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NGOs fordern Kurswechsel in der österreichischen Menschenrechtspolitik

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NGOs fordern Kurswechsel in der österreichischen Menschenrechtspolitik Empty NGOs fordern Kurswechsel in der österreichischen Menschenrechtspolitik

Beitrag von Neo 11.12.10 15:56

ZARA sieht Handlungsbedarf beim Zugang zum Recht und der Schaffung von unabhängigen Strukturen zur Förderung von Menschenrechten
„Unsere KundInnen im ersten Bezirk akzeptieren keine Verkäuferinnen mit Kopftuch.” Dass Unternehmen mit solchen Begründungen immer noch durchkommen, zeigt deutlich, dass Österreich von einer effektiven Umsetzung der vorhandenen Gleichbehandlungsgesetze noch sehr weit entfernt ist. Obwohl das Gleichbehandlungsgesetz seit 2004 solche Formen von Diskriminierung verbietet, haben betroffene Personen nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Passiert ein solcher Vorfall in Wien, so kann sich die Bewerberin an NGOs – wie ZARA oder den Klagsverband – oder an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Findet eine solche Diskriminierung in Tirol statt, muss sich die Person zur Beratung entweder auf den Weg nach Wien machen oder darauf warten, bis die zuständige Gleichbehandlungsanwältin nach Tirol kommt, da die in Innsbruck ansässige Regionalstelle der Gleichbehandlungsanwaltschaft ausschließlich für den Diskriminierungsgrund Geschlecht zuständig ist. Wir fordern daher eine adäquate Ressourcenausstattung und die Regionalisierung der Einrichtung für alle Diskriminierungsgründe.


und diese organisationen leben von unserem steuergeld, ein beispielloser skandal !

http://www.zara.or.at/index.php/archiv/3996#more-3996
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NGOs fordern Kurswechsel in der österreichischen Menschenrechtspolitik Empty Re: NGOs fordern Kurswechsel in der österreichischen Menschenrechtspolitik

Beitrag von Gast 12.12.10 12:29

Wahrscheinlich ist das gemeint:
Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) in diskriminierender Weise ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen, es sei denn, das betreffende Merkmal stellt auf Grund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung dar, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.
Quelle
Kopftuch-Frauen können eher schlecht Deutsch - wenn überhaupt.
Deutsch is halt Anforderung für den Job.

"Die Kunden fühlen sich in der Nähe von Kopftuch-Frauen nicht wohl, was eine Umfrage ergeben hat." teufel

Würd das einfach darauf ankommen lassen.
Die Gerichte sind so überlastet, bis da was rauskommt...und nebenbei...ich schätze mal, man kann das rumdrehen, daß die NGOs plötzlich ganz blöd aus der Wäsche schauen...
"Gmahte Wiesn" is das nämlich meiner Meinung nach nicht.
Sollte mich schon sehr wundern, wenn da ein findiger Anwalt nicht was Geiles rausliest.

Die meisten Linken sind in Wirklichkeit dumme Mäuschen; brüllen aber wie mega-Löwen.
Einfach mal zur Abwechslung teufel nicht einschüchtern lassen.
Wir geben nur so "gern" nach, da wir was anderes zu tun haben, als uns mit den Kinkerlitzchen auseinander zu setzen.
Oder auch aus Angst.
Naja...die brauchen nur 1x verlieren, das öffentlich gemacht - und die NGOs haben die Hose so bis oben hin voll, daß die Schei... beim Kragen rausschießt. teufel

*(leider) nur schätzend*
Politik Joker

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