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Weibliche Kriegsgefangene als Sexsklavinnen im Islam

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Weibliche Kriegsgefangene als Sexsklavinnen im Islam Empty Weibliche Kriegsgefangene als Sexsklavinnen im Islam

Beitrag von NoIslamInEurope 26.06.12 21:52


Im Zusammenhang mit dem untenstehenden zitierten Bericht über den Erwerb und Weiterverkauf von ungläubigen weiblichen Gefangenen aus nicht-muslimischen Ländern zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse von vermögenden Muslimen verweisen wir auf unser Kapitel:

Sexueller Mißbrauch von Sklavinnen und weiblichen ungläubigen Kriegsgefangenen

in welchem wir die wesentlichen Umstände und Bedingungen der sexuellen Konsumation weiblicher Sklavenbeute erörtert haben.

Die folgenden Ausführungen sind eine Ergänzung:

Die Erlaubnis, mit "Konkubinen" – sprich Sklavinnen – sexuellen Verkehr zu haben leitet sich aus mehreren Stellen im Koran ab (4.3, 4.24, 23.5+6, 70.29+30, 33.50) "Das frühere Sklavenrecht erlaubte damals den Männern, mit ihren Konkubinen unter den Sklavinnen zu verkehren." (A.Th. Khoury, L. Hagemann, P. Heine, Lexikon des Islam, Digitale Bibliothek, Band 47, Herder)

"Konkubinen sind weibliche Sklaven, welche in eine sexuelle Beziehung mit ihrem Meister treten. Zusätzlich zu seinen vier legalen Frauen erlaubt das islamische Gesetz einem Muslim die sexuelle Beziehung mit seinen Sklavinnen." (Ecyclopaedia of the Qur’an, Brill, Leiden + Boston, 2006, Seite 396)

Der im folgenden Vers verwendete Terminus "die eure Rechte besitzt" ist eine Umschreibung für Sklave/Sklavin.

Sure 4, Vers 24: Und verwehrt sind euch verheiratete Frauen, außer denen, die eure Rechte besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch…

Sklavinnen (Konkubinen) sind dem Muslim zur sexuellen Konsumation freigegeben

Die Exegese von Maududi spezifiziert noch einige rechtliche Problemstellungen die sich im Zusammenhang mit Sklavinnen und deren sexueller Konsumation ergeben:

4,24;44 [3]: Es ist nicht nötig, daß weibliche Kriegsgefangene Schriftbesitzer (Christen oder Juden) sein müssen, damit der Geschlechtsverkehr mit ihnen erlaubt ist. Der Mann dem eine solche Frau anvertraut wird hat das Recht, mit ihr sexuelle Beziehungen zu haben ohne Rücksichtnahme auf ihre religiöse Zugehörigkeit.

4,24;44(4): Aber nur die Person, welcher die weibliche Gefangene anvertraut wurde hat das Recht, sexuelle Beziehungen mit ihr zu haben. Jedes ihr geborene Kind wird als rechtmäßiger Nachwuchs ihres Meisters betrachtet und kann somit sämtliche Rechte, welche vom Gesetz für die Nachkommenschaft erlassen wurden für sich beanspruchen.

Überdies kann eine solche Frau, wenn sie einmal Mutter geworden ist, nicht mehr verkauft werden und wenn ihr Meister stirbt, wird sie automatisch frei.

4,24;44(6): Obwohl von Gesetzes wegen bestimmt wurde, dass ein Mann maximal vier Ehefrauen haben kann, gibt es keine entsprechende Limite bezüglich der Sklavenmädchen. Diese gesetzliche Unbeschränktheit soll aber nicht dazu dienen, dass Männer hordenweise Sklavenmädchen anschaffen sollen um damit ihr Heim in eine Höhle sexueller Lustbarkeit zu verwandeln. Das Gesetz definiert lediglich keine Limite, weil entsprechende Kriegsausgänge und damit die Gesamtzahl von weiblichen Kriegsgefangenen ungewiss sind.

4,24;44[8]: Weil die Usanz der Übertragung von Eigentumsrechten rechtlich genauso abgesichert ist wie die Eheschließung gibt es keinen Grund für einem Mann welcher keine Abscheu gegenüber der Idee einer Eheschließung empfindet einen Ekel zu entwickeln, wenn es sich um die Vorstellung handelt mit einem Sklavenmädchen, welches ihm ordnungsgemäß anvertraut wurde, sexuelle Beziehungen zu haben.

Ganz explizit gestattet Allah auch Seinem Gesandten den Besitz von Sklavinnen "von dem, was dir Allah als Beute gab":

Sure 33, Vers 50: Wir erlauben dir deine Gattinnen, denen du ihre Mitgift gabst und die Sklavinnen, die deine rechte Hand besitzt von dem, was dir Allah als Beute gab…

Eine der vielen Gelegenheiten, sich mit schönen Sklavinnen einzudecken ergab sich für den Propheten anläßlich der Eroberung von Khaybar. Safijjeh entkam dem Los, zur Sklavin degradiert zu werden, indem sie den Islam annahm und eine seiner vielen Ehefrauen wurde:

Bukhari: V5 B59 N524 berichtet von Anas: … Die Muslime fragten untereinander: "Wird Safijjeh eine von Mohammeds Ehefrauen werden oder als weibliche Kriegsgefangene lediglich zu seinem Besitztum gehören?" …

Unterwerfung von Khaybar

Die Rechtsauskünfte, die sich die kuwaitische Politikerin eingeholt hat sind also insofern durchwegs zutreffend, als Sklaven und Sklavinnen in der Geschichte des Islam in der Tat im Zusammenhang mit Krieg und Beute generiert wurden. Dabei zählen wir die gegen Europa geführten Sklavenrazzien als auch die gegen Afrika zu kriegerischen Handlungen. Ob der einfache Zukauf von ungläubigen Gefangenen eines Landes des dar al-harb legitim ist läßt sich nicht abschließend beantworten.

Kuwaitische Politikerin: Weibliche Kriegsgefangene als Sexsklavinnen


Eine kuwaitische Frau welche sich in der Vergangenheit zur Wahl ins Parlament hatte aufstellen lassen setzt sich nun dafür ein, daß Sexsklaverei legalisiert werden soll. Sie schlug vor, daß nicht-muslimische Gefangene aus Kriegsgebieten geeignete Konkubinen ausmachen würden.

Ihr Name ist Salwa al Mutairi. Sie argumentierte, daß das Kaufen von Sexsklaven anständige, fromme und virile Kuwaiter vom Ehebruch abhalten würde, denn der Erwerb von importierten Sexpartnern käme einer Ehe gleich.

Sie hatte auch schon eine Idee, wo man solche Sexsklaven "kaufen" könne: man solle sich die Kriegsgefangenen anderer Länder begutachten.

Verrückte Ideen: Salwa al Mutairi’s Vorschläge haben Zorn und Fassungslosigkeit verursacht

Die politische Aktivistin und TV Moderatorin legte sogar nahe, daß dies ein besseres Leben für die potentiellen Sexsklaven aus Kriegsgebieten sei, da sie wohl sonst eventuell verhungert wären.

Sie behauptete: "Dies ist keine Schande und ist unter der scharia Gesetzgebung nicht haram’ (verboten)." Sie erwähnte das Beispiel von Haroun al-Rashid, einem muslimischen Führer des 8. Jahrhunderts welcher das gesamte Gebiet des heutigen Iran, Irak und Syrien regierte. Er hätte 200 Konkubinen besessen.

Sie empfahl Firmen zu gründen, welche dieses Sexgeschäft abwickeln sollten ähnlich der Vermittlungsagenturen für Haushalthilfen.

Frau Mutairi erwähnte, daß Haroun al-Rashid ebenfalls Konkubinen besessen hat.

Sie schlug vor, man solle nach weiblichen Kriegsgefangenen Ausschau halten um zu verhindern, daß kuwaitische Männer zu Ehebruch verleitet würden oder von der Schönheit anderer Frauen verführt werden könnten.

"Bezüglich des Beispiels des tschetschenischen Krieges gibt es garantiert weibliche russische Kriegsgefangene", meinte sie, "Geht also dort vorbei, kauft sie und haltet sie dann hier in Kuwait feil. Dies ist besser als daß sich unsere Männer zu verbotenen sexuellen Beziehungen hinreißen lassen."

Ihr unglaubliches Argument dafür war, daß die "Gefangenen" sonst "dort drüben womöglich verhungert wären."

Sie beteuerte: "Ich kann darin überhaupt kein Problem sehen, nicht das geringste."

Indem sie versuchte die Gefühle der Betroffenen in Betracht zu ziehen, räumte sie ein, daß deren Mindestalter fünfzehn Jahre sein solle.

Auschau halten: Salwa al Mutairi sagt, man könne Kriegsgefangene kaufen und als Sexsklaven halten



Sie meinte zudem, daß im Gegensatz zu freien Frauen, die bei der Eheschließung einen Vertrag erhalten müssen, die Konkubinen "von den Männern lediglich gekauft würden und damit basta. Dies ist genug um als Ehe zu gelten."

Ihre Ausführungen, welche im letzten Monat in einem youtube Video erschienen und in den letzten Tagen von sämtlichen Zeitungen der Golfregion aufgegriffen wurden lösten in der Cyber-Sphäre das Entsetzen von anderen Kuwaitern sowie angewandten Orten aus.

"Ich frage mich wie sich wohl Salwa al Mutairi gefühlt hätte, wenn sie bei der Besetzung Kuwaits durch irakische Streitkräfte solcherart als Beute verkauft worden wäre, wie sie dies in Bezug auf tschetschenische Frauen vorschlägt", twitterte Mona_Eltahawy .

Shireen Qudosi, eine andere Twitterin sagte Frau Mutairi, daß sie eine Schande für Frauen überall sei.

Für eine Redaktorin des saudischen TV Senders Al Arabiya war "das Sahnehäubchen" auf den "absurden Äußerungen" von Salwa Mutairi ihre Beteuerung, daß ihre Vorschläge nicht mit den Lehren des Islam im Widerspruch stünden.

Sexeinkauf: Frau Mutairi sagte, saudische Muftis hätten ihr während einer

neulichen Mekkavisite beteuert, daß es nicht verboten sei Sexsklaven zu halten

Sie sagte, sie habe während einer kürzlichen Mekkavisite saudische Muftis – muslimische Religionsgelehrte – gefragt, was die islamische Gesetzgebung betreffend dem Sklavenbesitz beinhalte. Diese hätten beteuert, daß dies nicht haram (verboten) sei.

Diese Regelung sei von "spezifischen Glaubensexperten" in Kuwait bestätigt worden, behauptete sie: "Sie (die Experten) sagten es stimme, die einzige Lösung für einen anständigen und solventen Mann, wenn er von Begierde überwältigt werde und nicht Unzucht begehen wolle, sei, daß er Sexsklavinnen (jawari) anschaffe."

Jawari ist der Plural des arabischen Begriffes jariya, was "Konkubine" oder "Sexsklavin" bedeutet.

Ein saudischer Mufti hätte ihr angeblich gesagt: "Die Bedingung ist, daß eine islamische Nation eine nicht-islamische erobert, denn diese jawari müssen Kriegsgefangene sein."

Sie argumentierte, dass Konkubinen für diejenigen muslimischen Männer passend seien welche Angst hätten, "von der Schönheit ihrer weiblichen Bediensteten zu unmoralischem Verhalten verführt oder verleitet zu werden."

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https://www.youtube.com/user/NoIslamInEurope2?feature=mhee

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Weibliche Kriegsgefangene als Sexsklavinnen im Islam Empty Konkubinen

Beitrag von bushi 26.06.12 22:20

NoIslamInEurope schrieb:
Jawari ist der Plural des arabischen Begriffes jariya, was "Konkubine" oder "Sexsklavin" bedeutet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkubinat
http://german.china.org.cn/culture/txt/2012-05/05/content_25308922.htm
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