Nummerntafeln für Radfahrer
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Nummerntafeln für Radfahrer
Der Landes-Geschäftsführer der ÖVP, Norbert Walter, will Rasern den Kampf ansagen. Er fordert Nummerntafeln für Radfahrer.
Wien. Sollen Fahrräder Nummerntafeln erhalten? Sollen die Fahrer verpflichtet werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen? Beide Fragen werden vom Landesgeschäftsführer der Wiener ÖVP, Norbert Walter, im Gespräch mit der „Presse“ bejaht.
Der nicht amtsführende Stadtrat: „Wir wollen dem Rad-Rowdytum in Wien den Kampf ansagen.“ Walters Antwort auf die Frage, ob sich die ÖVP damit nicht auf dem besten Weg befinde, der SPÖ im Hinblick auf Dirigismus Konkurrenz zu machen: „Nein, wenn aber Maßnahmen wie diese der Sicherheit aller Beteiligten dienen, dann machen sie Sinn. Durch die Nummerntafeln sollen ja nicht Unschuldige verfolgt werden, die nichts angestellt haben.“ Radfahrer könnten durch eine derartige Maßnahme auch dann nach Unfällen identifiziert werden, wenn sie flüchten.
Zur der von ihm gleichfalls geforderten Versicherungspflicht für Radfahrer räumt Norbert Walter zwar ein, dass eine Haushaltsversicherung bei Haftpflichtansprüchen einspringe. Nur: Nach Schätzungen verfügen maximal 85 Prozent über einen derartigen Schutz. Als zusätzliche Kosten für den Radfahrer führt der VP-Landesgeschäftsführer bei einer Pflichtversicherung 30 Euro pro Jahr an. Zum Vergleich: Jahresprämien für die bestehende Mofa-Haftpflicht bewegen sich um die 35 Euro.
Hintergrund der Vorschläge: In Österreich ist die Zahl der tödlichen Fahrradunfälle heuer dramatisch gestiegen: Zwischen Jänner und September im Vergleich zum Vorjahr um 33 Prozent. Und in Wien wurden zuletzt nicht einmal innerhalb eines Monats drei Radfahrer getötet. Für Dienstag nächster Woche ist ein „Rad-Gipfel“ mit Planungsstadtrat Rudolf Schicker angesetzt.
Stenzel will Warnwesten
Gleichzeitig hat City-Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel am Freitag die Diskussion über Radfahren in Wien um eine weitere Variante bereichert. In einer Aussendung regt sie an, Radfahrer sollten Sicherheitswesten tragen. Eine besorgte Stenzel: „Gerade die jetzige Jahreszeit mit dem frühen Einbruch der Dunkelheit und mit verminderten Sichtweiten verlangt nach zusätzlichen Schutzmaßnahmen.“ Besonders Autofahrer, die abbiegen, müssten oft in letzter Sekunde vollbremsen, um einen Unfall zu vermeiden.
Mit der Landespartei scheinen die Vorschläge der Bezirksvorsteherin nicht unbedingt akkordiert. So meint VP-Geschäftsführer Walter: „Ich möchte nicht, dass jemand dazu verdonnert wird, was er anzieht. Man müsste sich das einmal probeweise anschauen.“
AUF EINEN BLICK
■Radfahrer-Sicherheit.
Heuer wurden österreichweit bereits 44 Radfahrer getötet (+33%). Die ÖVP Wien will nun Nummerntafeln einführen. Bisher hatte dies nur die FPÖ gefordert.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.11.2008)
Wien. Sollen Fahrräder Nummerntafeln erhalten? Sollen die Fahrer verpflichtet werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen? Beide Fragen werden vom Landesgeschäftsführer der Wiener ÖVP, Norbert Walter, im Gespräch mit der „Presse“ bejaht.
Der nicht amtsführende Stadtrat: „Wir wollen dem Rad-Rowdytum in Wien den Kampf ansagen.“ Walters Antwort auf die Frage, ob sich die ÖVP damit nicht auf dem besten Weg befinde, der SPÖ im Hinblick auf Dirigismus Konkurrenz zu machen: „Nein, wenn aber Maßnahmen wie diese der Sicherheit aller Beteiligten dienen, dann machen sie Sinn. Durch die Nummerntafeln sollen ja nicht Unschuldige verfolgt werden, die nichts angestellt haben.“ Radfahrer könnten durch eine derartige Maßnahme auch dann nach Unfällen identifiziert werden, wenn sie flüchten.
Zur der von ihm gleichfalls geforderten Versicherungspflicht für Radfahrer räumt Norbert Walter zwar ein, dass eine Haushaltsversicherung bei Haftpflichtansprüchen einspringe. Nur: Nach Schätzungen verfügen maximal 85 Prozent über einen derartigen Schutz. Als zusätzliche Kosten für den Radfahrer führt der VP-Landesgeschäftsführer bei einer Pflichtversicherung 30 Euro pro Jahr an. Zum Vergleich: Jahresprämien für die bestehende Mofa-Haftpflicht bewegen sich um die 35 Euro.
Hintergrund der Vorschläge: In Österreich ist die Zahl der tödlichen Fahrradunfälle heuer dramatisch gestiegen: Zwischen Jänner und September im Vergleich zum Vorjahr um 33 Prozent. Und in Wien wurden zuletzt nicht einmal innerhalb eines Monats drei Radfahrer getötet. Für Dienstag nächster Woche ist ein „Rad-Gipfel“ mit Planungsstadtrat Rudolf Schicker angesetzt.
Stenzel will Warnwesten
Gleichzeitig hat City-Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel am Freitag die Diskussion über Radfahren in Wien um eine weitere Variante bereichert. In einer Aussendung regt sie an, Radfahrer sollten Sicherheitswesten tragen. Eine besorgte Stenzel: „Gerade die jetzige Jahreszeit mit dem frühen Einbruch der Dunkelheit und mit verminderten Sichtweiten verlangt nach zusätzlichen Schutzmaßnahmen.“ Besonders Autofahrer, die abbiegen, müssten oft in letzter Sekunde vollbremsen, um einen Unfall zu vermeiden.
Mit der Landespartei scheinen die Vorschläge der Bezirksvorsteherin nicht unbedingt akkordiert. So meint VP-Geschäftsführer Walter: „Ich möchte nicht, dass jemand dazu verdonnert wird, was er anzieht. Man müsste sich das einmal probeweise anschauen.“
AUF EINEN BLICK
■Radfahrer-Sicherheit.
Heuer wurden österreichweit bereits 44 Radfahrer getötet (+33%). Die ÖVP Wien will nun Nummerntafeln einführen. Bisher hatte dies nur die FPÖ gefordert.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.11.2008)
Re: Nummerntafeln für Radfahrer
klasse idee, naja jetzt mimmt halt die övp den ball auf, gleichzeitig auch verpflichtend licht für die radler einführen.die irren fahren in der nacht oder bei nebel ohne licht, schiesst so einen ab bleibst als autofahrer über.
man kann so eine forderung nur zustimmen.
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Robert E. Lee- Insider
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Re: Nummerntafeln für Radfahrer
Als Schönwetterradler bin ich auch für Nummerntafeln. Ich schüttle jedes Mal den Kopf, wenn ich sehe, was meine wilden Radfahrerkollegen so alles anstellen. Bei Rot über die Ampel, gegen die Einbahn fahren und als Erwachsener Gehsteige zu benutzen, gehört schon zur "Normalität".
Auch für die Radfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung. Wenn sie glauben, das hebt sich alles auf, wenn sie auf einen Rad sitzen, dann müssen eben verschärfte Maßnahmen her. Ich bin auch für höhere Strafen für diese Vergehen.
Was ich ablehne, ist den Radfahrer mit Warnweste und Helm auszustatten. Da kann ich mich gleich aufs Moped setzen. Wenn wir so anfangen, müssen wir den Fußgänger auch demnächst mit Warnweste und Helm ausstatten. Die 44 Radfahrtoten sind leider eine traurige Realiät. Realität ist es auch, dass in Wien über 300 Fußgänger pro Jahr tot gefahren werden.
Noch mehr Autofahrer kommen zu Tode. Die Straße ist und bleibt eine unterschätzte Gefährlichkeit.
Auch für die Radfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung. Wenn sie glauben, das hebt sich alles auf, wenn sie auf einen Rad sitzen, dann müssen eben verschärfte Maßnahmen her. Ich bin auch für höhere Strafen für diese Vergehen.
Was ich ablehne, ist den Radfahrer mit Warnweste und Helm auszustatten. Da kann ich mich gleich aufs Moped setzen. Wenn wir so anfangen, müssen wir den Fußgänger auch demnächst mit Warnweste und Helm ausstatten. Die 44 Radfahrtoten sind leider eine traurige Realiät. Realität ist es auch, dass in Wien über 300 Fußgänger pro Jahr tot gefahren werden.
Noch mehr Autofahrer kommen zu Tode. Die Straße ist und bleibt eine unterschätzte Gefährlichkeit.
Oddysseus- Insider
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Re: Nummerntafeln für Radfahrer
Robert E. Lee schrieb:klasse idee, naja jetzt mimmt halt die övp den ball auf, gleichzeitig auch verpflichtend licht für die radler einführen.die irren fahren in der nacht oder bei nebel ohne licht, schiesst so einen ab bleibst als autofahrer über.
Licht bei Dunkelheit ist schöner längere Zeit Pflicht für Radfahrer. Wenn man als Autofahrer einen lichtlosen Radfahrer abschießt, müsste der Radfaher über bleiben, weil er sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gehalten hat.
Oddysseus- Insider
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Re: Nummerntafeln für Radfahrer
wen der behauptet er hat das licht eingeschaltet gehabt und du hast keinen zeugen, bleibst einfach über.
Robert E. Lee- Insider
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Re: Nummerntafeln für Radfahrer
ich find diese idee richtig, ebenfalls wäre es im ländlichen bereich durchaus empfehlenswert, wenn die fußgänger auf den landstraßen (bei dunkelheit), verpflichtet würden, sicherheitswesten zu tragen
populaer- Spammer
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Re: Nummerntafeln für Radfahrer
Sofort!!
Spende sogar dafür!!!
Ich hab hier Radfahrer die sind schlimmer als ... ich sag nix....
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Gast- Gast
Re: Nummerntafeln für Radfahrer
Problem am Rande: Wie soll so ein Kennzeichen beschaffen sein?
Groß genug, dass man es auch bei einem vorbeiflitzenden Vollidioten lesen kann? Dann wirds schwierig. Minimum: Größe eines Mopedkennzeichens.
Abgesehen davon dass ich auch bereits zu jenen gehöre, die solch einen Schritt befürworten: So weit hätts gar nicht kommen müssen.
Wäre der "Gesetzgeber" nicht auf den verrückten Gedanken gekommen, Radfahrern so etwas wie einen "Freibrief" zu geben würde wohl so manche kritische Situation gar nicht erst entstehen.
Fahren gegen die Einbahn; Vorrang auf Kreuzungen; "durchschlängeln" erlaubt; etc.
Dass derartige verkehrstechnische Vergünstigungen sofort schamlosest ausgenutzt/ausgereizt werden, müsste sogar diesen weltfremden Politikern klar sein.
Groß genug, dass man es auch bei einem vorbeiflitzenden Vollidioten lesen kann? Dann wirds schwierig. Minimum: Größe eines Mopedkennzeichens.
Abgesehen davon dass ich auch bereits zu jenen gehöre, die solch einen Schritt befürworten: So weit hätts gar nicht kommen müssen.
Wäre der "Gesetzgeber" nicht auf den verrückten Gedanken gekommen, Radfahrern so etwas wie einen "Freibrief" zu geben würde wohl so manche kritische Situation gar nicht erst entstehen.
Fahren gegen die Einbahn; Vorrang auf Kreuzungen; "durchschlängeln" erlaubt; etc.
Dass derartige verkehrstechnische Vergünstigungen sofort schamlosest ausgenutzt/ausgereizt werden, müsste sogar diesen weltfremden Politikern klar sein.
Bengelchen8- VIP
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Re: Nummerntafeln für Radfahrer
Bin voll dafür, denn als Fußgänger bist am Ring aufgeschmissen. Die Radfahrer fahren ohne Rücksicht auf Verluste.
Gast- Gast
Rekordstrafe für Radfahrer....
Ennasus schrieb:Die Radfahrer fahren ohne Rücksicht auf Verluste.
....400 Euro Strafe oder acht Tage Haft.
Begründung: am Gehweg gefahren, keine Klingel, fehlende Reflektoren, keine Beleuchtung mit Rücklicht.
(Heute, Seite acht)
Ein Sportgerät gehört nicht in dem Straßenverkehr sie fahren damit auch in der Dämmerung u. Dunkelheit
sie setzen sich hiermit der Straßenverkehrsordnung hinweg.
bushi- Spammer
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Re: Nummerntafeln für Radfahrer
Bei uns gibt es seit dem 1. Januar 2012 keine Nummerntafeln mehr für die Fahrradfahrer. Die mussten wir eh nur aus versicherungstechnischen Gründen jedes Jahr lösen. Damit hatte jeder Fahrradhalter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Da aber jede Haushaltung eine solche Versicherung hat, haben unsere Politiker beschlossen diese Nummernschilder abzuschaffen.
Ob mit oder ohne solche Nummernschildern, viele Radfahrer kümmern sich einen Scheissdreck um die Verkehrsregeln. Denen ist es egal wo und wie sie herumfahren. Die Polizei hat nun begonnen bussen zu verteilen. Das Resultat war erschreckend.
Viele Radfahrer wurden gebüsst weil sie bei Rot über die Fussgängerstreifen gefahren sind oder eben bei Rot einfach weiter gefahren sind. Und genau dieselben Radfahrer fühlen sich nun angeschmiert, dass sie gebüsst wurden, weil dies angeblich diskriminierend sei.
Ich habe kein Bedauern mit einem Radfahrer der gebüsst wird, weil er sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Als Autofahrer muss ich auch eine Busse in kaufnehmen, wenn ich mich nicht an die Verkehrsregeln halte.
Ob mit oder ohne solche Nummernschildern, viele Radfahrer kümmern sich einen Scheissdreck um die Verkehrsregeln. Denen ist es egal wo und wie sie herumfahren. Die Polizei hat nun begonnen bussen zu verteilen. Das Resultat war erschreckend.
Viele Radfahrer wurden gebüsst weil sie bei Rot über die Fussgängerstreifen gefahren sind oder eben bei Rot einfach weiter gefahren sind. Und genau dieselben Radfahrer fühlen sich nun angeschmiert, dass sie gebüsst wurden, weil dies angeblich diskriminierend sei.
Ich habe kein Bedauern mit einem Radfahrer der gebüsst wird, weil er sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Als Autofahrer muss ich auch eine Busse in kaufnehmen, wenn ich mich nicht an die Verkehrsregeln halte.
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Wissenswertes für und über Radfahrer
Tipps und Wissenswertes für Sie als Radfahrer und über Radfahrer
Nicht nur der Frühling lockt jedes Jahr immer mehr Menschen aufs Fahrrad. Doch wie gut kennen Sie sich als Radler im Straßenverkehr wirklich aus? Hier die fünf wichtigsten Tipps bzw. populärsten Rechtsirrtümer für Fahrradfahrer:
Irrtum 1: Das Vorschlängeln ist für Radfahrer verboten.
"Vorschlängeln" ist dann erlaubt, wenn die Kolonne steht und man sich vor einer Kreuzung, Straßenenge, Baustelle, Eisenbahnkreuzung oder Ähnlichem befindet. Außerdem muss ausreichend Platz zur Verfügung stehen, und Abbieger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Tipp für Radfahrer: Nie rechts neben einem Lastwagen stehen bleiben! Weil Radfahrer dort für Lkw-Lenker nicht sichtbar sind, ist diese Position lebensgefährlich.
Irrtum 2: Auf Gehwegen geparkte Fahrräder dürfen entfernt werden.
Das ist keine Grundsatzregel! Fahrräder dürfen auf Gehwegen oder Plätzen abgestellt werden, solange sie andere nicht gefährden oder behindern. Das gehört zur zulässigen Nutzungsart der Gehwege. Allein die Tatsache, dass sich beispielsweise Anwohner durch den Anblick belästigt fühlen, reicht nicht aus, um das Fahrrad zu entfernen. Wird es widerrechtlich entfernt, kann sich der Radfahrer wehren: Zum einen gegen die auferlegten Beseitigungskosten, zum anderen kann er für eventuelle Schäden an seinem Fahrrad - beispielsweise am Schloss - Ersatz verlangen.
Irrtum 3: Wer ohne Helm fährt, trägt bei einem Unfall Mitschuld.
In Österreich besteht keine gesetzliche Helmpflicht für Erwachsene. Für die Schuldzuweisung bei einem Unfall betrachten die Gerichte daher die unterschiedlichen Fahrzwecke. Während bei Radfahrern nicht automatisch von Mitschuld gesprochen wird, wenn sie keinen Helm tragen, sieht der Sachverhalt bei Rennradfahrern, die ihren Freizeitsport auf der Straße ausüben, anders aus. In diesem Fall geht es meist darum, hohe Geschwindigkeiten zu erzielen. Daher trägt ein Rennradfahrer ohne Helm bei einem Unfall gegebenenfalls ein Mitverschulden, wenn er verletzt wird. Unter Umständen kann er seinen Schadenersatzanspruch sogar ganz verlieren.
Für Kinder besteht seit 31. Mai 2011 österreichweit die gesetzliche Helmpflicht. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.
Irrtum 4: Fahrradfahrer dürfen keine Fußgängerübergänge benützen.
Das stimmt nicht. Sofern keine Fußgänger gefährdet werden, dürfen auch Radfahrer Zebrastreifen und Fußgängerampeln nützen und müssen nicht mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Allerdings genießen sie nicht das gleiche Vorrecht gegenüber dem kreuzenden Verkehr wie Fußgänger. Radfahrer, die den Übergang fahrend überqueren und ein herannahendes Auto übersehen, müssen bei einem Unfall mit einer Teilschuld rechnen. Nur Fahrradfahrer, die ihr Rad über den Zebrastreifen schieben, sind als Fußgänger zu qualifizieren und genießen das gleiche Vorrecht wie diese.
Irrtum 5: Alkoholisierte Radfahrer müssen nicht um ihren Führerschein fürchten.
Falsch! Wer abends mit Freunden anstoßen möchte, sollte sein Fahrrad lieber zu Hause lassen. Wird er im Straßenverkehr betrunken auf seinem Rad erwischt, riskiert er seinen Führerschein - abgesehen davon, dass er eine Gefahr für andere darstellt. Für Radfahrer gilt die 0,8 Promillegrenze. Die Exekutive kann jedoch bereits ab 0,5 Promille Zwangsmaßnahmen anordnen und zum Beispiel verbieten weiterzufahren. Außerdem droht eine empfindliche Verwaltungsstrafe bei Überschreiten der Promillegrenze. So werden ab 0,8 Promille € 800,- bis € 3.700,- fällig, ab 1,2 Promille € 1.200,-bis € 4.400,-, und wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, zahlt € 1.600,- bis € 5.900,-. Ebenso viel kostet es, den Alkotest zu verweigern. Wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand Fahrrad fährt, muss mit einer Strafe zwischen € 800,- und € 3.700,- rechnen. Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrer.
Quelle: „Alle! Achtung!“ Das Sicherheitsmagazin der AUVA, Ausgabe 5/2012, Seite 7
Nicht nur der Frühling lockt jedes Jahr immer mehr Menschen aufs Fahrrad. Doch wie gut kennen Sie sich als Radler im Straßenverkehr wirklich aus? Hier die fünf wichtigsten Tipps bzw. populärsten Rechtsirrtümer für Fahrradfahrer:
Irrtum 1: Das Vorschlängeln ist für Radfahrer verboten.
"Vorschlängeln" ist dann erlaubt, wenn die Kolonne steht und man sich vor einer Kreuzung, Straßenenge, Baustelle, Eisenbahnkreuzung oder Ähnlichem befindet. Außerdem muss ausreichend Platz zur Verfügung stehen, und Abbieger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Tipp für Radfahrer: Nie rechts neben einem Lastwagen stehen bleiben! Weil Radfahrer dort für Lkw-Lenker nicht sichtbar sind, ist diese Position lebensgefährlich.
Irrtum 2: Auf Gehwegen geparkte Fahrräder dürfen entfernt werden.
Das ist keine Grundsatzregel! Fahrräder dürfen auf Gehwegen oder Plätzen abgestellt werden, solange sie andere nicht gefährden oder behindern. Das gehört zur zulässigen Nutzungsart der Gehwege. Allein die Tatsache, dass sich beispielsweise Anwohner durch den Anblick belästigt fühlen, reicht nicht aus, um das Fahrrad zu entfernen. Wird es widerrechtlich entfernt, kann sich der Radfahrer wehren: Zum einen gegen die auferlegten Beseitigungskosten, zum anderen kann er für eventuelle Schäden an seinem Fahrrad - beispielsweise am Schloss - Ersatz verlangen.
Irrtum 3: Wer ohne Helm fährt, trägt bei einem Unfall Mitschuld.
In Österreich besteht keine gesetzliche Helmpflicht für Erwachsene. Für die Schuldzuweisung bei einem Unfall betrachten die Gerichte daher die unterschiedlichen Fahrzwecke. Während bei Radfahrern nicht automatisch von Mitschuld gesprochen wird, wenn sie keinen Helm tragen, sieht der Sachverhalt bei Rennradfahrern, die ihren Freizeitsport auf der Straße ausüben, anders aus. In diesem Fall geht es meist darum, hohe Geschwindigkeiten zu erzielen. Daher trägt ein Rennradfahrer ohne Helm bei einem Unfall gegebenenfalls ein Mitverschulden, wenn er verletzt wird. Unter Umständen kann er seinen Schadenersatzanspruch sogar ganz verlieren.
Für Kinder besteht seit 31. Mai 2011 österreichweit die gesetzliche Helmpflicht. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.
Irrtum 4: Fahrradfahrer dürfen keine Fußgängerübergänge benützen.
Das stimmt nicht. Sofern keine Fußgänger gefährdet werden, dürfen auch Radfahrer Zebrastreifen und Fußgängerampeln nützen und müssen nicht mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Allerdings genießen sie nicht das gleiche Vorrecht gegenüber dem kreuzenden Verkehr wie Fußgänger. Radfahrer, die den Übergang fahrend überqueren und ein herannahendes Auto übersehen, müssen bei einem Unfall mit einer Teilschuld rechnen. Nur Fahrradfahrer, die ihr Rad über den Zebrastreifen schieben, sind als Fußgänger zu qualifizieren und genießen das gleiche Vorrecht wie diese.
Irrtum 5: Alkoholisierte Radfahrer müssen nicht um ihren Führerschein fürchten.
Falsch! Wer abends mit Freunden anstoßen möchte, sollte sein Fahrrad lieber zu Hause lassen. Wird er im Straßenverkehr betrunken auf seinem Rad erwischt, riskiert er seinen Führerschein - abgesehen davon, dass er eine Gefahr für andere darstellt. Für Radfahrer gilt die 0,8 Promillegrenze. Die Exekutive kann jedoch bereits ab 0,5 Promille Zwangsmaßnahmen anordnen und zum Beispiel verbieten weiterzufahren. Außerdem droht eine empfindliche Verwaltungsstrafe bei Überschreiten der Promillegrenze. So werden ab 0,8 Promille € 800,- bis € 3.700,- fällig, ab 1,2 Promille € 1.200,-bis € 4.400,-, und wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, zahlt € 1.600,- bis € 5.900,-. Ebenso viel kostet es, den Alkotest zu verweigern. Wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand Fahrrad fährt, muss mit einer Strafe zwischen € 800,- und € 3.700,- rechnen. Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrer.
Quelle: „Alle! Achtung!“ Das Sicherheitsmagazin der AUVA, Ausgabe 5/2012, Seite 7
bushi- Spammer
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Re: Nummerntafeln für Radfahrer
bushi schrieb:Ennasus schrieb:Die Radfahrer fahren ohne Rücksicht auf Verluste.
....400 Euro Strafe oder acht Tage Haft.
Begründung: am Gehweg gefahren, keine Klingel, fehlende Reflektoren, keine Beleuchtung mit Rücklicht.
(Heute, Seite acht)
Ein Sportgerät gehört nicht in dem Straßenverkehr sie fahren damit auch in der Dämmerung u. Dunkelheit
sie setzen sich hiermit der Straßenverkehrsordnung hinweg.
und??????
400 euro sind 4000 zu wenig für diese drecksbande von pedalrittern.
ich hab das damals auch gelesen,hab mir den artikel samt überschrift ausgschnitten und aufgehoben.
damit ich jeden tag was zum feiern habe!!!hehe
hat er die kohle nicht die arme studenten dann soll der herr gebildete mal lernen,wie man sich zu verhalten hat und BASTA!
heireiad- Schreiberling
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