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Urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen?

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Urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen? Empty Urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen?

Beitrag von GeorgvonD 18.10.11 20:40

Die neuesten Kinofilme, die neuesten Hits oder ganze Alben illegal aus dem Netz herunterladen! Findet ihr das nicht richtig oder könnt ihr mit meiner Aussage mitgehen?

So lange Personen des öffentlichen Lebens (die ja eine gewisse Vorbildfunktion innehaben) keine moralische Bedenken haben sich Doktortitel zu erschleichen um ein Beispiel zu nennen und das Ganze als Kavaliersdelikt abgetan wird, so lange es möglich ist mit den Grundnahrungsmitteln der Bevölkerung auf der Börse durch „Leerverkäufe“ nicht vorhandener Waren, (Dagegen gibt es in der EU sehr wohl Gesetze, wo bleibt die Polizei und stürmt die Börsen?), zu spekulieren und die Preise in nicht gerechtfertigten Höhen zu treiben, solange die Gewinne privatisiert sind und außer Landes geschafft werden, bei Verlusten aber sofort der Steuerzahler (das Volk) zahlen muss, (2,6 Prozent der Erdbevölkerung besitzt über 90 Prozent des globalen Vermögens!) solange habe ich absolut keine moralischen Bedenken mir Filme oder Musik gratis herunterzuladen!

Mir fehlt jegliches Mitleid mit der Unterhaltungsindustrie, die den Leuten, vor allem den jungen Menschen die es sich oft nicht leisten konnten aber eben in der Clique mithalten mussten, jahrzehntelang das Geld aus den Taschen gezogen hat um damit Stars, Produzenten, Autoren, Komponisten, Managern, Großaktionären etc. ein Luxusleben zu ermöglichen, dass fast schon sittenwidrig ist. Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad

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Urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen? Empty Re: Urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen?

Beitrag von Bengelchen8 18.10.11 21:14

solange habe ich absolut keine moralischen Bedenken mir Filme oder Musik gratis herunterzuladen!

Du begibst dich auf ein gefährliches Terrain!!!!
Ich neige zwar auch zu der Meinung, dass die (höflich ausgedrückt) "Unterhaltungsindustrie" zu den größten Abzockern gehört, aber die "Mächtigen" dieser Welt halten ihre schützende Hand über die!
Jede Menge Anwälte haben sich darauf spezialisiert "Sauger" zu erwischen und empfindlichst zur Kasse zu bitten!
Und das Perverse daran: Der Gesetzgeber spielt ihnen da voll in die Hände!
Nur ein kleines Beispiel aus dem alltäglichen Leben:
Du darfst nicht mal etwas aus Schulbüchern (selbst bezahlten!!!) kopieren!
Ach ja; noch was: Sei sehr vorsichtig mit solchen Veröffentlichungen: Sobald die Spürhunde mal Lunte gerochen haben sind sie wie Bluthunde auf der Spur bis sie das "Wild erlegt" haben.
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Urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen? Empty Re: Urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen?

Beitrag von GeorgvonD 18.10.11 21:56

Bengelchen8 schrieb:

Du begibst dich auf ein gefährliches Terrain!!!!

Ja danke schön für die Warnung, ich kenne die Gesetze und gehe kein Risiko ein da ich nichts auf meiner Festplatte durch "Speichern unter" speichere! Aber auch das wäre kein Problem denn:

KINOFILMSEITEN DOWNLOAD FOLGEN?

Dein Provider speichert nur, dass Du eine Verbindung zu Kinofilmseiten hergestellt hast und wie lange diese Verbindung aufrecht war. Er speichert nicht was Du dort gemacht hast niemand, außer die Kinofilmseiten selbst, kann feststellen, was Du dort gemacht hast, ob Du dort auf der Auswahlseite alle Filmtitel auswendig gelernt hast, oder ob Du auf einer Streamseite Filme angeschaut hast oder vielleicht auch heruntergeladen hast, können nur die Kinofilmseiten und deren Server sagen. Die können, da sie für die Justiz der EU nicht fassbar sind, aber zu keinen Angaben darüber gezwungen werden und laut eigenen Angaben werden diese Daten von Kinofilmseiten. auch nicht gespeichert. Das ist auch sehr plausibel, denn wenn einmal auch nur das Gerücht von Weitergabe der User-Daten durch Kinofilmseiten auftauchen würde, wäre das der Tod von solchen Seiten.

Deshalb gab es auch noch niemals eine Verurteilung von Usern von Kinofilmseiten!

Anders bei den sogenannten Tauschbörsen, Torrent-, Filesharing-Seiten, also überall wo Du gleichzeitig zum Herunterladen auch wieder Hochladest, da kannst Du recht einfach ausgeforscht werden und findige Geieranwälte versuchen daraus Kapital zu schlagen.

Nun zur rein rechtlichen Situation, die noch in dieser Form aufrecht ist.

STREAMEN – DOWNLOAD

Streamen ( den Film oder das Video nur anschauen) ist Legal.

Rechtlich gesehen ist Streamen kein Download sondern eine flüchtige Kopie, da diese sich von allein von deinem PC entfernt.

Download ist in Deutschland Illegal.

Hingegen bei einem Download auf die Festplatte, benötigt es einen Befehl von dir, diesen wieder zu entfernen.

STELLUNGSNAHMEN MEHRERER RECHTSANWÄLTE FÜR URHEBERRECHT ÜBER STREAMING UND DOWNLOADEN:
Franz Schmidbauer: Der Download ist mit Sicherheit nicht strafbar. Ob er völlig legal ist oder untersagt werden könnte (zivilrechtliche Unterlassungsklage) ist umstritten. Es gibt dazu keine passende Judikatur. Diese Frage ist auch eher von theoretischer Bedeutung. Verfolgt werden nämlich in der Regel nur Power-User und um große Mengen herunterladen zu können, muss man bei den meisten Programmen zwingend auch Uploaden (das ist ja das Prinzip einer Tauschbörse). Viele User übersehen auch einfach, dass im Hintergrund standardmäßig der Upload läuft. Verfolgt wird dann regelmäßig das Anbieten, aber nicht der Download. Es ist auch einfacher, den Anbieter auszuforschen als den Downloader. Wer sich nur gelegentlich einen Song aus einer Tauschbörse herunterlädt und verhindert, dass sein auf dem PC gespeichertes Musikarchiv über die Tauschbörse angeboten wird, braucht mit ziemlicher Sicherheit nichts zu befürchten.
Max Lalouschek: Klar ist, dass der Download von geschützten Computerprogrammen oder der Download für kommerzielle Zwecke verboten ist. Hinsichtlich des Downloads von urheberrechtlich geschützten Material, wie Filmen oder Musik, ausschließlich zum eigenen, nicht gewerblichen Gebrauch gibt es unterschiedliche Auffassungen, da das Gesetz diesbezüglich uneindeutig ist. Strafbar ist die Privatkopie jedenfalls nicht, aber es ist ungeklärt, ob nicht Schadenersatz zu leisten ist. Wir befürworten daher eine gesetzliche Klarstellung, die die Privatkopie erlaubt, bei gleichzeitiger, gerechter Kompensation der KünstlerInnen, wie das ja schon bisher beispielsweise im Wege der Leerkassettenvergütung teilweise erfolgt.
derStandard.at: In einigen deutschen Foren geistern Meldungen, dass User verklagt wurden, weil sie sich Filme auf Streaming-Plattformen wie kino.to angesehen haben. Ist da was dran?
Manak: Beim Streaming wird auf dem PC, auf dem der Film angesehen wird, eine begleitende, flüchtige Kopie erzeugt. Auch das ist wohl nicht strafbar, solche flüchtigen (d.h. nicht permanenten) Kopien sind aber nur im Rahmen einer rechtmäßigen Nutzung zulässig.
Schmidbauer: Das bloße Ansehen ist urheberrechtlich nicht erfasst und damit völlig frei. Eine dem Urheber vorbehaltene Verwertungsart wäre etwa das Vervielfältigen (Kopieren); dieses geschieht beim Streamen aber nur als flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher, die wiederum von § 41a UrhG als freie Werknutzung toleriert wird.

In der Schweiz ist der Download sogar legal!
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