Fatale Provokation mit dem Stinkefinger
2 verfasser
Seite 1 von 1
Fatale Provokation mit dem Stinkefinger
In der Scheiz wurde ein Gerichtsurteil gefällt das mehr als nur zu wünschen übrig lässt.
Anhand des Berichtes kann folgendes gesagt werden:
Ein Mann (A) wurde durch einen anderen Mann (B) provoziert. A lässti sich nicht gefallen und zeigt B den Stinkefinger. Dies veranlasst B nun A zu verprügeln. A wird dabei verletzt und kann seiner Arbeit nicht nach gehen. Er erhält von der Versicherung ein sogenanntes Unfalltaggeld. Diese Gelder werden bei Krankheit und/oder Unfall als Lohnersatz ausbezahlt. Die Versicherungsgesellschaft ist damit nicht einverstanden, dass sie die vollen Leistungen erbringen muss. Die Versicherungsgesellschaft gegen vor gericht und zwar so lange bis sie recht bekommt, dass sie die Taggelder kürzen darf.
Man beachte in der Urteilsbegründung die wagen Aussagen der Richter.
A wurde provoziert und zeigt B den Stinkefinger. B schlägt darauf hin zu und verletzt A. Die Richter sind nun der Meinung, dass sich A zu einer Rauferei hinreissen lies. Dann hat die Versicherungsgesellschaft das Recht die Taggelder angemessen zu kürzen. A hat nicht geschlagen sondern wurde ja verletzt. Er hat sich an keiner Rauferei beteiligt.
Nach meinem Menschen ermessen wurde hier aus dem Opfer ein Täter gemacht. Anzumerken ist noch, dass B nicht ein Einheimischer war. Hier wurde ganz klar der Täter geschützt und nichts anderes. Der wurde nicht bestraft. Für mich bedeutet das, lass dich lieber Provozieren und verzieh dich bevor du verprügelt wirst, denn sonst bist noch du der Täter.
Anhand des Berichtes kann folgendes gesagt werden:
Ein Mann (A) wurde durch einen anderen Mann (B) provoziert. A lässti sich nicht gefallen und zeigt B den Stinkefinger. Dies veranlasst B nun A zu verprügeln. A wird dabei verletzt und kann seiner Arbeit nicht nach gehen. Er erhält von der Versicherung ein sogenanntes Unfalltaggeld. Diese Gelder werden bei Krankheit und/oder Unfall als Lohnersatz ausbezahlt. Die Versicherungsgesellschaft ist damit nicht einverstanden, dass sie die vollen Leistungen erbringen muss. Die Versicherungsgesellschaft gegen vor gericht und zwar so lange bis sie recht bekommt, dass sie die Taggelder kürzen darf.
Man beachte in der Urteilsbegründung die wagen Aussagen der Richter.
A wurde provoziert und zeigt B den Stinkefinger. B schlägt darauf hin zu und verletzt A. Die Richter sind nun der Meinung, dass sich A zu einer Rauferei hinreissen lies. Dann hat die Versicherungsgesellschaft das Recht die Taggelder angemessen zu kürzen. A hat nicht geschlagen sondern wurde ja verletzt. Er hat sich an keiner Rauferei beteiligt.
Nach meinem Menschen ermessen wurde hier aus dem Opfer ein Täter gemacht. Anzumerken ist noch, dass B nicht ein Einheimischer war. Hier wurde ganz klar der Täter geschützt und nichts anderes. Der wurde nicht bestraft. Für mich bedeutet das, lass dich lieber Provozieren und verzieh dich bevor du verprügelt wirst, denn sonst bist noch du der Täter.
Bundesgericht
Fatale Provokation mit dem Stinkefinger
Markus Felber, Luzern
Wer von aggressiven Zeitgenossen verbal und mit Gesten provoziert wird, fährt versicherungsrechtlich besser, wenn er davon absieht, ihnen den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen. Wird er nämlich deswegen zusammengeschlagen, darf die Unfallversicherung ihre Leistungen laut einem Urteil des Bundesgerichts wegen Beteiligung an einer Schlägerei kürzen (Art. 49 Unfallversicherungsverordnung).
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hatte die von der Versicherung vorgenommene Halbierung der Taggelder nicht akzeptieren wollen, weil das Zeigen des Stinkefingers wohl eine provokative Geste sei, aber nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht zur Folge habe, dass man bewusstlos geschlagen werde. Damit müsse vernünftigerweise keiner rechnen, meinten die kantonalen Richter und verneinten einen rechtlich relevanten (adäquaten) Kausalzusammenhang zwischen der obszönen Geste und den erlittenen Frakturen.
Genau umgekehrt entschied in der Folge das von der Versicherung angerufene Bundesgericht. Dass das im Auto sitzende Opfer von den Tätern provoziert und bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus behindert wurde, sei «unerheblich». Entscheidend ist laut einstimmig ergangenem Urteil der I. Sozialrechtlichen Abteilung, «dass er darauf in einer Art und Weise mit einer Gegenprovokation reagiert hat, die das folgende Unheil geradezu heraufbeschwor».
Es sei «weltfremd» vom Zürcher Sozialversicherungsgericht, unter solchen Umständen einen rechtlich erheblichen Kausalzusammenhang zu verneinen. Das Bundesgericht will den Tätern kein Verständnis entgegenbringen, doch ist nach seiner Auffassung in der heutigen Zeit mit einer solchen Eskalation einfach zu rechnen. Wer trotzdem den Mittelfinger zeigt, trägt daher laut dem Urteil aus Luzern ein Mitverschulden am Unfall, für das die Gemeinschaft der Versicherten nicht einzustehen hat.
Urteil 8C_932/2012 vom 22. 3. 13
Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/fatale…nger-1.18060907
fidelio777- CO- ADMIN
-
Anzahl der Beiträge : 5024
Alter : 64
Ort : CH-3400 Burgdorf
Nationalität :
Anmeldedatum : 11.10.09
YANIS VAROUFAKIS - Der Lügner
Er zeigte uns den Stinkefinger.
http://www.bild.de/politik/ausland/yanis-varoufakis/der-luegner-40198380.bild.html
http://www.bild.de/politik/ausland/yanis-varoufakis/der-luegner-40198380.bild.html
bushi- Spammer
-
Anzahl der Beiträge : 18913
Alter : 80
Ort : rotes Wien
Nationalität :
Anmeldedatum : 09.11.07
Re: Fatale Provokation mit dem Stinkefinger
bushi schrieb:Er zeigte uns den Stinkefinger.
http://www.bild.de/politik/ausland/yanis-varoufakis/der-luegner-40198380.bild.html
Ja und das Video war gefälscht. So hat es derjeinige sogar zugegen der es gemacht hat. ZDF Neo.
Und was lernen wir daraus: Mit den heutigen Medien kann man einfach alles fälschen.
fidelio777- CO- ADMIN
-
Anzahl der Beiträge : 5024
Alter : 64
Ort : CH-3400 Burgdorf
Nationalität :
Anmeldedatum : 11.10.09
Varoufakis droht Siemens
BESTECHUNGS-VORWÜRFE
http://www.bild.de/politik/ausland/yanis-varoufakis/schmiergeld-affaere-varoufakis-droht-siemens-mit-milliarden-prozess-40316930.bild.html
KORRUPTIONS-AFFÄRE
http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/bestechung/haben-deutsche-firmen-schmiergeld-an-griechische-politiker-bezahlt-40262950,var=b,view=conversionToLogin.bild.html
http://www.bild.de/politik/ausland/yanis-varoufakis/schmiergeld-affaere-varoufakis-droht-siemens-mit-milliarden-prozess-40316930.bild.html
KORRUPTIONS-AFFÄRE
http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/bestechung/haben-deutsche-firmen-schmiergeld-an-griechische-politiker-bezahlt-40262950,var=b,view=conversionToLogin.bild.html
bushi- Spammer
-
Anzahl der Beiträge : 18913
Alter : 80
Ort : rotes Wien
Nationalität :
Anmeldedatum : 09.11.07
Re: Fatale Provokation mit dem Stinkefinger
bushi schrieb:BESTECHUNGS-VORWÜRFE
http://www.bild.de/politik/ausland/yanis-varoufakis/schmiergeld-affaere-varoufakis-droht-siemens-mit-milliarden-prozess-40316930.bild.html
KORRUPTIONS-AFFÄRE
http://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/bestechung/haben-deutsche-firmen-schmiergeld-an-griechische-politiker-bezahlt-40262950,var=b,view=conversionToLogin.bild.html
Sollten die Griechen diese Gelder zurück erhalten, so haben sie die Ausgaben der Militärparade mehr als nur Wett gemacht. So ist es gut. Zeigt es denen die Korupt sind.
fidelio777- CO- ADMIN
-
Anzahl der Beiträge : 5024
Alter : 64
Ort : CH-3400 Burgdorf
Nationalität :
Anmeldedatum : 11.10.09
Ähnliche Themen
» Stinkefinger
» Homo-Ehe, Nichts kann sie noch aufhalten
» Bischof Fischer: „Minarette wären eine Provokation“
» Österreich Moslems in Kathedrale von Cordoba: Vom Betbrüdern, Provokation und MESSERSTECHERN
» Homo-Ehe, Nichts kann sie noch aufhalten
» Bischof Fischer: „Minarette wären eine Provokation“
» Österreich Moslems in Kathedrale von Cordoba: Vom Betbrüdern, Provokation und MESSERSTECHERN
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten