Frage: wie heisst.....Gesetz
5 verfasser
Seite 1 von 1
Frage: wie heisst.....Gesetz
wie heißt nochmal das gesetzt, wo man so einfach verhaftet werden kann?
so wie es dem kärnter reporter gegangen ist, der nun in schweden eingesperrt ist??
der wurd doch direkt von zuhause abgeholt und nach schweden verfrachtet, weil er über eine schwediche firma nichts gutes berichtete.....
weiß aber nimma wie dieses gesetz heißt
lg
so wie es dem kärnter reporter gegangen ist, der nun in schweden eingesperrt ist??
der wurd doch direkt von zuhause abgeholt und nach schweden verfrachtet, weil er über eine schwediche firma nichts gutes berichtete.....
weiß aber nimma wie dieses gesetz heißt
lg
populaer- Spammer
-
Anzahl der Beiträge : 11028
Alter : 96
Ort : Im Herzen von NÖ
Nationalität :
Anmeldedatum : 14.09.07
Re: Frage: wie heisst.....Gesetz
Du meinst bestimmt den "Europäischen Haftbefehl". Ein Auslieferungsgesetz für Straftaten innerhalb der EU.
Ein Freiheits- und Grungrechtbedrohendes Machwerk aus, natürlich, Brüssel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
Ein Freiheits- und Grungrechtbedrohendes Machwerk aus, natürlich, Brüssel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
Re: Frage: wie heisst.....Gesetz
es liegt wieder ein voreiliger Gehorsam unsererseits vor, denn ein österreichischer Staatsbürger muß nicht ausgeliefert werden, sondern es kann ihm auch bei uns der Prozess gemacht werden.Chlodwig schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
bushi- Spammer
-
Anzahl der Beiträge : 18913
Alter : 80
Ort : rotes Wien
Nationalität :
Anmeldedatum : 09.11.07
Re: Frage: wie heisst.....Gesetz
Das ist schon richtig aber, durch den EU-Haftbefehl wird es möglich, daß ein Staatsbürger für eine Handlung in seinem Heimatland bestraft wird, obwohl das entsprechende Verhalten dort gar nicht strafbar ist, sondern nur in dem Land, das um Auslieferung ersucht hat.bushi schrieb:
es liegt wieder ein voreiliger Gehorsam unsererseits vor, denn ein österreichischer Staatsbürger muß nicht ausgeliefert werden, sondern es kann ihm auch bei uns der Prozess gemacht werden.
Und noch dazu ist nicht einmal unbedingt notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben.
Das macht nachdenklich. Die Bürgerrechte werden abgemurkst, und das Tempo in dem das geschieht, nimmt dank Europäischer Union massiv zu.
Re: Frage: wie heisst.....Gesetz
Chlodwig schrieb:Du meinst bestimmt den "Europäischen Haftbefehl". Ein Auslieferungsgesetz für Straftaten innerhalb der EU.
Ein Freiheits- und Grungrechtbedrohendes Machwerk aus, natürlich, Brüssel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
danke
populaer- Spammer
-
Anzahl der Beiträge : 11028
Alter : 96
Ort : Im Herzen von NÖ
Nationalität :
Anmeldedatum : 14.09.07
Re: Frage: wie heisst.....Gesetz
bushi schrieb:es liegt wieder ein voreiliger Gehorsam unsererseits vor, denn ein österreichischer Staatsbürger muß nicht ausgeliefert werden, sondern es kann ihm auch bei uns der Prozess gemacht werden.Chlodwig schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
aber der von mir oben erwähnte kärntner wurde ausgeliefert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
populaer- Spammer
-
Anzahl der Beiträge : 11028
Alter : 96
Ort : Im Herzen von NÖ
Nationalität :
Anmeldedatum : 14.09.07
Re: Frage: wie heisst.....Gesetz
Wichtige Frage:
Ich würde gern wissen ob es zu dem Beispiel ein Gesetz gibt wenn ja bitte sagen wies heist:
Von einem Mädchen der Ex-Freund hat von ihr nacktbilderw verbreitet ohne das sie das wollte. Jetzt will sie ihn anzeigen.
Bitte um Rückmeldung
Ich würde gern wissen ob es zu dem Beispiel ein Gesetz gibt wenn ja bitte sagen wies heist:
Von einem Mädchen der Ex-Freund hat von ihr nacktbilderw verbreitet ohne das sie das wollte. Jetzt will sie ihn anzeigen.
Bitte um Rückmeldung
Silver12345- Frischling
-
Anzahl der Beiträge : 1
Alter : 30
Ort : Sag ich nicht
Anmeldedatum : 27.09.13
Re: Frage: wie heisst.....Gesetz
Da gibt's mehrere Möglichkeiten; die musst aber mit einem Rechtsanawalt abklären. Was SICHER zutrifft: Verletzung des Persönlichkeitsrechts!Silver12345 schrieb:Wichtige Frage:
Ich würde gern wissen ob es zu dem Beispiel ein Gesetz gibt wenn ja bitte sagen wies heist:
Von einem Mädchen der Ex-Freund hat von ihr nacktbilderw verbreitet ohne das sie das wollte. Jetzt will sie ihn anzeigen.
Bitte um Rückmeldung
Dazu mal nur EINE (von vielen) Quelle:https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720440.html
Das Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten/des Abgebildeten oder unter Umständen einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Ob die Veröffentlichung eines Bildes zulässig ist, hängt davon ab, ob nach objektiven Gesichtspunkten schutzwürdige Interessen der Abgebildeten/des Abgebildeten entgegenstehen.
Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen. Bei einer nicht-genehmigten Verwendung von Personenbildern für Werbezwecke liegt regelmäßig eine Verletzung von Interessen der Abgebildeten/des Abgebildeten vor.
Da schwer beurteilt werden kann, ob die Veröffentlichung eines Bildes jemanden verletzen könnte, sollte in jedem Fall die Zustimmung der Abgebildeten/des Abgebildeten eingeholt werden.
Bengelchen8- VIP
-
Anzahl der Beiträge : 4278
Alter : 62
Ort : Wels
Nationalität :
Anmeldedatum : 01.10.07
Ähnliche Themen
» FPÖ - so nebenbei
» Wehrpflicht: Österreich kann sich Berufsheer UNMÖGLICH leisten
» Jörg Haider tödlich verunglückt
» Wahlwiederholung? wegen Grazer-Todeslenker
» Frage an Großmeister Peitl
» Wehrpflicht: Österreich kann sich Berufsheer UNMÖGLICH leisten
» Jörg Haider tödlich verunglückt
» Wahlwiederholung? wegen Grazer-Todeslenker
» Frage an Großmeister Peitl
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten