Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
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Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Ein Mann macht mit einem Komplizen einen Raub. Bei diesem Raub wird ein Mann ermordet. Das Gericht spricht eine Lebenslange Strafe aus. So weit so gut. Dieser Täter aber, legt Berufung ein. Das Gericht muss neu entscheiden. Es wird erneut eine Strafe ausgesprochen. Der Täter legt erneut Berufung ein und gelangt an das oberste Gericht in der Schweiz. Dieses Gericht gibt dem Täter recht. Das kantonale Gericht muss erneut entscheiden. Und wieder kommt dieses Gericht zum Schluss, dass der Täter Lebenslang in Haft muss. Dagegen erhebt dieser wieder Einspruch und bekommt zum 2. Mal Recht. Das kantonale Gericht wird nun verpflichtet eine Strafe auszusprechen die einen Zeitrahmen vorsieht.
Die Rechtssprechung in der Schweiz kennt die Lebenslange Haft. Dauer 20 Jahre. Bei guter Führung können es schon mal 15 Jahre sein. Also eh nicht lebenslänglich. Scheiss Gesetz. Unser Bundesgericht ist nur aus Mitgliedern der SP zusammengesetzt. Was ich damit sagen will ist folgendes: Eine reale Rechtssprechung gibt es nicht mehr in der Schweiz.
Würde es sich bei den Tätern um Schweizer handeln, so müssten sie die volle Strafe absitzen und zwar unter der Rechtssprechung lebenslänglich.
Um was für ein Schweizer Täter es sich handelt geht leider nicht aus den Berichten hervor. Vermutlich war er nur mitläufer und hatte einen geringeren Anteil an der Tat. Mitläufer.
Die Rechtssprechung in der Schweiz kennt die Lebenslange Haft. Dauer 20 Jahre. Bei guter Führung können es schon mal 15 Jahre sein. Also eh nicht lebenslänglich. Scheiss Gesetz. Unser Bundesgericht ist nur aus Mitgliedern der SP zusammengesetzt. Was ich damit sagen will ist folgendes: Eine reale Rechtssprechung gibt es nicht mehr in der Schweiz.
Würde es sich bei den Tätern um Schweizer handeln, so müssten sie die volle Strafe absitzen und zwar unter der Rechtssprechung lebenslänglich.
Um was für ein Schweizer Täter es sich handelt geht leider nicht aus den Berichten hervor. Vermutlich war er nur mitläufer und hatte einen geringeren Anteil an der Tat. Mitläufer.
Bundesgericht
Dem Täter zum zweiten Mal recht gegeben
Schweiz, 10.07.2012.
Das Bundesgericht hat in der Frage des Strafmasses einem im Kanton Waadt Verurteilten zum zweiten Mal recht gegeben. Der Mann hatte vor vier Jahren mit einem Komplizen bei einem Raubüberfall einen Rentner getötet.[/b]
(sda) Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen einen Albaner aufgehoben, der 2008 mit einem Komplizen in Epalinges (Waadt) einen Rentner erschlagen hatte. Laut Gericht muss die Waadtländer Justiz eine zeitlich begrenzte Strafe verhängen.
[b]Den Schlüssel ausgehändigt
Der heute 30-jährige Albaner und sein fünf Jahre jüngerer Schweizer Komplize waren Ende Dezember 2008 am frühen Morgen in die Villa eines Rentnerpaars in Epalinges eingebrochen. Als sie den erwachten Ehemann antrafen, traktierten sie ihn mit Schlägen und Fusstritten.
Die Frau wurde ebenfalls misshandelt – sie gab ihnen schliesslich den Schlüssel zum Safe. Wütend über die magere Beute von 200 Euro, traten die zwei Männer den Rentner weiter gegen den Kopf. Als die Polizei eintraf, war er bereits an einer Hirnblutung gestorben.
«Lebenslänglich» verhängt
Das Lausanner Kriminalgericht sprach die Täter 2010 wegen Raub und Mord schuldig. Es verurteilte den Albaner zu einer lebenslänglichen und den Schweizer zu einer 16-jährigen Freiheitsstrafe. Das Kantonsgericht bestätigte die Urteile anschliessend.
Das Bundesgericht kam im vergangenen Oktober zum Schluss, dass die Waadtländer Justiz die lebenslange Strafe gegen den Albaner nicht ausreichend begründet habe. Es schickte die Sache zur Neubeurteilung zurück ans Kantonsgericht, das im zweiten Umgang wiederum eine lebenslange Strafe verhängte.
Maximal 20 Jahre
Auch diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun aufgehoben. Laut Gericht ist der Albaner angesichts der 16 Jahre Gefängnis für seinen Schweizer Komplizen ebenfalls zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu verurteilen, also zu maximal 20 Jahren.
Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/dem-taeter-zum-zweiten-mal-recht-gegeben-1.17336666
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Auch diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun aufgehoben. Laut Gericht ist der Albaner angesichts der 16 Jahre Gefängnis für seinen Schweizer Komplizen ebenfalls zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu verurteilen, also zu maximal 20 Jahren.
Die Begründung dieses Urteils schreit zum Himmel.
Was wäre gewesen, wenn es nur ein Täter alleine gewesen wäre?
Hätte dann das Lebenslänglich gegolten oder wäre auch dann eine Strafe mit Zeitrahmen ausgesprochen worden?
Ich kann dieses Urteil nicht nach vollziehen. Ich finde es ungerecht. Einer der zu solcher Brutalität neigt und diese auch noch so auslebt, gehört Lebenslang hinter Gitter.
EGAL UM WAS FÜR EINE NATIONALTÄT ES SICH HANDELT, HIER GEHT ES UM GERECHTIGKEIT UND DIE GIBT ES SCHON LANGE NICHT MEHR.
@Gotthelf
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Ich bin nicht rassistisch und auch nicht rechts Extrem ich stehe für Gerechtigkeit ein.
Wäre es ein Schweizer gewesen der diese Tat alleine verübt hätte, wäre das Urteil so geblieben, wie es das Kriminalgericht ausgesprochen hätte.
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Du kennst ja die Akten gar nicht. Gut, dass die Justiz unabhängig ist.
fidelio777 schrieb:Auch diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun aufgehoben. Laut Gericht ist der Albaner angesichts der 16 Jahre Gefängnis für seinen Schweizer Komplizen ebenfalls zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu verurteilen, also zu maximal 20 Jahren.
Die Begründung dieses Urteils schreit zum Himmel.
Was wäre gewesen, wenn es nur ein Täter alleine gewesen wäre?
Hätte dann das Lebenslänglich gegolten oder wäre auch dann eine Strafe mit Zeitrahmen ausgesprochen worden?
Ich kann dieses Urteil nicht nach vollziehen. Ich finde es ungerecht. Einer der zu solcher Brutalität neigt und diese auch noch so auslebt, gehört Lebenslang hinter Gitter.
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Was für Akten soll man denn da kennen..???Gotthelf schrieb:Du kennst ja die Akten gar nicht. Gut, dass die Justiz unabhängig ist.
Zwei gemeingefährliche Irre haben einen Pensionisten wegen NIX ermordet wie wie wilde Tiere!
Man hätte beiden lebenslang geben können als Option.
Das wäre das Einzige gewesen.
Aus dem erstmaligen Unterschied im Strafmaß könnte man schließen, dass der Albaner der eigentliche Mörder war und der Schweizer nur der Komplize.
Nach dem, wie sonst Ausländerverbrechen aussehen, ist diese These durchaus gerechtfertigt.
http://www.forum-politik.at/t3194-erkennung-asylanten-verbrechen-trotz-gutmensch-verschleierung
Jedenfalls genaue Aktenkenntnis ist nicht erforderlich.
Zwei Männer - ein brutaler Mord wegen nix.
Scheinbar aus HASS, dass der Pensionist sowenig Geld hatte!
SOWAS gehört wirklich lebenslang weggesperrt!
Viel zu aggressiv, um die je wieder laufen zu lassen!
Aber das kommt euch Linksfaschisten ja nicht in den Sinn!
Verbrecherfreundschaft wird bei euch ja besonders GROß geschrieben!
http://www.forum-politik.at/t5069-wieso-nigerianer-und-drogenhandel-drogen-und-dealer-zusammengehoren#114147
*kann gar nicht soviel essen, wie er kotzen möchte, bei dieser NIEDERTRACHT der LINKEN*
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Gotthelf schrieb:fidelio777 schrieb:Auch diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun aufgehoben. Laut Gericht ist der Albaner angesichts der 16 Jahre Gefängnis für seinen Schweizer Komplizen ebenfalls zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu verurteilen, also zu maximal 20 Jahren.
Die Begründung dieses Urteils schreit zum Himmel.
Was wäre gewesen, wenn es nur ein Täter alleine gewesen wäre?
Hätte dann das Lebenslänglich gegolten oder wäre auch dann eine Strafe mit Zeitrahmen ausgesprochen worden?
Ich kann dieses Urteil nicht nach vollziehen. Ich finde es ungerecht. Einer der zu solcher Brutalität neigt und diese auch noch so auslebt, gehört Lebenslang hinter Gitter.
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Wäre es ein Schweizer gewesen der diese Tat alleine verübt hätte, wäre das Urteil so geblieben, wie es das Kriminalgericht ausgesprochen hätte.
Du kennst ja die Akten gar nicht. Gut, dass die Justiz unabhängig ist.
Na du neunmal kluger, kennst du die Aktenlage?
Unser Bundesgericht ist nicht neutral uns schon gar nicht unabhängig.
Sämtliche Richter des Bundesgerichtes sind SP Personen. Das sagt wohl mehr als tausend Worte.
Nun sag mir bitte schön, wo ist da die Unabhängigkeit dieses Gerichtes?
Oh, schon vergessen. Die SP ist ja so unabhängig, aber nur von Ihrer Partei. Ansonsten von niemandem. Und somit sind die Richter ja auch unabhängig von der Partei. Und von Neutral wage ich da gar nicht zu sprechen.
Gotthelf, bleib wo du bist.
Nein, ab deinem Kommentar bleibt einem nichts anderes übrig als zu
*fidelio ist geschockt aber einer solchen wirren aussage.*
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Dem ist nix hinzuzufügen, nur.
Wunderschöner Konter!
Solche Meldungen sind aber ganz typisch für Linksfaschisten.
Die Angeber kommen sich vor, als hätten sie die Welt erfunden und wüßten alles.
Aber wehe, man leistet "Widerstand" und fragt mal nach, was die eigentlich glauben bzw. sich einbilden.
Dann gehens sofort ein, wie die Primal (Blümchen).
Politik Joker
..das noch mal hervorzuheben.fidelio777 schrieb:Na du neunmal kluger, kennst du die Aktenlage?Gotthelf schrieb:Du kennst ja die Akten gar nicht. Gut, dass die Justiz unabhängig ist.
Wunderschöner Konter!
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Die Angeber kommen sich vor, als hätten sie die Welt erfunden und wüßten alles.
Aber wehe, man leistet "Widerstand" und fragt mal nach, was die eigentlich glauben bzw. sich einbilden.
Dann gehens sofort ein, wie die Primal (Blümchen).
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
politikjoker schrieb:Dem ist nix hinzuzufügen, nur...das noch mal hervorzuheben.fidelio777 schrieb:Na du neunmal kluger, kennst du die Aktenlage?Gotthelf schrieb:Du kennst ja die Akten gar nicht. Gut, dass die Justiz unabhängig ist.
Wunderschöner Konter!
Solche Meldungen sind aber ganz typisch für Linksfaschisten.
Die Angeber kommen sich vor, als hätten sie die Welt erfunden und wüßten alles.
Aber wehe, man leistet "Widerstand" und fragt mal nach, was die eigentlich glauben bzw. sich einbilden.
Dann gehens sofort ein, wie die Primal (Blümchen).
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Danke dir für dieses wunderbare Kompliment.
Ich mache eine Diener.
Ein Gericht kann gar nicht neutral und unabhängig sein, wenn sämtliche Richter der gleichen Partei angehören. Da ist es klar das die ihre wirren Gedanken gleich als Rechtssprechung zum besten geben wollen.
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Aber natürlich.fidelio777 schrieb:Danke dir für dieses wunderbare Kompliment.
War ja wie aus dem Lehrbuch.
Was mich etwas wundert:Ein Gericht kann gar nicht neutral und unabhängig sein, wenn sämtliche Richter der gleichen Partei angehören. Da ist es klar das die ihre wirren Gedanken gleich als Rechtssprechung zum besten geben wollen.
Ist das eigentlich normal..?
Ich dachte, Richter dürfen doch keiner Partei angehören, da sie ja 100% neutral sein sollten.
Und bisher dachte ich eigentlich, unsere Richter gehören keiner Partei an.
Da gab´s doch erst kürzlich ein Murren, weil ein Richter nur für eine Partei kandidieren wollte.
*hmm...* Was-is-da-los..???
*aha*Fast alle befragten VertreterInnen der OLG-Präsidien und des Bundesministeriums für Justiz lehnten sowohl die Übernahme von politischen Funktionen auf allen Vertretungsebenen als auch Parteimitgliedschaften vehement ab. Falls jemand politische Ämter übernehme, wurde eine Karenzierung als wünschenswert erachtet, was im Regelfall auch seit einigen Jahren praktiziert werde.
Quelle
Also war ich da bei uns nicht total am Holzweg.
Bei uns herrscht scheinbar das "gentlemen agreement", dass Richter nicht politisch aktiv sind.
Ja, sogar von einer simplen Parteimitgliedschaft halten sie herzlich wenig.
Das scheint bei euch völlig anders zu sein und finde ich extrem fragwürdig.
Gewaltenteilung / Gewaltentrennung..? Hamma schon mal davon gehört..??
Offenbar nicht.
Leider nutzt uns das herzlich wenig.
Momentan sind unsere entweder noch mieser, als eure - oder wenigsten gleich schlimm...
*trauriges Kopfschütteln mit ins Gesicht schießender Zornesröte*
Politik Joker
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
politikjoker schrieb:Aber natürlich.fidelio777 schrieb:Danke dir für dieses wunderbare Kompliment.
War ja wie aus dem Lehrbuch.Was mich etwas wundert:Ein Gericht kann gar nicht neutral und unabhängig sein, wenn sämtliche Richter der gleichen Partei angehören. Da ist es klar das die ihre wirren Gedanken gleich als Rechtssprechung zum besten geben wollen.
Ist das eigentlich normal..?
Ich dachte, Richter dürfen doch keiner Partei angehören, da sie ja 100% neutral sein sollten.
Und bisher dachte ich eigentlich, unsere Richter gehören keiner Partei an.
Da gab´s doch erst kürzlich ein Murren, weil ein Richter nur für eine Partei kandidieren wollte.
*hmm...* Was-is-da-los..???*aha*Fast alle befragten VertreterInnen der OLG-Präsidien und des Bundesministeriums für Justiz lehnten sowohl die Übernahme von politischen Funktionen auf allen Vertretungsebenen als auch Parteimitgliedschaften vehement ab. Falls jemand politische Ämter übernehme, wurde eine Karenzierung als wünschenswert erachtet, was im Regelfall auch seit einigen Jahren praktiziert werde.
Quelle
Also war ich da bei uns nicht total am Holzweg.
Bei uns herrscht scheinbar das "gentlemen agreement", dass Richter nicht politisch aktiv sind.
Ja, sogar von einer simplen Parteimitgliedschaft halten sie herzlich wenig.
Das scheint bei euch völlig anders zu sein und finde ich extrem fragwürdig.
Gewaltenteilung / Gewaltentrennung..? Hamma schon mal davon gehört..??
Offenbar nicht.
Leider nutzt uns das herzlich wenig.
Momentan sind unsere entweder noch mieser, als eure - oder wenigsten gleich schlimm...
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Lange Zeit war es sogar so, dass man nur Richter werden konnte, wenn man einer Partei angehörte. Dies war vor sehr langer, langer Zeit. Danach wurde mal gesagt, es spielt keine Rolle wie der Richter politisch orientiert ist.
Nun wurde eben bei der letzten Wahl der letzte Bundesrichter gewählt und der ist der SP angehörig. Was ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, war das die anderen Richter ebenfallst der SP angehören. Somit ist eine Ausgeglichenheit von einem Gericht nicht mehr viel übrig.
Keine Neutralität, keine Unabhängigkeit und nichts mehr dergleichen.
Und so was darf Urteile fällen ohne wenn und aber.
Für mich ist das eigentlich nichts anderes als ein riesen Schwindel. Hier wird das Gesetz und die dazugehörige Rechtssprechung mit Füssen getreten.
Da kann ich nur noch eines und das ist .
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Unsere höchsten Richter haben wieder zugeschlagen. Diesmal hat es einen Drogenhändler erwischt.
Aus dem Bericht ist ersichtlich, dass ein Mann bei einer Zollkontrolle erwischt wurde als er mit Drogen in die Schweiz wollte.
Laut dem Dealer, handelt es sich um einen illegalen Abhör versuch eines Telefonates in Slowenien, was dieser natürlich sofort veranlasste vor Gericht zu ziehen.
Ich finde dieses Urteil ja an und für sich in Ordnung, die Frage die ich mir stelle ist die, wann gilt ein Hinweis bei der Polizei als Legal und wann als illegal?
Ich als Dealer würde mich hüten noch vor Gericht zu gehen, wenn ich denn schon erwischt werde mit Drogen.
Hätten die Richter dem noch recht gegeben, so wären Tür und Tor geöffnet worden für weiter Dealereien.
Aus dem Bericht ist ersichtlich, dass ein Mann bei einer Zollkontrolle erwischt wurde als er mit Drogen in die Schweiz wollte.
Laut dem Dealer, handelt es sich um einen illegalen Abhör versuch eines Telefonates in Slowenien, was dieser natürlich sofort veranlasste vor Gericht zu ziehen.
Ich finde dieses Urteil ja an und für sich in Ordnung, die Frage die ich mir stelle ist die, wann gilt ein Hinweis bei der Polizei als Legal und wann als illegal?
Ich als Dealer würde mich hüten noch vor Gericht zu gehen, wenn ich denn schon erwischt werde mit Drogen.
Hätten die Richter dem noch recht gegeben, so wären Tür und Tor geöffnet worden für weiter Dealereien.
Bundesgericht
Drogenfund dank illegalem Hinweis
Schweiz 02.08.2012
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Drogenhändlers bestätigt. Der entscheidenden Hinweis hat eine Telefonüberwachung in Slowenien geliefert. Ob diese rechtmässig durchgeführt worden ist, bleibt weiterhin offen.
fel. Lausanne Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Drogenhändlers bestätigt, der an der Schweizer Grenze mit gut 6 Kilogramm Heroingemisch im Feuerlöscher seines Autos erwischt worden war. Der zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe Verurteilte hatte in Lausanne seine sofortige Freilassung verlangt, weil er aufgrund einer illegalen Telefonabhörung in Slowenien an der Grenze angehalten worden sei.
Im einstimmig ergangenen Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung bleibt offen, wie es sich mit der Telefonüberwachung in Slowenien tatsächlich verhielt. Selbst wenn diese nicht rechtmässig durchgeführt worden sein sollte und daher als Beweis nicht verwertet werden dürfte, bliebe die Verurteilung des Drogenhändlers aus Sicht des höchsten Gerichts rechtmässig, weil dieser mit grosser Wahrscheinlichkeit so oder anders an der Schweizer Grenze angehalten und kontrolliert worden wäre.
Zulässiger Folgebeweis
Rechtstechnisch geht es um das Problem der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten. Konkret stellt sich die Frage, ob im beurteilten Fall die im Feuerlöscher gefundenen Drogen als Beweis gegen den Dealer verwendet werden dürfen, selbst wenn die Telefonüberwachung in Slowenien nicht rechtmässig angeordnet worden sein sollte. Ein Teil der Rechtsgelehrten vertritt die Auffassung, dass der Folgebeweis nur zulässig ist, wenn er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne den Primärbeweis erhoben worden wäre. Für andere Juristen genügt es, wenn dieses Szenario als sehr wahrscheinlich erscheint.
Das Bundesgericht stellt nun auf einen hypothetischen Ermittlungsverlauf ab und lässt den Folgebeweis zu, wenn dieser «zumindest mit einer grossen Wahrscheinlichkeit auch ohne den illegalen ersten Beweis erlangt worden wäre». Das wird im Falle der Grenzkontrolle bejaht, weil die Wahrscheinlichkeit gross sei, «dass der Führer eines Fahrzeugs am Schweizer Zoll nicht bloss ‹durchgewinkt›, sondern nach seinen Papieren und nach verzollbaren Waren gefragt wird». Es sei deshalb davon auszugehen, dass die Grenzwächter den Drogenhändler auch ohne den Hinweis aus Slowenien angehalten und aufgrund seiner Nervosität den Stoff im Feuerlöscher gefunden hätten.
Urteil 6B_805/2011 vom 12. 7. 12 – BGE-Publikation.
Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/drogenfund-dank-illegalem-hinweis-1.17428858
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Ist ja voll pervers! (Wobei er in den USA wahrscheinlich damit sogar durchgekommen wäre!)!
Da hat einer Drogen bis zum Platzen im Auto und will tatsächlich einen Freispruch! Das echt "Perverse" an der Geschichte: Es bedarf "Rechtsgelehrter" bzw. langwieriger Beratungen ob jetzt die absolut real vorhandenen Droge ein Beweismittel sind oder nicht!
DAS sollte doch zumindest ein Weckruf für de Verantwortlichen sein die Gesetze umgehendst zu "reparieren"! Damit's gar nicht erst zu solchen "Unsicherheiten" kommen kann!
Da hat einer Drogen bis zum Platzen im Auto und will tatsächlich einen Freispruch! Das echt "Perverse" an der Geschichte: Es bedarf "Rechtsgelehrter" bzw. langwieriger Beratungen ob jetzt die absolut real vorhandenen Droge ein Beweismittel sind oder nicht!
DAS sollte doch zumindest ein Weckruf für de Verantwortlichen sein die Gesetze umgehendst zu "reparieren"! Damit's gar nicht erst zu solchen "Unsicherheiten" kommen kann!
Bengelchen8- VIP
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Es sei deshalb davon auszugehen, dass die Grenzwächter den Drogenhändler auch ohne den Hinweis aus Slowenien angehalten und aufgrund seiner Nervosität den Stoff im Feuerlöscher gefunden hätten.
Schon nur diese Aussage lässt zu wünschen übrig. Er wäre möglicher weise am Zoll kontrolliert worden weil er Nervös war. Ob dem wirklich so wäre steht auf einem anderen Blatt. Und ob er überhaupt erwischt worden wäre ohne, dass sie das Gespräch abgehört hätten wage ich zu bezweifeln.
Die Richter wollten da nur ein Exzempel statuiern, so nach dem Motto: Vorsicht Jungs und Mädels in Zukunft werden wir euch kontrolliern, wenn ihr nur schon ein Gespräch führt, das von Drogen handelt.
Dieses Urteil wird sicherlich seine Auswirkungen haben auf die Dealer. Die werden wahrscheinlich nicht mehr so schnell miteinander Telefonieren. Nur sollte die Schweiz endlich auch die Gesetze anpassen, dass eine solche Aktion nicht mehr als Illegal gelten kann.
Und eines muss ich gleichwohl anmerken: hätte der Dealer keine Kenntnis gehabt von unseren Gesetzen, so wäre er wahrscheinlich nicht bis vor das höchste Gericht gelangt. Der muss einen ganz guten Anwalt gehabt haben, dass er damit soweit gehen konnte.
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
Das schlägt einfach alles!fidelio777 schrieb:...Rechtstechnisch geht es um das Problem der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten. Konkret stellt sich die Frage, ob im beurteilten Fall die im Feuerlöscher gefundenen Drogen als Beweis gegen den Dealer verwendet werden dürfen, selbst wenn die Telefonüberwachung in Slowenien nicht rechtmässig angeordnet worden sein sollte. ..
Wir erwischen wen auf frischer Tat mit kiloweise Drogen.
Was tun wir..?
RICHTIG!
Erst mal ausjudizieren, ob man Drogen auch wirklich als Beweis verwerten darf.
Sonst könnt´ ja jeder kommen...!
Sag den orginalen Satz todernst im Kabarett und die Leute lachen sich schief.
Keiner käme auf die Idee, dass das Nachrichten wären!
*leicht irr klingendes, lautes Auflachen*
Politik Joker (der sich für dieses Schmankerl wieder mal bei Fidelio777 bedankt)
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Re: Rechtssprechung nach Schweizer Art. Löchrig wie der Emmetalerkäse.
politikjoker schrieb:Das schlägt einfach alles!fidelio777 schrieb:...Rechtstechnisch geht es um das Problem der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten. Konkret stellt sich die Frage, ob im beurteilten Fall die im Feuerlöscher gefundenen Drogen als Beweis gegen den Dealer verwendet werden dürfen, selbst wenn die Telefonüberwachung in Slowenien nicht rechtmässig angeordnet worden sein sollte. ..
Wir erwischen wen auf frischer Tat mit kiloweise Drogen.
Was tun wir..?
RICHTIG!
Erst mal ausjudizieren, ob man Drogen auch wirklich als Beweis verwerten darf.
Sonst könnt´ ja jeder kommen...!
Sag den orginalen Satz todernst im Kabarett und die Leute lachen sich schief.
Keiner käme auf die Idee, dass das Nachrichten wären!
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Politik Joker (der sich für dieses Schmankerl wieder mal bei Fidelio777 bedankt)
Dies wäre echt eine Nummer für einen Kabarettisten. Ich könnte mir da schon einen vorstellen der dies zum Besten geben könnte.
Mario Barth wäre dafür sehr geeignet. Der kann solche Sachen bringen, dass du man sich echt krümmt vor lauter lachen.
Tja, das ist eben die Schweiz. Nicht nur der Käse hat Löcher, sondern auch unsere Rechtssprechung.
Das nächste Schmankerl kommt bestimmt.
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