EU-Beitritt und die Folgeverträge der Europäischen Union sind verfassungswidrig und nichtig!
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EU-Beitritt und die Folgeverträge der Europäischen Union sind verfassungswidrig und nichtig!
Der Verfassungsgerichtshof hat keinen Rechtschutz gegeben, über eine erneute Verfassungsbeschwerde wird der VfGH erst befinden.
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