines Flüchtlings kann durchaus bestraft werden, nur dann nicht, wenn der Flüchtling "unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem Leben oder Freiheit bedroht waren" und "vorausgesetzt, dass er sich unverzüglich bei den Behörden meldet und Gründe darlegt, die die unrechtmäßige Einreise rechtfertigen".
Es ist ebenfalls eine Legende, dass die Artikel 32 und 33 der GFK die Ausweisung jedes anerkannten Flüchtlings verböten. Diese (Artikel 32) ist "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" möglich. Sogar, ohne dass der Flüchtling Rechtsmittel einlegen kann ("zwingende Gründe für die öffentliche Sicherheit", Artikel 32, Abs. 2).
Das angeblich absolute Ausweisungsverbot des Artikels 33 wird in dessen Absatz 2 eingeschränkt: "Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde."
Jeder Drogendealer könnte also – auch als anerkannter Flüchtling – in ein Land, in dem ihm sehr Gravierendes droht, ausgewiesen werden; auch jeder, der seine Ausweispapiere vernichtet, Pässe (ver)fälscht oder sonst wie – per schwerem Vergehen – selber Ausweisungshindernisse erzeugt. Wer wirklich ernsthaft um Leib und Leben fürchtet, und nur das ist Asylgrund, wird das auch nicht tun.
Schließlich, wie fast alle internationalen Konventionen, etwa der Atomwaffensperrvertrag in seinem Artikel 10, hat auch die GFK eine Kündigungsklausel (Artikel 44): "Jeder vertragschließende Staat kann das Abkommen jederzeit durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zu richtende Mitteilung kündigen." Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Außerdem kann (Artikel 45) jederzeit eine Revision des Abkommens beantragt werden.
Printausgabe vom Mittwoch, 24. Dezember 2008
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Re: neues im fall arigona
wieder eine zukunftsreiche hoffnung für österreich weniger
Ion H. war an neujahr von einer rolltreppe am wiener westbahnhof in einen 15 meter tiefen schacht gestürzt. seitdem versuchten die ärzte im dauereinsatz, sein leben zu retten - doch der kampf war vergeblich! in der nacht auf mittwoch erlag der zehnjährige rumäne auf der intensivstation den folgen seiner schweren kopfverletzungen. immer wieder setzte sich der zehnjährige bub auf den schmalen handlauf, um die rolltreppe hinunterzugleiten. immer wieder zogen ihn sicherheitsleute der wiener linien herunter und warnten eindringlich vor der gefahr! sogar am neujahrsmorgen konnte er das "rolltreppen-surfen" nicht lassen. diesmal endete es tragisch. der kleine rumäne übersah einen spalt an der wand hinter der rolltreppe. er verlor beim hinuntergleiten das gleichgewicht und stürzte 15 meter in die tiefe. verantwortung für den tod des zehnjährigen trägt laut polizei offenbar seine mutter. sie bettelte am westbahnhof, ließ ihr kind unbeaufsichtigt; "so verliert österreich junge zukünftige hoffnungsträger!" im fall arigona schmissen wir vier stück davon raus
Ion H. war an neujahr von einer rolltreppe am wiener westbahnhof in einen 15 meter tiefen schacht gestürzt. seitdem versuchten die ärzte im dauereinsatz, sein leben zu retten - doch der kampf war vergeblich! in der nacht auf mittwoch erlag der zehnjährige rumäne auf der intensivstation den folgen seiner schweren kopfverletzungen. immer wieder setzte sich der zehnjährige bub auf den schmalen handlauf, um die rolltreppe hinunterzugleiten. immer wieder zogen ihn sicherheitsleute der wiener linien herunter und warnten eindringlich vor der gefahr! sogar am neujahrsmorgen konnte er das "rolltreppen-surfen" nicht lassen. diesmal endete es tragisch. der kleine rumäne übersah einen spalt an der wand hinter der rolltreppe. er verlor beim hinuntergleiten das gleichgewicht und stürzte 15 meter in die tiefe. verantwortung für den tod des zehnjährigen trägt laut polizei offenbar seine mutter. sie bettelte am westbahnhof, ließ ihr kind unbeaufsichtigt; "so verliert österreich junge zukünftige hoffnungsträger!" im fall arigona schmissen wir vier stück davon raus
bushi- Spammer
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Re: neues im fall arigona
Was allerdings aus diesem Artikel nicht hervorgeht: Diese "Mutter" hat doch dort öfter "gebettelt"; in Begleitung ihres Sprösslings.
Das müsste eigentlich bedeuten, dass diese "Familie" in Wien wohnhaft war.
Oder wurde diese "Bettlerin" wie üblich jeden Tag "herangekarrt"; so wie man's z.B. in Linz laufend sehen kann.
Frühmorgens mit dem Bus über die Stadt "verteilt" und am Abend wieder "eingesammelt"!
Unabhängig davon ist eines auf alle Fälle klar ersichtlich: Die Aufnahme von Rumänien und Bulgarien in die EU; die Grenzöffnung; alles das hätte in frühestens zwanzig Jahren geschehen dürfen.
Nämlich erst dann, wenn deren wirtschaftlicher/sozialer Standard "annähernd" unser Niveau erreicht hätte.
Wie's aber aussieht wird ohnehin auf ein ähnliches Ziel hingearbeitet; auf die Anpassung unseres Wirtschafts-Sozialstandards an den der Ostländer!
Das müsste eigentlich bedeuten, dass diese "Familie" in Wien wohnhaft war.
Oder wurde diese "Bettlerin" wie üblich jeden Tag "herangekarrt"; so wie man's z.B. in Linz laufend sehen kann.
Frühmorgens mit dem Bus über die Stadt "verteilt" und am Abend wieder "eingesammelt"!
Unabhängig davon ist eines auf alle Fälle klar ersichtlich: Die Aufnahme von Rumänien und Bulgarien in die EU; die Grenzöffnung; alles das hätte in frühestens zwanzig Jahren geschehen dürfen.
Nämlich erst dann, wenn deren wirtschaftlicher/sozialer Standard "annähernd" unser Niveau erreicht hätte.
Wie's aber aussieht wird ohnehin auf ein ähnliches Ziel hingearbeitet; auf die Anpassung unseres Wirtschafts-Sozialstandards an den der Ostländer!
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Re: neues im fall arigona
Hallo, ist mein erster Beitrag hier im Forum, freue mich auf spannende Diskussionen.
Also ich finde den Artikel von Von Peter Meier-Bergfeld in der Wiener Zeitung für sehr gut. Er gibt Aufklärung über die GFK und über die EMRK.
Die "Gutmenschen" berufen sich ja bei jeder Gelegenheit auf die Institutionen.
Also ich finde den Artikel von Von Peter Meier-Bergfeld in der Wiener Zeitung für sehr gut. Er gibt Aufklärung über die GFK und über die EMRK.
Die "Gutmenschen" berufen sich ja bei jeder Gelegenheit auf die Institutionen.
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Re: neues im fall arigona
strizzi schrieb:http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefau...9¤tpage=0
Der große Irrtum im Asylrecht
Von Peter Meier-Bergfeld
Auch unter Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention ist im Asylrecht vieles machbar, wenn der politische Wille da ist. Die Konvention wird zwar sehr oft zitiert, aber nur selten gelesen.
Wann immer hierzulande in der politischen Diskussion etwas am Asyl- oder Flüchtlingsrecht restriktiv geändert werden soll, ertönt der Hinweis auf Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auf ein Tabu, eine unantastbare Monstranz, die da herumgetragen wird.
Vor etlichen Monaten hat Großbritannien die EMRK außer Kraft gesetzt. Verräterischerweise wurde dies in der Presse mehr oder weniger verschwiegen. Man stelle sich vor, Österreich hätte das getan! Aber tatsächlich ist eben auch unter Geltung von GFK und EMRK vieles machbar, wenn man den politischen Willen dazu hat. Die Konvention wird viel zitiert und wenig gelesen.
Ursprünglich stammt die GFK aus dem 28. Juli 1951 und galt nur für Europa, de facto für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des Kommunismus. Da war es einfach (und diente der Propagierung westlicher Werte), großzügig zu sein. Erst am 31. Jänner 1967 wurde sie weltweit ausgedehnt. 137 Staaten haben sie ratifiziert, selbst Sudan, Iran, Kongo, Kenia, Somalia, Ex-Jugoslawien, Israel oder die Türkei.
Die GFK begründet keine Einreiserechte für Individuen, sie gewährt kein Recht auf Asyl, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten, sie normiert – recht interpretationsfähig – das Recht im Asyl, nicht auf Asyl. Das Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft bleibt jedem Unterzeichnerstaat selbst überlassen. Natürlich (nach GFK-Artikel 1) kann ein Flüchtling zurückgeschickt werden, wenn die Umstände, aufgrund derer er anerkannt wurde, wegfallen. Die GFK findet auch keine Anwendung auf Personen, die Verbrechen begangen haben (Artikel 1f), und natürlich hat jeder Flüchtling "gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, die Verpflichtung, Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffene Maßnahmen zu beachten" (Artikel 2). Artikel 9 verschärft das: "Keine Bestimmung dieses Abkommens hindert einen Staat (. . .) bei Vorliegen schwerwiegender und außergewöhnlicher Umstände daran, gegen eine bestimmte Person vorläufig Maßnahmen zu ergreifen, die dieser Staat für seine Sicherheit für erforderlich hält." Illegale Einreise eines Flüchtlings kann durchaus bestraft werden, nur dann nicht, wenn der Flüchtling "unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem Leben oder Freiheit bedroht waren" und "vorausgesetzt, dass er sich unverzüglich bei den Behörden meldet und Gründe darlegt, die die unrechtmäßige Einreise rechtfertigen".
Es ist ebenfalls eine Legende, dass die Artikel 32 und 33 der GFK die Ausweisung jedes anerkannten Flüchtlings verböten. Diese (Artikel 32) ist "aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" möglich. Sogar, ohne dass der Flüchtling Rechtsmittel einlegen kann ("zwingende Gründe für die öffentliche Sicherheit", Artikel 32, Abs. 2).
Das angeblich absolute Ausweisungsverbot des Artikels 33 wird in dessen Absatz 2 eingeschränkt: "Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde."
Jeder Drogendealer könnte also – auch als anerkannter Flüchtling – in ein Land, in dem ihm sehr Gravierendes droht, ausgewiesen werden; auch jeder, der seine Ausweispapiere vernichtet, Pässe (ver)fälscht oder sonst wie – per schwerem Vergehen – selber Ausweisungshindernisse erzeugt. Wer wirklich ernsthaft um Leib und Leben fürchtet, und nur das ist Asylgrund, wird das auch nicht tun.
Schließlich, wie fast alle internationalen Konventionen, etwa der Atomwaffensperrvertrag in seinem Artikel 10, hat auch die GFK eine Kündigungsklausel (Artikel 44): "Jeder vertragschließende Staat kann das Abkommen jederzeit durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen zu richtende Mitteilung kündigen." Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Außerdem kann (Artikel 45) jederzeit eine Revision des Abkommens beantragt werden.
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Hello strizzi,
bin jetzt eingetreten.
MfG
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Re: neues im fall arigona
hello
freue mich dich in unserer runde begrüssen zu können
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Re: neues im fall arigona
Hoffnung für Arigonas Geschwister
Ungarn könnte das Asylverfahren nach Österreich delegieren. Albin, 9, und Albona, 8, dürften dann wieder zur Mutter.
http://kurier.at/nachrichten/285469.php
jetzt is ma oba leichter ...
Ungarn könnte das Asylverfahren nach Österreich delegieren. Albin, 9, und Albona, 8, dürften dann wieder zur Mutter.
http://kurier.at/nachrichten/285469.php
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Re: neues im fall arigona
ma san die ungarn beklopft, sollen sich mit dem gesindel selber auseinandersetzen.
bushi was glaubst was der rumänische hoffnungsträger für geld gekostet hat.na vielleicht schiebt man die bettelnde mutter rasch ab falls es einen vater dazu gibt den auch gleich.passiert einem österreicher so etwas ist sofort der staatsanwalt da, wegen vernachlässigung der aufsichtspflicht.
bushi was glaubst was der rumänische hoffnungsträger für geld gekostet hat.na vielleicht schiebt man die bettelnde mutter rasch ab falls es einen vater dazu gibt den auch gleich.passiert einem österreicher so etwas ist sofort der staatsanwalt da, wegen vernachlässigung der aufsichtspflicht.
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Re: neues im fall arigona
Robert E. Lee schrieb:ma san die ungarn beklopft, sollen sich mit dem gesindel selber auseinandersetzen.
bushi was glaubst was der rumänische hoffnungsträger für geld gekostet hat.na vielleicht schiebt man die bettelnde mutter rasch ab falls es einen vater dazu gibt den auch gleich.passiert einem österreicher so etwas ist sofort der staatsanwalt da, wegen vernachlässigung der aufsichtspflicht.
Grrrroßes Problem!!! Rumänien ist bei der EU; is also wieder nix mit "Abschieben".
Und die Ungarn gehören an den Eiern aufgehängt! "Unliebsame" Probleme einfach an uns "weiterreichen"! So wie ich unsere Vollkoffer einschätze kommt's am Schluss zu einem "Happy End"; für die Zogajs und die Guties!!!
Für beide Fälle gilt:
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Re: neues im fall arigona
unsere politidioten werden sicher für ein happy end sorgen, familienzusammenführung aber leider nicht im kosovo sondern hier genau
na dann braucht bushi nicht um seine hoffnungsträger weinen, sind ja dann eh wieder da die zecken.
na dann braucht bushi nicht um seine hoffnungsträger weinen, sind ja dann eh wieder da die zecken.
Zuletzt von Robert E. Lee am 08.01.09 19:18 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Re: neues im fall arigona
wannst dich schon so freust dann nimm die zecken doch bei dir auf und sorg für sie, damit sie nicht der allgemeinheit zur last fallen.
Robert E. Lee- Insider
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Re: neues im fall arigona
soll ich für dich undankbarer, zukünftige steuerträger aufpäppeln
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Re: neues im fall arigona
bushi schrieb:soll ich für dich undankbarer, zukünftige steuerträger aufpäppeln
keine schlechte idee bushi,denn deine pfründn brennen jetzt eh wir und nicht deine zukunftsträger.
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Re: neues im fall arigona
bushi schrieb:soll ich für dich undankbarer, zukünftige steuerträger aufpäppeln
Mit der familiären kriminellen Energie, die die haben,
werden die nie Steuer zahlen!
NMM!!!
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Re: neues im fall arigona
Sotiris schrieb:bushi schrieb:soll ich für dich undankbarer, zukünftige steuerträger aufpäppeln
Mit der familiären kriminellen Energie, die die haben,
werden die nie Steuer zahlen!
NMM!!!
damit hast wahrscheinlich nicht unrecht.
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Re: neues im fall arigona
Wieso können wir eigentlich nicht selbst bestimmen, wofür unsere Steuern verwendet werden? Wer will, kann ja das Pack angeben, und die Anderen eben das, was ihnen wichtig ist. Wäre doch eine gute Alternative.
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Re: neues im fall arigona
Ennasus schrieb:Wieso können wir eigentlich nicht selbst bestimmen, wofür unsere Steuern verwendet werden? Wer will, kann ja das Pack angeben, und die Anderen eben das, was ihnen wichtig ist. Wäre doch eine gute Alternative.
Ich könnte in diesem Fall, dann leider nicht viel mitreden, da ich nicht viel Steuer in Österreich zahle!
Aber dafür, habe ich nur 19% Mwst!!
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Geschwister von Arigona wieder in Österreich
http://ooe.orf.at/stories/334655/
Geschwister von Arigona wieder in Österreich
Drei der vier Geschwister von Arigona Zogaj sollen sich nach Berichten von "Kurier" und "Standard" (Dienstag-Ausgaben) wieder in Österreich befinden. Über den genauen Aufenthaltsort war zunächst nichts bekannt.
Wie unterdessen bekannt wurde, wurde der Antrag auf Asyl für Arigona und ihre Mutter Nurie angenommen.
Geschwister von Arigona wieder in Österreich
Drei der vier Geschwister von Arigona Zogaj sollen sich nach Berichten von "Kurier" und "Standard" (Dienstag-Ausgaben) wieder in Österreich befinden. Über den genauen Aufenthaltsort war zunächst nichts bekannt.
Wie unterdessen bekannt wurde, wurde der Antrag auf Asyl für Arigona und ihre Mutter Nurie angenommen.
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Re: neues im fall arigona
imgi schrieb:http://ooe.orf.at/stories/334655/
Geschwister von Arigona wieder in Österreich
Drei der vier Geschwister von Arigona Zogaj sollen sich nach Berichten von "Kurier" und "Standard" (Dienstag-Ausgaben) wieder in Österreich befinden. Über den genauen Aufenthaltsort war zunächst nichts bekannt.
Wie unterdessen bekannt wurde, wurde der Antrag auf Asyl für Arigona und ihre Mutter Nurie angenommen.
Mach ma halt a Liste ihrer Helfer:
Josef Friedl
Alfons Haider
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Re: neues im fall arigona
imgi schrieb:http://ooe.orf.at/stories/334655/
Geschwister von Arigona wieder in Österreich
Drei der vier Geschwister von Arigona Zogaj sollen sich nach Berichten von "Kurier" und "Standard" (Dienstag-Ausgaben) wieder in Österreich befinden. Über den genauen Aufenthaltsort war zunächst nichts bekannt.
Wie unterdessen bekannt wurde, wurde der Antrag auf Asyl für Arigona und ihre Mutter Nurie angenommen.
war eigentlich eh scho letztes jahr klar, daß die bleiben- egal wie...
dann werd mas halt so lang abschieben, bis kapiert haben, daß ned daher gehören!
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Re: neues im fall arigona
gottseidank sind die unter 10jährigen wieder bei ihrer mutter, auch der 17-jährige darf dabeisein, da er mit diesem alter noch zu den minderjährigen zählt, nur verstehe ich nicht, warum man bei uns schon ab 16 jahre wahlberechtigt ist - als "minderjähriger" !?!?
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Re: neues im fall arigona
nachdem der staat angeblich soviel geld hat, kann ich nur jedem raten zu überprüfen ob er nicht zuviel steuern zahlt und wie er das umgehen könnte
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Re: neues im fall arigona
aufrechter-patriot schrieb:imgi schrieb:http://ooe.orf.at/stories/334655/
Geschwister von Arigona wieder in Österreich
Drei der vier Geschwister von Arigona Zogaj sollen sich nach Berichten von "Kurier" und "Standard" (Dienstag-Ausgaben) wieder in Österreich befinden. Über den genauen Aufenthaltsort war zunächst nichts bekannt.
Wie unterdessen bekannt wurde, wurde der Antrag auf Asyl für Arigona und ihre Mutter Nurie angenommen.
war eigentlich eh scho letztes jahr klar, daß die bleiben- egal wie...
dann werd mas halt so lang abschieben, bis kapiert haben, daß ned daher gehören!
ich will gar nicht zurückblättern hier,aber ich habs ja schon hier reingeschrieben vor langer zeit,als die sagten,dass die drecks...erst mal die schule fertigmachen darf!
(aber gut,bei uns im schönen österreich braucht man ja dazu nicht unbedingt hellseherische fähigkeiten haben)!
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Re: neues im fall arigona
Langsam bin ich guter Hoffnung, dass diese Para..... bald der Vergangenheit Österreichs angehören!Genialerkimi schrieb:aufrechter-patriot schrieb:imgi schrieb:http://ooe.orf.at/stories/334655/
Geschwister von Arigona wieder in Österreich
Drei der vier Geschwister von Arigona Zogaj sollen sich nach Berichten von "Kurier" und "Standard" (Dienstag-Ausgaben) wieder in Österreich befinden. Über den genauen Aufenthaltsort war zunächst nichts bekannt.
Wie unterdessen bekannt wurde, wurde der Antrag auf Asyl für Arigona und ihre Mutter Nurie angenommen.
war eigentlich eh scho letztes jahr klar, daß die bleiben- egal wie...
dann werd mas halt so lang abschieben, bis kapiert haben, daß ned daher gehören!
ich will gar nicht zurückblättern hier,aber ich habs ja schon hier reingeschrieben vor langer zeit,als die sagten,dass die drecks...erst mal die schule fertigmachen darf!
(aber gut,bei uns im schönen österreich braucht man ja dazu nicht unbedingt hellseherische fähigkeiten haben)!
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Re: neues im fall arigona
alfaturbo schrieb:
Langsam bin ich guter Hoffnung, dass diese Para..... bald der Vergangenheit Österreichs angehören!
Wie kommst du auf diesen verwegenen Gedanken?
Glaubst du etwa den jetzt "polternden" Politikern auch nur ein Wort?
Dann bist du wohl einer der letzten unverbesserlichen Optimisten was dies angeht.
Der "Theaterdonner", der jetzt veranstaltet wird dient doch wohl nur einem Zweck: Die bereits sehr aufgebrachte Bevölkerung (und das werden immer mehr) ein bisschen zu beruhigen.
Wenn mir einer dieser Oberheinis sagen würde, dass die Wiese grün sit, würde ich mich selbst davon noch persönlich überzeugen; denen glaub ich nämlich nicht einmal solch eine Aussage.
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Re: neues im fall arigona
bengel voll richtig
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Re: neues im fall arigona
Auf Grund ihres Verhaltens gehören die sofort abgeschoben. Die haben bis jetzt noch keine einzige korrekte Tat gesetzt. Ich verstehe nicht, wieso da so lange herum verhandelt wird. Entweder ab nach Ungarn oder in den Kosovo. Und die gute Mutter ist nicht lebensgefährlich krank, wenn überhaupt. Weg mit dem Pack, und die Sache ist vom Tisch.
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Re: neues im fall arigona
http://www.foto-place.com/userportal.php?id=27751
Blog von arigona Zogaj
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Re: neues im fall arigona
tigerauge schrieb:http://www.foto-place.com/userportal.php?id=27751
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eine einzige frechheit der klane schlampen!
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Re: neues im fall arigona
ohne dass ich die fotos angeschaut habe, die ist 17 und lebenslustig....einsperrn könn mas jo a net.
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Re: neues im fall arigona
imgi schrieb:ohne dass ich die fotos angeschaut habe, die ist 17 und lebenslustig....einsperrn könn mas jo a net.
im kosovo kanns lebenslustig sein wie sie will!
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Re: neues im fall arigona
ja, i will sie a net, aber deshalb kannst si net halten wie ein tier.
ich hab 2 18 jährige, vielleicht is das der grund.
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Re: neues im fall arigona
Wenn ihr euch die bilder anschaut, sie sind ausgesprochen sexy, sie sucht einen mann, der sie heiratet, dann ist alles geritzt.
Im internet heisst es anscheinend tristesse Adieu
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Re: neues im fall arigona
sie ist ja ganz fesch, naja da könnte das mit dem mann schon klappen, wenns dann auch noch ein grünes gutmanderl ist, dann kommen noch alle verwandten bis ins 100ste glied.
dass sie sich hier wohlfühlt kann ich verstehen, schuld am dilemma sind die eltern und ihre helfer.
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Re: neues im fall arigona
imgi schrieb:ja, i will sie a net, aber deshalb kannst si net halten wie ein tier.
ich hab 2 18 jährige, vielleicht is das der grund.
wo steht do wos von "halten wie ein Tier"?
hob goar net gwusst,dass der kosovo a zoo ist.
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Re: neues im fall arigona
,hier ein ganz interessierter artikel von den profilschwachköpfen.
http://www.profil.at/articles/0903/560/231091/die-geschichte-arigona-zogaj-oesterreichs-familie
die ganze wurst die da steht ist für mich eher uninteressant.mir "gefällt" das bild von de armen DÜNNEWORDENEN bankerten viel mehr.
vor allen dingen die gürtelschnalle vom grossen rotzbuam! (i möchts eam scho gern obenemma und eam zagen wie ma damit umgeht)!
aber bei anderen regen si de guties über bundesheergürtel und bierbestellungen auf..mei i bin scho wieder auf 1000.
saubagage elendige!
http://www.profil.at/articles/0903/560/231091/die-geschichte-arigona-zogaj-oesterreichs-familie
die ganze wurst die da steht ist für mich eher uninteressant.mir "gefällt" das bild von de armen DÜNNEWORDENEN bankerten viel mehr.
vor allen dingen die gürtelschnalle vom grossen rotzbuam! (i möchts eam scho gern obenemma und eam zagen wie ma damit umgeht)!
aber bei anderen regen si de guties über bundesheergürtel und bierbestellungen auf..mei i bin scho wieder auf 1000.
saubagage elendige!
Zuletzt von Genialerkimi am 19.01.09 1:05 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Re: neues im fall arigona
sie ist ja ganz fesch, naja da könnte das mit dem mann schon klappen, wenns dann auch noch ein grünes gutmanderl ist, dann kommen noch alle verwandten bis ins 100ste glied.
Sie ist gar nicht fesch, ich habe sie einkaufenderweise mit ihrer Mutter gesehen.
Sie sind klein und die Tochter hat ungepflegte Haare,
Beide sahen kerngesund aus.
Ich würde jeder anderen integrierten Familie ein Bleiberecht gönnen, aber diesen Erpressern nicht.
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Re: neues im fall arigona
.....rehbraune Augen hat mein Schatzimgi schrieb:sie ist ja ganz fesch,......
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Re: neues im fall arigona
fohr mit eana obe in kosovo do kaunst erna in gaonzn tog einischauen und mir warn di und des gsindl los. des gsindl soi si endlich hamschleichn, kan brauchts do.
eispern brauch mas ned, oba im kosovo kauns lebenslustig sei sovui ols wui, samt den resst von der gsindelfamuile
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Re: neues im fall arigona
die medien machen ja einen star aus ihr und der orf ist sicherlich unterstützend tätig.
ich bin auch für die ausweisung, es kann nicht sein, dass das gesetz von scheinasylanten samt ihrer helfer gebeugt wird.
ich spreche mich nur dagegen aus, dass nur haßparolen geschürt werden und schimpfwörter unter der gürtellinie benützt werden, menschen sind sie allemal. man kann auch ohne deftige worte argumentieren, sonst unterscheiden wir uns nicht vom niveau des kts, bzw. mancher user dort.
ich bin auch für die ausweisung, es kann nicht sein, dass das gesetz von scheinasylanten samt ihrer helfer gebeugt wird.
ich spreche mich nur dagegen aus, dass nur haßparolen geschürt werden und schimpfwörter unter der gürtellinie benützt werden, menschen sind sie allemal. man kann auch ohne deftige worte argumentieren, sonst unterscheiden wir uns nicht vom niveau des kts, bzw. mancher user dort.
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Re: neues im fall arigona
imgi
sollten die bleiben dürfen, wäre ich dafür alle ausgewiesenen wieder nach österreich zu karren und diese auf die gutmenschenfraktion gerecht zu verteilen und unsere verständnisvollen volksvertreter bekommen die dreifache menge
sollten die bleiben dürfen, wäre ich dafür alle ausgewiesenen wieder nach österreich zu karren und diese auf die gutmenschenfraktion gerecht zu verteilen und unsere verständnisvollen volksvertreter bekommen die dreifache menge
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Re: neues im fall arigona
die guties ham ja nur ihr maul weit offen und sind berufsdemonstrierer, leben davon sich wichtig zu machen und schaden somit der gesellschaft!
die guten taten sollen andere erbringen, sie wollen uns nur sagen wie, ohne einhaltung bestehender gesetze, die für uns sehrwohl gelten. sie fordern also eine ungleichbehandlung!!!!
ich befürchte die zogajs werden bleiben, da únsere politiker kein rückgrat haben, sonst müßte die ganze sache längst bereinigt sein!!!
ein negativer asylantrag, das muß einfach respektiert werden, denn wenn wir dem gesetz so trotzen würden, stünde die polizei vor der tür!!!
die guten taten sollen andere erbringen, sie wollen uns nur sagen wie, ohne einhaltung bestehender gesetze, die für uns sehrwohl gelten. sie fordern also eine ungleichbehandlung!!!!
ich befürchte die zogajs werden bleiben, da únsere politiker kein rückgrat haben, sonst müßte die ganze sache längst bereinigt sein!!!
ein negativer asylantrag, das muß einfach respektiert werden, denn wenn wir dem gesetz so trotzen würden, stünde die polizei vor der tür!!!
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Re: neues im fall arigona
Wie gefällt Euch das?
OÖNArigona und Brüder vergaßen auf Rechnung
BRAUNAU/RIED/SCHÄRDING. Die fehlende Kontaktadresse machte es einer Fahrschule schwer, die Schulden von Arigona und ihren Brüdern einzutreiben.
„Wir wussten nicht, an wen wir uns wenden sollten. Also schrieben wir an Pfarrer Josef Friedl“, sagt die Leitung der betroffenen Fahrschule. 1377 Euro waren für Fahrstunden und Kurse der Brüder sowie für Arigonas Mopedschein unbeglichen. Der Gottesmann soll darauf vorgeschlagen haben, die Rechnung an das Innenministerium zu schicken. Schließlich wurde eine Lösung gefunden. Ein Teilbetrag wurde vom Pfarrer beglichen.
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Re: neues im fall arigona
Nur mal was grundsätzliches: Es heißt doch immer, diese Zogajs seine "geflüchtet"!
Würden uns diese Armleuchter auch mal verraten, wovor?
Alleine diese kleine Grundsatzfrage sagt doch schon klar und deutlich aus, dass in keinster Weise ein Grund für Asyl/Humanitäres Bleiberecht gegeben ist!
Dieser "Familie" und ebenso allen, die nach dem Krieg aus dem Kosovo "geflohen" sind könnte man pauschal eines vorwerfen: "Im Stich lassen des Heimatlandes"! Dort wird jeder gebraucht um das Land wieder aufzubauen!
Würden uns diese Armleuchter auch mal verraten, wovor?
Alleine diese kleine Grundsatzfrage sagt doch schon klar und deutlich aus, dass in keinster Weise ein Grund für Asyl/Humanitäres Bleiberecht gegeben ist!
Dieser "Familie" und ebenso allen, die nach dem Krieg aus dem Kosovo "geflohen" sind könnte man pauschal eines vorwerfen: "Im Stich lassen des Heimatlandes"! Dort wird jeder gebraucht um das Land wieder aufzubauen!
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Re: neues im fall arigona
schon unter zilk`s zeiten, gab es schon riesige werbeplakate entlang der stadtautobahn: "kommts zu uns, wien ist anders",Bengelchen8 schrieb:
Würden uns diese Armleuchter auch mal verraten, wovor?
als ortsunkundige nehmen sie halt den seinerzeitigen ausspruch sehr ernst
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SPÖ OÖ plädierte für Verbleib der Zogajs in Österreich
SPÖ OÖ plädierte für Verbleib der Zogajs in Österreich
Der oberösterreichische SPÖ-Chef Erich Haider plädierte bereits vor wenigen Tagen für einen Verbleib der minderjährigen Zogaj-Geschwister in Österreich und das humanitäre Bleiberecht für die Familie. "Die Kinder vielleicht wieder nach Ungarn abzuschieben, ist absurd", sagt er. Haiders Standpunkt im Fall Zogaj ist, dass die Mutter Nurie "aufgrund der ärztlichen Gutachten in Österreich bleiben muss", daher "müssen logischerweise auch die Kinder dableiben. Das kann und muss rechtlich so entschieden werden."
Die Haltung von Innenministerin Maria Fekter "lehne ich zutiefst ab", sagt er. SPÖ-Chef und Bundeskanzler Werner Faymann hatte sich grundsätzlich hinter Fekter gestellt und gemeint, dass "Recht Recht bleiben müsse". "Faymann hat zu diesem Zeitpunkt die Information nicht gehabt, dass die Mutter nicht abgeschoben werden kann", meint Haider zu den unterschiedlichen SP-Positionen. "Rechtlich ist die Situation klar: humanitärer Aufenthalt für die Familie."
haben sie diesem roten arxxxxx ins gehirn gexxxxxxx, der gehört doch so geprügelt bis er nimmer weiss ist er ein manderl oder weiberl.wie lange soll sich österreich noch von diesem gesindel mit hilfe der roten idioten und der grünen flaggerlscheisser und des "herrn" blum noch verarsachen lassen?
raus mit diesem saupack und ende der geschichte.
Der oberösterreichische SPÖ-Chef Erich Haider plädierte bereits vor wenigen Tagen für einen Verbleib der minderjährigen Zogaj-Geschwister in Österreich und das humanitäre Bleiberecht für die Familie. "Die Kinder vielleicht wieder nach Ungarn abzuschieben, ist absurd", sagt er. Haiders Standpunkt im Fall Zogaj ist, dass die Mutter Nurie "aufgrund der ärztlichen Gutachten in Österreich bleiben muss", daher "müssen logischerweise auch die Kinder dableiben. Das kann und muss rechtlich so entschieden werden."
Die Haltung von Innenministerin Maria Fekter "lehne ich zutiefst ab", sagt er. SPÖ-Chef und Bundeskanzler Werner Faymann hatte sich grundsätzlich hinter Fekter gestellt und gemeint, dass "Recht Recht bleiben müsse". "Faymann hat zu diesem Zeitpunkt die Information nicht gehabt, dass die Mutter nicht abgeschoben werden kann", meint Haider zu den unterschiedlichen SP-Positionen. "Rechtlich ist die Situation klar: humanitärer Aufenthalt für die Familie."
haben sie diesem roten arxxxxx ins gehirn gexxxxxxx, der gehört doch so geprügelt bis er nimmer weiss ist er ein manderl oder weiberl.wie lange soll sich österreich noch von diesem gesindel mit hilfe der roten idioten und der grünen flaggerlscheisser und des "herrn" blum noch verarsachen lassen?
raus mit diesem saupack und ende der geschichte.
Zuletzt von Sakc _ Pauer am 20.01.09 17:58 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Forenregel)
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Re: neues im fall arigona
SPÖ-Haider schießt sich damit selber ins Knie (ebenso die Grünen).
Heuer sind Landtagswahlen; und dass die Mehrheit in der Bevölkerung gegen einen Aufenthaltstitel für diese "Familie" ist, weiß wohl inzwischen jeder!
ÖVP, FPÖ und sogar BZÖ kann gar nichts besseres passieren, als solch äußerst entbehrliche "Meldungen" dieser Armleuchter!
Heuer sind Landtagswahlen; und dass die Mehrheit in der Bevölkerung gegen einen Aufenthaltstitel für diese "Familie" ist, weiß wohl inzwischen jeder!
ÖVP, FPÖ und sogar BZÖ kann gar nichts besseres passieren, als solch äußerst entbehrliche "Meldungen" dieser Armleuchter!
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Re: neues im fall arigona
Bengerl, glaubst Du wirklich, dass sich das bei den Wahlen bemerkbar macht? Die Menschen werden doch nicht klüger. Du bist ein Optimist.
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Re: neues im fall arigona
Ennasus schrieb:Bengerl, glaubst Du wirklich, dass sich das bei den Wahlen bemerkbar macht? Die Menschen werden doch nicht klüger. Du bist ein Optimist.
In diesem Falle: JA !
Da diese Geschichte derart präsent ist in allen möglichen Medien, ist die Gefahr des "Vergessens" nicht gegeben!
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