"Raser" beschert Kärntner Behörden neue VfGH-Prüfung
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"Raser" beschert Kärntner Behörden neue VfGH-Prüfung
Bleiburg hat - wie Ebersdorf und Schwabegg - den VfGH schon mehrfach beschäftigt. Die blau-orange Kärntner Landesregierung versucht dort seit langem, die Verpflichtung zu zweisprachigen Ortstafeln zu umgehen. 2005 attestierte der VfGH diese Verpflichtung.
Im Februar 2006 verrückten der damalige Landeshauptmann Jörg Haider und sein jetziger Nachfolger Gerhard Dörfler die Ortsschilder. Im Juni 2006 hob der VfGH die dem zugrundeliegende Verordnung der BH Völkermarkt als gesetzwidrig auf. Im August 2006 ließ Haider slowenischsprachige Zusatztaferln anbringen, die der VfGH im Dezember 2006 als gesetzeswidrig beurteilte. Die daraufhin erlassene aktuelle Verordnung sieht zwar zweisprachige Ortstafeln vor. Umgesetzt wurde sie aber in der Weise, dass die slowenischsprachigen Zusatztafel im Februar 2007 einfach in die deutschsprachigen Ortstafeln hineinmontiert wurden.
65-Euro-Strafmandat beeinsprucht
Die Causa hat wieder einmal ein Schnellfahrer vor den VfGH gebracht. Boris S. hat das 65-Euro-Strafmandat für die Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet von Bleiberg zunächst bei der BH beeinsprucht. Er bestritt nicht das Schnellfahren, merkte jedoch eine nicht gesetzeskonforme Ortstafel an. Die BH verringerte die Strafe dann auf 45 Euro, erhöhte aber gleichzeitig um 30 Euro wegen einer angeblich zu spät zurückgesandten Lenkererhebung. Der nächste Einspruch ging beim Unabhängigen Verwaltungssenat ein, der den Kärntner Slowenen ebenfalls abwies.
Die Causa ist jetzt beim Verfassungsgerichtshof gelandet. Und wie aus dem Donnerstag veröffentlichten Prüfungsbeschluss hervorgeht, hat Boris S. gute Aussichten auf Erfolg. Denn schon in dem Dokument (PDF-Download in der Infobox) stellt der VfGH fest: Man hege Bedenken, dass die Verordnung "nicht ordnungsgemäß kundgemacht worden" sei. Denn die sich aus dem Volksgruppengesetz und der Topographieverordnung ergebende Verpflichtung zu zweisprachigen Ortstafeln "dürfte die Angabe des Namens des Ortes in gleichartiger, nicht diskriminierender Weise auf dem Hinweiszeichen gebieten".
"Verhöhnung des VfGH"
Schon 2006 habe man die unterschiedliche Angabe des Ortsnamens in den beiden Sprachen als ausgeschlossen erachtet. Und ebenso ausgeschlossen dürfte es sein, dass die slowenische Ortsbezeichnung kleiner geschrieben ist. In dem Prüfungsbeschluss findet der Ausdruck "denkunmöglich" häufig Verwendung, ebenso wird mehrmals auf der "Verhöhung des Verfassungsgerichtshofes" durch den jeweiligen Landeshauptmann hingewiesen.
Auch die Volksanwaltschaft hat sich wegen der hineinmontierten Zusatztafeln - nicht nur für Bleiburg, sondern auch für Ebersdorf und Schwabegg - an den VfGH gewandt. Dieser Antrag ist vom Prüfbeschluss zwar nicht erfasst, könnte aber im Verordnungsprüfungsverfahren gleich miterledigt werden.
BH und Landesregierung müssen Stellung nehmen
Jetzt ist - auf Basis des Prüfungsbeschlusses - jedenfalls der nächste Schritt, dass die zuständige Bezirkshauptmannschaft und die Kärntner Landesregierung zu einer Stellungnahme zu den Bedenken des Verfassungsgerichtshofes aufgefordert wird.
quelle krone.at
Im Februar 2006 verrückten der damalige Landeshauptmann Jörg Haider und sein jetziger Nachfolger Gerhard Dörfler die Ortsschilder. Im Juni 2006 hob der VfGH die dem zugrundeliegende Verordnung der BH Völkermarkt als gesetzwidrig auf. Im August 2006 ließ Haider slowenischsprachige Zusatztaferln anbringen, die der VfGH im Dezember 2006 als gesetzeswidrig beurteilte. Die daraufhin erlassene aktuelle Verordnung sieht zwar zweisprachige Ortstafeln vor. Umgesetzt wurde sie aber in der Weise, dass die slowenischsprachigen Zusatztafel im Februar 2007 einfach in die deutschsprachigen Ortstafeln hineinmontiert wurden.
65-Euro-Strafmandat beeinsprucht
Die Causa hat wieder einmal ein Schnellfahrer vor den VfGH gebracht. Boris S. hat das 65-Euro-Strafmandat für die Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet von Bleiberg zunächst bei der BH beeinsprucht. Er bestritt nicht das Schnellfahren, merkte jedoch eine nicht gesetzeskonforme Ortstafel an. Die BH verringerte die Strafe dann auf 45 Euro, erhöhte aber gleichzeitig um 30 Euro wegen einer angeblich zu spät zurückgesandten Lenkererhebung. Der nächste Einspruch ging beim Unabhängigen Verwaltungssenat ein, der den Kärntner Slowenen ebenfalls abwies.
Die Causa ist jetzt beim Verfassungsgerichtshof gelandet. Und wie aus dem Donnerstag veröffentlichten Prüfungsbeschluss hervorgeht, hat Boris S. gute Aussichten auf Erfolg. Denn schon in dem Dokument (PDF-Download in der Infobox) stellt der VfGH fest: Man hege Bedenken, dass die Verordnung "nicht ordnungsgemäß kundgemacht worden" sei. Denn die sich aus dem Volksgruppengesetz und der Topographieverordnung ergebende Verpflichtung zu zweisprachigen Ortstafeln "dürfte die Angabe des Namens des Ortes in gleichartiger, nicht diskriminierender Weise auf dem Hinweiszeichen gebieten".
"Verhöhnung des VfGH"
Schon 2006 habe man die unterschiedliche Angabe des Ortsnamens in den beiden Sprachen als ausgeschlossen erachtet. Und ebenso ausgeschlossen dürfte es sein, dass die slowenische Ortsbezeichnung kleiner geschrieben ist. In dem Prüfungsbeschluss findet der Ausdruck "denkunmöglich" häufig Verwendung, ebenso wird mehrmals auf der "Verhöhung des Verfassungsgerichtshofes" durch den jeweiligen Landeshauptmann hingewiesen.
Auch die Volksanwaltschaft hat sich wegen der hineinmontierten Zusatztafeln - nicht nur für Bleiburg, sondern auch für Ebersdorf und Schwabegg - an den VfGH gewandt. Dieser Antrag ist vom Prüfbeschluss zwar nicht erfasst, könnte aber im Verordnungsprüfungsverfahren gleich miterledigt werden.
BH und Landesregierung müssen Stellung nehmen
Jetzt ist - auf Basis des Prüfungsbeschlusses - jedenfalls der nächste Schritt, dass die zuständige Bezirkshauptmannschaft und die Kärntner Landesregierung zu einer Stellungnahme zu den Bedenken des Verfassungsgerichtshofes aufgefordert wird.
quelle krone.at
Re: "Raser" beschert Kärntner Behörden neue VfGH-Prüfung
Die unendliche Geschichte.
Und wie pervers der ganze Unsinn ist!
Ist doch scheißegal, was da droben für ein Name steht!
Name ist Name.
Und Ortstafel ist Ortstafel!
Nur weil da droben kein slowenischer Name steht, weiß ich doch plötzlich nicht, daß da jetzt Stadtgebiet ist!
Alles in allem einfach nur Dummheit und eine linke Aktion - auch noch angezettelt von einem Raser, der Menschen gefärdet hat!
Wenn das Gleiche ein Kärntner macht, kriegt er Strafe & co, daß es nur so kracht!
Hier liegt also ein Fall von Diskriminierung und Ungleichbehandlung der Kärntner vor.
Dazu noch Amtsmißbrauch in höchsten Justiz-Gremien.
Aber das ist ja Haiderland und da gibts natürlich die nspö-Bundesland-Bürger-Haftung.
Die Sippenhaftung der Nazis; nur eben in moderner, wesentlich boshafteren und gnadenloseren Version.
Zur Erinnerung: Bei den Nazis mußte man noch mit der Person verwandt sein...
...heute reicht das Wohnen im "falschen" Bundesland!
Politik Joker
Und wie pervers der ganze Unsinn ist!
Ist doch scheißegal, was da droben für ein Name steht!
Name ist Name.
Und Ortstafel ist Ortstafel!
Nur weil da droben kein slowenischer Name steht, weiß ich doch plötzlich nicht, daß da jetzt Stadtgebiet ist!
Alles in allem einfach nur Dummheit und eine linke Aktion - auch noch angezettelt von einem Raser, der Menschen gefärdet hat!
Wenn das Gleiche ein Kärntner macht, kriegt er Strafe & co, daß es nur so kracht!
Hier liegt also ein Fall von Diskriminierung und Ungleichbehandlung der Kärntner vor.
Dazu noch Amtsmißbrauch in höchsten Justiz-Gremien.
Aber das ist ja Haiderland und da gibts natürlich die nspö-Bundesland-Bürger-Haftung.
Die Sippenhaftung der Nazis; nur eben in moderner, wesentlich boshafteren und gnadenloseren Version.
Zur Erinnerung: Bei den Nazis mußte man noch mit der Person verwandt sein...
...heute reicht das Wohnen im "falschen" Bundesland!
Politik Joker
Gast- Gast
gehöre ich auch zu den Raser?
Das freie Wort: Die Polizei stoppte im Vorjahr in Österreich vier Millionen Raser.
Es gab exakt 4.138.826 Tempobolzer.
Haltet euch an die Tempolimits, dann gibt es weniger Tote zu beklagen.....Wenn ihr schneller fahren wollt, geht doch auf eine gesperrte Rennstrecke! Abstrafen dient der Verkehrssicherheit, nicht der Geldbeschaffung.
bushi wurde innerhalb eines Jahres wegen rasen 3x bestraft (je um die 45 €), weil er in einer 30-ger Zone 40-43 km fuhr.
(die 30-ger Zonen befanden auf einer geraden Straße in einer Villengegend ohne Schule, Kindergarten u. Krankenhaus.)
Es gab exakt 4.138.826 Tempobolzer.
Haltet euch an die Tempolimits, dann gibt es weniger Tote zu beklagen.....Wenn ihr schneller fahren wollt, geht doch auf eine gesperrte Rennstrecke! Abstrafen dient der Verkehrssicherheit, nicht der Geldbeschaffung.
bushi wurde innerhalb eines Jahres wegen rasen 3x bestraft (je um die 45 €), weil er in einer 30-ger Zone 40-43 km fuhr.
(die 30-ger Zonen befanden auf einer geraden Straße in einer Villengegend ohne Schule, Kindergarten u. Krankenhaus.)
bushi- Spammer
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Anzahl der Beiträge : 18913
Alter : 81
Ort : rotes Wien
Nationalität :
Anmeldedatum : 09.11.07
Re: "Raser" beschert Kärntner Behörden neue VfGH-Prüfung
Na, siehste, Mushi!
Rassismus pur!
(kombiniert mit Amtsmißbrauch, damit Vouk nie was zahlen mußte bzw. nie bestraft wurde, OBWOHL er ja ein klares Verkehrs-Verbrechen begangen hat)
Du mußt jede Strafe zahlen, sonst gibts Anzeige usw. und es wird nur noch teurer.
Ein linker Vouk darf rasen und rasen und rasen - und dann auch noch ein paar andere dazu anstiften - und nix passiert ihm.
Ist unsere linke Welt nicht schööönnnn???
Gfallts da eh, Alter...?
Du bist doch so links-fanatisch immer und überall!
Politik Joker
Rassismus pur!
(kombiniert mit Amtsmißbrauch, damit Vouk nie was zahlen mußte bzw. nie bestraft wurde, OBWOHL er ja ein klares Verkehrs-Verbrechen begangen hat)
Du mußt jede Strafe zahlen, sonst gibts Anzeige usw. und es wird nur noch teurer.
Ein linker Vouk darf rasen und rasen und rasen - und dann auch noch ein paar andere dazu anstiften - und nix passiert ihm.
Ist unsere linke Welt nicht schööönnnn???
Gfallts da eh, Alter...?
Du bist doch so links-fanatisch immer und überall!
Politik Joker
Gast- Gast
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