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EU-Beitritt und die Folgeverträge der Europäischen Union sind verfassungswidrig und nichtig!

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EU-Beitritt und die Folgeverträge der Europäischen Union sind verfassungswidrig und nichtig! Empty EU-Beitritt und die Folgeverträge der Europäischen Union sind verfassungswidrig und nichtig!

Beitrag von webinformationat 26.03.10 10:05

Der Verfassungsgerichtshof hat keinen Rechtschutz gegeben, über eine erneute Verfassungsbeschwerde wird der VfGH erst befinden.

EU-Austritts-Volksbegehren unterschreiben: https://www.facebook.com/?ref=home

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Frischling
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