Vorstrafen bis 6 Monate im Strafregister ersichtlich für wen ?
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Vorstrafen bis 6 Monate im Strafregister ersichtlich für wen ?
Hallo Zusammen !
Ich habe eine Frage zur Auskunft aus dem Strafregister.
Es heisst, bis zu Strafen von 6 Monaten / 180 Tagessätzen (bedingt), scheint die Vorstrafe in der Auskunft aus dem Strafregister nur für Strafverfolgungsbehörden auf.
Sicherheitsfirmen wie Loomis, Securitas, ÖWD, Group 4 oder ähnliche, besorgen sich bei Bewerbungen aber selbstständig Strafregisterauszüge. Bekommen solche Sicherheitsfirmen also die gleichen Auskünfte wie Strafverfolgungsbehörden - sehen diese Firmen also auch Strafen BIS 6 Monate oder ist es auch für diese Firmen unmöglich, Strafen bis/unter 6 Monate zu erfahren.
Und : wenn ich selber einen Strafregisterauszug von mir bei der Polizeidirektion hole, scheint dann BIS 6 Monate auch nichts auf oder sind dann auch Strafen bis 6 Monaten ersichtlich, da ich den Auszug ja selber hole.
Vielen Dank für Antworten!
Lg, Panoptikum
Ich habe eine Frage zur Auskunft aus dem Strafregister.
Es heisst, bis zu Strafen von 6 Monaten / 180 Tagessätzen (bedingt), scheint die Vorstrafe in der Auskunft aus dem Strafregister nur für Strafverfolgungsbehörden auf.
Sicherheitsfirmen wie Loomis, Securitas, ÖWD, Group 4 oder ähnliche, besorgen sich bei Bewerbungen aber selbstständig Strafregisterauszüge. Bekommen solche Sicherheitsfirmen also die gleichen Auskünfte wie Strafverfolgungsbehörden - sehen diese Firmen also auch Strafen BIS 6 Monate oder ist es auch für diese Firmen unmöglich, Strafen bis/unter 6 Monate zu erfahren.
Und : wenn ich selber einen Strafregisterauszug von mir bei der Polizeidirektion hole, scheint dann BIS 6 Monate auch nichts auf oder sind dann auch Strafen bis 6 Monaten ersichtlich, da ich den Auszug ja selber hole.
Vielen Dank für Antworten!
Lg, Panoptikum
Panoptikum- Frischling
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Re: Vorstrafen bis 6 Monate im Strafregister ersichtlich für wen ?
Strafregister
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen.
Tilgung:
Nach Ablauf bestimmter Fristen werden Vorstrafen getilgt, das heißt aus dem Strafregister gelöscht. Man ist dann wieder "gerichtlich unbescholten" und die Verurteilung darf nicht mehr im Strafregister-Auszug aufscheinen. Ausgenommen sind lebenslange Freiheitsstrafen.
Strafregisterbescheinigung:
auch genannt: polizeiliches Führungszeugnis , Leumundsnote, Sittenzeugnisse, Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.
Eine Strafregisterbescheinigung braucht man für berufliche oder private Zwecke:
z.B. Waffenbesitzkarte, Gewerbeberechtigung, Führerschein, Bewerbung für einen Job, Zivildienstantrag, Visum u.s.w.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung kannst du beim Gemeindeamt deines Wohnsitzes oder bei der Bundespolizeidirektion stellen.
Beschränkung der Auskunft:
Bei bestimmten Verurteilungen, in denen kürzere Strafen ausgesprochen werden, wird bereits vor dem Ende der Tilgungsfrist die Auskunft beschränkt:
- Bekommst du als Jugendlicher nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 6 Monaten, dürfen Auskünfte darüber nur an bestimmte Behörden erteilt werden, z.B. an Gerichte, Staatsanwaltschaft, Waffenbehörden oder Passbehörden.
- Ist Jemand wegen Jugendstraftaten zu mehr als sechsmonatiger, aber nicht mehr als einjähriger Freiheitsstrafe verurteilt worden, beginnt die Beschränkung der Auskunft 3 Jahre nach Beginn der Tilgungsfrist.
Darüber hinaus scheint diese Verurteilung nicht im Strafregisterauszug auf und du bist nicht verpflichtet, sie anzugeben
http://www.kija.at/sbg/info/strafreg.htm
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen.
Tilgung:
Nach Ablauf bestimmter Fristen werden Vorstrafen getilgt, das heißt aus dem Strafregister gelöscht. Man ist dann wieder "gerichtlich unbescholten" und die Verurteilung darf nicht mehr im Strafregister-Auszug aufscheinen. Ausgenommen sind lebenslange Freiheitsstrafen.
Strafregisterbescheinigung:
auch genannt: polizeiliches Führungszeugnis , Leumundsnote, Sittenzeugnisse, Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.
Eine Strafregisterbescheinigung braucht man für berufliche oder private Zwecke:
z.B. Waffenbesitzkarte, Gewerbeberechtigung, Führerschein, Bewerbung für einen Job, Zivildienstantrag, Visum u.s.w.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung kannst du beim Gemeindeamt deines Wohnsitzes oder bei der Bundespolizeidirektion stellen.
Beschränkung der Auskunft:
Bei bestimmten Verurteilungen, in denen kürzere Strafen ausgesprochen werden, wird bereits vor dem Ende der Tilgungsfrist die Auskunft beschränkt:
- Bekommst du als Jugendlicher nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 6 Monaten, dürfen Auskünfte darüber nur an bestimmte Behörden erteilt werden, z.B. an Gerichte, Staatsanwaltschaft, Waffenbehörden oder Passbehörden.
- Ist Jemand wegen Jugendstraftaten zu mehr als sechsmonatiger, aber nicht mehr als einjähriger Freiheitsstrafe verurteilt worden, beginnt die Beschränkung der Auskunft 3 Jahre nach Beginn der Tilgungsfrist.
Darüber hinaus scheint diese Verurteilung nicht im Strafregisterauszug auf und du bist nicht verpflichtet, sie anzugeben
http://www.kija.at/sbg/info/strafreg.htm
Re: Vorstrafen bis 6 Monate im Strafregister ersichtlich für wen ?
Hallo Neo,
erstmal vielen Dank für die nette Begrüssung ! Ich finde das ist mal ein wirklich übersichtlich gestaltetes und vor allem sehr interessantes Forum, auch wenn mal nichts braucht sondern nur "schmökern" will. Erfrischend anders ;-)
Zu Deiner Antwort : danke für die Info, soweit bin ich jetzt im Bilde aber was ich noch nicht verstanden habe ist : auch Bewachungsgewerbebetriebe bekommen also Strafregistereinträge BIS 6 Monate nicht ABER : zwischen den Sicherheitsbehörden und den Bewachungsgewerben besteht ja ein "Abkommen", dass die Sicherheitsbehörden die Bewachungsgewerbe darüber informieren, wenn "Sicherheitsbedenken" oder Strafregistereinträge vorliegen. Und Sicherheitsbehörden haben eben auch Einsicht in Registrierungen BIS 6 Monate. Frage also : werden von den Sicherheitsbehörden somit auch Einträge BIS 6 Monate an die Bewachungsgewerbe weitergegeben oder nur AB 6 Monate ?
Ich frag deswegen so blöd, weil ich bei einer Werttransportfirma anfangen möchte, die mich auch haben wollen aber da brauch ich einen Waffenschein > Sicherheitsbedenken, und die Fragen mein Strafregister bei der Behörde ab. Und momentan kommt in den nächsten Wochen MÖGLICHERWEISE ein Strafverfahren auf mich zu, das MÖGLICHERWEISE mit einer bedingten Strafe bis MAX. 6 Monate enden KÖNNTE.....
jetzt ist die Frage ob das dann dort bei dem Bewachungsbetrieb aufscheint....
vielen Dank nochmal....
erstmal vielen Dank für die nette Begrüssung ! Ich finde das ist mal ein wirklich übersichtlich gestaltetes und vor allem sehr interessantes Forum, auch wenn mal nichts braucht sondern nur "schmökern" will. Erfrischend anders ;-)
Zu Deiner Antwort : danke für die Info, soweit bin ich jetzt im Bilde aber was ich noch nicht verstanden habe ist : auch Bewachungsgewerbebetriebe bekommen also Strafregistereinträge BIS 6 Monate nicht ABER : zwischen den Sicherheitsbehörden und den Bewachungsgewerben besteht ja ein "Abkommen", dass die Sicherheitsbehörden die Bewachungsgewerbe darüber informieren, wenn "Sicherheitsbedenken" oder Strafregistereinträge vorliegen. Und Sicherheitsbehörden haben eben auch Einsicht in Registrierungen BIS 6 Monate. Frage also : werden von den Sicherheitsbehörden somit auch Einträge BIS 6 Monate an die Bewachungsgewerbe weitergegeben oder nur AB 6 Monate ?
Ich frag deswegen so blöd, weil ich bei einer Werttransportfirma anfangen möchte, die mich auch haben wollen aber da brauch ich einen Waffenschein > Sicherheitsbedenken, und die Fragen mein Strafregister bei der Behörde ab. Und momentan kommt in den nächsten Wochen MÖGLICHERWEISE ein Strafverfahren auf mich zu, das MÖGLICHERWEISE mit einer bedingten Strafe bis MAX. 6 Monate enden KÖNNTE.....
jetzt ist die Frage ob das dann dort bei dem Bewachungsbetrieb aufscheint....
vielen Dank nochmal....
Panoptikum- Frischling
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Re: Vorstrafen bis 6 Monate im Strafregister ersichtlich für wen ?
da kann ich dir keine antwort drauf geben, am besten du fragst einfach bei den behörden nach!
Re: Vorstrafen bis 6 Monate im Strafregister ersichtlich für wen ?
Hi nochmal ;-)
ok, danke für Deine Antwort ! Dann werd ich mal versuchen, irgend jemand dort zu finden, der darauf eine Antwort geben kann.....
Die zuständige Behörde dafür is warscheinlich die Bundespolizeidirektion, oder ??
Lg, Pano
ok, danke für Deine Antwort ! Dann werd ich mal versuchen, irgend jemand dort zu finden, der darauf eine Antwort geben kann.....
Die zuständige Behörde dafür is warscheinlich die Bundespolizeidirektion, oder ??
Lg, Pano
Panoptikum- Frischling
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Re: Vorstrafen bis 6 Monate im Strafregister ersichtlich für wen ?
sicher sogar, die können dir sicher auskunft geben !
Re: Vorstrafen bis 6 Monate im Strafregister ersichtlich für wen ?
Auch von mir ein herzliches Willkommen in unserer Mitte!Panoptikum schrieb:..Ich finde das ist mal ein wirklich übersichtlich gestaltetes und vor allem sehr interessantes Forum, auch wenn mal nichts braucht sondern nur "schmökern" will. Erfrischend anders ;-) ..
Jaja, wir sind eben nicht-links - aaabbeerrrr auch nicht-rechts - einfach "normal" und so neutral es halt möglich ist, in einer aktuell wirklich schon nur mehr durchknallenden Welt.
(Das wir die Grünen nicht soooo lieb haben - das beruht einfach und nur gaaanz simpel auf Gegenseitigkeit )
Auch schauen wir hier darauf, daß man sich "wirklich" informieren kann.
Ergibt zwar auch x verschiedene Threads - aber Politik is halt komplex - und 100 Seiten lange Threads packt ja keiner!
Meiner Meinung nach soll das aber auch keiner packen, damit sich der "wahre" Informationsgehalt in Grenzen hält, da es ja immer weniger wirklich Positives über links zu diskutieren gibt...
In anderen Foren wirst übrigens glatt als Spammer (!) virtuell umgebracht, wenn es wagst, ein paar Threads extra aufzumachen.
Kein Witz!!
Geisteskranke, linke Realität der "online Regentschaft".
Wird nie verstehen, wieso soviele Leutz immer noch so scharf drauf sind, sich mit links-fanatischen Göttern - die am längeren Ast hocken - zu prügeln.
Wie dem auch sei - bei uns ist alles erlaubt, sofern es der Gesetzgeber auch erlaubt - und Getratsche sowie "kreativer Blödsinn" genauso willkommen, wie die so richtig schmutzigen Skandale, wo es so richtig "zur Sache geht".
*Dich freundlich grüßend und willkommen heißend*
Politik Joker
Gast- Gast
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