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Wieder macht eine Person schlagzeilen der besonderen Art

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Beitrag von fidelio777 15.03.13 13:46

Ein Mann der Musiklehrer ist, ernannte sich zum Heiler. Er wollte Menschen heilen von Krankheiten. Dabei verabreichte er diesen Menschen eine Spritze die Heilung bringen sollte. In dieser Spritze hat sich aber das HI-Virus befunden. Im laufe der Zeit hat er 16 Personen so geheilt. Alle die nach einer Behandlung bei ihm waren, erkrankten nach einiger Zeit an HIV.

Der Mann sieht dahinter eine Verschwörung nun steht er vor Gericht. Seit Dienstag ist er selbst im Zeugenstand und muss zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Er sieht sich als Opfer.

Gestern hätte er eine weitere Aussage vor Gericht machen müssen. Nun erschien er aber nicht. Stattdessen blieb er zu Hause. Die Polizei wollte ihn abholen. Daraus entstand wieder einmal mehr ein Scharmützel mit der Polizei. Dieses Scharmützel dauerte nun fast über 24 Stunden oder sogar länger.

Bin ja nun mal gespannt, was der Richter entscheiden wird. Angeblich sei der Angeklagte nun psychisch und physisch sehr stark angeschlagen und kann kein Arztzeugnis vorweisen. Vielleicht wird er ja freigesprochen und kommt in eine Psychiatrie für einige Jahre, dann hat es sich.

Sondereinsatz

15. März 2013 Akt: 15.03.2013 12:56

Polizei fasst den «Heiler»

Eine Sondereinheit hat den «Heiler von Bern» in seinem Haus verhaftet. Er wurde zur Kontrolle ins Spital gebracht. Eine weitere Personen befindet sich ebenfalls in Polizeigewahrsam.


Er wollte nicht vor Gericht erscheinen, widersetzte sich der angerückten Polizei und verschanzte sich in seiner Wohnung: Dort harrte der «Heiler von Bern» seit gestern Nachmittag aus. Bis jetzt - die Polizei hat sich Zutritt zum Gebäude verschafft, mehrere Einsatzkräfte haben das Haus betreten.

Dann geht alles sehr schnell: Ein Kastenwagen fährt vor, schwarze Tücher werden als Sichtschutz gespannt. Der Wagen verschwindet wieder, stattdessen positioniert sich die Ambulanz vor dem Haus des Heilers. Eine Bahre wird eingeladen, die Hintertüren des Autos geschlossen, die Tücher wieder entfernt. Dann fährt die Ambulanz weg.

Ob sich auf der Bahre eine Person befindet, ist unklar. Zum Gesundheitszustand des Heilers liegen keine genaueren Angaben vor. Klar ist hingegen: Die Polizei hat zwei Personen festgenommen. Das bestätigte Michael Fiechter von der Kantonspolizei Bern vor Ort.

Heiler war mit Säbeln bewaffnet

Der Grosseinsatz der Polizei ist seit gestern im Gang. Der Grund: Als der «Heiler» am Nachmittag nicht zum Prozess erschienen war, wollte ihn die Polizei an seinem Wohnort abholen. Doch die Situation drohte zu eskalieren: Der Angeklagte stürmte mit zwei Messern bewaffnet aus dem Haus, die Polizei, die mit rund zehn Beamten und zivilen Fahndern das Haus belagerte, schlug Alarm.

«Legen Sie das Messer weg!», schrie einer der Polizisten. Offenbar trug der Heiler Säbel auf sich. Die Polizisten zückten Maschinenpistolen und Pfeffersprays. Mehrmals forderten sie den Heiler auf, die Waffen niederzulegen. Der Angeklagte fuchtelte mit einem Säbel herum, griff die Polizei jedoch nicht an. Kurz darauf setzten die Beamten Pfeffersprays ein.

Doch der Heiler war zu weit entfernt, er stürmte zurück zur Haustür und betätigte die Klingel. Er redete in die Gegensprechanlage, die Tür ging auf und der Heiler verschwand wieder im Gebäude. Über einen Funkspruch erhielt ein Beamter die Anweisung, Journalisten und Polizisten in Sicherheit zu bringen, da der Heiler zu schiessen drohe. Die Polizei riegelte daraufhin die Umgebung ab.

Prozess läuft weiter

Der Prozess gegen den Heiler im Berner Amtshaus wird derweil fortgesetzt. Nachdem gestern die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Haftstrafe gefordert hatte (siehe Box), folgen heute die ersten Plädoyers von Opferanwälten.

Quelle: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Polizei-fasst-den--Heiler--25712113
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Wieder macht eine Person schlagzeilen der besonderen Art Empty Re: Wieder macht eine Person schlagzeilen der besonderen Art

Beitrag von Gast 17.03.13 5:22

Ein irrer Hiv-Spritzer läuft also völlig frei rum, problemlos weitere Verbrechen begehend könnend.
=> Shocked Shocked

Nicht mal schnell dem schwer bewaffneten Irren in die Beine zu schießen, trauten sich die Polizisten.
=> devil 121


*lacht einfach nur (ohnmächtig) leicht irr klingend auf, zu einem weiteren Kapitel "Unsere schöne, bizarre Welt"*
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Beitrag von fidelio777 20.03.13 15:32

Am Freitag wird das Definitiv entschieden ob er des versuchten Mordes hinter Gittern gehen muss.

Dann soll das Gericht, die Strafe verkünden
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Beitrag von fidelio777 20.03.13 15:40

Nein, die Polizei darf in solchen Fällen nicht schiessen, sondern nur dann, wenn ein Polizist erst angeschossen wurde. Vorher dürfen die nichts tun.

Man könnte den Polizisten hier im Kanton Bern auch die Waffe wegnehmen und sie den Irren ganz ausliefern lassen.
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Beitrag von fidelio777 22.03.13 16:14

Der Richter hat sein Urteil gefällt. Der Irre kommt für 12 Jahre und 9 Monate hinter Gitter. Das Gericht glaubt den Opfern.

Nun ist ja klar, dass der Verteidiger Berufung einlegt, gegen dieses Urteil.

Nach Schuldspruch: «Heiler»-Verteidiger erwägt Berufung

Aktualisiert am 22.03.2013

Der «Heiler von Bern» wurde am Freitagmorgen schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 9 Monten verurteilt. Sein Verteidiger erwägt in Berufung zu gehen. Die Motive für die Taten bleiben weiterhin ungeklärt.


Im Prozess gegen den selbsternannten Berner Heiler hat das Gericht aufgrund der schweren Indizienlast auf einen Schuldspruch entschieden. Das machte Gerichtspräsident Urs Herren am Freitag deutlich. «Der Angeklagte und niemand anders ist für die Infizierung der 16 Menschen verantwortlich», sagte Herren. Die phylogenetische Analyse und die Aussagen aller Beteilgten seien wie einzelne Puzzleteile, die sich zu einem schlüssigen Bild zusammenfügten.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den «Heiler» zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 9 Monaten wegen schwerer Körperverletzung und Verbreitens menschlicher Krankheiten. Der Staatsanwalt hatte 15 Jahre gefordert, der Verteidiger hatte auf Freispruch «in dubio pro reo» plädiert. Die Urteilseröffnung war - anders als der Prozess - öffentlich. Mehrere Dutzend Interessierte verfolgten die Erläuterungen des Gerichtspräsidenten im Assisensaal. Der «Heiler» zeigte während der Urteilsverkündung kaum eine Regung.

Als wichtiges Indiz für die Schuld des «Heilers» erachtete das Gericht die phylogenetische Analyse, wie Herren deutlich machte. Alle 16 Opfer mussten sich demnach an derselben Quelle infiziert haben, und zwar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit via eine Spritze, die ihnen gezielt verabreicht wurde.

«Heiler»-Verteidiger erwägt Berufung

Der «Heiler von Bern» sei nach dem Urteil «sehr niedergeschlagen», sagte sein Verteidiger Ernst Reber vor dem Berner Amthaus. Der Mann hatte stets seine Unschuld beteuert. Ob er das Urteil weiterziehen werde, sei noch nicht entschieden, sagte Reber. Er werde nun Berufung anmelden und die schriftliche Urteilsbegründung abwarten; den definitiven Entscheid werde erst danach gefällt.

Staatsanwalt Hermann Fleischhackl äusserte Zufriedenheit: Das Gericht sei zu denselben Schlüssen gekommen wie er, stellte er im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda fest. Allerdings blieb das Gericht bei der Strafzumessung mit 12 Jahren und 9 Monaten unter den beantragten 15 Jahren. Er wolle deshalb die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und erst danach über einem allfälligen Weiterzug entscheiden, sagte Fleischhackl.

Gericht glaubt Opfern

Da der «Heiler» stets seine Unschuld beteuert habe, sei das Gericht auch darauf angewiesen, die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen und diejenigen der 16 Infizierten zu beurteilen, sagte Herren. Die allermeisten Aussagen der Opfer seien im Verlauf der Ermittlungen «konstant» geblieben. Die Opfer, die im Rahmen einer angeblichen «Behandlung» gestochen worden seien, hätten eine exakte Schilderung der Vorgänge liefern können. Diejenigen Leute, die aus dem Nichts von hinten gestochen worden seien, hätten das «Stichereignis» ebenfalls genau beschrieben. Einzig die Opfer, die offenbar einen K.O.-Drink erhalten hatten, seien naturgemäss nicht zu näheren Beschreibungen imstand gewesen.

Angesichts der Vielzahl der übereinstimmenden Aussagen sei es unwahrscheinlich, dass Absprachen getroffen worden seien. Eine solche Verschwörung wäre nach Überzeugung des Gerichts aufgeflogen. Hinzu komme, dass es sich bei den Opfern um eine äusserst heterogene Gruppe von jungen und älteren Menschen aus verschiedenen Gesellschaftsschichten handle.

Der Angeklagte habe seinerseits die Taten nicht nur bestritten, sondern sei gleich zum Gegenangriff übergegangen und habe den Opfern ungeschützten Sexualverkehr und intravenösen Drogenkonsum unterstellt. Diese Behauptungen hätten sich als «absurd» erwiesen, stellte Herren fest.

Frage nach dem Motiv bleibt offen

Der «Heiler von Bern» ist in den Augen des Regionalgerichts Bern-Mittelland «hinterhältig, skrupellos und menschenverachtend» vorgegangen. Warum er dies tat, müsse offen bleiben, sagte Gerichtspräsident Urs Herren am Freitag in der Urteilseröffnung. Ein möglicher Grund könne das Streben nach gesellschaftlicher Anerkennung sein, mutmasste Herren. Als Motiv denkbar seien auch etwa das Streben nach Macht oder das Verlangen nach Rache sowie Allmachtsphantasien.

«Ein klares Motiv ist aber nicht zu erkennen», sagte Herren. Sicher sei aber, dass es kein uneigennütziges Motiv sein könne, «sonst hätte er nicht gesunde Menschen krank gemacht». Bei der Strafzumessung falle erschwerend ins Gewicht, dass Geständnis, Einsicht und Reue ausgeblieben sein. Von der Höchststrafe, die der Staatsanwalt forderte, habe das Gericht abgesehen, weil es trotz allem noch schlimmere Fälle gebe.

Quelle: http://www.derbund.ch/bern/kanton/Nach-Schuldspruch-HeilerVerteidiger-erwaegt-Berufung/story/16768313


Zuletzt von fidelio777 am 25.03.13 11:34 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Gast 23.03.13 3:12

*Huuiiii!*
Das war aber heftig!

Ich wage leise zu hoffen, dass das auch so bleibt, da niemand sich trauen wird, ein derart wütendes "Volk" extra zu reizen (für nix und wieder nix als noch mehr Ärger Shocked ). lachen


*aber es kann genauso gut auch auf 0 reduziert werden - aber hoffen darf man ja*
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Beitrag von fidelio777 25.03.13 11:48

politikjoker schrieb:*Huuiiii!*
Das war aber heftig!

Ich wage leise zu hoffen, dass das auch so bleibt, da niemand sich trauen wird, ein derart wütendes "Volk" extra zu reizen (für nix und wieder nix als noch mehr Ärger Shocked ). lachen


*aber es kann genauso gut auch auf 0 reduziert werden - aber hoffen darf man ja*
Politik Joker

Würde ein Richter bei einer Berufung ein milderes Urteil sprechen, da würde ich die Welt der Richter überhaupt nicht mehr verstehen. Ich verstehe die Urteile von Richtern nicht. Einmal verurteilen sie einen Autofahrer der mit 100 Sachen durch ein Dorf fährt zu einem Jahr Gefängnis bedingt. Ein ander mal sprechen sie einen vergewaltiger frei. Und es gibt da deren viele solcher Beispiele.
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