Forum für Politik und Unterhaltung
Hallo!

Wir würden uns freuen, wenn wir dich im Forum begrüßen dürften.
Klicke einfach in der Navigationsleiste auf "Registrierung" oder in dieser Box auf "Anmelden" und schon bist du einen Schritt weiter und gehörst zur freundlichen Community!

Wir alle freuen uns auf deine Beiträge!

Achtung: Erst nach deiner Anmeldung/Registrierung kannst du alle Foren sehen und Beiträge lesen und beantworten.

Hinweis: Mitglieder die keinen Beitrag geschrieben und sich mehr als 90 Tage nicht eingeloggt haben, werden wieder gelöscht.
Wir bitten um dein Verständnis!

Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Forum für Politik und Unterhaltung
Hallo!

Wir würden uns freuen, wenn wir dich im Forum begrüßen dürften.
Klicke einfach in der Navigationsleiste auf "Registrierung" oder in dieser Box auf "Anmelden" und schon bist du einen Schritt weiter und gehörst zur freundlichen Community!

Wir alle freuen uns auf deine Beiträge!

Achtung: Erst nach deiner Anmeldung/Registrierung kannst du alle Foren sehen und Beiträge lesen und beantworten.

Hinweis: Mitglieder die keinen Beitrag geschrieben und sich mehr als 90 Tage nicht eingeloggt haben, werden wieder gelöscht.
Wir bitten um dein Verständnis!
Forum für Politik und Unterhaltung
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG

3 verfasser

Nach unten

Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG  Empty Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG

Beitrag von testo00 27.05.13 7:08

Hallo!

Ich bin vor 6 Jahren zu einer Freiheitsstrafe zu 10.Wochen, ausgesetzt zur Probezeit von 3.Jahren verurteilt worden.
Wegen Betruges (Ich habe ein Navigationsgerät verkauft, habe es aber dann nicht weggeschickt)

Meine Strafe ist bereits getilgt worden, dass heisst dass ich bereits aus dem Strafregister gelöscht bin. Würde ich eine Sicherheitsüberprüfung nach §§ 55 ff SPG bestehen, oder gibt es irgend wo noch etwas dass gespeichert wird?

Steht im Polizeicomputer alles was ich jemals gemacht habe? Oder wird es irgend wann gelöscht?


Danke schonmal für die Infos

lg

testo00
Frischling
Frischling

Männlich
Anzahl der Beiträge : 1
Alter : 41
Ort : Wien
Anmeldedatum : 27.05.13

Nach oben Nach unten

Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG  Empty Re: Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG

Beitrag von bushi 27.05.13 8:36

früher hies es, im Register wird es fein säuberlich durchgestrichen study


Der Staat als Dienstgeber legte über jeden Beamten einen "Stammakt" an, der für den Beamten auch einsichtbar ist
(...über Dienstbeschreibung ). Zusätzlich wurde ein "Nebenakt" angelegt, wo der betroffende Beamte kein Einsichtsrecht hat
(....was man über ihn meint).
bushi
bushi
Spammer
Spammer

Männlich
Anzahl der Beiträge : 18913
Alter : 80
Ort : rotes Wien
Nationalität : Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG  Flag_a13
Anmeldedatum : 09.11.07

Nach oben Nach unten

Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG  Empty Re: Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG

Beitrag von fidelio777 18.02.14 9:47

Ein Straftat wird nach der Bewährung vom Register zwar gelöscht, aber ist im System immer noch ersichtlich auch nach 10 oder 20 oder mehr Jahren noch.
fidelio777
fidelio777
CO- ADMIN
CO- ADMIN

Männlich
Anzahl der Beiträge : 5024
Alter : 64
Ort : CH-3400 Burgdorf
Nationalität : Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG  Flag_a13
Anmeldedatum : 11.10.09

Nach oben Nach unten

Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG  Empty Re: Nach Tilgung bestehung einer §§ 55 ff SPG

Beitrag von Gesponserte Inhalte


Gesponserte Inhalte


Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten