Rufe nach Budget-Schuldenbremse auch in Österreich
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Rufe nach Budget-Schuldenbremse auch in Österreich
Wien (APA) - Angesichts der explodierenden Staatsverschuldung wird in Österreich die Forderung nach einer Schuldenbremse nach deutschem Vorbild laut. Industriellenvereinigung und das Institut für Höhere Studien (IHS) sprechen sich für ein solches Instrument aus. Das Finanzministerium sieht dafür keinen Anlass: Die im Finanzrahmen gesetzlich verankerte Ausgaben-Obergrenze sei bereits eine Schuldenbremse.
Die in Deutschland 2009 beschlossene Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund von 2016 an in wirtschaftlich normalen Zeiten nicht mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) Schulden machen darf. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Die Regelung ist in der Verfassung verankert.
Der österreichische Finanzrahmen 2011 bis 2014 regelt, wie viel Geld die Regierung in den kommenden vier Jahren maximal ausgeben darf. Erstmals werden dabei nach einer Reform des Haushaltsrechts gesetzlich verpflichtende Ausgaben-Obergrenzen für die einzelnen Ministerien festgelegt. Finanzminister Pröll spricht gerne von einer "gesetzlich bindenden Schuldenbremse". In seinem Ressort sieht man daher auch keinen Grund für weitere Instrumentarien. Die Ausgaben-Obergrenzen seien schon gesetzlich bindend, es mache daher keinen Sinn, das in der Verfassung zu verankern.
"Das ist nur halbrichtig", hält dem Ulrich Schuh vom IHS entgegen. Zwar gebe es Ausgaben-Obergrenzen, diese grenzen allerdings nicht die Staatsschulden ein. Die Grenzen können - wie das auch der Fall ist - so angesetzt werden, dass sie ein Defizit vorsehen. Eine echte Schuldenbremse hieße, dass bei normaler Konjunkturlage nicht mehr ausgegeben werden darf als eingenommen wird, sagte Schuh zur APA. Nur damit werde eine weitere Verschuldung verhindert.
Die IV forderte eine Schuldenbremse unter Einbeziehung aller Gebietskörperschaften, also auch der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Die im Haushaltsrecht vorgesehenen Ausgaben-Obergrenzen beziehen sich nur auf den Bund und das sei zu wenig, sagt Vize-Generalsekretär Peter Koren mit Verweis auf das deutsche Modell.
Die in Deutschland 2009 beschlossene Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund von 2016 an in wirtschaftlich normalen Zeiten nicht mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) Schulden machen darf. Die Länder sollen ab 2020 gar keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Die Regelung ist in der Verfassung verankert.
Der österreichische Finanzrahmen 2011 bis 2014 regelt, wie viel Geld die Regierung in den kommenden vier Jahren maximal ausgeben darf. Erstmals werden dabei nach einer Reform des Haushaltsrechts gesetzlich verpflichtende Ausgaben-Obergrenzen für die einzelnen Ministerien festgelegt. Finanzminister Pröll spricht gerne von einer "gesetzlich bindenden Schuldenbremse". In seinem Ressort sieht man daher auch keinen Grund für weitere Instrumentarien. Die Ausgaben-Obergrenzen seien schon gesetzlich bindend, es mache daher keinen Sinn, das in der Verfassung zu verankern.
"Das ist nur halbrichtig", hält dem Ulrich Schuh vom IHS entgegen. Zwar gebe es Ausgaben-Obergrenzen, diese grenzen allerdings nicht die Staatsschulden ein. Die Grenzen können - wie das auch der Fall ist - so angesetzt werden, dass sie ein Defizit vorsehen. Eine echte Schuldenbremse hieße, dass bei normaler Konjunkturlage nicht mehr ausgegeben werden darf als eingenommen wird, sagte Schuh zur APA. Nur damit werde eine weitere Verschuldung verhindert.
Die IV forderte eine Schuldenbremse unter Einbeziehung aller Gebietskörperschaften, also auch der Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Die im Haushaltsrecht vorgesehenen Ausgaben-Obergrenzen beziehen sich nur auf den Bund und das sei zu wenig, sagt Vize-Generalsekretär Peter Koren mit Verweis auf das deutsche Modell.
Re: Rufe nach Budget-Schuldenbremse auch in Österreich
die industriellenvereinigung fordert das!!! bizzarer gehts ja nimma, sollens mehr steuern zahlen die damen und herren. aber davon wollen die nix wissen!!!!!
Re: Rufe nach Budget-Schuldenbremse auch in Österreich
"Das ist nur halbrichtig", hält dem Ulrich Schuh vom IHS entgegen. Zwar gebe es Ausgaben-Obergrenzen, diese grenzen allerdings nicht die Staatsschulden ein. Die Grenzen können - wie das auch der Fall ist - so angesetzt werden, dass sie ein Defizit vorsehen. Eine echte Schuldenbremse hieße, dass bei normaler Konjunkturlage nicht mehr ausgegeben werden darf als eingenommen wird, sagte Schuh zur APA. Nur damit werde eine weitere Verschuldung verhindert.
Was sagt uns das?
Klare Antwort: Die Deppen vom IHS haben absolut keine Ahnung, worum's überhaupt geht!
Wie hat staatlicherseits eine "echte Schuldenbremse" auszusehen (für einen logisch denkenden Menschen):
Die staatlichen Einnahmen MÜSSEN über den gesamten Ausgaben des Staates liegen! Da gehören aber auch die Zinszahlungen für das bereits vorhandene Defizit dazu inklusive "Restbeträgen" um die bereits vorhandenen Schulden zu reduzieren!
Fazit: Die Ausgabenseite muss gewaltig entrümpelt werden! Die übliche Methode der Politversager (Steuererhöhungen/Steuer- Abgabenerfindungen) erweisen sich ohnehin als Rohrkrepierer!
Wo 100 Euro vorhanden sind kann man nun mal nicht 200 herausquetschen......
Bengelchen8- VIP
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Die Schulden-Republik.
Jeder Österreicher (vom Säugling bis zum Grufti) ist mit 23.157,71 Euro verschuldet. (Österr., S. 4)
bushi- Spammer
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