Das duale System der Kirchenfinanzierung
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Das duale System der Kirchenfinanzierung
Kaiser Joseph II., Sohn von Maria Theresia und Vertreter des aufgeklärten Absolutismus war ein vernünftiger Mann. Er sah sich als “Obersten Beamten” in seinem Reich und seine Aufgabe war es nach Eigendefinition, dem Volke zu dienen. Er schaffte die Leibeigenschaft ab, kümmerte sich um die Besserstellung der Bauern und im Zuge der Aufklärung hatte er auch mit Adel und Kirche das eine oder andere Hühnchen zu rupfen – was zu folgenden Reformen bzw. Privilegienabbau führte:
“(…)Steuerregulierung und Ausdehnung der Besteuerung auf Adel und Geistlichkeit, Toleranzpatent für Protestanten, Griechisch-Orthodoxe und Juden, Eingriffe in katholische Einrichtungen (Aufhebung von 400 Klöstern, deren Güter im Religionsfonds zusammengefasst wurden, Vorschreibung von Kommendataräbten), Gründung von Bistümern in Linz, St. Pölten und Leoben-Göß sowie vieler Pfarren, Vergrößerung des Erzbistums Wien, Verstaatlichung der Priesterausbildung, Verbot länger dauernder Wallfahrten, Gottesdienst- und Begräbnisreform (Verlegung der Friedhöfe aus den Wohngebieten) sowie soziale Maßnahmen (Findelversorgung, Taubstummenunterricht, Armeninstitute, Allgemeine Krankenhäuser in Wien und Graz).”
Quelle: www.aeiou.at
Um besagten Religionsfonds solle es nun mitunter gehen. Aufgelöst wurde dieser schließlich 1938, mit dem Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische regierte Deutschland. Benutzt wurde das Vermögen, um die nationalsozialistischen Kriegsvorbereitungen zu finanzieren. Es wurde den Kirchen jedoch gewährt, von ihren Mitgliedern einen Kirchenbeitrag einzuheben, was diese seit 1939 auch tun. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs und des Nationalsozialistischen Regimes musste das österreichische Rechtssystem bereinigt werden. Einige Gesetze wurden aber via “Rechtsüberleitungsgesetz” ausdrücklich übernommen, so auch das Kirchenbeitragsgesetz 1939. Allerdings nicht, weil es für so gut befunden wurde, sondern weil eine Wiedererrichtung des Religionsfonds zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war (Besatzungszeit, unklare Vermögensverhältnisse). So sollte das Kirchenbeitragsgesetz “zunächst” übernommen werden und anschließend abgeändert. Bereits im 1945 gab es einen ersten Entwurf – beschlossen wurde aber – bisher – noch nichts (mehr dazu hier).
Stattdessen wird die Kirche in Österreich durch ein duales System finanziert: einerseits durch die Beiträge ihrer Mitglieder, andererseits durch die in den 1960er Jahren eingeführten jährlichen Wiedergutmachungen wegen Auflösung des Religionsfonds. Argumentation: “Es (…) bestand die Notwendigkeit, die Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und der Republik Österreich auf der Grundlage des 1933 geschlossenen Konkordates, BGBl. II Nr. 2/1934, wiederherzustellen.” (mehr dazu hier) Wir erinnern uns, 1933 wurde das Konkordat, also ein Vertrag zwischen dem österreichischen Staat und der katholischen Kirche beschlossen. Von Engelbert Dollfuß unterzeichnet übrigens, seines Zeichens Bundeskanzler und Begründer des austrofaschistischen Ständestaats.
Ich fasse zusammen: Der katholische Austrofaschist Engelbert Dollfuß schließt einen Vertrag ab, der weitestgehend nach wie vor exisitert. Erweitert wurde dieser Vertrag dann um einen Zusatzartikel durch das Nationalsozialistische Regime. Der Zusatzartikel erlaubt der katholischen Kirche, von seinen Mitgliedern Beiträge einzuheben.
Weil sich aber Austrofaschismus und Nationalsozialismus als doch eher suboptimal rausgestellt haben,ändert man aber nicht einfach die Gesetze aus dieser Zeit, sondern führt eine Wiedergutmachung wegen der Auflösung des Religionsfonds anno 1939 ein. On top. Wo doch die Kirche jetzt so schön ca. 88 Prozent ihrer Bezüge aus den Kirchenbeiträgen decken kann.
Doppelt gemoppelt, könnte man da sagen.
Ach ja. Die Wiedergutmachung der Auflösung des Relgionsfonds betrug 2008 17,295 Millionen Euro (das sind 237.984.388,5 Schilling). Nach einer Indexanpassung um 3,342 Millionen Euro (45.986.922,6 Schilling) mehr als 2007. (Quelle: http://visit.him.at/?6md4rq)
PS: Dass die katholische Kirche der größte private Grundbesitzer Österreichs ist, tut da übrigens nichts zu Sache. Die Ländereien sind nur das Familiensilber.
http://www.laizismus.at/2009/07/08/das-duale-system-der-kirchenfinanzierung/
“(…)Steuerregulierung und Ausdehnung der Besteuerung auf Adel und Geistlichkeit, Toleranzpatent für Protestanten, Griechisch-Orthodoxe und Juden, Eingriffe in katholische Einrichtungen (Aufhebung von 400 Klöstern, deren Güter im Religionsfonds zusammengefasst wurden, Vorschreibung von Kommendataräbten), Gründung von Bistümern in Linz, St. Pölten und Leoben-Göß sowie vieler Pfarren, Vergrößerung des Erzbistums Wien, Verstaatlichung der Priesterausbildung, Verbot länger dauernder Wallfahrten, Gottesdienst- und Begräbnisreform (Verlegung der Friedhöfe aus den Wohngebieten) sowie soziale Maßnahmen (Findelversorgung, Taubstummenunterricht, Armeninstitute, Allgemeine Krankenhäuser in Wien und Graz).”
Quelle: www.aeiou.at
Um besagten Religionsfonds solle es nun mitunter gehen. Aufgelöst wurde dieser schließlich 1938, mit dem Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische regierte Deutschland. Benutzt wurde das Vermögen, um die nationalsozialistischen Kriegsvorbereitungen zu finanzieren. Es wurde den Kirchen jedoch gewährt, von ihren Mitgliedern einen Kirchenbeitrag einzuheben, was diese seit 1939 auch tun. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs und des Nationalsozialistischen Regimes musste das österreichische Rechtssystem bereinigt werden. Einige Gesetze wurden aber via “Rechtsüberleitungsgesetz” ausdrücklich übernommen, so auch das Kirchenbeitragsgesetz 1939. Allerdings nicht, weil es für so gut befunden wurde, sondern weil eine Wiedererrichtung des Religionsfonds zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war (Besatzungszeit, unklare Vermögensverhältnisse). So sollte das Kirchenbeitragsgesetz “zunächst” übernommen werden und anschließend abgeändert. Bereits im 1945 gab es einen ersten Entwurf – beschlossen wurde aber – bisher – noch nichts (mehr dazu hier).
Stattdessen wird die Kirche in Österreich durch ein duales System finanziert: einerseits durch die Beiträge ihrer Mitglieder, andererseits durch die in den 1960er Jahren eingeführten jährlichen Wiedergutmachungen wegen Auflösung des Religionsfonds. Argumentation: “Es (…) bestand die Notwendigkeit, die Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und der Republik Österreich auf der Grundlage des 1933 geschlossenen Konkordates, BGBl. II Nr. 2/1934, wiederherzustellen.” (mehr dazu hier) Wir erinnern uns, 1933 wurde das Konkordat, also ein Vertrag zwischen dem österreichischen Staat und der katholischen Kirche beschlossen. Von Engelbert Dollfuß unterzeichnet übrigens, seines Zeichens Bundeskanzler und Begründer des austrofaschistischen Ständestaats.
Ich fasse zusammen: Der katholische Austrofaschist Engelbert Dollfuß schließt einen Vertrag ab, der weitestgehend nach wie vor exisitert. Erweitert wurde dieser Vertrag dann um einen Zusatzartikel durch das Nationalsozialistische Regime. Der Zusatzartikel erlaubt der katholischen Kirche, von seinen Mitgliedern Beiträge einzuheben.
Weil sich aber Austrofaschismus und Nationalsozialismus als doch eher suboptimal rausgestellt haben,ändert man aber nicht einfach die Gesetze aus dieser Zeit, sondern führt eine Wiedergutmachung wegen der Auflösung des Religionsfonds anno 1939 ein. On top. Wo doch die Kirche jetzt so schön ca. 88 Prozent ihrer Bezüge aus den Kirchenbeiträgen decken kann.
Doppelt gemoppelt, könnte man da sagen.
Ach ja. Die Wiedergutmachung der Auflösung des Relgionsfonds betrug 2008 17,295 Millionen Euro (das sind 237.984.388,5 Schilling). Nach einer Indexanpassung um 3,342 Millionen Euro (45.986.922,6 Schilling) mehr als 2007. (Quelle: http://visit.him.at/?6md4rq)
PS: Dass die katholische Kirche der größte private Grundbesitzer Österreichs ist, tut da übrigens nichts zu Sache. Die Ländereien sind nur das Familiensilber.
http://www.laizismus.at/2009/07/08/das-duale-system-der-kirchenfinanzierung/
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