Todes-Drama und die Justiz versagt.
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Todes-Drama und die Justiz versagt.
aus Heute:
Justiz läßt Alkolenker frei.
Amokfahrt: Lehrling (18) löscht im Vollrausch zwei Menschenleben aus.
Nur 20 Stunden später durfte er das Gefängnis wieder verlassen.
Lisa R.(20) und Annemarie H. (24) sind tot, Rene G. (18) ist in Freiheit: In der Nacht auf Montag wurde der Lehrling von der Staatsanwalt wieder freigelassen. Nur 20 Stunden zuvor war er von der Polizei in einem Acker festgenommen worden, nachdem er betrunken in eine Fußgehergruppe gerast war.
Der Schlosserlehrling war in der Nacht auf Sonntag auf einer Gemeindestraße bei Vorau in eine Fußgehergruppe gerast - mit dem Auto seiner Freundin, ohne Führerschein, mit 1,8 Promille. Und löschte zwei junge Leben einfach aus.....
es scheint so, obiger Vorfall wird als "Vergehen" mit ein paar Monaten abgestraft, anstatt ein "Todschlag"-Verfahren einzuleiten.
Justiz läßt Alkolenker frei.
Amokfahrt: Lehrling (18) löscht im Vollrausch zwei Menschenleben aus.
Nur 20 Stunden später durfte er das Gefängnis wieder verlassen.
Lisa R.(20) und Annemarie H. (24) sind tot, Rene G. (18) ist in Freiheit: In der Nacht auf Montag wurde der Lehrling von der Staatsanwalt wieder freigelassen. Nur 20 Stunden zuvor war er von der Polizei in einem Acker festgenommen worden, nachdem er betrunken in eine Fußgehergruppe gerast war.
Der Schlosserlehrling war in der Nacht auf Sonntag auf einer Gemeindestraße bei Vorau in eine Fußgehergruppe gerast - mit dem Auto seiner Freundin, ohne Führerschein, mit 1,8 Promille. Und löschte zwei junge Leben einfach aus.....
es scheint so, obiger Vorfall wird als "Vergehen" mit ein paar Monaten abgestraft, anstatt ein "Todschlag"-Verfahren einzuleiten.
bushi- Spammer
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Re: Todes-Drama und die Justiz versagt.
Ist mir auch unerklärlich, denn ich könnte mir gut vorstellen, dass der 18-Jährige nach seiner Mords-Fahrt suizidgefährdet sein könnte.
Noch eine Frage wäre zu klären, trägt seine Freundin, die Besitzerin des Unglückswagens, eine Mitschuld, bzw. hat sie dem betrunkenen und führerscheinlosen Freund die Fahrzeugschlüssel überlassen?
Noch eine Frage wäre zu klären, trägt seine Freundin, die Besitzerin des Unglückswagens, eine Mitschuld, bzw. hat sie dem betrunkenen und führerscheinlosen Freund die Fahrzeugschlüssel überlassen?
Re: Todes-Drama und die Justiz versagt.
Und weiter...?Chlodwig schrieb:Ist mir auch unerklärlich, denn ich könnte mir gut vorstellen, dass der 18-Jährige nach seiner Mords-Fahrt suizidgefährdet sein könnte...
Er könnte aber auch sich gleich wieder vor Frust ansaufen & wieder auf "Menschenjagd" gehen.
Der Wahnsinnige killt im Vollrausch zwei Menschen und läßt die einfach im Stich.
War nicht das erste Mal, daß er mit dem Gesetz in KOnflikt kam und nicht das erste Mal, daß dabei Alk im Spiel war.
Das ist einfach nur fahrlässige Tötung in 2 Fällen und der Typ gehört für am besten Jahrzehnte weggesperrt.
Ist eine Gefahr für seine Umwelt.
Den frei rumlaufen zu lassen, die reinste tickende Zeitbombe, ist schon fahrlässig und zeigt ERNEUT, wie weit die Justiz bereits von Grünen unterwandert ist und so zu einer Gefahr für alle braven Bürger wird.
Wieso ich schon wieder auf GRüne komme ?
Wer sonst käme auf die Idee, jemand nach zweimaligen, fahrlässigen Kill sofort wieder frei rumlaufen zu lassen ?
Außer jemand, der Verbrecher und Chaoten (& natürlich sonstiges Gesindel) absolut unterstützt.
Auch mit boshaften Lügen und fraglich legalen Mitteln:
http://www.forum-politik.at/osterreich-f21/kremsjustiz-korrumpiertlugen-fur-links-gegen-polizisten-und-recht-sowie-ordnung-t2253.htm
http://www.forum-politik.at/die-grunen-f33/die-grunen-pilz-ihr-kampf-vs-polizeigesetzdeswegen-instant-gewalt-t2198.htm
*mit Zornesröte aber hilfloser Gestik*
Politik Joker
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Re: Todes-Drama und die Justiz versagt.
laut Staatsanwalt besteht kein Haftgrund wegen Verabredungsgefahr, Fluchtgefahr oderpolitikjoker schrieb:
Er könnte aber auch sich gleich wieder vor Frust ansaufen & wieder auf "Menschenjagd" gehen.
Politik Joker
"Wiederholungsgefahr".
bushi- Spammer
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Re: Todes-Drama und die Justiz versagt.
Entweder ist der Staatsanwalt aus dem extrem bescheuertem Bodensatz der Grünen rekrutiertbushi schrieb:laut Staatsanwalt besteht kein Haftgrund wegen Verabredungsgefahr, Fluchtgefahr oderpolitikjoker schrieb:
Er könnte aber auch sich gleich wieder vor Frust ansaufen & wieder auf "Menschenjagd" gehen.
Politik Joker
"Wiederholungsgefahr".
http://www.forum-politik.at/die-grunen-f33/grune-peinlich-ordinarer-vouk-aus-bodensatz-d-spasigste-luckenbuser-seit-d-es-ortstafeln-gibt-t2215.htm
oder er hängt Grünem Gedankengut nach; ist also bar jeglichem Verständnis vom Bürgertum und daher ein fanatischer Verfechter von solchen Ideen sowie einfach nur GEFÄHRLICH aus Bürgersicht:
http://www.forum-politik.at/die-grunen-f33/die-grunen-pilz-ihr-kampf-vs-polizeigesetzdeswegen-instant-gewalt-t2198.htm
http://www.forum-politik.at/die-grunen-f33/grunen-pilz-und-der-kampf-gegen-gesetzpolizei-und-ordnung-t2202.htm
oder er ist einfach nur korrumpiert von einem bürgerfeindlichen System mit gemeingefährlichen Folgen für das Volk des Staates:
http://www.forum-politik.at/osterreich-f21/kremsjustiz-korrumpiertlugen-fur-links-gegen-polizisten-und-recht-sowie-ordnung-t2253.htm
http://www.forum-politik.at/osterreich-f21/justiz-bandion-ortner-ihr-auserirdisches-wolkenkuckucksheim-fern-burgerwahrheit-t2214.htm
In jedem Fall ein sehr gefährlicher Staatsanwalt.
Gefährlich, weil seine glatten Lügen die Menschen Österreichs in Gefahr bringen!
Keine Fluchtgefahr: Ach neeeiinnnn ? Er kann also sich nicht einfach ins nächst beste Auto setzen oder Zug oder wasauchimmer und abhauen ?
Er selbst hat ja nach der Killer-Fahrt relativ wenig Schaden davon getragen.
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/506496/index.do?from=rss
LÜGE!Der 19-Jährige, der selbst nur leicht verletzt wurde, befindet sich derzeit in Haft
Keine Wiederholungsgefahr: Ach neeeinnnn ? Er kann also nicht sich einfach ins nächst beste Auto setzen bzw. wieder eines klauen und seinen Frust weggesoffen und sich selbst unzurechnungsfähig gemacht wiederholt mit Vollgas durch die Gegend brettern, bis die Körper der Leute durch die Luft fliegen, die leider wiederholt zur falschen Zeit am leider auch wiederholt falschen Ort sind..., um sie wiederholt vor SChreck einfach im Dreck verrecken zu lassen ...?
LÜGE!
Da fragt man sich, wie verlogen und erz-link bzw. boshaft und absolut gleichgültig gegenüber den braven, aber auch hilflosen Bürgern, muß man eigentlich sein muß, um es in den staatlichen Dienst in der Justiz zu bringen, *hmm*..?
Machen die Wettbewerbe, wer kaltblütiger brave Bürger Verbrechern ausliefert ?
Da liegen im Stich gelassen 2 Tote im Dreck und der Täter darf gleich wieder raus, um nach ein paar Bier zuviel die nächsten Leute mit der Waffe Auto umzulegen...?
Ist ja nichtmal so, daß das ein Einzelfall war!
Der Killer ist ja schon x Male besoffen rumgefahren. Für den ist es wohl schon normal, besoffen mit dem Auto rumzukurven!
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/hartberg/2122656/betrunkener-lenker-rast-fussgaenger-zwei-tote.story
Den Typen auch nur 1 Sekunde frei rumlaufen zu lassen, ist reinste "Ermöglichung einer Straftat".Der junge Mann soll übrigens bereits amtsbekannt sein, wegen mehrere Übertretungen nach dem Jugendschutzgesetz, in Zusammenhang mit Alkohol.
Ich glaube "nur" fahrlässig ist das nimmer.
Was kommt als nächstes ?
Priklopil (Kampusch) wird wegen eines Verfahrensfehlers DOCH noch wieder freigelassen....?
*hilflos mitansehen müssend, wie weitere Morde an harmlosen Bürgern glatt einfach so fahrlässig erst ermöglicht werden*
und einfach nur
Politik Joker
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Politiker-Totschläger als Räuber vor Gericht
Die Chance, die das Gericht einem 20-jährigen Wiener gegeben hat, hat er nicht genützt. Denn schon bald nachdem der Gewalttäter einen Mann im Laufen durch einen heftigen Stoß (mittels Faustschlag!) getötet hat und dann sehr milde bestraft wurde (drei Monate unbedingt), überfiel er einen Supermarkt. Jetzt fand er wieder einen milden Richter und muß für zwei Jahre ins Gefängnis.politikjoker schrieb:
*hilflos mitansehen müssend, wie weitere Morde an harmlosen Bürgern glatt einfach so fahrlässig erst ermöglicht werden*
Milde Urteile werden angewendet zwischen 18 und 21 Lebensjahr, obwohl großjährig und wahlberechtigt
bushi- Spammer
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