Vom Euro Schutzschirm, arbeitssuchenden Moslems aus Libyen & anderen LINKEN Märchen für dumme Bürger
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Vom Euro Schutzschirm, arbeitssuchenden Moslems aus Libyen & anderen LINKEN Märchen für dumme Bürger
* Deutschland und Österreich haben nichts als Schulden
* Deutschland allein hat Millionen von Arbeitslose
* Libyer habe nur Wissen über Gewalt und Krieg
* Libyer haben ein "Arbeitsleben" lang gearbeitet für alte Fernseher und Haushalts-Zeug, das bei uns am Sperrmüll findest.
* Tirol is a Wahnsinn (aus Asylanten-Sicht )
* Asylwerber Verwöhnung erstmalig zum Zuhören
Gast- Gast
Re: Vom Euro Schutzschirm, arbeitssuchenden Moslems aus Libyen & anderen LINKEN Märchen für dumme Bürger
Ich glaub, ich save hier mal die Tirol Quelle ab..
Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben und auf den Ausgang des Asylverfahrens warten, können Grundversorgung bekommen.
Warum gibt es die Grundversorgung?
Um insbesondere hilfsbedürftigen Asylwerbern in Österreich ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Die Grundversorgung ist im Tiroler Grundversorgungsgesetz geregelt.
Das Tiroler Grundversorgungsgesetz wurde im LGBl. 21/2006 verlautbart. Im Internet finden Sie dieses Gesetz hier.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 17. Dezember 2010
Wer übernimmt für meine Grundversorgung die Kosten?
Ihre Versorgung wird vom Land Tirol und dem Bundesministerium für Inneres aus Steuermitteln der österreichischen Bevölkerung finanziert.
Wer entscheidet in Tirol über meine Grundversorgung?
Über die Gewährung der Grundversorgung entscheidet im Namen der Tiroler Landesregierung die Abteilung Soziales, Flüchtlingskoordination.
Von wem werde ich betreut? – Hilfe bei Fragen!
Wenn Sie in einer organisierten Unterkunft (Flüchtlingsheim) leben, so ist die Flüchtlingskoordination für Sie zuständig. In jedem Quartier steht entweder ein/e HeimleiterIn und/oder ein/e BetreuerIn für Ihre Betreuung sowie auch für offene Fragen zur Verfügung.
Wenn Sie in einer privaten Unterkunft leben, so ist die Flüchtlingskoordination und die Caritas, Abteilung Flüchtlingsstelle, für Sie zuständig.
Wer kann Grundversorgung bekommen?
Hilfsbedürftige Asylwerber und bestimmte andere nicht abschiebbare hilfsbedürftige Fremde.
Hilfsbedürftig ist, wer nicht selbst für seinen Lebensunterhalt (Wohnung, Essen, Bekleidung) sorgen kann.
Die wichtigsten Leistungen sind:
Unterbringung
Verpflegung
Krankenversorgung
Bekleidungshilfe
(max. € 150,-- pro Jahr)
Taschengeld
(max. € 40,-- pro Person pro Monat)
Schulgeld für schulpflichtige Kinder
(max. € 200,-- pro Jahr und Kind)
Bekomme ich Taschengeld?
Grundsätzlich können Sie € 40,-- pro Person pro Monat bekommen, wenn Sie in einer organisierten Unterkunft untergebracht sind.
Als Einzelperson bekommen Sie pro Monat maximal € 110,-- Mietzuschuss und € 180,-- Verpflegungsgeld
Als Familie bekommen Sie pro Monat maximal € 220,-- Mietzuschuss, € 180,-- Verpflegungsgeld für jeden Erwachsenen und € 80,-- Verpflegungsgeld für jede/n Minderjährige/n (bis 18 Jahre).
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dieser Unterstützung Ihre gesamten Lebenskosten bestreiten müssen! (Strom, Heizung, Lebensmittel, Fahrkarten, Möbel und ähnliches kosten viel Geld)
In Tirol werden Leistungen, auf welche Sie einen Rechtsanspruch haben, durch Bescheid zu- bzw. aberkannt. Die Bescheide werden durch die Flüchtlingskoordination erlassen. Die Auszahlung erfolgt monatlich entweder durch die Flüchtlingskoordination oder durch die jeweilige Bezirkshauptmannschaft (Sozialamt) abhängig von Ihrem Hauptwohnsitz.
Was wird mir bei behördlichen Ladungen empfohlen?
Ladungen sollten in Ihrem Interesse unbedingt befolgt werden!!!
Ansonsten kann es zu Nachteilen im Asylverfahren oder zur Einstellung der Grundversorgung führen. Werden Sie von Asylbehörden geladen, werden Ihnen die Fahrtkosten ersetzt.
Setzen Sie sich bei Ladungen dringend mit der/dem für Sie zuständigen HeimleiterIn oder BetreuerIn sowie mit der Caritas (private Unterkünfte) in Verbindung.
Wo gibt es für mich einen Rechtsbeistand?
Verschiedene Institutionen bieten kostenlose Rechtberatung an.
Bekomme ich medizinische Versorgung?
Sie werden grundsätzlich bei der Tiroler Gebietskrankenkasse krankenversichert.
Die unbedingt notwendige Behandlung von Krankheiten und Notfällen sollte jedenfalls gewährleistet sein.
Sollten Behandlungen notwendig sein, welche nicht von der Tiroler Gebietskrankenkasse übernommen werden, so setzen Sie sich mit Ihrem/r HeimleiterIn oder BetreuerIn in Verbindung.
Was ist wichtig, wenn ich ein Kind bekomme?
Erkundigen Sie sich beim Arzt über den kostenlosen Mutter-Kind-Pass. Halten Sie im eigenen Interesse die darin vorgegebenen Untersuchungen im angegebenen Zeitraum genau ein, um die Gesundheit Ihres Kindes sicherzustellen.
Die Geburt Ihres Kindes sollten Sie sofort der/dem HeimleiterIn oder BetreuerIn melden, damit die Aufnahme Ihres Kindes in die Grundversorgung geprüft werden kann.
Quelle
Gast- Gast
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